Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

3.1 Auswirkungen während der Bauphase

Die Bauzeit zur Herstellung der gesamten neuen Fahrrinne wird rund 10 Quartale (rd. 2,5 Jahre) betragen, wobei die Ausbauzeiten der einzelnen Fahrrinnenabschnitte zwischen 1 und 18 Monaten schwanken. Eine Zusammenfassung der Ausbaubaggermengen und Ausbauzeiten sowie der durchschnittlichen Unterhaltungsbaggerungen gibt Tabelle 2.

Die im Rahmen der Fahrrinnenanpassung notwendigen Baggermaßnahmen beeinflussen eine Vielzahl fischereilich relevanter abiotischer Faktoren. Die wichtigsten Beeinflussungen sind dabei lokale Erhöhungen der Gewässertrübung, sowie strukturelle Veränderungen der Gewässersohle und eventuell Veränderungen in der Sedimentbeschaffenheit. Nennenswerte Verschlechterungen der Wasserqualität durch Rücklösungsprozesse im Sediment gebundener Schadstoffe sind nicht zu erwarten (BITTNER & FANGER IN MATERIALBAND IIa, 1997, FANGER et al. IN MATERIALBAND IIa, 1997).

Der Grad der Beeinflussung fischereilich relevanter Faktoren ist stark von den Baggermengen bzw. Längen der Baggerstrecken abhängig. Dabei werden die laufenden durchschnittlichen Unterhaltungsbaggerungen berücksichtigt.

Tabelle 2: Ausbaubereiche der Unter- und Außenelbe und ausbaubedingte Baggergutmengen (m;) mit Angaben zur Bauzeit sowie die Mittel der Unterhaltungsbaggermengen (m;/a). Alle Angaben bezogen auf Fahrrinnen-km (N). Datenquellen: Angaben nach Aussagen der Wirtschaftsbehörde, Strom- und Hafenbau, sowie des WSA Hamburg (1996); DAMMSCHNEIDER IN MATERIALBAND IIb (1997). Der Faktor Ausbau zu Unterhaltung wurde folgendermaßen berechnet:

(Ausbaumenge p.A. + mittlere Unterhaltungsmenge p.A.)
---------------------------------------------------------
mittlere Unterhaltungsmenge p.A.

Ausbaubereich bzw. Baggerstelle Ausbaubedingte
Baggergutmenge (m;)
Mittel Unterhaltungs-
baggermenge1982-93
(m; /a)
Bauzeit
Monate
Faktor Ausbau
zu Unterhaltung
Köhlbrand (Mündung - km 621,8) 1.350.000 80.200 1 17,8
Norderelbe (km 624,4 - 625,0) 220.000 75.196 1 3,9
Unterelbe (km625,0 - 627,9) 210.000 65.560 11 4,2
Unterelbe (km 627,9 - 630,7) 520.000 58.720 11 9,9
Unterelbe (km 630,7 - 633,5) 760.000 73.520 11 11,3
Unterelbe (km 633,5 - 636,4) 100.000 61.080 11 2,6
Unterelbe (km 636,4 - 638,9) 40.000 94.220 11 1,4
Mergelklappgrube (km 633,5) 1.000.000 (20.000) 2 50,0
Summe Delegationsstrecke 4.2 Mio m; 0.51 Mio m; 12 9,3
Wedel (km 638,9 - 643) 566.000 93.800 6 7,0
Wedeler Au (km 643 - 645) 747.000 358.550 6 3,1
Lühesand (km 645 - 652) 1.276.000 451.850 12 3,8
Juelssand (km 652 - 654) 1.799.000 649.850 12 3,8
Stadersand/Bützfleth (km 654 - 658) 329.000 94.300 12 4,5
Pagensand (km 658 - 664) 1.387.000 268.750 12 6,2
Steindeich (km 664 - 669) 132.000 223.400 12 1,6
Rhinplatte (km 669 - 676) 3.592.000 3.417.200 12 2,1
Wischhafen, Freiburg (km 676 - 689) 527.000 414.513 18 1,8
Brunsbüttel (km 690 - 697) 2.409.000 686.620 18 3,3
oberhalb Oste (km 698 - 708) 3.807.000 1.627.680 18 2,6
oberhalb Glameyer (km 709 - 717) 967.000 339.864 9 3,8
Altenbrucher Bogen (km 717 - 724) 904.000 518.318 9 2,7
Cuxhaven (km 724 - 729) 7.000 233 9 31,0
Leitdamm Kugelbake (km 730 - 736) 827.000 1.243.532 18 1,4
östl. Mittelrinne (km 736 - 740) 3.507.000 350.183 18 7,7
westl. Mittelrinne (km 740 - 748) 2.730.000 1.069.189 18 2,7
Summe WSA HH u. WSA Cux 25.5 Mio. m; 11.8 Mio. m; 27 1,9
-1.14 Mio m; Jahresvar. WSA-Cux(1) 24.4 Mio. m;      

