Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

4.1 Landschaftsbildraum 1: Fluß im Binnenland

Der Fluß hat in diesem Abschnitt nur eine Breite von 200-400 m, doch bildet die offene Wasserfläche zu den sie umgebenden Landflächen einen grundlegenden Kontrast. Die Vordeichflächen am Ufer sind größtenteils sehr schmal und weiten sich nur gelegentlich und auf kurzen Strecken. Der Fluß selber beschreibt enge Kurven.

Die untersuchte Gesamtfläche des Landschaftsbildraumes beträgt 969 ha. Der Landschaftsbildraum ist in 15 Landschaftsbildbereiche unterteilt. 526 ha entfallen auf Landschaftsbildbereiche mit der Breitenklasse < 200 m. 346 ha entfallen auf die Breitenklasse 200-500 m. Lediglich ein Untersuchungsgebiet mit einer Fläche von 96 ha gehört der Breitenklasse über 500 m an.

Raumstruktur und Formenschatz

Die Landschaftsbildbereiche in diesem Landschaftsbildraum bieten mehrheitlich mittlere Voraussetzungen für das Erleben von Raumstruktur und Formenschatz (Wertstufen 2-4). Es sind alle Wertstufen vergeben worden.

Neben dem durchgängig vorhandenen Deich als der äußeren Begrenzung des Landschaftsbildraumes tragen hauptsächlich die Landschaftsbildelemente der Vegetation zur guten Qualität des Kriteriums in diesem Landschaftsbildraum bei. Bei den mit Flächenwertstufe 1 ("Feine Kammerung") bewerteten Flächen handelt es sich zumeist um Bereiche ohne intensive Nutzung und mit einer Mindestbreite von ca. 200 m. Sie sind in kleinräumigem Wechsel mit Röhricht, Auwald bzw. Auengebüsch, Ruderalvegetation oder Grünland bestanden. Im Landschaftsbildbereich "Heuckenlock" (1.14) wirken Prielsysteme zusätzlich gliedernd. Hoch bewertet wurden auch die Buhnenfelder in den Landschaftsbildbereichen "Grünerdeich" (1.5) und "Laßrönne Ost" (1.11), die sich in einem fortgeschrittenem Stadium der Verlandung befinden. Hier entsteht durch kleinräumigen Wechsel von Röhrichten auf Buhnen mit Verlandungs- und Wattflächen ebenfalls die Qualität "Feine Kammerung". Gräben sind nur vereinzelt vorhanden. Die Flächenwertstufe "Große Weite" wurde nicht vergeben.

Visuelle Beeinträchtigungen durch bauliche Großobjekte bestehen nur am östlichen (Wehr Geesthacht) und am westliche Ende (Elbbrücken) des Landschaftsbildraumes.

Sehr gute und gute Voraussetzungen für das Erleben von Raumstruktur und Formenschatz bestehen demnach in sechs von 15 Landschaftsbildbereichen: "Günerdeich" (1.5), "Overwerder" (1.7), "Drage" (1.10) sowie "Laßrönne Ost" (1.11), "Laßrönne West" (1.12) und "Neuland-Hoopte" (1.13).

Naturnähe

Die Landschaftsbildbereiche haben mehrheitlich eine mittlere bis gute Bewertung erhalten . Bis auf die Wertstufe 5 wurden alle Wertstufen vergeben.

In der Regel nimmt die Naturnähe im Querschnitt durch die Landschaftsbildbereiche von der Untersuchungsgebietsgrenze zur Elbe hin zu. Die Deiche, die die äußere Begrenzung aller Landschaftsbildbereiche bilden, fallen in die Flächenwertstufe 4 ("Biotopobertypen geringer Naturraumbindung und/oder deutlicher anthropogener Prägung"). Bei ausreichender Breite des Deichvorlandes und Lage über der MThw-Linie schließen sich landwirtschaftlich genutzte oder bebaute Flächen an. Hier wirken sich die Wochenend- und Ferienhauskolonien im Landschaftsbildbereich "Overwerder" (1.7) durch hohe Flächeninanspruchnahme besonders negativ auf die Bewertung aus. Erfolgt keine Nutzung, stellt sich Ruderalvegetation ein. In den schmalen Landschaftsbildbereichen "Altengamme Ost" (1.2), "Krauel" (1.4), "Howe" (1.6), "Spadenland" (1.8) sowie in einzelnen Abschnitten der Landschaftsbildbereiche "Drage" (1.10) und "Neuland-Hoopte" (1.13) schließt der ebenfalls den gesamten Landschaftsbildraum durchziehende sehr naturnahe Ufersaum direkt an den Deich an. Entlang der MThw-Linie findet sich mit den tide- oder sturmflutbeeinflußten Biotopobertypen der Watten, der Röhrichte, der Auwälder und der Auengebüsche die Flächenwertstufe der "Naturraumtypischen Biotopobertypen" (Flächenwertstufe 2). In den verlandenden Buhnenfeldern erreicht diese amphibische Übergangszone eine Breite von über 200 m.

Die höchste Qualität im Kriterium "Naturnähe" ist demnach im tidebeeinflußten Bereich zu finden. Die höchste Bewertung im Landschaftsbildraum erhalten folglich diejenigen Landschaftsbildbereiche, die durch tidebeeinflußte Flächen großer Breite charakterisiert werden.

