Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

2 Untersuchungsgebiet

2.1 Umgrenzung

Das Untersuchungsgebiet ist das in der UVU angegebene Außendeichsgebiet zwischen Außenelbe jenseits Scharhörn mit dem Hamburgischen Wattenmeer und Geesthacht. Da die Vögel nur auf nicht tidenüberschwemmtem Land brüten können, wird die Westgrenze von den drei Inseln Scharhörn, Nigehörn und Neuwerk gebildet. Auf dem Festland reicht das Untersuchungsgebiet von Sahlenburg und Trischendamm bis zum Sperrwerk in Geesthacht. Dabei wurde der Bereich des Hamburger Hafens ausgelassen, da dort nach Informationen der Hamburger Umweltbehörde im Überschwemmungsbereich der Elbe keine relevanten Brutvorkommen der betrachteten Vogelarten liegen. Im Westen reicht die Bearbeitung bis nach Schweinesand und das Mühlenberger Loch am Südufer und die Hamburger Stadtgrenze am Nordufer an den Hafen heran. Im Osten Hamburgs wurde bis an die Norder- und Süderelbbrücke der A1 heran kartiert.

Die Bearbeitung erfolgt flächendeckend, das heißt, daß das Außendeichsgebiet der Elbe zwischen den Deichkronen der Hauptdeiche, das Außendeichsgebiet der Nebenflüsse in ihren unteren, tidebeeinflußten Abschnitten und die Zwischendeichsgebiete Wischhafener/Kraut-/Gauensieker/Asseler Sand und Wedeler Marsch vollständig durch Begehung betrachtet wurden. (Oft wurde auch auf vorhandene Daten zurückgegriffen, die aber ebenfalls durch Begehung mit vergleichbaren Methoden ermittelt worden waren.)

Zusätzliche Kartierungen und Übernahmen bestehender Gutachten sind im Bereich Nordkehdingen vorgenommen worden. Dort ist von uns zwischen dem jetzigen vorgelagerten Hauptdeich und dem alten Elbdeich auch für das Binnendeichsgebiet die Notwendigkeit einer Brutvogelkartierung gesehen worden, da der neue Hauptdeich weder Häuser noch befahrene Straßen besitzt, die eine Barriere für Vögel darstellen könnten. Die im Binnendeich schlüpfenden Jungen können dort von den Elternvögeln einfach über den Deich zur Nahrungsaufnahme im Vordeichsland geführt werden. Ein zusätzliches Argument stellt die gerade in diesem Bereich stattfindende Verschiebung der Brackwasserzone durch die geplante Maßnahme dar, die möglicherweise Auswirkungen auf die Nahrungsbasis der Vögel zeitigt.