Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

4.2 Bewertung der Vorkommen gefährdeter Arten

4.2.1 Brutvorkommen vom Aussterben bedrohter Arten

Im Untersuchungsgebiet sind Brutvorkommen von zwölf vom Aussterben bedrohten Vogelarten festgestellt worden. Mit der Sumpfohreule gehört ein weiterer in Abhängigkeit vom Nahrungsangebot unregelmäßiger Brutvogel zu dieser Artengruppe. Für diese Arten sind die Lebensräume im Elbeästuar von existenzsichernder Bedeutung. Jeder Verlust eines Brutgebietes kann zum Aussterben dieser Arten führen.

Rote Liste, Kategorie 1: 12 Arten 1
Weißstorch, Wiesenweihe, Wanderfalke, Wachtelkönig, Seeregenpfeifer,
Alpenstrandläufer, Kampfläufer, Lachseeschwalbe, Zwergseeschwalbe,
Blaukehlchen, Schilfrohrsänger und Drosselrohrsänger

Brutplätze des Seeregenpfeifers und der Zwergseeschwalbe sind besonders empfindliche Bereiche im Elbeästuar. Beide Arten brüten als Besiedler von Primärbiotopen auf offenen Sanden nahe der Vorlandkante. Durch den bereits bestehenden Ausbauzustand sind die Brutmöglichkeiten beider Arten stark eingeschränkt. Sandaufspülungen stellen zeitlich begrenzte Ersatzlebensräume dar.

Der Schutz des weltweit gefährdeten Wachtelkönigs, der im Untersuchungsgebiet mit 21 Brutrevieren2 in einem seiner bedeutendsten Brutgebiete in der Bundesrepublik Deutschland vertreten ist, stellt eine internationale Verpflichtung dar. Seine Brutplätze liegen im Vorland und auf den Inseln oft nahe der mittleren Hochwasserlinie im landseitigen Bereich der Röhrichte im Übergang zu sporadisch extensiv genutzten Wiesen und Brachen. Verbreitungsschwerpunkt war im Bereich der oberen Brackwassergrenze der Asselersand, die Inseln Rhinplate und Pagensand sowie das Vorland der Pinnaumündung mit dem Eschschallen und die Ilmenau/Luhe-Mündung oberhalb Hamburgs. Die Hauptnahrung des Wachtelkönigs sind Heuschrecken, die in salzwasserbeeinflußten Biotopen nur mit wenigen Arten vertreten sind.

Kampfläufer und Alpenstrandläufer sind fast ausschließlich in naturnah strukturierten sehr extensiv genutzten salzwasserbeeinflußten Vorlandgebieten verbreitet. Für den Kampfläufer ist das Elbeästuar mit dem letzten beständigen größeren Brutbestand in der Nordkehdinger Außendeichsmarsch eines der letzten Rückzugsgebiete in der Bundesrepublik Deutschland. Neststandorte dieser Arten liegen in tieferen feuchten hochwassergefährdeten Bereichen der Vorländer.

Lebensraum für Schilfrohrsänger und Drosselrohrsänger sind in erster Linie die Röhrichte im Vorland. Dabei repräsentiert der Drosselrohrsänger die Artengruppe, die die Uferröhrichte (reine Schilfröhrichte) nahe an der Wasserlinie besiedelt und der Schilfrohrsänger die Artengruppe der landseitigen Verlandungszone mit Übergängen zu Weidendickichten und Hochstaudenfluren. Während die Habitate des Drosselrohrsängers in erster Linie durch direkte und indirekte Folgen von Strombaumaßnahmen im Uferbereich gefährdet sind, wird der Lebensraum des Schilfrohrsängers v. a. durch landwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigt und eingeengt.

