Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

3.5 Wissenslücken

Aufgrund mangelnden Datenmaterials bestehen Wissenslücken in folgenden Bereichen:

  • Anzahlen der Haupt- und Nebenerwerbsfischer (Punkt 3.2.2.): In den Bundesländern Niedersachsen und Hamburg konnten nur diejenigen Nebenerwerbsfischer erfaßt werden, die über ein registriertes Fischereifahrzeug verfügen. In Schleswig-Holstein waren bei den offiziellen Stellen (Fischereiämter) keine Daten über die genaue Anzahl der im Untersuchungsgebiet tätigen Nebenerwerbsfischer verfügbar. Ferner ist es nicht auszuschließen, daß auch ein Teil der Hobbyfischer (Fischerei zu Fuß) einen Nebenerwerb aus ihrer Fischerei erzielen. Somit sind auch die für Niedersachsen und Hamburg genannten Zahlen als Mindestangaben zu verstehen.
    Von den 100 registrierten Krabbenkuttern der Anlandungshäfen Friedrichskoog und Büsum (Schleswig-Holstein), haben nur 24 Fischer die verteilten Erhebungsbögen ausgefüllt. Von diesen 24 Datensätzen, waren nur 20 statistisch auswertbar, da zum Teil nur die Fanggebiete oder die Fangzeiten angegeben waren, nicht aber die erzielten Fänge. Da nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden konnte, ob die verbleibenden 76 Fischer gar nicht oder nur zeitweise im Untersuchungsgebiet tätig sind, wurde auf eine Hochrechnung der Daten verzichtet. Die in dieser Studie genannten Zahlen zu den Erträgen und Erlösen der schleswig-holsteinischen Krabbenfischer aus dem Untersuchungsgebiet sind somit als Mindestwerte anzusehen.
  • Genutzte Fischarten und Wirbellose (Punkt 3.2.3.): Umfassende Bestandsabschätzungen der Stint- und Flunderbestände, die auch die ausgewachsenen Tiere (Adulte) repräsentativ erfassen, liegen derzeit nicht vor. Eine flächendeckende Befischung mit kommerziellen Grundschleppnetzen, wie sie hierfür erforderlich wäre, ist aus methodischen Gründen (Unreinheiten des Grundes), und aus Gründen der Sicherheit der Schiffahrt problematisch.
  • Im Untersuchungsgebiet erzielte Fangerträge (Punkt 3.3.): Eine Erhebung der Erträge und Erlöse der Nebenerwerbs- und Hobbyfischerei war nicht möglich, da die betreffenden Fischer in keinem der genannten Bundesländer zur Meldung ihrer Fänge verpflichtet sind.
  • Generell standen für diese Studie keine Daten zu den Erlösen aus der Direktvermarktung von Fischen und Speisekrabben zur Verfügung. Für die Hamenfischerei wurde versucht, die Erlöse, die durch die Direktvermarktung von Konsumaalen und Beifängen (Stint, Flunder, Seezunge und Meerforelle) erzielt werden, hochzurechnen. Die gemachten Angaben sind jedoch nur als Anhaltswerte zu verstehen.