Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

2.6.2 Ermittlung der Wertstufe des Landschaftsbildbereiches für das Kriterium "Raumstruktur und Formenschatz"

Im vorangegangenen Kapitel wurde die Ermittlung des räumlich aggregierten Flächenwertes zur Bewertung der Landschaftsbildbereiche erläutert. Diese Bewertung wird ergänzt durch Auf- und Abwertungsparameter. Im Kriterium "Raumstruktur und Formenschatz" vermindert das Vorhandensein baulicher Großobjekte die Bewertung des Landschaftsbildbereiches. Die Großobjekte wurden flächendeckend für das gesamte Untersuchungsgebiet kartiert und aufgrund ihrer Dimension bewertet (vgl. Kap. 2.4.1). Die Großobjekte, die die Raumstruktur und den Formenschatz beeinträchtigen, sind in der Kriteriumkarte "Raumstruktur und Formenschatz" mit ihrem Einflußbereich (Radius = 1,5 km) dargestellt und als Liste im Anhang enthalten. Für die Abwertung des Flächenwertes eines Landschaftsbildbereiches durch Großobjekte wurde folgende Bewertungsvorschrift festgelegt:

Tab. 7: Bewertungsvorschrift für den Abwertungsparameter "Großobjekt" des Kriteriums "Raumstruktur und Formenschatz"

Benennung Bewertungsvorschrift
Großobjekt Wenn der Landschaftsbildbereich zu mehr als einem Drittel im Wirkungsbereich (r = 1500 m) eines oder mehrerer Großobjekte liegt, wird der Landschaftsbildbereich um eine Wertstufe abgewertet (+1).

 

Die Abbildung 44 zeigt ein Beispiel für diesen Aufwertungsparameter.

Die Bewertung der Raumstruktur und des Formenschatzes des Landschaftsbildbereiches ergibt sich aus dem Flächenwert (Durchschnitt der Flächenwertstufen) und der Abwertung durch den Abwertungsparameter "Großobjekt". Ein Landschaftsbildbereich mit dem Flächenwert 3, der zu mehr als 1/3 im Einflußbereich eines oder mehrerer Großobjekte liegt, wird nach der Bewertungsvorschrift abgewertet. Er erhält somit die Landschaftsbildbereichswertstufe 4. Aus der Vergabe der Flächenwertstufen (1 - 4) und der Berücksichtigung des Abwertungsparameters können sich demnach Landschaftsbildbereichswertstufen zwischen 1 und 5 ergeben. Folgende Benennung der Wertstufen der Landschaftsbildbereiche wurde festgesetzt:

  • Wertstufe 1: Landschaftsbildbereich mit sehr guten Voraussetzungen für das Erleben von Raumstruktur und Formenschatz
  • Wertstufe 2: Landschaftsbildbereich mit guten Voraussetzungen für das Erleben von Raumstruktur und Formenschatz
  • Wertstufe 3: Landschaftsbildbereich mit durchschnittlichen Voraussetzungen für das Erleben von Raumstruktur und Formenschatz
  • Wertstufe 4: Landschaftsbildbereich mit schlechten Voraussetzungen für das Erleben von Raumstruktur und Formenschatz
  • Wertstufe 5: Landschaftsbildbereich mit sehr schlechten Voraussetzungen für das Erleben von Raumstruktur und Formenschatz

Die flächenaggregierte Bewertung der Raumstruktur und des Formenschatzes auf der Ebene der Landschaftsbildbereiche wird in der Karte "Bewertung von Raumstruktur und Formenschatz" (Maßstab 1:100.000) dargestellt. Die Wertstufen der Landschaftsbildbereiche werden im jeweiligen Steckbrief dokumentiert