Das Blaukehlchen besiedelt durch Eisgang und Überflutungsdynamik entstandene "Störstellen" der Schilfröhrichte im Übergang zu Auengebüschen. Das bedeutendste Brutvorkommen wurde im Untersuchungszeitraum in der Haseldorfer Binnenelbe festgestellt. Neuerdings breitet sich dieser Bodenbrüter binnendeichs in Ackermarschen mit schilfgesäumten Gräben aus. Nahrungshabitate liegen oft im Deichvorland.

Der Weißstorch gehört zu den Charakterarten der als Weiden und Wiesen extensiv genutzten Elbmarschen. Die Art besiedelt die Seemarschen nur in geringer Dichte. Höhere Abundanzen weisen die Populationen des Sietlandes der Brack- und Flußmarschen sowie der breiten Talniederungen der Flüsse und Flußmündungsgebiete auf. Bedeutende Brutvorkommen des Weißstorches liegen im Untersuchungsgebiet dementsprechend im Bereich der Unterläufe der Nebenflüsse und deren Mündungsgebiete insbesondere an der Oste und an der Ilmenau/Luhe-Mündung.

Das Brutvorkommen des Wanderfalken ist auf Aussetzungen zurückzuführen. Die Nistkästen wurden in den Leuchttürmen untergebracht. Nahrungsbasis sind die Küstenvogelbrutbestände und die großen Rastgemeinschaften von Wat- und Wasservögeln.

Brutvorkommen und Verteilung der übrigen gefährdeten Arten wurden bei der Bewertung (Kapitel 4.2.3: Bewertung der Teilgebiete als Lebensraum für gefährdete Brutvögel) der Brutgebiete berücksichtigt (vgl. Kapitel 3.2 Bewertung).

4.2.2 Brutvorkommen von Anhang I-Arten

Die hohe Zahl von 15, mit der unregelmäßig brütenden Sumpfohreule 16 Anhang I-Arten bezeichnet die internationale Verantwortung zum Schutz des Elbeästuars. Die Auflistung dieser Artengruppe enthält Doppelnennungen (kursiv), ohne daß sich daraus zusätzliche oder einschränkende Bewertungen ergeben.

Für die Lebensräume der hier genannten Vogelarten sind auf der Grundlage der EG-Vogelschutzrichtlinie (in Verbindung mit der FFH-Richtlinie) besondere Schutzmaßnahmen anzuwenden. Ästuare sind "Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse", in denen für die Erhaltung der obengenannten Arten besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Die Artengruppe setzt sich überwiegend aus ästuartypschen Arten zusammen, die Röhrichte und Sandinseln besiedeln. Diese Lebensraumtypen und ihre Entwicklungsmöglichkeiten sind unbedingt vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen.

Anhang I-Arten (EG-Vogelschutzrichtlinie i. Verb. mit FFH-Richtlinie): 15 Arten
Nonnengans, Rohrweihe, Wiesenweihe, Wanderfalke, Tüpfelralle, Wachtelkönig, Säbelschnäbler, Kampfläufer, Lach-, Brand-, Fluß-, Küsten- und Zwergseeschwalbe, Blaukehlchen, Neuntöter

Die Nonnengans brütete erstmalig 1994 im Elbeästuar auf dem Hullen in der Ostemündung. Außerhalb ihrer Hauptverbreitung in Grönland, Spitzbergen und Sibirien sind seit Ende der 1980er Jahre aus den Niederlanden und aus Schleswig-Holstein kleine Brutpopulationen bekannt (Bauer & Berthold 1996, Bezzel 1985). Die Ansiedlung der Nonnengans ist beispielhaft für eine wichtige ökologische Funktion der Ästuare. In diesen dynamischen veränderlichen Lebensräumen werden Arten Möglichkeiten der Ansiedlung und Ausbreitung in neue Lebensräume eröffnet.

Während die wenigen Brutplätze der Wiesenweihe größtenteils binnendeichs in Ackerschlägen liegen3, brütet ein großer Teil der 33 Rohrweihenpaare in den tidebeeinflußten Schilf- und Brackwasser-Röhrichten sowie auf den Elbinseln.