(1) - Angaben des WSA Hamburg (1996) zur Festsetzung der Ausbaumenge

Neben den aufgeführten Ausbaggerungen sind im Rahmen der Fahrrinnenanpassung strombauliche Maßnahmen in geringem Umfang vorgesehenen, die hauptsächlich in einer Sicherung der Baggergutverbringungsstellen in den Bereichen Twielenfleth, Krautsand und Hollerwettern-Scheelenkuhlen bestehen.

In der Summe kommt es durch die geplanten Maßnahmen während der Bauphase zu Auswirkungen auf technische Aspekte der fischereilichen Nutzung sowie auf fischereilich relevante abiotische Parameter und biotische Faktoren. Fischereiwirtschaftlich relevant ist dabei besonders die Beeinträchtigung der Bodentiergemeinschaft, da die Hauptzielarten der Fischerei im Untersuchungsgebiet entweder direkt am Boden (Garnele, Seezunge und Flunder) oder in Bodennähe (Aal) leben. Ferner kann die Umlagerung des Baggergutes zu großen lokalen Beeinträchtigungen der Fischerei durch direkte Beeinflussung (Sedimentation und Verdriftung) der befischbaren Fläche im Umfeld der Verbringungsorte führen. Darüber hinaus treten Beeinträchtigungen der genutzten Resourcen durch eine Reduktion des Nahrungsangebotes (Benthosfauna, FIEDLER, 1991; THIEL, 1994) sowie durch Beeinflussungen von Jungtieren auf.

 

3.1.1 Auswirkungen auf die Baumkurrenfischerei

Die Ausübung der Baumkurrenfischerei ist auf den Bereich zwischen Scharhörn und der Ostemündung (Elbe-km (N) 750 bis km (N) 706) beschränkt. Gefischt werden darf hier auf der gesamten Wasserfläche (einschließlich des Fahrwassers). Soweit eine Fischerei technisch durchführbar ist und keine gesonderten Fischereiverbote bestehen, wird der genannte Bereich flächendeckend fischereilich genutzt. Die Hauptzielart der Baumkurrenfischerei, die Sandgarnele (Crangon crangon), wird im gesamten Gebiet gefangen. Darüber hinaus wird eine gezielte Seezungenfischerei in räumlich eng begrenzten Bereichen durchgeführt. Erst die gemeinsame Nutzung der verschiedenen Zielarten (Polyvalenz der fischereilichen Praxis) sichert auf Dauer den Fortbestand der Betriebe, da durch die Seezungenfänge besonders in schwachen "Krabbenjahren" die notwendigen Erträge erwirtschaftet werden können.

Die Hauptfanggründe für Seezungen im Untersuchungsgebiet befinden sich im Bereich südlich des Großen Vogelsands, ca. Elbe-km (N) 748 bis 730, sowie im Bereich Medemsand, Elbe-km (N) 721 und im Bereich Medemgrund, Elbe-km (N) 718 - 716.

Nach Angaben des WSA-Cuxhaven sollen im Zuge der geplanten Baumaßnahme umfangreiche Baggermaßnahmen zwischen Scharhörn und der Ostemündung (Elbe-km (N) 750 bis km (N) 707) im Bereich der Fahrrinne durchgeführt werden (Tab. 3). Das Gesamtvolumen des anfallenden Baggergutes beläuft sich auf 8.94 Mio. m3. Der überwiegende Teil des Materials besteht aus Fein- und Mittelsanden mit Beimischungen aus Grobsand oder Kies und/oder Schluff. Es fallen maximal 200.000 m3 Geschiebemergel (Leitdamm Kugelbake, km (N) 729 - 734) an. Es ist vorgesehen, die gesamte anfallende Baggergutmenge des Fahrrinnenausbaus auf 4 Klappstellen im Bereich des WSA Cuxhaven (km (N) 711, ca. 1.8 Mio m3 Sand; km (N) 733, ca. 0.9 Mio. m3 Sand + 0.2 Mio m3 Schluff; km (N) 737, ca. 3.0 Mio. m3 Sand; km (N) 741 3.0 Mio. m3 Sand) umzulagern.

