Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

2.5.2 Landschaftsbildbereiche

Als Landschaftsbildbereiche werden die kleinmaßstäbigen Einheiten des Untersuchungsgebietes bezeichnet, die im Kapitel 2.6 die räumliche Grundlage für die Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes anhand der drei in Kap. 2.4 erläuterten Kriterien bilden.

Ziel der Aufteilung in Landschaftsbildbereiche ist es, handhabbare Flächen für die Beschreibung und arithmetische Bewertung des Landschaftsbildes zu erhalten. Es werden folgende Grundannahmen getroffen: Der Elbstrom ist durch seine Breite die gliedernde Makrostruktur im Untersuchungsgebiet. Die Flächen an den gegenüberliegenden Ufern werden deshalb getrennt voneinander behandelt. Die kartierte Uferlinie der Elbe (MThw) umfaßt jedoch viele schmale Nebenelben, Nebenflußmündungen, Priele und Hafenbecken, die nicht die notwendige Breite und Trennwirkung haben. Als Schwellenwert wird eine Breite von 200 m (die größte Breite eines Nebenflusses) festgesetzt. Die Uferlinie wird um diese kleinen Nebengewässer bereinigt und bildet dann die wasserseitige Begrenzung der Landschaftsbildbereiche.

Die zwischen Deich (bzw. Geest) und Uferlinie liegenden Landflächen unterscheiden sich im wesentlichen durch ihre unterschiedliche Breite. Sie werden deshalb in drei verschiedene Breitenklassen eingeteilt. Die Breite der Landflächen wird damit als ein übergeordnetes Kriterium der Bewertung eingeführt, anhand dessen die Räume voneinander abgegrenzt werden. Folgende Breitenklassen werden definiert:

  • Breitenklasse 1: Schmale Landschaftsbildbereiche, 0 - 200 m (vgl. Abb. 37)
  • Breitenklasse 2: Landschaftsbildbereiche mittlerer Breite, 200 m - 500 m (vgl. Abb. 38)
  • Breitenklasse 3: Breite Landschaftsbildbereiche, > 500 m (vgl. Abb. 39)

In Bereichen des Untersuchungsgebietes, die stark von äußeren visuellen Einflüssen geprägt sind (Stadt, Hafen, Geest) und die einen geringen Abstand zwischen Uferlinie und Untersuchungsgebietsgrenze aufweisen, müssen über die Untersuchungsgebietsgrenzen hinausgehende Bereiche erfaßt werden. Diese erweiterten Landschaftsbildbereiche ergeben sich folgendermaßen:

  • Ufer entlang der Geest: Der Landschaftsbildbereich reicht von der Uferline bis zur Oberkante des Geesthanges.
  • Ufer entlang geschlossener Bebauung: Der Landschaftsbildbereich reicht von der Uferlinie 150 m landeinwärts.
  • Ufer entlang offener Bebauung: Der Landschaftsbildbereich reicht von der Uferlinie 500 m landeinwärts.

Bei dieser Einteilung in Breitenklassen werden Landschaftsbildbereiche von weniger als 1000 m Länge den benachbarten Landschaftsbildbereichen zugeschlagen. Damit ergeben sich in den sechs Landschaftsbildräumen insgesamt 84 Landschaftsbildbereiche. Die Landschaftsbildbereiche sind in Abbildung 40 dargestellt.

Abb. 37: Breitenklasse < 200 m

 

Abb. 38: Breitenklasse 200 - 500 m

Abb. 39: Breitenklasse > 500 m

Abb. 40: Abgrenzung der Landschaftsbildräume und der Landschaftsbildbereiche