Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

5.2.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Zur Darstellung der derzeitigen Situation wurden die vorhandenen Informationen der zuständigen Landesämter ausgewertet und im Hamburger Bereich zusätzlich Kartierungen durchgeführt. Zur Beschreibung der unter Wasser liegenden Kulturgüter wurden Sonarbefahrungen durchgeführt und teilweise Taucher zur genaueren Beurteilung eingesetzt. Für die Bearbeitung der Sachgüter wurden Untersuchungen zur Standsicherheit der Böschungen und Uferdeckwerke sowie zu Auswirkungen auf die Elbsohle kreuzende Bauwerke (Düker) durchgeführt.

 

5.2.8.1 Ist-Zustand

Kulturgüter sind Baudenkmale, Bodendenkmale, archäologische Denkmale, bewegliche Denkmale, aber auch ablesbare Spuren historischer Landnutzungsformen wie Siedlungs- und Erschließungsstrukturen und landwirtschaftliche Nutzungsformen, sofern an ihrer Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht. Alle sonstigen im Untersuchungsgebiet vorhandenen Bauwerke und Uferbefestigungen werden als Sachgüter angesehen.

Für die Baudenkmale können in Schleswig-Holstein der Bereich der Störmündung, in Niedersachsen die Bereiche der Stadt Cuxhaven und Krautsand, hier insbesondere Wischhafen und Drochtersen/Gauensiek und in Hamburg die Bereiche der Ortschaft Cranz (Estemündung) und des Hamburger Hafen sowie das Nordufer der Elbe im Bereich Övelgönne und Blankenese als Bereiche mit einer relativ hohen Dichte an bekannten Kulturdenkmälern benannt werden.

Für die Bodendenkmale können in Schleswig-Holstein der Bereich der Krückaumündung, in Niedersachsen die Bereiche des Unterlaufs der Oste, Wischhafen / Wischhafener Süderelbe und des Unterlaufs der Ilmenau als Bereiche mit einer relativ hohen Dichte an bekannten Kulturdenkmälern benannt werden.

Als Bereich mit relativ hoher Dichte an Kulturdenkmälern im Wasserbereich kann ungefähr die Strecke vom Köhlbrand bis etwa Höhe Mühlenberger Loch benannt werden.

Die Sachgüter lassen sich folgenden Kategorien von Bauwerken zuordnen. Bauwerke zur Wasserstandsregulierung (z.B. Schleusen), Bauwerke der Sicherheit von Menschen und Schiffen dienend (z.B. Leuchttürme) und sonstige Bauwerke (z.B. Häfen). Weiterhin gibt es Uferbefestigungen und Strombaueinrichtungen wie z.B. Steinschüttungen.

5.2.8.2 Prognose der ökologischen Auswirkung der Fahrrinnenanpassung

Maßnahmebedingte Auswirkungen können sich nur bei marinen Kulturgütern einstellen, die direkt in den geplanten Bagger- und Verklappungsbereichen liegen, Darüber hinaus besteht eine potentielle Gefährdung von Wracks, die infolge des Einpendelns eines neuen Gleichgewichts zwischen Sedimentation und Abtrag nach Baumaßnahmen frei kommen, in die Fahrrinne rutschen und bei zukünftigen Unterhaltsbaggerungen beschädigt werden.

Die Standsicherheit von Uferbauwerken im Bereich der Hamburger Delegationsstrecke, die bereits im Ist-Zustand möglicherweise keine ausreichende Sicherheit gegen den nach oben weisenden Strömungsdruck des Grundwassers, der den Boden von den Bauwerk anheben kann (hydraulicher Grundbruch), haben, wird durch die Änderung der Tidewasserstände weiter gefährdet. Ferner steigt das Risiko von lokalen hydraulischen Grundbrüchen in Bereichen, in denen der Abstand der Fahrrinne zum Ufer weniger als 100 m beträgt.

Weiterhin kann die Standsicherheit von Deichen und Deckwerken durch erhöhte Wellen und Rückströmungen im Bereich mit Übertiefen bei nicht angepaßten Schiffsgeschwindigkeiten über 12 Knoten in der Unterelbe bzw. über 10 Knoten im Bereich des Hamburger Hafens - wie schon im Ist-Zustand - gefährdet werden. Durch die Vertiefung selbst werden die Ufer, Deckwerke und Deichfüsse nicht einer erhöhten Belastung ausgesetzt.

Durch eine vorhabensbedingte Änderung der Mindestüberdeckungen in unter der Erde verlaufenden Kreuzungsbauwerken erhöht sich die Gefahr, daß Bauwerke im Bereich der Delegationsstrecke durch Schiffshavarien oder Ankerwurf beschädigt werden.

5.2.8.3 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung, Ausgleich und Ersatz

Zur Minderung der maßnahmebedingten Auswirkungen sind unterschiedliche Maßnahmen denkbar. In empfindlichen Bereichen sollten die Baggerungen durch qualifiziertes Personal (Archäologen) zur eventuellen Artefaktsicherung begleitet werden.

Um Beschädigungen des Wracks der Tjalk (Wrack BSH Nr. 966) zu vermeiden, sollte deren derzeitigen Tiefenlage überprüft und die geplante Solltiefe im Bereich des Wracks eingehalten werden.

Der potentiell fundführende Bereich der geplanten Klappgrube Mühlenberger Loch sollte von der vorgesehenen Maßnahme freigehalten werden. Die Klappgrube könnte in zwei Hälften geteilt werden, und die an den Fundbereich angrenzenden Seiten nach Norden und Süden verlängert werden.