Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Literatur Materialband XIII

 

AG UVP-GÜTESICHERUNG (1992) : UVP-Gütesicherung - Qualitätskriterien zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen. - Dortmund: Dortmunder Vertrieb für Bau- und Planungsliteratur.

BFG - BUNDESANSTALT FÜR GEWÄSSERKUNDE (1994) : Bewertungsverfahren in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) an Bundeswasserstraßen - Entwurf -. -Koblenz.

BMU - BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (1994) : Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV). Ressortabgestimmter Referentenentwurf vom 24.03.1994. - Bonn.

BMV - BUNDESMINISTERIÜM FÜR VERKEHR (1993): Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen -Gelbdruck-. Verwaltungsvorschrift der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (W-WSV). - Bonn.

ERBGUTH, W.; SCHINK, A. (1992) : Gesetz über die Umweltverträglichkeit - Kommentar. - München: C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung.

ERDBAULABORATORIUM PROF. DR. KARL STEINFELD (1972) : Die Standsicherheit des Eibhanges unter Berücksichtigung einer Eibvertiefung / i. A. d. Freien und Hansestadt Hamburg, Wirtschaftsbehörde, Amt Strom- und Hafenbau. - Hamburg.

GASSNER, E.; WINKELBRANDT, A. (1990) : UVP - Umweltverträglichkeitsprüfung in der Praxis; methodischer Leitfaden. - München: Rehm.

MATERIALBAND VI (1997): Umweltverträglichkeitsuntersuchung zur Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschiffahrt; Fachgutachten Tiere und Pflanzen, terrestrische Lebensgemeinschaften / Erstellt durch: Büro für Biologische Bestandsaufnahmen, Hamburg, i. A. d. Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes, Wasser- und Schiffahrtsamt Hamburg und der Freien und Hansestadt Hamburg, Wirtschaftsbehörde, Amt Strom- und Hafenbau. - Hamburg.

NIEDERSÄCHSISCHES UMWELTMINISTERIUM (1993) : UVP - Leitlinie Niedersachsen. Stand Oktober 1993. - Hannover.

WEILAND, W. (1995) : Sachgüter als Schutzgut in der UVP; Ein Ansatz zur Bewertung. -In: UVP-report, Jg. 9, H. 5, S. 236-239.