Der Säbelschnäbler besiedelt an der Elbe bevorzugt salzwasserbeeinflußte Vorländer mit Prielsystemen und breiten vorgelagerten nahrungsreichen (Schlick-)Wattflächen. Demzufolge finden sich die Schwerpunkte der Besiedlung im Bereich der Brackwasserzone v. a. im Vorland des Neufelder Watts und im Nordkehdinger Außendeich.

Die Seeschwalben brüten dort in großen Kolonien, wo sich in unmittelbarer Nähe der Brutplätze nahrungsreiche, möglichst ausgedehnte Flachwassergebiete befinden. Eine Ausnahme stellt die Lachseeschwalbe dar, die vorwiegend auf Landlebensräumen terrestrische Wirbellose erbeutet.

Tüpfelralle und Neuntöter besiedeln Lebensräume des limnischen Ästuars. Ihre Hauptverbreitung liegt mehr im Bereich der breiten halboffenen Auen mit Sumpf- und Moorbildungen. Die Brutvorkommen im Elbeästuar beschränken sich auf wenige Brutplätze mit kleinen Brutvorkommen.

Besondere Schutzgebiete

Bisher wurden in Niedersachsen mit dem Duhneranwachs als Bestandteil des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, der Seeveniederung und der Ilmenau-Luhe-Niederung auf der Grundlage der EG-Vogelschutzrichtlinie erst drei Gebiete der Europäischen Kommission als Besondere Schutzgebiete (BSG) gemeldet. Eine Vorschlagsliste umfaßt weitere Gebiete im Bereich der Kehdinger Elbmarschen (s.Tabelle 5). In Hamburg wurde ein Teil des Nationalparks (das ehemalige NSG Neuwerk/Scharhörn) und in Schleswig-Holstein das NSG Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland, das NSG Eschschallen im Seestermüher Vorland und das NSG Neßsand sowie der Nationalpark (gleichzeitig Ramsar-Gebiet) der Europäischen Kommission gemeldet. Weitere Ramsar-Gebiete sind die Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf incl. Asseler Sand, das Mühlenberger Loch und der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer.

4.2.3 Bewertung der Teilgebiete als Lebensraum für gefährdete Brutvögel

In diesem Kapitel wird die Bewertung der einzelnen Brutgebiete aufgrund der Vorkommen von gefährdeten Arten dargestellt (s. Tabelle 8). Die hier angewendete Bewertungsmethode basiert auf den Empfehlungen der Niedersächsischen Fachbehörde für Naturschutz - Staatliche Vogelschutzwarte - (Berndt et al. 1978). Diese Methode ist aufgrund der Nachprüfbarkeit und Vergleichbarkeit flächengrößenbezogener Einheiten allgemein anerkannt und hat sich in der naturschutzfachlichen Praxis bewährt (s. Kapitel 3.2 Bewertungsmethode).

Für das niedersächsische Elbufer wurde größtenteils die Bewertung durch das NLÖ - Fachbehörde für Naturschutz übernommen. Abweichungen ergaben sich z. T. aufgrund eigener aktueller Erhebungen. Brutgebiete nationaler und landesweiter Bedeutung sowie die Besonderen Schutzgebiete (BSG) sind vorrangig naturschutzwürdig und im Planungszusammenhang besonders empfindliche Teilräume des Eingriffsgebietes. Die Besonderen Schutzgebiete Seeveniederung und weitere Teilflächen des Krautsandes wurden nach Berndt et al. (1978) als regional bzw. lokal bedeutend eingestuft.

Der größte zusammenhängende Komplex national bedeutsamer Vogelbrutgebiete erstreckt sich in der Nordkehdinger Außendeichsmarsch von Wischhafen bis zur Ostemündung. Dieser Komplex umfaßt mit dem Hullen und dem Allwördener Außendeich die letzten größeren extensiv genutzten Außendeichsmarschen. Mit dem Altenbrucher Vorland bei Cuxhaven und der Ilmenau-Luhe-Mündung sind noch zwei weitere Gebiete im niedersächsichen Elbuferbereich von nationaler Bedeutung.

