Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

I Einleitung

1. Allgemeines
Grundlage für das vorliegende Gutachten ist ein zwischen der Planungsgruppe Ökologie + Umwelt Nord und dem Germanischen Lloyd (GL) am 2.05.1995 unterzeichneter Vertrag. Das Gutachten ist Bestandteil der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) zur Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschiffahrt.

2. Aufgabenstellung
Aufgabe dieses Fachbeitrags ist die Ermittlung und Beurteilung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Abgasemissions- und Geräuschimmissionsbelastung an ausgewählten Belastungsschwerpunkten entlang der Elbe. Die Untersuchung beschränkt sich entsprechend der Vorgabe der Planfeststellungsbehörde (WSD Nord 1994) auf die von Menschen bewohnten Randbereiche der Elbe.

In Abstimmung mit dem Auftraggeber sind für die ausgewählten Untersuchungsräume folgende Emissionssituationen zu betrachten:

  • der derzeitige fließende Schiffsverkehr (Ist-Zustand)
  • der zukünftige fließende Schiffsverkehr ohne Verwirklichung des Vorhabens (Nullvariante)
  • die Baggerarbeiten während der Ausbauphase
  • der zukünftige fließende Schiffsverkehr bei Anpassung der Fahrrinne (Ausbauvariante)

Die Untersuchung beschränkt sich auf den fließenden Schiffsverkehr und den Baulärm während der Ausbauphase. Die durch den z.T. auf der Elbe vorhandenen Fähr- und Sportbootverkehr verursachten Abgas- und Lärmemissionen werden nicht berücksichtigt.

Die vorliegende Untersuchung basiert auf dem durch den Auftraggeber bzw. die Träger des Vorhabens zur Verfügung gestellten Datenmaterial bezüglich der Schiffsverkehrszahlen (Ist-Zustand, Null- und Ausbauvariante), der voraussichtlichen Baggermengen, -zeiträume und -abschnitte sowie der voraussichtlich zum Einsatz kommenden Baggergeräte.

3. Rechtliche Vorgaben
Zu den im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgütern zählt auch die Luft. Die für dieses Schutzgut rechtsverbindlichen Zielvorgaben sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) näher erläutert: "Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen." [§1 BImSchG]. Zu diesen Umwelteinwirkungen gehören u.a. auch Luftverunreinigungen und Geräusche.

4. Datengrundlage
Voraussetzung für die Beurteilung der Luft- und Lärmbelastung ist eine fundierte Datengrundlage über den zu betrachtenden Schiffsverkehr.

Zur Ermittlung des derzeitigen und zukünftigen Zustandes werden Verkehrszählungen in den zu betrachtenden Untersuchungsräumen mit der Zuordnung relevanter Kenngrößen (Schiffsgröße, Schiffsgeschwindigkeit u.v.m.) benötigt. Eine derartig aufwendige Untersuchung würde den Rahmen dieser Arbeit weit überschreiten. Deshalb wird - sofern möglich - auf bereits vorhandene Datenquellen zurückgegriffen.

Folgende Datenquellen standen für den derzeitigen Schiffsverkehr auf der Elbe zur Verfügung:

  • Schiffsdatendatei Hafen Hamburg [Strom & Hafen 1995b]
  • Verkehrszahlen des Seelotsreviers Elbe [WSD-Nord 1995]

Für die Beurteilung des zukünftigen Schiffsverkehrs wurden folgende Quellen verwendet:

  • für die Bauphase
    - Angaben vom Amt für Strom und Hafenbau [Strom & Hafen 1995a]
  • für die Nullvariante
    - Nutzen-Kosten-Untersuchung, PLANCO Consulting GmbH
    [PLANCO 1991]
  • für die Ausbauvariante
    - Nutzen-Kosten-Untersuchung, PLANCO Consulting GmbH
    [PLANCO 1991]

Die Datenquellen sind in ihrem qualitativen Umfang sehr differenziert. Nicht zur Verfügung stehende Daten wurden durch statistische Größen ergänzt, die durch den Germanischen Lloyd ermittelt wurden. Im wesentlichen handelt es sich dabei um die auf den Schiffen installierte Leistung und um die Schiffsgeschwindigkeit.

Bei der installierten Leistung handelt es sich um die Leistung der Hauptmaschine(n) zum Antrieb des Schiffes und der Leistung der Hilfsdiesel, die im wesentlichen zur Stromerzeugung genutzt werden.

Die verwendeten Datenquellen erfassen jedoch nicht den gesamten Schiffsverkehr im jeweiligen Schwerpunktraum. Folgende Einschränkungen sind gegeben:

  1. Verkehrszahlen des Seelotsreviers Elbe [WSD-Nord 1995]
    Behörden-, Bau- und Sportfahrzeuge, Fischkutter sowie Fährverkehr zwischen den Elbufern (Querverkehr) sind in den Verkehrszahlen nicht enthalten. Die Zahlen des Gesamtverkehrs liegen somit deutlich höher.
  1. Schiffsdaten Hafen Hamburg [Strom & Hafen 1995b]
    Erfaßt werden alle seegehenden Schiffe, die den Hafen Hamburg oder die dortigen Werften anlaufen.
  2. Nutzen-Kosten-Untersuchung, [PLANCO 1991]
    Die Untersuchungen dieser Studie beruhen auf den Verkehrszahlen des Seelotsreviers Elbe der Jahre 1980, 1985 und 1988. Somit sind Einschränkungen wie in [WSD-Nord 1995] vorhanden. Weiterhin wird darauf verwiesen, daß nur lotsenpflichtige Schiffsbewegungen erfaßt wurden, Schiffe unter 1000 BRT sind jedoch nicht lotsenpflichtig. Schiffe, die das jeweilige Lotsrevier regelmäßig befahren, können auf die Hilfe eines Lotsen verzichten und wurden somit ebenfalls nicht erfaßt.