Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

2.2 Jagd

Das Jagdrecht liegt bei den Eigentümern der jeweiligen Fläche. Der überwiegende Teil des Untersuchungsgebietes befindet sich in öffentlicher Hand (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Kreise und Landkreise, Bundesfinanzverwaltung, Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes), die ihre Nutzungsrechte auf unterschiedlich lange Zeiträume verpachten. Die in der Karte 1 dargestellten Angaben stammen von den zuständigen unteren Jagdbehörden, dem Wasser- und Schiffahrtsamt Hamburg (WSA) und dem Elbjägerbund.

Die vergebenen Jagdrechte sind in Jagdreviere eingeteilt, bei denen es sich um die von den Uferlinien (MThw) Richtung landeinwärts (über die Deiche hinweg) gelegenen Bereiche handelt. Diese Reviere sind von einzelnen sogenannten Jagdpächtern (Einzeljagten E) oder von Jagdgemeinschaften (G) zum Zwecke der Jagdausübung angepachtet. Der Bereich zwischen den Uferlinien (Watt- und Wasserfläche) ist nahezu durchgehend vom Elbjägerbund angepachtet (vgl. Abb. 3), der wiederum weitere Nutzungen wie z.B. Binsengewinnung unterverpachtet.

Abb. 3: Schematische Aufteilung der Jagdreviere im Untersuchungsgebiet

Von der generalisierten Aufteilung (vgl. Abb. 3) gibt es jedoch einige, nur beispielhaft aufgeführte Ausnahmen:

  • Im Kreis Dithmarschen ist die Jagd innerhalb des Untersuchungsgebietes nur von der Kreisgrenze mit dem Kreis Steinburg bis zur Grenze des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bei Neuhof erlaubt. In diesem Bereich ist sie an den Elbjägerbund verpachtet.
  • Die Jagd im Vordeichsbereich der Naturschutzgebiete Haseldorfer Binnenelbe und Eschhallen ist bereits heute für stets wenige Jahre genehmigungspflichtig. Es darf hier nur aufgrund einer Gerichtsentscheidung überhaupt noch gejagd werden.
  • Auf Hamburger Gebiet innerhalb des Untersuchungsgebietes gibt es mehrere, sogenannte "befriedete Bereiche", in denen nicht oder nur mit Ausnahmegenehmigungen gejagd werden darf. In solchen Fällen wird zumeist Jagd auf Bisamratten gemacht, um eine drohende Beschädigung der Uferbefestigung zu verhindern. Die befriedeten Bereiche weisen deshalb keinen Signatureintrag für die Jagd in der Karte 1 auf.
  • Der Wattbereich der Nationalparks Hamburgisches und Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer mit dem Schutzstatus der Zone 1 wird nicht bejagt.
  • Das Recht, auf der Insel Pagensand zu jagen, ist an den Pächter des dortigen landwirtschaftlichen Betriebes verpachtet.
  • Auf den Inseln Lühesand und Schwarztonnensand hat der Elbjägerbund das Jagdrecht gepachtet.

Für die Vordeichsbereiche lassen sich keine genauen quantitativen Aussagen treffen, da die Abschußstatistiken in den landeinwärts gelegenen Bereichen aufgehen. Bejagt werden im Untersuchungsgebiet in der Hauptsache Federwild, zumeist Enten und Fasane. Ebenso wird Niederwild (Kaninchen, Füchse u.a.) bejagt. Großwild wird nicht gejagt, da es im Untersuchungsgebiet so gut wie nicht anzutreffen ist. Auf der Insel Schwarztonnensand findet nach Auskunft des Elbjägerbundes (Herr von der Decken) in keinem relevanten Maß mehr Jagd statt. Lediglich "einige" Kaninchen würden in der Saison geschossen. Auf Schwarztonnensand befinden sich darüber hinaus zwei künstliche Fuchsbaue, die dazu dienen, Füchsen, die vom benachbarten Weseler Sand schwimmend oder, im Falle von Eisgang, wandernd versuchen, sich auf der Insel anzusiedeln, habhaft zu werden.

Die Ausübung der Jagd unterliegt saisonalen Beschränkungen, auf der Grundlage der im Jagdgesetz vorgeschriebenen Schonzeiten des jeweiligen Wildes. Die Entenjagd ist vom 1.10. jeden Jahres bis zum 15.01. des folgenden Jahres erlaubt. Für die Vordeichsflächen im Nordkehdinger Bereich gilt aufgrund der Wildschutzverordnung ein Jagdverbot ab dem 1.10. jeden Jahres. So ist hier nur die Jagd auf die vom 15.08. bis 1.10. jeden Jahres freigegebenen Stock- und Graugänse erlaubt. Die Jagdeinschränkungen und einem generellen Jagdverbot unterliegenden Gebiete sind in der Karte 1 dargestellt.

Ein Problem ist der seit den 80er Jahren immer wieder auftretende Botulismus (Muskellähmung und anschließender Erstickungstod durch bakterielle toxische Ausscheidungen). Die auslösenden anäroben Bakterien (Clostridium botulinum) vermehren sich besonders stark in warmer, sauerstofffreier und nährstoffreicher Umgebung im Watt und Flachwasserbereich. Die sich bevorzugt in diesem Bereich ernährenden Entenvögel, Limikolen und Möwen waren besonders stark von den totbringenden Epidemien betroffen. Eine Begünstigung für das Auftreten dieser Epidemien wird auch in einer allgemein schlechten Konstitution, verminderter Vitalität und Widerstandskraft aufgrund von Schadstoffanreicherungen im Organismus der Vögel gesehen (vgl. MATERIALBAND VI). An der Unterelbe sind auf den Watten bei Assel und Bützfleth (1983), in Nordkehdingen (1992 und 1995) und im Neuenfelder Watt 1992 (Wedeler Marsch) und Nordkehdingen, Neuwerk und Scharhörn 1995 große Botulismusepidemien aufgetreten (LOZÁN; KAUSCH 1996).

Im Rahmen der neben der Jagdausübung ebenfalls ständig durchgeführten Hegemaßnahmen beteiligten sich neben Vertretern des Deutschen Bundes für Vogelschutz (jetzt Naturschutzbund NABU) auch die des Elbjägerbundes am Aufsammeln der Tierkadaver.

Die gepachteten Flächen können durch den Elbjägerbund für weitere Nutzungen unterverpachtet werden. Die Unterverpachtung der Reet- und Binsennutzung im Bereich der Haseldorfer Binnenelbe dient nach Angaben des Elbjägerbundes der Bestandspflege und -verjüngung. Es soll dadurch eine bessere Durchströmung und besserer Sauerstoffversorgung des Bodens erreicht werden und damit der Botulismusvorbeugung dienen.