Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

2.6 Freizeit/Erholung

Die Freizeit- und Erholungsnutzungen im Untersuchungsgebiet sind in hohem Maße auf Natur und Landschaft als Erlebnisraum angewiesen. Werden Natur und Landschaft in großem Umfang verändert, sind folglich auch zahlreiche außerhäusliche Freizeitaktivitäten betroffen, die hier erfaßt und aufgeführt werden. Es werden zunächst die planerischen Aussagen und Ziele erfaßt und beschrieben, denen eine großräumige, flächige Struktur zugrunde liegt. Anschließend folgen die weiteren permanenten Freizeiteinrichtungen sowie temporären Aktivitäten, die wiederum teilweise auf dauerhaften Einrichtungen stattfinden. Eine kartographische Darstellung erfolgt in der Karte 2.

2.6.1 Planerische Aussagen

Zum Themenbereich Erholung werden in der Landes- und Regionalplanung der Bundesländer und der Kreise Flächen für die Erholungsnutzung dargestellt. Außerdem finden sich in der Fachplanung der Bundesländer und der Kreise (Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne) erholungsrelevante Aussagen. Da sich die Aussagen bzw. Festlegungen zwischen den drei Bundesländern stark unterscheiden und kaum zu vereinheitlichen sind, werden sie im weiteren getrennt dargestellt.

Schleswig-Holstein

Der Landesraumordnungsplan von Schleswig-Holstein (1979) weist folgende Gebiete für die Erholung (Fremdenverkehr) aus. Als "Entwicklungsräume" werden:

  • Pinneberger Elbmarsch zwischen Wedel und Glückstadt,
  • Stör bis Untersuchungsgebietsgrenze mit Elbuferbereich bis Brokdorf und
  • der Bereich Dieksand, Kaiser-Wilhelm-Koog, Neufelderkoog

ausgewiesen.

Das schleswig-holsteinische Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG vom 16. Juni 1993) unterstellt die Gewässer erster Ordnung (im Untersuchungsgebiet Elbe, Stör, Pinnau und Krückau) dem besonderen Schutz des Gesetzes, indem hier ein Gewässer- und Erholungsschutzstreifen festgelegt wird, für den in 50 m von der Uferlinie das Verbot besteht, bauliche Anlagen zu errichten oder wesentlich zu ändern.

Der Regionalplan für den Planungsraum I (Fortschreibung des Entwurfs 1996) umfaßt die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg und (außerhalb des Untersuchungsgebietes) Segeberg und Stormarn. Als Räume für Naherholung und Fremdenverkehr werden hier Teilbereiche der Pinneberger Elbmarsch dargestellt.

Der Regionalplan für den Planungsraum IV (1983) umfaßt die Kreise Dithmarschen und Steinburg. Als Schwerpunkte innerhalb der Fremdenverkehrsentwicklung werden hier die Bereiche Westspitze Dieksand, Südspitze des Kaiser-Wilhelm-Koogs bis Brunsbüttel, Stör und Störmündung sowie Kollmar dargestellt.

Die Landschaftsrahmenpläne konkretisieren schließlich die Gebiete mit besonderer Erholungseignung, die in der Karte 2 dargestellt sind. Diese Flächen liegen überwiegend hinter der Hauptdeichlinie und damit nicht im Untersuchungsgebiet. Sie werden jedoch aufgrund ihres nur im Zusammenhang sinnvollen Entwickelns in der Karte dargestellt, sofern ein Teil der Fläche im Untersuchungsgebiet liegt. Sehr weit landeinwärts führende zusammenhängende Flächen sind mit einem Pfeilsymbol angedeutet.

Der Entwurf des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum I (Entwurf 1996) stellt die Pinneberger Elbmarsch hinter der Hauptdeichlinie der Elbe als "Gebiet mit besonderer Erholungseignung" dar. Pinnau und Krückau sind auf ganzer Länge als Gebiete mit Erholungseignung ausgewiesen.

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum IV (1984) konkretisiert ebenfalls die gleichen im Regionalplan genannten Bereiche.