Tabelle 3: Ausbaubereiche und Baggergutmengen im Bereich der Baumkurrenfischerei (Krabben- und Seezungenfischerei) zwischen Scharhörn und der Ostemündung (Elbe-km (N) 748 bis 706). Auszug aus Tabelle 2. Alle Angaben bezogen auf Fahrrinnen-km (N). Datenquellen: Angaben nach Aussagen der Wirtschaftsbehörde, Strom- und Hafenbau, sowie des WSA Hamburg (1996); DAMMSCHNEIDER IN MATERIALBAND IIb (1997). Der Faktor Ausbau zu Unterhaltung wurde folgendermaßen berechnet:

(Ausbaumenge p.A. + mittlere Unterhaltungsmenge p.A.)
-----------------------------------------------------------
mittlere Unterhaltungsmenge p.A.

Ausbaubereich bzw. Baggerstelle Ausbaubedingte
Baggergutmenge (m;)
Mittel Unterhaltungs-
baggermenge
(m; /a)
Bauzeit
Monate
Faktor Ausbau
zu Unterhaltung
oberhalb Glameyer (km 709 - 717) 967.000 339.864 9 3,8
Altenbrucher Bogen (km 717 - 724) 904.000 518.318 9 2,7
Cuxhaven (km 724 - 729) 7.000 233 9 31,0
Leitdamm Kugelbake (km 730 - 736) 827.000 1.243.532 18 1,4
östl. Mittelrinne (km 736 - 740) 3.507.000 350.183 18 7,7
westl. Mittelrinne (km 740 - 748) 2.730.000 1.069.189 18 2,7
Summe 8.94 Mio. m; 3.52 Mio. m; 18 2,7

Vergleicht man die hier aufgeführten Baggergutmengen (Ausbau + durchschnittliche Unterhaltungsbaggermenge) mit dem Langzeitmittel der Unterhaltungsbaggermengen in den genannten Bereichen, so wird der Umfang des Eingriffs besonders deutlich. Bezogen auf eine Bauzeit von ca. 18 Monaten (1.5 Jahre) im Bereich des WSA Cuxhaven (Angabe des WSA Hamburg zum Bauablaufplan der Baggerarbeiten) fällt mit

(8.94/ 1.5) + 3.52 = 9.48 Mio m3/a

rund die 2.7-fache Baggermenge der durchschnittlichen Jahresunterhaltungsbaggermengen an, wobei die äußeren Bereiche (km (N) 736 - 748) besonders stark betroffen sind, da hier die 7,7-fache (km (N) 736 - 740) bzw. die 2,7-fache (km (N) 740 - 748) Baggergutmenge während der Bauzeit anfällt.

Als direkte Folge ist in den Ausbaubereichen und im Bereich der Verbringungsorte mit einer starken Erhöhung der gegenwärtigen anthropogenen Störungen der Fische und Krebse (insbesondere durch Lärm und Trübungswolken) sowie mit strukturellen Veränderungen der Gewässersohle zu rechnen, woraus sich Beeinträchtigungen der fischereiwirtschaftlichen Nutzung ergeben.

Es ist geplant, die gesamte Baggergutmenge auf vier Klappstellen im Bereich des WSA-Cuxhaven umzulagern. Legt man den Bewertungsschlüssel von GREISER in MATERIALBAND IIa (1997) zu Grunde, so handelt es sich hierbei um weitgehend unbelastete Sedimente, deren Korngrößen mit denen im Bereich der Verbringungsorte vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (MIEHLICH et al. in MATERIALBAND III, 1997). Aufgrund der hydraulischen Verhältnisse im genannten Bereich ist davon auszugehen, daß sich das umgelagerte Sediment mit der Strömung über die Verbringungsorte hinaus auf angrenzende Bereiche ausbreiten wird (FLÜGGE in MATERIALBAND I, 1997).

