Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Zusammenfassung der UVU

 

4 UNTERSUCHUNGSRAHMEN FÜR DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG

4.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes

Das Untersuchungsgebiet umfaßt die von der Fahrrinnenanpassung unmittelbar betroffenen Flächen sowie den sich daran anschließenden Landschaftsraum, in dem auf der Grundlage einer überschlägigen Wirkungsanalyse mit Veränderungen der im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgüter zu rechnen ist. Den Kern des Untersuchungsgebietes bilden die Elbe und ihre tidebeeinflußten Nebenflüsse (Oste, Stör, Krückau, Pinnau, Schwinge, Lühe, Wedeler Au / Hetlinger Binnenelbe, Este, Ilmenau / Luhe) sowie Nebengewässer (z.B. Bützflether Süderelbe, Ruthenstrom, Wischhafener Süderelbe, Freiburger Hafenpriel) einschließlich der hochwasserbeeinflußten Überschwemmungsgebiete (Vordeichsland) als Auswirkungsbereich der möglicherweise auftretenden Veränderungen des Tidegeschehens. Das Untersuchungsgebiet reicht vom Wehr Geesthacht bis zum Mündungsgebiet der Außenelbe in Höhe Scharhörn und umfaßt den Bereich der Tideelbe. Bei einigen Sturmfluten wird das Wehr bei Geesthacht gelegt, so daß sich der Tideeinfluß in seltenen Ausnahmefällen bis Bleckede feststellen läßt. Die Untersuchungen haben gezeigt, daß nur bei einigen Sturmfluten sehr geringe Änderungen der Sturmflutscheitelwasserstände im Bereich oberhalb Geesthachts zu erwarten sind. Da erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen somit in diesem Bereich nicht zu erwarten sind, wurde der Bereich bei den Untersuchungen nicht weiter betrachtet. Landseitig wird das Untersuchungsgebiet durch die Deiche sowie in den Hafenbereichen von Kaimauern und den sturmflutsicher aufgehöhten Flächen begrenzt. Für die Bearbeitung der Schutzgüter Wasser, Boden, Tiere und Pflanzen sowie Kultur- und sonstige Sachgüter stellt dieser Raum das Untersuchungsgebiet dar. Im Hinblick auf mögliche lokale Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt, das Klima, Landschaft oder die Luft wurden zudem auch binnenseitige, d.h. hinter dem Deich liegende Auswirkungsbereiche mit in die Untersuchungen einbezogen (vgl. Abb. 12). Das Untersuchungsgebiet zum Schutzgut Grundwasser umfaßt die großflächigen Marschbereiche beidseitig des Elbstroms mit ihrem typischen Wasserhaushalt (Polderwasserhaltung). Die Untersuchungsgebietsgrenze orientiert sich in diesem Fall in der Regel am Geestrand sowie der Tidegrenze der in die Elbe entwässernden Nebenflüsse.

Die klimatische Situation entlang der Unter- und Außenelbe wird von der direkten und indirekten weiträumig wirksamen gegenseitigen Beeinflussung der klimabestimmenden Luftmassen über dem Meer (Nord- und Ostsee) und dem Kontinent bestimmt. Das Untersuchungsgebiet für die Betrachtung des Schutzgutes Klima läßt sich somit nicht scharf abgrenzen. Es geht über die Untersuchungsgebietsgrenzen der anderen Schutzgüter hinaus und umschließt das eigentliche Untersuchungsgebiet großräumig (vgl. Abb. 12). Der Querschnitt der Tideelbe weitet sich im Untersuchungsgebiet von durchschnittlich 300 m oberhalb Hamburgs bis auf 18 km in der Außenelbe auf. Die Elbmarsch bzw. das Elbufer wird durch die Geest begrenzt. Zur besseren Handhabung wurde das sehr heterogen strukturierte und großflächige Untersuchungsgebiet in sieben Untersuchungsabschnitte unterteilt (vgl. Tab. 4 und Abb. 12).

Abb. 12: Untersuchungsgebiet und Untersuchungsabschnitte

 

Tab. 4: Untersuchungsabschnitte der UVU zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe

Unter-

Suchungsabschnitt

Bezeichnung

(Lage)

Charakterisierung
Tidegeschehen / Oberflächenform
I obere Tideelbe (Wehr Geesthacht bis Bunthäuser Spitze)
  • starke Überlagerung von Oberwasserzufluß und Gezeitenbewegung
  • Strömungsgeschwindigkeiten in starkem Maße abhängig vom Verhältnis Oberwasserzufluß/Gezeitenbewegung
II Hamburger Stromspaltungsgebiet (Bunthäuser Spitze bis Nienstedten)
  • Aufspaltung in Norder- und Süderelbe
  • große Verweilzeiten der Wasserkörper
  • geringe spezifische Oberfläche (geringe Wasseroberfläche bei großem Wasservolumen)
  • intensive anthropogene Überprägung durch Hafennutzung
III mittlere Tideelbe (Nienstedten bis Lühesand-Nord)
  • Wasserstände und Strömungen im wesentlichen von der Gezeitenbewegung geprägt
  • Verweilzeit der Wasserkörper abhängig von der Höhe des Oberwasserzuflusses
  • geringe spezifische Oberfläche
IV mittlere Tideelbe

(Lühesand-Nord bis zur

Störmündung)