Tabelle 5: Brutgebiete nationaler und landesweiter Bedeutung des Elbeästuars

(In der Karte 1 werden diese Gebiete mit den angegebenen Nummern dargestellt)

Nr

Land

Brutgebiete nationaler Bedeutung

Nr

Land

Brutgebiete landesweiter Bedeutung

1

HH

Scharhörn/Nigehörn

15

HH

Neuwerk (Teilfläche)

2

HH

Neuwerk (Teilflächen)

16

NS

Duhneranwachs - BSG

3

NS

Vorlandgroden Altenbruch

17

NS

Neufeld-Groden Cuxhaven

4

NS

Hullen, Nordkehdinger Außendeichsvorland, Nordkehdinger Außendeich (Teilflächen), Allwördener Außendeich - BSG

18

NS

Hadeler und Belumer Außendeich -BSG

5

NS

Geversdorfer Außendeich

19

NS

Ostemündung -BSG

6

NS

Osteaußendeich-Schnook

20

NS

Nordkehdinger Außendeich (Teilflächen) -BSG

7

NS

Ilmenau-Luhe-Mündung -BSG

21

NS

Vorland Wischhafenersand -BSG

8

SH

Haseldorfer Binnenelbe

22

NS

Krautsand-Ruthenstrom -BSG

9

SH

Pinnaumündung/Eschschallen

23

NS

Schwarztonnensand -BSG

10

SH

Pagensand

24

NS

Asseler Sand -BSG

11

SH

Sankt Margarethener Außendeich

25

NS

Lühesand -BSG

12

SH

Vorland Neufelderkoog

26

NS

Laßrönner Warder

13

SH

Vorland Dieksanderkoog

27

SH

Rhinplate

14

SH

Vorland Friedrichskoog

28

SH

Vorland Neuendeich/Glückstadt
   

29

SH

Vorland Kaiser-Wilhelm Koog-Süd

Weitere Vorlandgebiete wie Duhneranwachs, Hadeler/Belumer Außendeich und Asselersand sind durch intensive Beweidung in ihrer Funktion und Bedeutung als Vogellebensraum beeinträchtigt und wurden deshalb als landesweit bedeutsam eingestuft. Das Potential dieser Flächen ist jedoch höher anzusetzen. Die hoch aufgespülten niedersächsischen Elbinseln Schwarztonnensand und Lühesand sowie die schleswig-holsteinische Rhinplate sind Brutgebiete landesweiter Bedeutung. Die beiden oberhalb gelegenen größtenteils bewaldeten Inseln Hanskalbsand und Neßsand sind als Lebensraum gefährdeter Arten lediglich lokal bedeutend. Auch das Krautsander Zwischendeichsgebiet hat seit der Eindeichung der Insel und der Schließung der Wischhafener Süderelbe an Wert verloren. Nur der Ruthenstrom und seine Ufer sind noch landesweit bedeutsame Vogelbrutgebiete.

Auf schleswig-holsteinischer Seite liegt der wertvollste Röhricht-Auwald-Komplex der unteren Elbe, die national bedeutende Haseldorfer Binnenelbe. Auch die etwas unterhalb gelegene Elbinsel Pagensand ist als national bedeutsam eingestuft worden. Im Brackwasserbereich schließt sich der national bedeutsame Sankt Margarethener Außendeich an und weiter seewärts die wertvollsten Vorlandgebiete der Außenelbe, Neufelder-, Dieksander- und Friedrichskoog.

Die beiden Inseln im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer, Scharhörn und Neuwerk sind größtenteils national bedeutsame Vogelbrutgebiete und repräsentieren die naturnahesten ästuartypischen Lebensräume des Untersuchungsgebietes mit einer entsprechend artenreich zusammnengesetzten Küstenvogelgemeinschaft. Scharhörn ist als Brutplatz der Brandseeschwalbe als einziges Gebiet von internationaler Bedeutung.

