Umsetzung der FFH-Richtlinie im Bereich der Tideelbe
Grundlage der Gebietsausweisungen ist die Richtlinie 92/43/EWG (PDF, 205 KB, Datei ist nicht barrierefrei) des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Im Rahmen des europäischen Schutzgebiet-Vernetzungskonzeptes Natura 2000 wurden auch von den an die Tideelbe angrenzenden Bundesländern mehrere Gebiete im Bereich des Elbästuars als FFH-Gebiete zur EU-Kommission nach Brüssel gemeldet.
Weiterführende Informationen zur FFH-Richtlinie und dem Schutzgebietssystem Natura 2000 bieten folgende Internetseiten:
Eine Übersicht der FFH-Gebiete im Bereich der Unterelbe als interaktive Karte finden Sie hier .
FFH-Richtlinie und gemeldete Gebiete (Landesregierung Niedersachsen)
FFH-Gebiete (Landesregierung Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiete (Landesregierung Hamburg)
Informationen zur FFH-Richtlinie (EUR-Lex, Der Zugang zum EU-Recht)
Integrierter Bewirtschaftungsplan - IBP
Der integrierte Bewirtschaftungsplan für das Elbeästuar beruht rechtlich auf Artikel 6 Absatz 1 der FFH-Richtlinie. Danach legen die europäischen Mitgliedstaaten Maßnahmen fest, die notwendig sind, um einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und/oder Arten zu erzielen. Er integriert hier die Belange des Naturschutzes (Biodiversität), des Gewässerschutzes (WRRL), der wirtschaftlichen Entwicklung, der Schifffahrt und des Hochwasser- und Küstenschutzes in einem fachübergreifenden Plan als Leitlinie staatlichen Handelns.
In die Bewirtschaftungsplanung für das Elbeästuar werden die entsprechenden Planungen für die europäischen Vogelschutzgebiete integriert.
Ziele der integrierten Bewirtschaftungsplanung für das Elbeästuar:
- Verknüpfung der Natura 2000-bezogenen Ziele mit den Nutzungsinteressen
- Benennung von Maßnahmen zur Erreichung der naturschutzfachlichen Ziele
- Definition/Abgrenzung von zulässigen Unterhaltungsmaßnahmen
- Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und Erhöhung der Planungssicherheit
Weitere Informationen auf dem Portal der Freien und Hansestadt Hamburg (Externer Link)
Der Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen (PDF, 617 KB, Datei ist nicht barrierefrei) (Herausgabe April 2008) ist von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der WSV, der BfG und des damaligen BMVBS erarbeitet worden. Zweck dieses Leitfadens ist es, die fachlichen und rechtlichen Anforderungen an eine FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Ausbau oder Neubau von Bundeswasserstraßen darzustellen. Für die Berücksichtigung der Belange von Natura 2000-Gebieten bei der Unterhaltung von Bundeswasserstraßen sowie der Artenschutzbestimmungen für besonders streng geschützte Arten sind jeweils eigene Regelungen in Bearbeitung.