  • zunehmende Aufweitung des Stroms
  • Wasserstände und Strömungen im wesentlichen von der Gezeitenbewegung geprägt
  • Verweilzeit der Wasserkörper abhängig von der Höhe des Oberwasserzuflusses
  • geringe spezifische Oberfläche
  • Brackwassereinfluß bei geringen Oberwasserzuflüssen (bis maximal Lühesand-Nord nachgewiesen)
V untere Tideelbe (Störmündung bis zur Ostemündung)
  • Aufweitung des Mündungsgebietes auf eine Breite von ca. 5 km
  • zentraler Bereich der Trübungszone
  • Brackwasserzone: stark schwankende Salzgehalte durch die Vermischung von Fluß- und Salzwasser
VI untere Tideelbe (Ostemündung bis Cuxhaven)
  • weiter Ästuartrichter mit Sanden und Watten
  • tiefe Hauptstromrinne, flache Randgebiete
  • Brackwasserzone: stark schwankende Salzgehalte durch die Vermischung von Fluß- und Salzwasser
VII Außenelbe (Cuxhaven Kugelbake bis Scharhörn)
  • Übergang des Ästuars in die Nordsee
  • Vorherrschen von Bedingungen des marinen Milieus

4.2 Vorhabenbedingte Wirkfaktoren

Der durch die geplante Fahrrinnenanpassung betroffene Landschaftsraum der Tideelbe ist ein durch vielfältige Faktoren geprägtes System. Der Untersuchungsumfang muß daher so beschaffen sein, daß die möglichen Umweltauswirkungen der geplanten Fahrrinnenanpassung hinreichend genau beschrieben und sachgerecht beurteilt werden können.

Grundsätzlich lassen sich die während der Bauphase (Ausbaubaggerungen, Baggergutverbringung) auftretenden Auswirkungen von den langfristigen Auswirkungen des Vorhaben auf die Verhältnisse im Flußsystem unterscheiden. In der folgenden Tabelle 5 sind die wesentlichen Wirkfaktoren entsprechend ihres Einwirkens als bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren zusammengestellt.

Tab. 5: Umweltrelevante Wirkfaktoren des Vorhabens

Wirkfaktor Wirkungsdauer Mögliche Auswirkungen
Baubedingte Wirkfaktoren
  1. Baggerungen (Abtrag von Sediment)
kurzfristig (lokal) mittelfristig (Gesamtmaß-nahme)
  1. Zerstörung der im gebaggerten Sediment lebenden Arten- und Lebensgemeinschaften
  1. Veränderung der Sedimentstruktur in den Böschungsbereichen
mittelfristig
  1. Überdeckung der Arten- und Lebensgemeinschaften durch die Verklappung des Baggergutes im Strom
  1. Verklappung / Ablagerung von Sediment
kurzfristig (lokal)
  1. Trübung und Nährstoff- sowie Schadstofffreisetzung und damit einhergehende Sauerstoffzehrung
  1. - im Strom:
    a) (ungesicherte) Verklappung
mittelfristig (Gesamtmaßnahme)
  1. Flächeninanspruchnahme und Veränderung des Landschaftsbildes bei landseitiger Baggergutunterbringung
  1. b) Verbringen in (als Strombaumaßnahme gesicherte) Unterwasserablagerungsstellen - landseitig (Spülfeld)
mittelfristig
  1. Verlärmung, Beunruhigung und Abgasbelastung
  1. Verdriftung von Sediment und Erhöhung der Schwebstofffracht (bei stromseitiger Verklappung)
kurzfristig  
  1. Strombaumaßnahmen
mittelfristig  
  1. Baulärm
kurzfristig (lokal)  
Anlagebedingte Wirkfaktoren
  1. Änderung des Tidenhubs (Erhöhung MThw / Erniedrigung MTnw)
langfristig
  1. Abnahme des Lebensraumes Flachwasser und Zunahme der Wattflächen
  1. Änderung der grundwasserströmungswirksamen Elbwasserstände (mittlere Tidehalbwasserstände)
langfristig
  1. Veränderung der Sedimenteigenschaften und der Sedimentverteilung
  1. Veränderung des Strömungsgeschehens und der Transportkapazitäten
langfristig
  1. Veränderung der Salinität (Brackwasserzone) und Trübung des Wassers
  1. Änderung der Salzgehaltskonzentration ->

    stromaufwärtige Verschiebung der oberen

    Brackwassergrenze

langfristig
  1. Veränderung des Nähr- und Sauerstoffhaushaltes im Wasserkörper
  1. Änderung der Seegangsbelastung / Sturmflutkenngrößen
langfristig
  1. Veränderung der Überflutungshäufigkeiten und des Bodenwasserhaushaltes im Deichvorland
  1. Änderung des Lichtklimas durch Vertiefung
langfristig
  1. lokale Klimaveränderungen
  1. Änderung des Lichtklimas durch Vertiefung
langfristig
  1. Veränderung der Ufererosion durch Seegang und Schiffsschwell
   
  1. Risiken für Kultur- und Sachgüter
   
  1. Veränderungen in den Arten- und Lebensgemeinschaften des Deichvorlandes, der Uferzonen und der Nebenflüsse
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
  1. Änderung der schiffserzeugten Belastung
langfristig
  1. Veränderung der Ufererosion
  1. Änderung der Unterhaltungsbaggerung
langfristig
  1. Risiken für Kultur- und Sachgüter
   
  1. Beeinträchtigung der aquatischen Lebensgemeinschaften
Erläuterungen:baubedingte Wirkfaktoren = kurz- und mittelfristige Wirkungen des Bauvorganges
anlagebedingte Wirkfaktoren = langfristige Wirkungen des ausgebauten (durch den Bauvorgang veränderten) Zustandes des Gewässers
betriebsbedingte Wirkfaktoren = langfristige Wirkungen der veränderten Nutzung und Unterhaltung der Fahrrinne, die nach dem Ausbau eintreten können
kurzfristig = wenige Wochen bis mehrere Monate
mittelfristig = bis zwei Jahre
langfristig = mehrere Jahre (bis hin zu einer Dauerwirkung)