Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

4.1 Schutzgebiete auf Grundlage der Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder

Im folgenden werden zunächst die wesentlichen Beeinträchtigungen für die einzelnen, auf der Grundlage der nationalen Naturschutzgebiete ausgewiesenen, Schutzgebiete dargestellt.

4.1.1 Nationalparke

Für die drei Wattenmeer-Nationalparke des Untersuchungsgebietes werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen prognostiziert.

4.1.2 Naturschutzgebiete

Die bestehenden Naturschutzgebiete werden nicht direkt von den geplanten Maßnahmen tangiert. Beeinträchtigungen, die als erheblich eingestuft werden, entstehen jedoch durch die Folgewirkungen der Baumaßnahmen. Insbesondere die prognostizierten Erhöhungen des Thw oberhalb von St. Margarethen führen zu Flächenverlusten der naturnahen Uferbiotope (vgl. MATERIALBAND VI). Als empfindlich gegenüber dieser ausbaubedingten Änderung werden Auengehölze und Röhrichte eingestuft, die in Kontakt zur Uferlinie stehen. Auf Grundlage der "Zusammenfassenden Darstellung der Biotoptypen (vgl. UVS Karte 7.4 - 2) werden die Flächengrößen der betroffenen Biotope in den bestehenden Naturschutzgebieten erhoben (vgl. UVS Karte 9.4 - 3) und der jeweilige Biotopflächenverlust entsprechend dem in MATERIALBAND VI beschriebenen Abschätzungsverfahren errechnet.

Im folgenden werden die entsprechenden Zahlen für die bestehenden NSG angegeben. Sie ermöglichen im Sinne einer worst case-Betrachtung eine Abschätzung der erheblich beeinträchtigten Flächen.

Schleswig-Holstein

  • NSG "Neßsand": Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal zwischen 3 und 4 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 0,1 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft.
  • NSG "Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland": Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal zwischen 3 und 4 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 26 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft. Außerdem bestehen für röhrichtbrütende sowie ufernah auf dem Boden brütende Vogelarten Risiken in bezug auf den Nistplatz.
  • NSG "Eschschallen im Seestermüher Vorland": Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt an der Nordspitze des NSG zwischen 2 und 3 cm, überwiegend jedoch über 3 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 9 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft. Außerdem bestehen für röhrichtbrütende sowie ufernah auf dem Boden brütende Vogelarten Risiken in bezug auf den Nistplatz.

Niedersachsen

  • NSG "Neßsand": Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal zwischen 3 und 4 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 1 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft.
  • NSG "Asselersand": Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal bei etwa 3 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 1,5 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft.
  • NSG "Schwarztonnensand": Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal bei etwa 3 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 1,5 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft.
  • NSG "Schilf- und Wasserfläche Krautsand/Ostende": Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.
  • NSG "Allwördener Außendeich/Brammersand": Die prognostizierten Erhöhungen des Thw liegen hier maximal bei etwa 2 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 0,1 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft. Darüber hinaus besteht das Risiko der Schädigung von Gehölzen durch steigenden Salzeinfluß.
  • NSG "Außendeich Nordkehdingen II": Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.
  • NSG "Außendeich Nordkehdingen I": Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.
  • NSG "Wildvogelreservat Nordkehdingen": Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.
  • NSG "Vogelschutzgebiet Hullen": Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.
  • NSG "Ostemündung": Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.
  • NSG "Ostesee": Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.
  • NSG "Hadelner und Belumer Außendeich": Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.

Freie und Hansestadt Hamburg

  • NSG "Zollenspieker": Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal zwischen 3 und 4 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 1 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft.
  • NSG "Heuckenlock": Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal zwischen 3 und 4 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 4 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft.
  • NSG "Schweenssand": Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal zwischen 3 und 4 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 1,5 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft.
  • NSG "Wittenbergener Heide und Elbwiesen": Die als empfindlich gegenüber Änderungen des Thw eingestuften Biotope weisen keinen Kontakt zur Uferlinie auf, so daß hier keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen prognostiziert werden.
  • NSG "Neßsand": Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal zwischen 3 und 4 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 1 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft.

Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen in bestehenden Naturschutzgebieten verletzten generell deren Schutzziele, da die Schutzgebiete dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft dienen (vgl. § 13 BNatSchG). Das gilt insbesondere für Schutzgebiete für die als Schutzziel eindeutig ausbaubedingt beeinträchtigte Pflanzen oder Tiere benannt wurden (z.B. die Naturschutzgebiete "Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland", "Eschschallen im Seestermüher Vorland" und "Schweenssand"; vgl. Kap. 2).

Geplante NSG:

Niedersachsen

  • Ilmenau-Luhe-Niederung: Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich.
  • Deichvorland zwischen Laßrönne und Drage: Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich.

Schleswig-Holstein

  • Westliche Geesthachter Elbinsel: Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich.
  • Pagensand: Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Inanspruchnahme von 39 ha überwiegend hochwertiger Biotope. Außerdem kommt es zum Verlust der Neststandorte von teilweise hochgradig gefährdeten Vogelarten (z.B. Wachtelkönig) sowie Verluste der Standorte von gefährdeten Pflanzenarten.
  • Rhinplatte und Elbufer südlich von Glückstadt: Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich.
  • Deichvorland Blomesche Wildnis: Im südlichen Teil kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich.
  • St. Margarethen: Es besteht das Risiko der Schädigung von Gehölzen durch geringfügigen Anstieg des Salzgehaltes.
  • Neufelder Bucht: Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen prognostiziert.

Freie und Hansestadt Hamburg

  • Altengammer Wiesen: Es kommt kleinflächig zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich.
  • Mühlenberger Loch: Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich. Außerdem werden für die aquatischen Lebensgemeinschaften mehrere Beeinträchtigungsrisiken prognostiziert.

Für die unmittelbar an das Untersuchungsgebiet angrenzenden Naturschutzgebiete wurden keine Beeinträchtigungen prognostiziert.

4.1.3 Landschaftsschutzgebiete

Schleswig-Holstein

  • LSG "Schutz von Landschaftsteilen im Kreise Pinneberg": Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Inanspruchnahme von 39 ha überwiegend hochwertiger Biotope auf Pagensand. Außerdem kommt es zum Verlust der Neststandorte von teilweise hochgradig gefährdeten Vogelarten (z.B. Wachtelkönig) sowie Verluste der Standorte von gefährdeten Pflanzenarten (vgl. 9.4.2). Darüber hinaus treten erhebliche Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich auf.
  • LSG "Kollmarer Marsch": Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich.

Niedersachsen

  • LSG "Lühesand": Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich

Freie und Hansestadt Hamburg

  • Landschaftsschutzgebiet Mühlenberger Loch: Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich. Außerdem werden für die aquatischen Lebensgemeinschaften zahlreiche Beeinträchtigungsrisiken im aquatischen Bereich prognostiziert.
  • Andere Landschaftsschutzgebiete im Hamburger Teil des Untersuchungsgebietes: Es kommt teilweise zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich.

4.1.4 Naturparke

Naturparke nach § 16 BNatSchG befinden sich nicht innerhalb des Untersuchungsgebietes.

4.1.5 Naturdenkmale

Das Untersuchungsgebiet weist ein Naturdenkmal nach § 17 BNatSchG bzw. § 19 LNatSchG auf:

  • Lotsenbösch: Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.

4.1.6 Geschützte Landschaftsbestandteile

Geschützte Landschaftsbestandteile nach §18 BNatSchG befinden sich nicht innerhalb des Untersuchungsgebietes.