Niedersachsen

Für den niedersächsischen Teil des Untersuchungsgebietes finden sich landesplanerische Vorgaben zur Erholung im Landesraumordnungsprogramm Niedersachsens (1994) Teil II, Beikarte 5. Hier werden folgende Teilbereiche des Untersuchungsgebietes als "Erholungsräume, die aus Landessicht für eine Festlegung von Vorsorgegebieten für Erholung in den Regionalen Raumordnungsprogrammen in Betracht kommen", dargestellt:

  • Elbabschnitt zwischen Geesthacht und Hamburger Stadtgrenze einschließlich der naturnahen Mündungsbereiche von Seeve und Ilmenau,
  • Bereich um die Ortschaft Krautsand,
  • Nebenflüsse Este, Lühe und Oste,
  • Bereich um Freiburg - Allwöhrdener Außendeich,
  • Bereich um Otterndorf und
  • Bereich westlich Cuxhavens.

Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Harburg (1986) stellt die unmittelbar binnendeichs an das Untersuchungsgebiet angrenzenden Flächen zwischen Geesthacht und der Hamburger Stadtgrenze als "Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Erholung" dar. Das Untersuchungsgebiet ist davon nur sehr kleinräumig in der Ilmenaumündung (Teilbereich bei Laßrönne) und der Seeve unmittelbar vor dem Sperrwerk betroffen.

Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Stade (1983) stellt große Teile der binnendeichs unmittelbar an die Untersuchungsgebietsgrenze angrenzenden Bereiche als "Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Erholung" dar. Diese umfassen auch die Untersuchungsgebietsabschnitte von Este und Lühe (vor den Sperrwerken).

Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Cuxhaven (1990) stellt Bereiche der o.g. Kategorie für das Untersuchungsgebiet entlang der Oste zwischen Neuhaus und Geversdorf (einschließlich Ostesee) sowie zwischen Laak und Osten und die Binnendeichsbereiche bei Hadeln dar.

Der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Harburg (1994; Karte 9), stellt die Vordeichsflächen zwischen Geesthacht und Hamburger Stadtgrenze als "Gebiet mit hoher Erholungseignung" dar. Für Teilbereiche zwischen Drage und der Ilmenaumündung wird jedoch empfohlen, Erholungsnutzung zu vermeiden.

Der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Stade (1989) stellt keine eigenen Flächen für die Erholung dar.

Der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Cuxhaven wird z.Zt. erstellt und liegt noch nicht vor.

Hamburg

Der Entwurf des Landschaftsprogrammes Hamburg-Freiraumverbundsystem (Stand 1994) weist "Städtische Naherholungsgebiete" aus. Für das Untersuchungsgebiet sind dies folgende an das Untersuchungsgebiet angrenzende Flächen:

  • Vier- und Marschlande,
  • Teile des Alten Landes und der Süderelbmarsch,
  • der nördlich der Elbe gelegene Elbufergrünzug.

2.6.2 Freizeit- und Erholungseinrichtungen

Die aufgeführten Freizeit- und Erholungseinrichtungen sind in der Karte 2 dargestellt.

2.6.2.1 Freizeitnutzung in Nationalparken

Die Nationalparke Schleswig-Holsteinisches, Niedersächsisches, und Hamburgisches Wattenmeer befinden sich jeweils mit Teilflächen innerhalb des Untersuchungsgebiets (vgl. Karte 2, vgl. auch MATERIALBAND XV). Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Flächen wird unter Hinweis auf die einzelnen Kapitel über die Nutzungen und Freizeit- und Erholungsnutzungen für die Flächen der Nationalparke eine zusammenfassende Aufstellung der im Gutachten behandelten Nutzungen vorgenommen.

Es findet im Bereich der Nationalparke Weidenutzung im Bereich der Salzwiesen statt. Acker- und Obstbau kommen nicht vor. Die Jagdausübung ist im Bereich der Schutzzonen 1 verboten. Im hamburgischen Nationalpark ist die Jagd ebenfalls in der Zone 2 verboten. In den Nationalparken Schleswig-Holsteinisches und Niedersächsisches Wattenmeer ist die Jagd mit Ausnahmegenehmigungen möglich.

Schiffahrt ist in den Bereichen der ausgewiesenen Fahrwasser (zumeist Priele mit ausreichendem Tiefgang) erlaubt (vgl. Abb. 5).

Sportschiffahrt ist stets dann möglich, wenn das Watt vom Wasser überdeckt wird. Die Nationalparkverordnungen der Länder lassen Befahrungen von Landflächen nur mit Ausnahmegenehmigungen zu. Das Bundeswasserstraßengesetz in Verbindung mit der Befahrungsverordnung läßt in deren Grenzen hingegen das Befahren von Wasserflächen zu. Im Hamburger Bereich sind durch Vereinbarungen mit dem Hamburger Sportbund weite Teile des Parks (80%) ganzjährig wassersportfrei.

