Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

5 ZUSAMMENFASSUNG

Die Ausweisung von Schutzgebieten stellt eines der wichtigsten Instrumente des Arten- und Biotopschutzes dar. Die Ausweisung beruht in der Regel auf fachlichen Beurteilungen der Schutzwürdigkeit bzw. Schutzbedürftigkeit dieser Gebiete. Die letztendliche Festsetzung der Schutzgebiete wird durch politische Gremien vorgenommen, so daß nicht davon auszugehen ist, daß generell alle Gebiete, die die entsprechenden Kriterien erfüllen, auch unter Schutz gestellt sind. Insgesamt fällt der hohe Anteil geschützter Flächen im Untersuchungsgebiet auf (ca. 45% der Gesamtfläche des Untersuchungsgebietes ist als Nationalpark oder Naturschutzgebiet ausgewiesen), der die große Bedeutung des Elbeästuars und des Wattenmeeres für den Arten- und Biotopschutz widerspiegelt. Insbesondere die Untersuchungsabschnitte V, VI und VII des Untersuchungsgebietes weisen einen sehr hohen Anteil von Schutzgebieten für Arten und Biotope bei gleichzeitiger Überlagerung nationaler und internationaler Schutzkategorien auf.

Von den prognostizierten erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen sind auch Schutzgebiete für Arten und Biotope betroffen. Auf der zum Landschaftsschutzgebiet "Schutz von Landschaftsteilen im Kreise Pinneberg" gehörenden Elbinsel Pagensand (geplantes NSG) kommt es auf einer Fläche von 39 ha zu erheblichen Beeinträchtigungen durch die Flächeninanspruchnahme des geplanten Spülfeldes. Hierdurch werden auch Brutplätze teilweise hochgradig gefährdeter Vogelarten beseitigt. Die als Alternative vorgesehene Aufspülung der Brammer Bank würde zu ebenfalls erheblichen Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften auf 249 ha Fläche im EG-Vogelschutzgebiet "Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf" führen. Beide Eingriffe werden als besonders schwerwiegend eingestuft. Erhebliche Beeinträchtigungen werden für dieses EG-Vogelschutzgebiet auch durch die geplante Baggergutablagerungsfläche Krautsand und Teile der Fahrrinnenbaggerungen prognostiziert.

Die prognostizierten Erhöhungen des Tidehochwassers führen zu Beeinträchtigungen von Uferbiotopen sowie der zugehörigen Lebensgemeinschaften. In MATERIALBAND VI werden die zu erwartenden Biotopflächenverluste abgeschätzt. Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen sind insbesondere für die Schutzgebiete oberhalb Glückstadts zu erwarten, die großflächige Schilfflächen im Uferbereich aufweisen. Biotopflächenverluste von jeweils mehr als einem Hektar werden für die Naturschutzgebiete "Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland", "Eschschallen im Seestermüher Vorland", "Asselersand", "Schwarztonnensand", "Heuckenlock" und "Schweenssand" prognostiziert.

Hamburg, im Juni 1997

Planungsgruppe Ökologie + Umwelt Nord

Im Auftrag

Dipl.-Ing. Baumann

Bearbeiter Dipl.-Ing. Günzel