Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

2 METHODIK

Im Kapitel 2 wird die Methode der Landschaftsbilduntersuchung erläutert. In Kapitel 2.1 wird das Untersuchungsgebiet vorgestellt. Daraus abgeleitet werden im Kapitel 2.2 die Anforderungen an die Methodik formuliert und im darauffolgenden Kapitel der Untersuchung die zugrundeliegende Datenbasis vorgestellt. Im Kapitel 2.4 werden die Untersuchungskriterien und Bewertungsvorschriften definiert. Um im abschließenden Kapitel 2.6 anhand der Kriterien eine flächenaggregierte Bewertung durchzuführen wird das Untersuchungsgebiet im Kapitel 2.5 in kleine Untersuchungseinheiten eingeteilt.