Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

4 BESCHREIBUNG DER AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE NUTZUNGEN

4.1 Auswirkungen während der Bauphase

Während der Bauphase sind potentielle Auswirkungen nur im direkten Baggerungs- und Verklappungsbereich durch Verlärmung und die Anwesenheit der Baggerschiffe zu erwarten. Eine Belästigung durch Geräuschimmission ist im Bereich der Baggerungen mit Eimerkettenbaggern für

  • Wohnnutzung und
  • Freizeit- und Erholungsnutzung

jeweils für den Zeitraum der Baggerungen gegeben (vgl. MATERIALBAND IX). Vorgesehen sind Baggerungen mit Eimerkettenbaggern in folgenden Bereichen zwischen Strom-km (A) bzw. Fahrrinnen-km (N):

  • 624,4 A bis 636,4 A (Norderelbe Höhe Lotsenhöft bis Höhe Falkensteiner Ufer) und möglicherweise
  • 638,9 N bis 641 N Landesgrenze bis Höhe Wedel

Für die Bereiche, in denen mit Hopperbaggern gearbeitet wird, ist die Belästigung vernachlässigbar gering.

Durch die Errichtung eines Spülfeldes auf Pagensand ist zwar schon während der Bauphase mit Auswirkungen auf die dort befindliche landwirtschaftliche Nutzfläche zu rechnen. Da die Auswirkungen aber erst in vollem Umfang mit Beendigung der Bauphase eintreten und als dauerhaft einzuschätzen sind, erfolgt ihre gutachterliche Beurteilung in Kapitel 4.2 (Auswirkungen nach Fertigstellung der Maßnahme).

Die baggernden Schiffe stellen aufgrund ihrer relativ langen Verweildauer an einem Ort und ihrer Manövrierbehinderung während des Baggerns ein temporäres Hindernis für Schiffe dar. Die Ausweichmöglichkeiten für die passierenden Schiffe sind jedoch in der Regel als ausreichend groß anzusehen, so daß lediglich kleine Umwege in Kauf genommen werden müssen. Der erhöhte Schiffsverkehr durch Baufahrzeuge ist ohne Bedeutung für die Klein- und Sportbootschiffahrt.

Im Zuge der Ausbaubaggerungen kommt es aufgrund von Baggerarbeiten und der Baggergutunterbringung zur Umlagerung von Baggergut in der Unter- und Außenelbe. Dadurch können sich Schwebstoffwolken bilden, die zu einer zusätzlichen Trübung des Wassers führen, wodurch die Badenutzung betroffen sein könnte.

In der folgenden Tabelle sind die Badebereiche aufgelistet, die sich in einer Entfernung von maximal 2.000 m zu einzelnen Maßnahmebereichen befinden. Aufgrund der Ergebnisse der GKSS (MATERIALBAND II a) ist davon auszugehen, daß in einer Entfernung von > 2.000 m zwar noch maßnahmebedingte Veränderungen der Schwebstoffkonzentration meßbar, aber aufgrund der bereits vorhandenen Schwebstoffkonzentration grundsätzlich nicht mehr als signifikant einzustufen sind.

Tab. 10: Badebereiche, die maßnahmebedingt von erhöhten Schwebstoffkonzentration betroffen sein könnten.

Badebereich

Ort / Bezeichnung der Einzelbaumaßnahme1

Art der

Baumaßnahme1

geringste Entfernung zwischen Uferlinie und Baubereich (in m)

Mögliche Wirkung auf den Badebereich

AltenbruchBaggerabschnitt 2Baggerarbeiten

460

Gewässertrübung
OtterndorfBaggerabschnitt 2Baggerarbeiten

1200

Gewässertrübung
Klappstelle km 714Baggergutunterbringung

560

Gewässertrübung
KrautsandBaggergutablagerungsflächeBaggergutunterbringung

100

Gewässertrübung
WedelBaggerabschnitt 6Baggerarbeiten

130

Gewässertrübung
WittenbergeTeil des Ausbaubereiches in der DelegationsstreckeBaggerarbeiten

180

Gewässertrübung
ÖvelgönneTeil des Ausbaubereiches in der DelegationsstreckeBaggerarbeiten

180

Gewässertrübung
Quelle: 1 AMT STROM- UND HAFENBAU (1994, 1995c), Planunterlagen des WSA HAMBURG 3

Die Untersuchungen zur Veränderung der Schwebstoffkonzentration während der Bauzeit haben ergeben, daß sich an den Ausbau- und Verklappstellen selbst die Schwebstoffkonzentration zeitweise erhöhen wird. Die Größenordnungen, die Dauer sowie die Entfernung zum Eingriffsort, an dem die erhöhten Schwebstoffkonzentrationen noch nachweisbar sind, können aufgrund fehlender Naturmeßdaten nicht prognostiziert werden.

Für die Badebereiche Altenbruch und Otterndorf dürften die Entfernungen zwischen Ufer und Maßnahmenbereich bereits so groß sein, daß auch im Falle einer baubedingten Zunahme der Gewässertrübung die Badenden subjektiv keine Veränderung bemerken.

Für die Badebereiche Wedel, Wittenberge und Övelgönne sowie Krautsand beträgt die Entfernung zum Ausbaubereich jeweils 100 bis knapp 200 m. Trotz dieser eher geringen Entfernung ist angesichts der in diesen Bereichen bereits aktuell erhöhten Schwebstoffkonzentration nicht zu erwarten, daß Badende eventuell eintretende Veränderungen der Trübung wahrnehmen werden. Dies gilt insbesondere für den Badebereich Krautsand, der im Kernbereich der durch hohe Schwebstoffkonzentration gekennzeichneten Trübungszone liegt.

Fußnoten:

3.) Die Planunterlagen werden z.Zt. beim WSA Hamburg bearbeitet. Eine zitierfähige Planungsgrundlage liegt daher noch nicht vor.