4.2.4 Übertragung in das Bewertungsschema aller Schutzgüter der UVU

Das hier verwendete Verfahren der Bewertung von Brut-Lebensräumen von Vögeln muß mit dem der Gesamt-UVU mit ihren verschiedenen Schutzgütern zugrundeliegenden Bewertungsverfahren der Planungsgruppe Ökologie + Umwelt Nord (PL-NORD) in Verhältnis gesetzt werden. Dies erfolgt in Tabelle 6.

Tabelle 6: Zuordnung der Brutvogelbewertung zur UVU-Schutzgutbewertung

Bewertungsstufenverfahren für Brutvogellebensräume von Vögeln nach Berndt et al. (1978)

Bewertungsstufenverfahren der Schutzgüter der UVU nach
PL-NORD-Skala

international bedeutend

national bedeutend

Wertstufe 1 (sehr hochwertig)
landesweit bedeutendWertstufe 2 (hochwertig)
regional bedeutend
lokal bedeutend
Wertstufe 3 (von mittlerem Wert)
aufgrund seiner Biotopausstattung und/oder Flächengröße wenig
geeigneter Brutlebensraum
Wertstufe 4 (geringwertig)
aufgrund seiner Biotopausstattung und/oder Flächengröße nicht geeigneter BrutlebensraumWertstufe 5 (sehr geringwertig)

Analog zum Verfahren bei den Rastvögeln wird auch hier davon ausgegangen, daß der Mittelwert 3 der fünfstufigen PL-NORD-Skala mit einer Einstufung in eine der fünf für Brutvogellebensraum-Bewertung üblichen Stufen bereits erreicht wird. Eine Zuordnung zu einer Bedeutungskategorie ist also gleichzeitig eine Zuordnung zu einer der drei besten Wertstufen.

Die vorkommenden Wertstufen 1 bis 3 sind in der Karte 1 flächenhaft in verschiedenen Farben dargestellt. Die Einstufung der Wertigkeit entspricht dem Grad der Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen. Zuordnungen der Wertstufen 1 und 2 bezeichnen besonders empfindliche Teilräume des Untersuchungsgebietes. Die Außendeichsflächen, die zwar noch schmales Grünland oder andere für ästuartypische Brutvögel relevante Strukturen besitzen, aber zu schmal oder zu stark gestört sind, wurden der Kategorie 4 zugeordnet, und die Ufer mit Spundwänden und anderen starken Verbauungen sowie städtisch geprägte Abschnitte der Kategorie 5. Die Kategorien 4 und 5 waren, da es sich stets um schmale Vorländer scharliegender Deiche oder befestigte Ufer handelt, nur als Linie am Ufer darstellbar.

Wegen der Flugfähigkeit und Anpassungsfähigkeit der hier brütenden ästuartypischen Vögel und der damit verbundenen jährlichen Verswchiebungen der Neststandorte sind die Grenzen der einzelnen Gebiete nicht exakt zu fassen und in den Karten nur im entsprechenden Maßstab zu betrachten. Eine direkte Übertragung der Grenzen auf genauere Karten ist ebenso wie bei den bodenkundlichen und hydrobiologischen Bewertungen nicht zulässig.

Fußnoten:

1.) Es wurden die Roten Listen der BRD, Niedersachsens und Schleswig-Holsteins berücksichtigt. Die Ham-burger Rote Liste ist wegen der starken Verluste durch Hafenbau und Verstädterung im sehr kleinen Elb-anteil der Hansestadt, wie für Stadtstaaten typisch, nicht mit Roten Listen von Flächenstaaten zu vergleichen.
2.) weitere Reviere binnendeichs, z. B. Winsener Elbmarsch
3.) 1995 Brut auf dem Schwarztonnensand