Als direkte Folge wird die Bodentiergemeinschaft in den genannten Bereichen durch mechanische Zerstörung (Baggerungen) sowie durch die Überschüttungen im Zuge der Sedimentverbringung, erheblich beeinträchtigt (KAUSCH et al. in MATERIALBAND VII, 1997). Ferner ist aus fischereiwirtschaftlicher Sicht zu berücksichtigen, daß die Fanggebiete (Schleppstrecken) im Ausbaubereich sowie im Umfeld der Klappstellen durch die strukturellen Veränderungen des Gewässergrundes bis zur Stabilisierung der neuen Gewässersohle nur stark eingeschränkt genutzt werden können.

Die fischereiwirtschaftlichen Auswirkungen auf die Krabbenfischerei sind jedoch lediglich der Bewertungsstufe 3 (mäßige Auswirkungen) zu zuordnen, da die Beeinflussungen lokal eng begrenzt sind, und darüber hinaus der betroffene Bereich nur einen geringen Teil der fischereilich genutzten Fläche ausmacht.

Die Seezungenfischerei hingegen wird durch die geplanten Sedimentumlagerung erheblich beeinträchtigt, da sich zumindest ein großer Verbringungsort (km (N) 737 - 741) direkt im größten zusammenhängenden Seezungenfangplatz des Untersuchungsgebietes befindet (siehe hierzu auch Teil 1.1 dieser Studie). Da die Fischerei im Bereich von Verbringungsorten verboten ist und ferner angenommen werden muß, daß sich das verbrachte Sediment mit den vorherrschenden Strömungen über die Grenzen der Klappstelle hinaus ausbreiten wird, ergibt sich für die Seezungenfischerei die Bewertungsstufe 4 (erhebliche Auswirkungen), da das Fanggebiet nur eingeschränkt genutzt werden kann und darüber hinaus starke lokale Beeinträchtigungen der genutzten Fisch- und Krebsarten durch strukturelle Veränderungen zu erwarten sind.

Für die Baumkurrenfischerei insgesamt (Krabben- und Seezungenfischerei) ergeben sich folglich fischereiwirtschaftliche Auswirkungen während der Bauphase, die der Bewertungsstufe 3 - 4 (mäßige bis erhebliche Beeinträchtigungen) zuzuordnen sind.

 

3.1.2 Auswirkungen auf die Hamenfischerei

Die Hamenfischerei ist nach der Krabbenfischerei der zweitwichtigste Fischereizweig in der Tideelbe. Sie wird im gesamten Gebiet zwischen Cuxhaven und Hamburg auf räumlich eng begrenzten Fangplätzen ausgeübt. Derzeit (Stand 10/96) werden 22 Fangstellen in der Elbe und 2 Fangplätze in den Nebenflüssen (Oste und Stör) fischereilich genutzt. Darüber hinaus bestehen für 8 weitere Fangplätze im Untersuchungsgebiet Ausnahmegenehmigungen zur Ausübung der Fischerei (vgl. Teil 1 dieser Studie), die derzeit jedoch nicht fischereilich genutzt werden.

Von den in der Stromelbe gelegenen Fangplätzen befinden sich 9 (+2 nach Küstenalmanach 1993) im Bereich des WSA-Cuxhaven, 10 (+6 nach Küstenalmanach 1993) im Bereich des WSA-Hamburg, und weitere 3 im Bereich des Stromspaltungsgebietes und der Delegationsstrecke. Die Fischerei wird ganzjährig ausgeübt, wobei die Nutzungszeiten der einzelnen Fangstellen variieren. Eine genaue Aufstellung der Fangplätze und Fangzeiten befindet sich in Teil 1 dieser Studie.

Anders als bei der Krabbenfischerei, handelt es sich bei der Hamenfischerei um eine stationäre Fangtechnik. Daher ist es möglich, die ausbaubedingten abiotischen und biotischen Veränderungen während der Bauphase sowie die möglichen Beeinträchtigungen der fischereilichen Nutzung einzelner Fangplätze direkt zu bewerten (Tab. 4). Der Grad der Beeinträchtigung derzeit genutzter Fangplätze richtet sich dabei hauptsächlich nach den Längen der Baggerstrecken bzw. der Menge des Baggergutes sowie nach der Lage der Verbringungsorte bzw. der Menge des umgelagerten Baggergutes.