Die räumlich unterschiedliche und zum Teil intensive Nutzung für Erholung (z.B. Wattwandern, Kutschfahrten) stellt in den betroffenen Bereichen eine Belastung für die Fauna dar.

Abb. 5: Schiffsverkehr in Nationalparken (LANDESAMT FÜR DEN NATIONALPARK SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES WATTENMEER 1995, verändert)

2.6.2.2 Spiel- und Sportplätze

Die Nutzung durch Spielplätze ist im Untersuchungsgebiet 16 mal gegeben. Sportplätze sind insgesamt 15 mal im Untersuchungsgebiet vorhanden. Sie befinden sich bis auf wenige Ausnahmen (z.B. auf Krautsand) vor den Landesschutzdeichen. Die Ausstattung entspricht weitestgehend den auf Kinderspielplätzen und Sportplätzen üblichen Einrichtungen. Sie sind nicht besonders befestigt oder vor Überflutung gesichert. Eine Quantifizierung der Nutzung dieser Plätze konnte aufgrund unzureichender Daten nicht erstellt werden. Von der Lage sind die Spiel- und Sportplätze so angelegt, daß normale Hochwasser die Flächen nicht überfluten. Bei erhöhten und hohen Wasserständen kann es je nach Höhe des Platzes zu Überschwemmungen und damit verbundenen Nutzungseinschränkungen kommen. Die Plätze liegen häufig in räumlicher Nähe zueinander, wodurch die getroffenen Aussagen für beide Nutzungsarten gleichermaßen gelten.

2.6.2.3 Campingplätze

Im Untersuchungsgebiet befinden sich 10 Campingplätze unterschiedlicher Größe. Es können dort Zelte und Wohnwagen aufgestellt werden. Die Kapazitäten reichen von 10 bis 200 Stellplätzen und 25 bis 500 Gästen gleichzeitig.

Die Campingplätze sind so angelegt, daß normale Hochwasser die Flächen nicht überfluten, obwohl sie stets dicht an der Uferlinie eingerichtet sind. Bei erhöhten Wasserständen kann es leicht, je nach Höhe des Platzes, zu Überschwemmungen und damit verbundenen Nutzungseinschränkungen kommen.

2.6.2.4 Baden und Sonnenbaden

Die Nutzungen Baden und Sonnenbaden werden aufgrund des inhaltlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs im weiteren als Badenutzung bezeichnet. Die Badenutzung kann im Untersuchungsgebiet zum einen in den 23 Hallen-, Freibädern und ausgebauten Strandbereichen stattfinden. Zum anderen wird an allen zugänglichen (Sand)stränden gebadet (vgl. Karte 2). Die Nutzung am Strand bringt es mit sich, daß die (Sonnen)Badenden sich im oder unmittelbar am Wasser aufhalten. In allen Bereichen entlang der Elbe, in denen gebadet wird und Schiffe mit hoher Wellenbildung verkehren, sind die Personen durch die schiffserzeugten Wellen potentiell gefährdet. Besonders Kinder folgen dem zurückweichenden Wasser (Sog) bei der Vorbeifahrt eines Schiffes oft mehrere Meter in Richtung des tieferen Wassers. Nach der Vorbeifahrt strömt das Wasser schnell zurück und in Verbindung mit den sich zum Ufer aufsteilenden Heckwellen werden plötzlich beträchtliche Wassertiefen erreicht. Insbesondere kleine Kinder könnten weggespült und ins offene Wasser gezogen werden.

Exemplarisch seien einige Bereiche für Badenutzung genannt. Bei Schulau liegt eine Badeanstalt, die einen etwa 500 m langen Sandstrand ausgebaut hat. Im Küstenbereich bei Cuxhaven vor Duhnen, Döse und Sahlenburg befindet sich ein ca. 50 m breiter künstlich aufgespülter Sandstrand, der ganzjährig für Freizeitaktivitäten (Baden, Sonnen, Spazieren) genutzt wird.

2.6.3 Wandern und Radfahren

Die Darstellung des für Wandern und Radfahren besonders geeigneten Wegenetzes ist der Karte 2 zu entnehmen. Als Datengrundlage wurden Freizeitkarten, Radwanderkarten und Wanderkarten in den Maßstäben 1:50.000 bis 1:100.000 herangezogen.

