Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

2.6 Bewertung des Landschaftsbildes auf der Ebene der Landschaftsbildbereiche

Grundlage der Bewertung des Landschaftsbildes auf der Ebene der Landschaftsbildbereiche ist einerseits die Operationalisierung des Landschaftsbildes anhand der Kriterien "Raumstruktur und Formenschatz", "Naturnähe" und "Anthropogene Prägung" (vgl. Kap. 2.4) und den dort definierten Flächenwertstufen und andererseits die Unterteilung des Untersuchungsgebietes in 84 Landschaftsbildbereiche (vgl. Kap. 2.5). Neben der Ermittlung eines durchschnittlichen Flächenwertes fließen in diesem zweiten Bewertungsschritt auch Auf- bzw. Abwertungsparameter in die Bewertung mit ein.