Die Beeinflussungen der Hamenfischerei durch die Baggermaßnahmen bestehen hauptsächlich in einer Störung der genutzten Fischarten durch Lärm und Vibrationen sowie in einer lokal erhöhten Trübung, die sich in Bodennähe je nach Tidenverlauf über mehrere hundert Meter ausbreiten kann (FANGER et al. in MATERIALBAND II a, 1997). Zwar sind diese Auswirkungen eng auf den jeweiligen Baggerbereich beschränkt, da die Hamenfischerei jedoch stationär auf festen Fangplätzen ausgeübt wird, wirken sich diese Störungen stark auf den jeweiligen Fangplatz aus.

Ähnlich verhält es sich mit der Umlagerung des Baggergutes. Befindet sich ein Hamenfangplatz in unmittelbarer Nähe eines Verbringungsortes, so hat dieses einen großen Einfluß auf die fischereiliche Nutzung. Durch die lokal stark erhöhte Trübung und die Verdriftung des umgelagerten Sediments mit der Strömung (FANGER et al. in MATERIALBAND II a, 1997; BUNDESANSTALT FÜR GEWÄSSERKUNDE, 1996) kann die Praktikabilität der Fischerei stark beeinflußt werden. Befindet sich eine genutzte Fangstelle direkt im Bereich eines Verbringungsortes oder einer Ablagerungsfläche, so geht sie vollständig verloren, da die Fischerei hier generell verboten ist.

Im Bereich des WSA-Cuxhaven (Elbe-km (N) 689 - 748) werden 3 der 9 hier befindlichen Fangplätze in größerem Umfang beeinträchtigt (Bewertungsstufe 4). Dieses sind die Fangstellen bei Tonne 28 - 30 (km (N) 734,5 - 732,1) und bei Tonne 63 (km (N) 689,5) , die sich in unmittelbarer Nähe von Klappstellen (km (N) 733 und km (N) 690) befinden sowie der Bereich bei Tonne 63 (km (N) 694,1 - 689,3), der sich direkt im geplanten Ausbaubereich befindet.

Im Bereich des WSA-Hamburg (km (N) 638,9 - 689) können 2 der 8 derzeitig genutzten Fangplätze während der Bauphase nicht mehr fischereilich genutzt werden (Bewertungsstufe 4), da in den betreffenden Gebieten die Einrichtung von Klappstellen vorgesehen ist. Es handelt sich dabei um die Fangstellen bei Tonne 66 (km (N) 688 - 687,5) und den Tonnen 110 - 112 (km (N) 651,6 - 649,4). Darüber hinaus befinden sich 4 Fangplätze in unmittelbarer Nähe von Ausbaustrecken oder Klappstellen, woraus eine erhebliche Beeinträchtigung der Fischerei resultiert (Bewertungsstufe 4). Es handelt sich um die Fangplätze bei den Tonnen 81 - 83 (km (N) 674,2 - 672,5), Tonne 116 - 120 (km (N) 650,4 - 648,7), Tonne 119 (km (N) 645,2 - 644,2) und Tonne 115 - 117 (km (N) 647,6 - 645,5).

Im Bereich der Delegationsstrecke und des Stromspaltungsgebietes werden 3 der 5 dort befindlichen Fängplätze erheblich beeinflußt (Bewertungsstufe 4). Der Fangplatz bei Tonne 133 (km (N) 632,5 - 632) geht durch die Einrichtung der Klappgrube für Mergel während der Buaphase verloren, der Fangplatz bei den Tonnen 122 - 124 (km (N) 640,7 - 637,5) befindet sich direkt im Ausbaubereich. Im Bereich von Tonne 132 (km (N) 630 - 629) befindet sich der Fangplatz sehr dicht an der Ausbaustrecke, wodurch sich ebenfalls erhebliche Beeinträchtigungen (Bewertungsstufe 4) durch die geplanten Baggermaßnahmen ergeben.

