Beweissicherungsberichte
Gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 22.02.1999 ist gemäß Teil A, Kapitel II, Abschnitt 3.1.2 jährlich der Stand der Beweissicherungsuntersuchungen gegenüber den Einvernehmensbehörden und den Planfeststellungsbehörden zu dokumentieren. Die Berichte sind im Vorwege mit den Einvernehmensbehörden der Länder abzustimmen. Da diese Abstimmungen nicht immer zu einem einvernehmlichen Ergebnis führten, sind im Falle von unterschiedlichen Vorstellungen und Bewertungen jeweils beide Vorstellungen in die Berichte aufgenommen worden.
In der Regel bestehen die Berichte aus einem Text- und einem Anlagenband, die durch eine Kurzfassung ergänzt werden. In 2006 wurde von dieser Norm abgewichen und lediglich ein kurzer Bericht als Bericht 2006 mit den wesentlichen Ergebnissen erstellt und als abgestimmter Bericht den Planfeststellungsbehörden zugesandt.