Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

5 ZUSAMMENFASSUNG

Auf Grundlage des gegenwärtigen Kenntnisstandes stehen der vorgesehenen Baumaßnahme keine gravierenden Bedenken entgegen.

Während der Bestandsaufnahme und den sonaren Befahrungen konnten keine intakten hölzernen Schiffswracks geortet werden, deren vollständige Zerstörung bei einer Realisierung der Baumaßnahme zu befürchten wäre. Jedoch besteht bei den Wrackstellen BSH-Nummer 966 (vgl. Kap. 4.1.1.1) und der Wrackstelle Wittenbergen (vgl. Kap. 4.1.1.2) die Möglichkeit, daß sie von den Baggerungen tangiert werden. Bei diesen Fundstellen sollten daher Vorkehrungen zur Sicherung des Denkmalbestandes getroffen werden.

Was mesolithische und neolithische Fundpunkte anbelangt, ist vor allem ein kleiner Bereich im Mühlenberger Loch von Interesse (vgl. Kap. 4.1.2.3). Der angesprochene Bereich muß von Baumaßnahmen freigehalten werden.

Während der gesamten Baumaßnahmen ist die qualifizierte Beobachtung und die Meldung von Fundobjekten zu gewährleisten, da mit Zufallsentdeckungen gerechnet werden muß.

Problematisch ist die kurz- bis mittelfristige Prognose: Wenngleich die geplante Baumaßnahme bei Einhaltung gewisser Vorsichtsmaßnahmen als unbedenklich eingestuft werden kann, trifft dies nicht auf mögliche Folgewirkungen zu. Hier ist zu befürchten, daß an verschiedenen Stellen die Randerosion an den Flanken der Fahrrinne nennenswert zunimmt, was zum Freikommen bereits bekannter und vor allem auch noch unbekannter Wracks führen kann. Die Wrackstelle Neumühlen (vgl. Kap. 4.2.1.1), Wrack BSH-Nummer 1475 (vgl. Kap. 4.2.1.2) und Wrack BSH-Nummer 1556 (vgl. Kap. 4.2.1.3) könnten im Falle eines Ausbaus mittelfristig betroffen sein. Infolge des Freikommens bestünde in solchen Fällen eine erhebliche Gefährdung, da an Böschungskanten liegende Wracks in die Fahrrinne absacken könnten.

Schleswig, in 1996

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Im Auftrag

Dr. Kramer