Tabelle 4: Bewertung ausbaubedingter Auswirkungen auf einzelne Hamenfangplätze im Elbehauptstrom. Fangplätze, für die eine Ausnahmegenehmigung nach der SeeSchStrO bestehen, sind farbig gekennzeichnet. Bewertungsstufen: 1 - keine Auswirkungen; 2 - geringe Auswirkungen: 3 - mäßige Auswirkungen: 4 - erhebliche Auswirkungen; 5 - nachhaltige Auswirkungen. Alle Angaben bezogen auf Fahrrinnen-km (N).

Lage des Fangplatzes Art der Beeinträchtigung Bewertungsstufe
Tonne 28 - 30 (Zehnerloch)
km 734,5 - km 732,1
Baggerungen u. Klappstelle in unmittelbarer Nähe 4
Tonne 30 - 32b; km 732,1 - km 726,5 geringe Störung durch Trübung und Lärm 1-2
Medem Rinne; km 717,7 - 716,5 geringe Störung durch Trübung und Lärm 1 - 2
Tonne 43; km 715,6 - km 714,5 Umlagerung in unmittelbarer Nähe geplant 2 - 3
Neufeld Reede
km 708,5 - km 706,4
keine 1 - 2
Tonne 53 - 55; km 705 - km 702,5 Baggerungen in größerem Umfang 3
Tonne 57 - 63; km 699 - km 689,5 Baggerungen in größerem Umfang /Klappstelle 3 - 4
Brunsbüttel; km 691,5 Baggerungen 3
Tonne 62; km 691,4 - km 689,3 Bagger-/Ausbaubereich 4
Tonne 66; km 688 - km 687,5 Ablagerungsfläche 4
Tonne 69; km 685,5 - km 683 geringe Baggerungen 1 - 2
Tonne 81 - 83 (Krautsand Reede)km 674,2 - km 672,5 Ablagerungsfläche in unmittelbarer Nähe 4
Tonne 91 - 95 (Schwarztonnensand)km 665,5 - km 662,2 teilweiser Ausbau 3 - 4
Tonne 110 - 112; km 651,6 - km 649,4 Verbringungsort 4
Tonne 116 - 120, km 648,7 - km 650,4
Tonne 119; km 645,2 - km 644,2
Tonne 115 - 117, km 647,6 - km 645,5
Baggerungen in größerem Umfang 4
4
4
Tonne 122 - 124; km 640,7 - km 637,5
Tonne 125 - 127; km 639 - km 637,7
Bagger-/Ausbaubereich
Baggerungen
4
3
Tonne 132; km 630 - km 629 Baggerungen in größerem Umfang 4
Tonne 133; km 632,5 - km 632 Verbringungsort (Mergelgrube) 4
Köhlbrand (Tonne KS 4) keine 1

Die Fangplätze in den Nebenflüssen Oste und Stör werden durch die Baumaßnahme nicht beeinflußt.

Die tabellarische Zusammenstellung zeigt, daß während der Bauphase lediglich 5 der 22 genutzten Hamenfangstellen weitgehend unbeeinflußt bleiben (Bewertungsstufe 1 - 2). Auf einem Fangplatz ist während der Bauphase mit geringen bis mäßigen Beeinträchtigungen zu rechnen (Bewertungsstufe 2 - 3). Auf drei Fangplätzen sind mäßige Auswirkungen möglich (Bewertungsstufe 3). Die verbleibenden 13 Hamenfangplätze hingegen werden erheblich beeinflußt (Bewertungsstufe 4).

Da eine wirtschaftliche Ausübung der Hamenfischerei jedoch nur unter Einbeziehung aller derzeit genutzten Fangplätze möglich ist, resultieren aus den erheblichen Beeinflussungen der Fangplätze während der Bauphase, nachhaltige Auswirkungen (Bewertungsstufe 5) für den Fischereizweig Hamenfischerei, da der weitgehende Ausfall der Fangplätze während der angegebenen Bauzeit von 12 Monaten für den Bereich der Delegationsstrecke und 27 Monaten für den Bereich der WSÄ Hamburg und Cuxhaven, die wirtschaftliche Existenz der Betriebe gefährden kann.

