9. Zusammenfassung
Im Jahr 1999 wurde in einer gemeinsamen Maßnahme der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie der Freien und Hansestadt Hamburg die Fahrrinne der Unter- und Außenelbe vertieft. Die Fahrrinnenanpassung wurde durch die Planfeststellungsbeschlüsse der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Außenstelle Nord- vom 22.2.1999 sowie der Planfeststellungsbehörde des Amtes Strom- und Hafenbau vom 4.2.1999 genehmigt. Grundlage für die Genehmigung des Projektes waren u.a. die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU), in der die erwarteten Wirkungen des Fahrrinnenausbaus dargelegt wurden.
Die beiden Planfeststellungsbeschlüsse enthalten eine Reihe von Auflagen zur Beweissicherung. Im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens soll geprüft werden, inwieweit die in der UVU getroffenen Aussagen zu den vertiefungsbedingten Änderungen der hydrologischen und ökologischen Kenngrößen im Bereich der Unterelbe zutreffend waren.
Das Beweissicherungsprogramm umfasst daher sowohl abiotische Kenngrößen, wie z.B. Wasserstände und Strömungen, als auch biotische ("ökologische") Untersuchungsinhalte, die sich auf die Flora und Fauna des Betrachtungsgebietes beziehen.
Der wichtigste Parameter der Beweissicherung ist der Wasserstand, da er erfahrungsgemäß unmittelbar und am besten nachweisbar auf eine Fahrrinnenvertiefung reagiert. Das Ausmaß der Wasserstandsveränderungen ist zugleich ein wichtiger Indikator für die Intensität der ökologischen Folgen einer Ausbaumaßnahme. Große Wasserstandsveränderungen gehen einher mit entsprechend starken Veränderungen der weiteren hydrologischen Parameter (z.B. Strömungen), die wiederum gemeinsam u.a. auf die Ufertopographie, ufernahe Biotope und weitere Schutzgüter wirken. Im Umkehrschluss kann angenommen werden, dass geringfügige Wasserstandsänderungen kaum mit nennenswerten Beeinträchtigungen der Umwelt verknüpft sind.
Die grundsätzlichen Zusammenhänge zwischen Fahrrinnenausbauten und Veränderungen der Wasserstände an der Elbe sind seit langem bekannt: In Folge einer Vertiefung kommt es prinzipiell zu einem Absinken der Tideniedrigwasserstände (Tnw), während die Tidehochwasser (Thw) ansteigen. Im Rahmen der UVU zur Fahrrinnenanpassung wurden die relativ stärksten ausbaubedingten Wasserstandsänderungen für den Hamburger Elbabschnitt prognostiziert: Demnach wurde hier mit einem Anstieg des mittleren Thw um bis zu 4 cm und einem Absinken des Tnw um bis zu 7 cm gerechnet.
Da die hauptsächlichen Vertiefungsarbeiten im Zuge der Fahrrinnenanpassung im Jahr 1999 durchgeführt wurden, müsste sich eine hydrologische Reaktion auf diese Baumaßnahme bereits aus den bis dato vorliegenden Wasserstandsdaten erkennen lassen.
Kennzeichnend für die Wasserstandsentwicklung in der Unterelbe in den letzten Jahrzehnten ist ein leichtes Ansteigen des Tidehochwassers und ein deutlicheres Absinken des Tideniedrigwassers. Die gemessenen Wasserstände sind mehr oder minder stark von den Meeresspiegelschwankungen der Nordsee geprägt. Darüber hinaus beeinflusst auch das Oberwasser die Wasserstände, vornehmlich im oberen Teil des Ästuars. Um die Auswirkung einer Baumaßnahme wie der Fahrrinnenanpassung genauer bestimmen zu können, ist es daher notwendig, diese "externen" Beeinflussungen der Wasserstände zu berücksichtigen.
Unter Berücksichtigung dieser externen Einflüsse ergibt sich bezüglich der Wasserstandsentwicklung an den Pegeln folgendes Bild:
- Eine Verstärkung des Tideniedrigwasser-Trends ist nicht erkennbar. Es zeichnet sich eher eine Stabilisierung der Niedrigwasserverhältnisse ab, die durch die in 1999 durchgeführte Fahrrinnenanpassung offenbar nicht negativ beeinflusst wurde.
- Bei der Entwicklung des Tidehochwassers hat sich bislang keine nachweisbare Reaktion auf den 1999er Fahrrinnenausbau gezeigt.
- Daraus ist ableitbar, dass auch die Sturmflutwasserstände durch den Fahrrinnenausbau nicht negativ beeinflusst wurden.
Vor diesem Hintergrund ist nach dem derzeitigen Wissensstand nicht erkennbar, dass die UVU - Prognosen zu den Auswirkungen der Fahrrinnenanpassung erreicht oder gar übertroffen werden.
Das Beweissicherungsverfahren wird planmäßig fortgesetzt. Der nächste Jahresbericht wird noch in 2002 fertiggestellt. Darüber hinaus sind die Datengrundlagen der Beweissicherung in einer zentralen Datenbank beim Wasser- und Schifffahrtsamt Cuxhaven erfasst. Sie sind jederzeit und für jedermann zugänglich über das Internet unter der Adresse