Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

7 SCHLUSSBEMERKUNG, FAZIT

Durch die geplante Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe sollen die Bedingungen für die tideabhängige und die tideunabhängige Schiffahrt unter Berücksichtigung der aktuellen Größenentwicklung bei Containerschiffen verbessert werden. Containerschiffe mit einem Tiefgang bis zu 12,8 m sollen unabhängig von der jeweiligen Tidephase ohne Einschränkungen auf der Elbe verkehren und Schiffe mit einem Tiefgang bis 13,8 m tideabhängig innerhalb eines Zeitfensters von mehreren Stunden den Hafen verlassen können.

Im Gegensatz zu vorangegangenen Ausbaumaßnahmen, bei denen die Fahrrinne durchgehend vertieft wurde, sollen Unter- und Außenelbe bei der geplanten Fahrrinnenanpassung in verschiedenen Abschnitten unterschiedlich ausgebaut werden. Das charakteristische Merkmal ist der sogenannte "Sockel", ein im Vergleich zu anderen Bereichen der Ausbaustrecke weniger stark vertiefter Abschnitt zwischen Lühesand und Otterndorf.

Das Untersuchungsgebiet wurde durch zahlreiche, überwiegend vom Menschen verursachte Eingriffe sehr stark verändert und ist in einigen Bereichen sehr weit von dem unter umweltschutzfachlichen Gesichtspunkten optimalen Zustand entfernt. Nichtsdestotrotz weist das Untersuchungsgebiet auch heute noch ökologisch sehr wertvolle, auf Veränderungen zumeist sehr empfindlich reagierende Bereiche auf.

Die Untersuchungen haben gezeigt, daß die geplante Maßnahme zu Veränderungen des Tidegeschehens führen wird. Aufgrund der vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Schutzgütern sind die Änderungen des Tidegeschehens als die grundlegende langfristige Einwirkung auf die Schutzgüter anzusehen.

Durch die Maßnahme sind die meisten Schutzgüter betroffen. Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen treten in unterschiedlicher Intensität nur bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaft, Luft (Lärm) und Mensch auf.

Am stärksten betroffen ist das Schutzgut Tiere und Pflanzen und hier wiederum der Teilbereich der aquatischen Lebensgemeinschaften. Die erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften werden in erster Linie durch die Baumaßnahme hervorgerufen.

V.a. durch die Ausbaggerungen, ökologisch ungünstige Sedimenttypenänderungen, der Baggergutverbringung, Aufspülungen auf Pagensand sowie die Veränderung der Tidewasserstände werden beim Schutzgut Tiere und Pflanzen 2553 ha als erheblich beeinträchtigt eingestuft, wobei davon 595 ha zusätzlich auch nachhaltig beeinträchtigt werden.

Das Schutzgut Wasser ist durch erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen des Teilbereichs Sedimente betroffen. Hier kommt es baumaßnahmenbedingt zur Überdeckung und Zunahme der Schadstoffbelastung von Sedimenten auf 306 ha. Das Schutzgut Boden wird am stärksten durch die Änderungen der Tidewasserstände betroffen. Diese führen zum Verlust ufernaher Böden bzw. süßwassergeprägter Vordeichsböden von rd. 126 ha. Die Baggergutaufspülung führt zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen von rd. 34 ha. Das Schutzgut Landschaft ist durch die Aufspülungen auf Pagensand auf einer Fläche von 32 ha erheblich und nachhaltig beeinträchtigt. Die Schutzgüter Luft und Mensch sind an jeweils 23 zusammenhängenden Tagen durch den Lärm der während der Bauphase eingesetzten Eimerkettenbagger betroffen.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher eines Eingriffs dazu verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen bzw. zu ersetzen.

Hierzu sind im Laufe der Untersuchungen zahlreiche Vorschläge für Kompensationsmaßnahmen erarbeitet worden, aus denen nach detaillierter Prüfung hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit und ihres jeweiligen Nutzens für den Naturhaushalt und die Landschaft im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans fünf Maßnahmengebiete entwickelt worden sind, die grundsätzlich geeignet sind, die zerstörten Werte und Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes durch geeignete Maßnahmen wiederherzustellen.

Es handelt sich hierbei um die Maßnahmengebiete

  • Hahnöfer Nebenelbe / Mühlenberger Loch,
  • Belumer Außendeich,
  • Stör-Mündungsbereich,
  • Hetlingen-Giesensand und das
  • Spülfeld Pagensand.

Ziel der vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen in den einzelnen Maßnahmengebieten ist es, die vielfältigen Lebensraumstrukturen durch gezielte Biotopentwicklungs- und Extensivierungsmaßnahmen zu stabilisieren sowie bestimmte Lebensraumstrukturen wie z.B. Flachwasserzonen neu zu schaffen.

Hamburg/Koblenz, im August 1997

Planungsgruppe Ökologie + Umwelt Nord gez. Baumann

Bundesanstalt für Gewässerkunde gez. Liebenstein