 

3.1.3 Auswirkungen auf die Reusenfischerei

Die hauptsächlich als Nebenerwerbsfischerei betriebene Reusenfischerei wird im Untersuchungsgebiet überwiegend oberhalb Elbe-km (N) 720 ausgeübt. Die Reusen werden dabei sowohl in den tidebeeinflußten Uferbereichen der Stromelbe (Flachwasser), als auch in größeren Wassertiefen bis max. 15 m außerhalb des Fahrwassers ausgebracht.

Bei der Bewertung der Beeinflussungen der Reusenfischerei während der Bauphase kann die Tideelbe in drei grobe Bereiche unterteilt werden:

1. Der Bereich zwischen Elbe-km (N) 720 und Glückstadt (Elbe-km (N) 674). Hier sind aufgrund der relativ großen Breite der Stromelbe zumeist keine bis geringe Auswirkungen (Bewertungsstufe 1 - 2) zu erwarten, da die Ausbaubereiche auf die Fahrrinne beschränkt sind und somit eine weitgehende räumliche Trennung zwischen genutzten Fangplätzen und Ausbaubereichen besteht.

2. Der Bereich zwischen Glückstadt und Hamburg (Elbe-km (N) 674 bis ca. km (N) 621). In diesem Bereich verengt sich die Stromelbe, so daß die Fahrrinne einen größeren Anteil an der Gewässerfläche einnimmt und darüber hinaus dichter an die durch die Reusenfischerei genutzten Bereiche (tidebeeinflußte Uferbereiche und tiefere Zonen außerhalb des Fahrwassers) heranreicht. Daraus ergibt sich im Vergleich zum stromabwärts gelegenen Elbeabschnitt eine steigende Beeinträchtigung der Reusenfischerei (Bewertungsstufe 3, mäßige Auswirkungen).

3. Der Bereich oberhalb Elbe-km (N) 621 bis zur Grenze des Untersuchungsgebietes (Wehr Geesthacht). In diesem Bereich ist nicht mit Beeinträchtigung der Reusenfischerei zu rechnen (Bewertungsstufe 1), da keine Baggerungen vorgesehen sind.

Im Gegensatz zu den Baggermaßnahmen führt die Umlagerung des Baggergutes zu großen lokalen Beeinträchtigungen der Reusenfischerei. Insgesamt befinden sich 7 Verbringungsorte auf potentiellen Fangplätzen der Reusenfischerei (Tab. 5). Im Umfeld der Baggergutablagerungsflächen und Verbringungsorte ergeben sich erhebliche Auswirkungen (Bewertungsstufe 4) auf die Reusenfischerei, gemäß den unter Punkt 3.1 beschriebenen Beeinflussungen der befischbaren Flächen und der genutzten Resourcen.

Tabelle 5: Verbringungsorte von Baggergut in Bereichen, die durch Reusenfischerei genutzt werden. Quelle: Karte der Ausbaubereiche und Klappstellen, UVS Kap. 3.

Lage der geplanten Klappstelle verbrachter Sedimenttyp
km 688 - 681,5 - Sand
km 680 - 676,5 Klei, Feinsand
km 673,5 - 670,5 Sand
km 672 Sand
km 650,5 - 649 Geschiebemergel
km 643,5 Geschiebemergel
km 634,5 - 632,5 Geschiebemergel

Die resultierenden großen lokalen Beeinträchtigungen einzelner Reusenfischereifangplätze während der Bauphase führen dazu, daß den Auswirkungen auf diesen Zweig der Fischerei im Untersuchungsgebiet die Bewertungsstufe 3 bis 4 (mäßige bis erhebliche Beeinträchtigungen) zugeordnet werden muß.

 

3.1.4 Auswirkungen auf die Angelfischerei

Eine direkte Beeinflussung der Angelfischerei während der Bauphase kann weitgehend ausgeschlossen werden. Es ist jedoch zu beachten, daß die vermehrten Baggeraktivitäten im Bereich des WSA Cuxhaven den Aufstieg der Salmoniden beeinträchtigen können. Dieses könnte den Erfolg der Wiedereinbürgerung von Lachsen und Meerforellen durch die Angelvereine mindern (siehe hierzu Teil 1 dieser Studie). Somit ist den Auswirkungen der geplanten Baumaßnahmen während der Bauphase die Bewertungsstufe 2 (geringe Auswirkungen) zu zuordnen.