Im Untersuchungsgebiet selbst befinden sich außer in Krautsand und im Watt vor Cuxhaven keine Wander- und Radwege, obwohl zahlreiche Wege und Möglichkeiten der Nutzung dieser Kategorie im Untersuchungsgebiet vorhanden sind (z.B. Wandern am Strand usw.). In das Untersuchungsgebiet gehörende Wege verlaufen zumeist auf den Deichen. Gerade aufgrund dieser Tatsache besteht ein enger Bezug und eine Ausrichtung auf die Flußläufe. In der o. g. Karte sind wegen der Vernetzung der Wege mit den Wegen des Hinterlandes auch die direkt angrenzend dargestellt.

Die Wasserläufe des Untersuchungsgebiets stellen für die Nutzungen Wandern und Radfahren eine Grenze dar. Die aus dem Landesinneren kommenden Wege führen parallel entlang der Flüsse bis zu den jeweiligen Überquerungsmöglichkeiten, an denen sie sich bündeln. Die Brücken und Sperrwerke, die eine solche Querung ermöglichen, stellen auch für sich ein besonderes Freizeitziel dar. Zugehörige Infrastruktur wie Gaststätten und Parkplätze befindet sich jedoch zumeist außerhalb des Untersuchungsgebiets. Die im Untersuchungsgebiet befindlichen Parkplätze (außendeichs) werden je nach Wasserstand immer wieder überflutet. Exemplarisch seien hier die Parkplätze bei Schulau, Lühe, Kollmar, Haseldorf und Stadersand genannt. Die Fähren vervollständigen die Überquerungsmöglichkeiten. Die Bereiche der Fähranleger weisen häufig eine mobile Infrastruktur für die wartenden Personen auf.

Eine besondere Form der Nutzung durch Wanderer stellen die Wattwanderwege bei Cuxhaven dar. Hier ist es möglich, bei Ebbe in das Wattgebiet oder auch bis nach Neuwerk und Scharhörn zu laufen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diese Strecken mit einem Pferdewagen zurückzulegen. Die Begehung und Befahrung ist nicht ungefährlich, da die Wasserstände in den zu durchquerenden Prielen ein Weiterkommen unmöglich machen können. Um vom Wasser eingeschlossene Personen retten zu können, wurden sogenannte Rettungsbaken entlang der Wattwanderwege aufgestellt. Selbst bei Hochwasser reichen die Rettungsbaken noch über die Wasseroberfläche. Sie sind ebenfalls in der Karte 2 dargestellt.

Es können keine quantitativen Aussagen über die Anzahl der Wanderer und Radfahrer gemacht werden. Es läßt sich jedoch sagen, daß im Sommerhalbjahr und besonders an arbeitsfreien Tagen eine gehäufte Nutzung im und entlang des Untersuchungsgebiets auftritt.

2.6.4 Sonstige Freizeitnutzungen

Die in diesem Kapitel erläuterten Freizeitnutzungen finden sich detailliert in den Tabellen A-8 bis A-14 im Anhang A.

Die sehr unterschiedlich großen (Besucherzahlen) und unterschiedlich häufig auftretenden Nutzungen können zusammengefaßt werden unter:

  • regelmäßigen, saisonalen Nutzungen
    - Museen
    - Sehenswürdigkeiten/Ausflugsziele
    - Imbisse/Kioske
    - Hotels und Gaststätten
    - Bootsverleih
    - Fahrgastschiffahrt
    - Theaterschiffe
    - allgemeine regelmäßige Veranstaltungen (z.B. Märkte)
    - allgemeine Strandnutzungen
  • selten bis einmal jährlich stattfindenden Nutzungen
    - Aufführungen
    - Pferderennen und andere Wettkämpfe
    - Regatten
    - Veranstaltungen (z.B. Hafengeburtstag, Osterfeuer, Feuerwerke etc.)

Für die regelmäßigen und saisonalen Nutzungen kann festgehalten werden, daß Vorrichtungen in unterschiedlichem Umfang vorhanden sind, um diese auszuüben. Sie reichen von festen Häusern bis zu mobilen Verkaufswagen. Eine Ausnahme davon bildet jedoch die allgemeine Strandnutzung. Diese findet an den gesamten zugänglichen Ufer- und insbesondere Strandabschnitten vorwiegend im Sommer, aber auch im Winter durch unterschiedlich große Gruppen von Menschen statt. In unregelmäßigen, zumeist witterungsabhängigen Abständen treffen sich Menschen vorwiegend zum gemeinsamem Grillen, Spielen und geselligem Beisammensein. In der Regel finden diese Nutzungen dicht oberhalb der MThw-Linie statt.

