Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

4.2 Schutzgebiete auf der Grundlage internationaler Konventionen und Vereinbarungen

Im folgenden werden die wesentlichen Beeinträchtigungen für die einzelnen Schutzgebiete zusammenfassend dargestellt.

4.2.1 Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung gemäß RAMSAR-Konvention

Schleswig-Holstein

  • Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Gebiete: Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.

Niedersachsen

  • Niedersächsisches Wattenmeer: Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.
  • Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf: (vgl. gleichnamiges EG-Vogelschutzgebiet)

Freie und Hansestadt Hamburg

  • Hamburgisches Wattenmeer: Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.
  • Mühlenberger Loch: Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich. Außerdem werden für die aquatischen Lebensgemeinschaften mehrere Beeinträchtigungsrisiken im aquatischen Bereich prognostiziert.

4.2.2 EG-Vogelschutzgebiete

Schleswig-Holstein

  • Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland: Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal zwischen 3 und 4 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 26 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft. Außerdem bestehen für röhrichtbrütende sowie ufernah auf dem Boden brütende Vogelarten Risiken in bezug auf den Nistplatz.
  • Eschschallen im Seestermüher Vorland: Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt an der Nordspitze des NSG zwischen 2 und 3 cm überwiegend jedoch über 3 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 9 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft. Außerdem bestehen für röhrichtbrütende sowie ufernah auf dem Boden brütende Vogelarten Risiken in bezug auf den Nistplatz.

Niedersachsen

  • Niedersächsisches Wattenmeer: Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.
  • Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf: Die geplante Baumaßnahme berührt dieses nach Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiet unmittelbar. Das gilt auch für das flächengleiche RAMSAR-Gebiet Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf. Folgende erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften werden innerhalb der Grenzen des Schutzgebietes prognostiziert:

- Die Fahrrinne zwischen Pagensand und Otterndorf liegt teilweise in diesem Schutzgebiet. Innerhalb des Schutzgebietes wird die Lebensgemeinschaft des Zoobenthos auf einer Fläche von 81 ha als durch Ausbaubaggerungen erheblich aber nicht nachhaltig beeinträchtigt eingestuft.
- Die geplante Baggergutablagerungsfläche Krautsand wird für das Zoobenthos mit einer Fläche von 88 ha als erheblich aber nicht nachhaltig beeinträchtigt eingestuft.
- Die als Alternative zum Spülfeld Pagensand vorgesehene Aufspülung der Brammer Bank mit einer Fläche von 249 ha wird für alle aquatischen Lebensgemeinschaften als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Darüber hinaus sind hier über die Nahrungskette auch erhebliche Auswirkungen auf nahrungssuchende Vögel zu befürchten. Insgesamt ist von dem hier (als Alternative) geplanten Maßnahmenteil ein Bereich betroffen, der im Gesamtsystem eine besondere ökologische Bedeutung einnimmt.

Darüber hinaus kommt es aufgrund der prognostizierten Thw-Erhöhung zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste (vgl. Naturschutzgebiete: "Asselersand", "Schwarztonnensand" und "Allwördener Außendeich/Brammersand"). Die folgende Abbildung veranschaulicht die erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen innerhalb des EG-Vogelschutzgebietes "Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf".

  • Osterwiesen: Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich.

Freie und Hansestadt Hamburg

  • Neuwerker und Scharhörner Watt: Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.

4.2.3 Flora-Fauna-Habitatrichtlinie

Bisher wurden im Untersuchungsgebiet keine Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie ausgewiesen. Die bestehenden EG-Vogelschutzgebiete werden jedoch automatisch in das Schutzgebietssystem NATURA 2000 einbezogen, so daß sie schon jetzt als Schutzgebiete nach der FFH-Richtlinie zu betrachten sind (s. o.). Außerdem wird die Ausweisung zahlreicher FFH-Gebiete zur Zeit vorbereitet. Soweit die dafür vorgesehenen Gebiete bereits z.B. als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind, werden die entsprechenden Beeinträchtigungen dort behandelt.

4.2.4 Biosphärenreservate

  • Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer: Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.
  • Niedersächsisches Wattenmeer: Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.
  • Hamburgisches Wattenmeer: Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.

Abb. 2: Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen im EG-Vogelschutzgebiet "Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf"