Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

5.2 Baubedingte direkte Auswirkungen der geplanten Maßnahme

Die Ausführung der geplanten Baumaßnahme wird sich nach den vorliegenden Ausführungsplanungen in Form von lokalen Baggerarbeiten und Verklappungen von Baggergut auf die Randbereiche der Fahrrinne beschränken. Durch aquatische Bauvorgänge bedingte Auswirkungen durch Verlärmung und Scheucheffekte auf empfindliche terrestrische Brutgebiete sind nicht zu erwarten, zumal die Fahrrinne in der Regel weit entfernt von den empfindlichen Brutgebieten verläuft und die Hopper-Bagger schon wegen ihres Tiefgangs nicht nah ans Ufer fahren können.

Die beim Baggern und Verklappen entstehenden Trübungen wirken sich allenfalls auf die optisch jagenden Fischfresser unter den Vögeln aus, die jedoch aufgrund ihrer hohen Mobilität den kurzfristigen und kleinflächigen Belastungen ausweichen können. Weitere Beeinträchtigungen der Nahrungsbasis könnten indirekt über Beeinflussungen des Sediments und damit des Benthos entstehen (siehe Kapitel 5.3.4 und 5.3.5), sind aber nicht erheblich.

Durch die geplante Aufspülung der Brammer Bank, einem Fortpflanzungs- und Aufwuchsgebiet für Fische, zur Brammer Insel würden so große Watt- und Flachwasserbereiche in terrestrische Biotope überführt werden, daß dieser Eingriff im hydrobiologischen Teilgutachten (Materialband VII) als erheblich und nachhaltig in Bezug auf Fische und Benthosorganismen bezeichnet wird. Da diese die wesentlichen Nahrungsorganismen der dortigen Brutvögel sind, ist auch von einer erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigung der Brutvögel auszugehen. Inwieweit zusätzlicher hochwassersicherer Brutraum auf der neuen Insel geschaffen wird, hängt von der Gestaltung der Insel ab und müßte entsprechend gegengerechnet werden.

Auch die Maßnahme der Landdeponierung von Aushubmaterial auf Pagensand ist für Brutvögel ungünstig. Dort sind von den kartierten ästuartypischen Brutvögeln Austernfischer, Bekassine (stark gefährdet, 3 Brutpaare), Braunkehlchen (gefährdet), Flußregenpfeifer (gefährdet), Kiebitz (gefährdet), Löffelente (stark gefährdet), Rotschenkel (gefährdet), Schilfrohrsänger (stark gefährdet), Schafstelze (gefährdet), Teichrohrsänger, Wiesenpieper (gefährdet) und vor allem der Wachtelkönig (vom Aussterben bedroht, weltweit gefährdet, Anhang 1-Art der EG-Vogelschutzrichtlinie, 3 Brutpaare) betroffen.

Aufgrund der hohen Zahl gefährdeter Arten und vor allem einer Art der FFH-Richtlinie erscheint die Nutzung des letzten noch verbliebenen nicht aufgespülten Teils von Pagensand als Spülfeld als eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung durch die Maßnahme. Während der Errichtung des Spülfeldes ist davon auszugehen, daß Maschinen und Personen die Brutvögel im weiteren Umfeld erheblich stören, so daß die Gesamtfläche des Grünlandes und nicht nur der 40 ha große Spülfeldbereich als Brutraum verlorengeht. Der nach Beendigung des Einspülens noch verbleibende zentrale Teil des Naßgrünlandes wird seine Funktion als Brutlebensraum nicht mehr wahrnehmen können, da für Wiesenvögel die verbleibende Flächengröße zu gering ist und die notwendige Fernsicht vom Neststandort fehlt.

Vor dem Hintergrund der im vorigen Kapitel angeführten Klima- und Meeresspiegeländerungen mit der gleichzeitigen Konzentration feuchtgebietstypischer Arten und Abnahme der terrestrischen Außendeichsfläche ist die Aufhöhung weiterer 40 ha Überschwemmungsfläche über die Sturmfluthöhe und damit weitere "Vordeichung" der Elbe kaum zu tolerieren.