Der Aufwertungsparameter "Bereich naturraumtypischer Zonierung" (Watt / Röhricht /  Auwald bzw.-gebüsch) existiert nur auf einem geringen Teil der Uferlänge (<10%). Das hat seine Ursache in der geringen Breite (bzw. dem zu steilen Böschungswinkel) der Uferzone.

Landschaftsbildbereiche mit guten (Wertstufe 2) bis sehr guten Voraussetzungen für das Erleben der Naturnähe (Wertstufe 1) sind "Grünerdeich" (1.5) und "Heuckenlock" (1.14) sowie "Krauel" (1.4), "Dove Elbe" (1.9) und "Laßrönne West" (1.12).

Anthropogene Prägung

Die anthropogene Nutzung in diesem durch überwiegend schmale Vordeichsflächen geprägten Landschaftsbildraum ist kleinteilig sehr heterogen. Neben großflächigen Bereichen der Flächenwertstufe 4 ("Nicht anthropogen genutzt") wie Heuckenlock, Zollenspieker und entlang der Norderelbe sowie Bereichen der Flächenwertstufe 1 ("Historische Kulturlandschaft, unverändert seit 1880") in Form von Grünland bei Altengamme oder Bereichen der Flächenwertstufe 3 ("Kulturlandschaft, stark verändert seit 1955") wie dem Hafen bei Oortkaten oder im Bereich der Staustufe Geesthacht ist der Landschaftsbildraum in der Regel durch ein feines Mosaik verschiedener Flächenwertstufen gekennzeichnet. Aufgrund der schmalen Vordeichsflächen fallen die Buhnenfelder ins Gewicht, die zum Teil über einhundert Jahre alt sind (Seevemündung). Überprägungen resultieren aus Deichvorverlegungen, die an 14 Teilabschnitten festgestellt werden konnten. Trotzdem ist die Deichlinie in diesem Landschaftsbildraum an großen Teilstrecken seit über 100 Jahren unverändert. Als Überprägungen kommen die baulichen Großobjekte in Form der Autobahnbrücken und der Staustufe Geesthacht hinzu, die sich an der westlichen bzw. östlichen Grenze des Landschaftsbildraumes befinden.

In diesem Landschaftsbildraum wurde nur der Landschaftsbildbereich "Krauel" (1.4) als Landschaftsbildbereich mit sehr guten Voraussetzungen für das Erleben der anthropogenen Prägung bewertet. Dreimal wurde die niedrigste Wertstufe (Landschaftsbildbereich mit sehr schlechten Voraussetzungen für das Erleben der anthropogenen Prägung) vergeben und zwar für die Landschaftsbildbereiche "Geesthacht" (1.1), "Dove Elbe" (1.9) und "Heuckenlock" (1.14). In 9 von 15 Landschaftsbildbereichen wurden Teilflächen mit der Flächenwertstufe 1 "Historische Kulturlandschaft (unverändert seit 1880)" bewertet, jedoch nur in den Landschaftsbildbereichen "Altengamme" (1.3) und "Krauel" (1.4) betrug der Anteil dieser Flächenwertstufe mehr als die Hälfte der Gesamtfläche. Als "Nicht anthropogen genutzt" (Flächenwertstufe 4) wurden Flächen in allen 15 Landschaftsbildbereichen bewertet. In den Landschaftsbildbereichen "Dove Elbe" (1.9), "Heuckenlock" (1.14) und "Goetjensort" (1.15) beträgt der Flächenanteil dieser Flächenwertstufe mehr als die Hälfte der Gesamtfläche. Nach 1955 wurde nur der Landschaftsbildbereich "Geesthacht" (1.1) großflächig durch den Bau der Staustufe Geesthacht verändert (Flächenwertstufe 3).

Durch das Vorhandensein von Abwertungsparametern oberhalb der Erheblichkeitsschwelle wurden insgesamt acht Landschaftsbildbereiche abgewertet: "Geesthacht" (1.1) um zwei Wertstufen und "Altengamme Ost" (1.2), "Altengamme" (1.3), "Overwerder" (1.7), "Dove Elbe" (1.9), "Drage" (1.10), "Laßrönne Ost" (1.11) und "Heuckenlock" (1.14) um jeweils eine Wertstufe. Durch Deichvorverlegungen sind 11 von 14 Landschaftsbildbereiche betroffen. Bei sechs Landschaftsbildbereichen führte dies zu einer Abwertung: "Geesthacht" (1.1), "Altengamme Ost" (1.2), "Altengamme" (1.3), "Overwerder" (1.7), "Drage" (1.10) und "Laßrönne Ost" (1.11). Durch bauliche Großobjekte sind sieben Landschaftsbildbereiche betroffen. Bei den Landschaftsbildbereichen "Geesthacht" (1.1), "Dove Elbe" (1.9) und "Heuckenlock" (1.14) wirkt sich das negativ auf die Bewertung des Landschaftsbildbereiches aus. Durch Aufspülung ist kein Landschaftsbildbereich erheblich betroffen. Von der Abwertung durch Deichvorverlegung und bauliche Großobjekte sind Landschaftsbildbereiche aller Wertstufen betroffen.