Freizeitnutzungen, die dicht oberhalb der MThw-Linie stattfinden, sind durch schiffserzeugte Wellen im Untersuchungegebiet entlang des Uferbereiches der Unterelbe potentiell gefährdet. Anhand des Unfalls, der sich am 13. Januar 1994 gegen 17.20 am Anleger Lühe ereignete, läßt sich exemplarisch eine zwar eher selten vorkommende, aber doch bei einem ungünstigen Zusammentreffen der Faktoren Tide- und Strömungsverhältnisse, Wind, Schiffsverkehr und geringe Entfernung einer bestimmten Freizeitnutzung vom Ufer vorhandenes Beeinträchtigungspotential von Freizeitnutzungen in relativer Nähe zum Ufer beschreiben. Durch das elbaufwärts fahrende Motorschiff "Regina Maersk" entstand während der Vorbeifahrt an der Lühemündung bei einer vom Seeamt Hamburg ermittelten Geschwindigkeit von 18,3 kn Sog und Schwell, wodurch laut Zeugenaussage der Platz und der daneben befindliche Parkplatz am Anleger Lühe etwa 1 m unter Wasser gesetzt wurde. Durch die Welle waren nach Angaben der Zeugen einige Personen umgerissen worden und ins Wasser gestürzt. Einige Verkaufswagen und auf dem Parkplatz parkende Kraftfahrzeuge waren nach Angaben der Zeugen um bis zu 20 m von ihren Standorten versetzt worden. Es wurde mindestens eine Person erheblich verletzt und an den dort befindlichen Verkaufsständen entstand erheblicher Schaden (WSD NORD, SEEAMT HAMBURG 1994).

Aufgrund der Untersuchung des Seeamtes Hamburg (WSD NORD, SEEAMT HAMBURG 1994) ist der Unfall darauf zurückzuführen, daß die Fahrgeschwindigkeit des Schiffes nicht weit genug vermindert wurde, um die angesichts des zu dem damaligen Zeitpunkt hohen Wasserstandes (767 cm über NN, damit 85 cm über MThw) zu erwartenden Sog- und Schwellschäden zu vermeiden. Der Unfall ist aber auch darauf zurückzuführen, daß die aufgestellten Verkaufsstände nicht rechtzeitig aus dem Gefährdungsbereich entfernt wurden.

Freizeitnutzungen in Bereichen des Deichvorlandes, die sich in relativer Nähe zur Fahrrinne einer verkehrsreichen und von großen Schiffen befahrenen Wasserstraße wie der Unter- und Außenelbe befinden, sind potentiell immer mit einer gewissen Gefahr verbunden, weil sich auch bei vorsichtigem Verhalten der Schiffahrt das Entstehen von Wellen, die das Deichvorland überspülen und die dort befindlichen Personen und Sachen durch Wellenschlag gefährden, nie völlig ausschließen läßt. Der Aufenthalt im Deichvorland erfordert also schon bei Tageslicht und bei einem normalen Wasserstand ein erhöhtes Maß an Vorsicht. Die schon allgemein mit dem Aufenthalt im Deichvorland verbundene Gefahr erhöht sich, wenn, wie im Fall des oben geschilderten Vorfalls, der Wasserstand erhöht ist (um 85 cm über dem MThw), das Wasser die Kante des Deichvorlandes erreicht hat und Dunkelheit eingetreten ist, so daß die Beobachtung der auf der Wasserstraße verkehrenden Schiffahrt erschwert ist.

Die selten bis einmal jährlich stattfindenden Nutzungen werden zu festen Zeiten auf immer gleichen Plätzen durchgeführt, jedoch zu der Aktivität auf und danach wieder abgebaut. Sie finden aber überwiegend im Sommer statt. Zu dieser Zeit ist in der Regel nicht mit den höchsten Wasserständen (Fluten, Sturmfluten) zu rechnen, die diese Nutzungen gefährden könnten. Eine Beeinträchtigung durch Wellen ist aufgrund des Abstandes zum Ufer nicht zu erwarten.