Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

1. Einleitung

Im Jahr 19991 wurde in einer gemeinsamen Maßnahme der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie der Freien und Hansestadt Hamburg die Fahrrinne der Unter- und Außenelbe ausgebaut. Diese Fahrrinnenanpassung wurde durch die Planfeststellungsbeschlüsse der Planfeststellungsbehörde bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord vom 22.2.1999 sowie der Planfeststellungsbehörde des Amtes Strom- und Hafenbau vom 4.2.1999 genehmigt. Grundlage für die Genehmigung waren u.a. die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU), in der die erwarteten Wirkungen des Fahrrinnenausbaus dargelegt wurden. Der ermittelte Eingriffsumfang bildete die Grundlage für den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP), der die zur Kompensation der Ausbaufolgen notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschreibt.

Die Folgewirkungen des Fahrrinnenausbaus wurden in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung eingehend und sorgfältig untersucht. Gleichwohl verblieb angesichts der vielfältigen Wechselwirkungen zwischen biotischen und abiotischen Parametern im komplexen hydromorphologischen System der Tideelbe bezüglich des exakten Ausmaßes einiger Auswirkungen mitunter eine unvermeidbare Restunsicherheit. Diesem Umstand wurde in der UVU dadurch Rechnung getragen, dass bei der Ermittlung der Ausbaufolgen grundsätzlich von "auf der sicheren Seite liegenden" Prognosen ausgegangen wurde. Das in den beiden Planfeststellungsbeschlüssen angeordnete Beweissicherungsprogramm dient vor diesem Hintergrund dazu, die Restunsicherheiten der UVU dahingehend zu überprüfen, ob die prognostizierten Ausbaufolgen überschritten werden.

Die Durchführung der hierfür notwendigen Erhebungen und Untersuchungen ist Aufgabe der beiden Träger des Vorhabens "Fahrrinnenanpassung"; dies sind

  • das Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg und
  • das Amt Strom- und Hafenbau der Hamburger Behörde für Wirtschaft und Arbeit,

die hierbei unterstützt werden vom

  • Wasser- und Schifffahrtsamt Cuxhaven und
  • Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg.

Die Bundesanstalt für Wasserbau (Dienststelle Hamburg) und die Bundesanstalt für Gewässerkunde (Koblenz) sowie verschiedene Fachgutachter sind bei der Beweissicherung gutachterlich und beratend tätig.

Die Erhebung der Umweltdaten erfolgt gemäß den Anordnungen in den Planfeststellungsbeschlüssen. Sämtliche Daten, Auswerteergebnisse und Gutachten werden in einer zentralen Datenbank der Datensammelstelle im Wasser- und Schifffahrtsamt Cuxhaven erfasst. Der Zugriff auf diese Daten ist über das Internet für jedermann möglich unter der Adresse

http://www.portal-tideelbe.de

Die Träger des Vorhabens informieren darüber hinaus in gemeinsamen Berichten über die Ergebnisse der Beweissicherung. Ein erster Jahresbericht, der in erster Linie eine Beschreibung der Umweltverhältnisse vor der Durchführung der Ausbaumaßnahme enthält, wurde im Februar 2001 veröffentlicht. Ein zweiter Bericht wird noch im Laufe des Jahres 2002 erscheinen.

Um dem wachsenden Interesse der Öffentlichkeit an der Beweissicherung Rechnung zu tragen, haben sich die Träger des Vorhabens entschlossen, in Ergänzung zu den Jahresberichten in einem Zwischenbericht über den aktuellen Ergebnisstand der Beweissicherung zu informieren. Diese Ergebniszusammenfassung liegt in Form dieses Heftes vor.

Das Beweissicherungsprogramm ist sehr umfangreich und auf mehrere Jahre (maximal 15) ausgelegt. Es betrifft sowohl abiotische Kenngrößen, wie z.B. Wasserstände und Strömungen, als auch biotische ("ökologische") Untersuchungsinhalte, die sich auf die terrestrische und aquatische Flora und Fauna des Betrachtungsgebietes beziehen.

Aus nachvollziehbaren Gründen kann in der vorliegenden Kurzfassung nicht die gesamte Breite aller im Rahmen der Beweissicherung zu behandelnden Parameter im gesamten Untersuchungsgebiet dargelegt und diskutiert werden. Dieser Bericht erhebt daher keine Ansprüche auf Vollständigkeit. Vielmehr werden die Schwerpunkte hier zum einen auf die "Primärparameter" der Beweissicherung gelegt, die einen möglichst direkten Bezug zu den unmittelbaren Eingriffsfolgen aufweisen und somit eine zentrale Grundlage für die Beweissicherung bilden. Dies sind:

  • die Tidewasserstände und
  • die Topographie.

Zum anderen werden - soweit möglich - auch diejenigen Themen behandelt, die vor allem für die Bevölkerung an der Elbe von besonderem Interesse sind, so zum Beispiel:

  • Deichsicherheit,
  • Sedimentation in Nebenflüssen und Nebengewässern,
  • Strömungen und
  • Salzgehalte.

Da die Sachverhalte in dieser Kurzfassung jeweils nur verkürzt angesprochen werden können, sind im Anhang zwei CDs beigefügt, auf denen eine Reihe von weitergehenden Informationen zu den jeweiligen Themen dokumentiert sind. Die einzelnen Abschnitte dieses Heftes enthalten jeweils Hinweise auf die detaillierteren Inhalte der beigefügten CDs.

Auf weitere im Zuge des Beweissicherungsverfahrens zu betrachtende Parameter, wie beispielsweise

  • Makrozoobenthos,
  • terrestrische Biotope,
  • Schwebstoff- und Sauerstoffverteilung im Umfeld von Bagger- und Verklappungsarbeiten

kann in diesem Heft aus Platzgründen nicht eingegangen werden. Diese Themen werden in den regulären Jahresberichten eingehend dokumentiert.

Fußnoten:

1

Im Jahr 1999 wurden die Hauptarbeiten zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe durchgeführt. Restarbeiten fanden noch in den darauffolgenden Monaten statt. Für den Bereich der Bundesstrecke ist der 30.11.2000 der offizielle Endtermin für die Baggerarbeiten. Auf der Hamburger Delegationsstrecke werden die restlichen Vertiefungsarbeiten im Laufe des Sommers 2002 abgeschlossen werden.