Quantifizierbare Kontrollkriterien zur Zielerreichung in der Erfolgskontrolle (Funktionskontrolle) für terrestrische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ( Tideelbe , LRT 1130 Ästuare )
Aufgrund der teilweise langen Entwicklungszeiten von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden in den wenigsten Fällen gleich nach Realisierung abschließende Aussagen bezüglich der Wirksamkeit einer Maßnahme möglich sein.
Voraussetzung für alle Kontrollen sind hinreichend konkrete und quantifizierbare Vorstellungen über die Ziele von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Allgemein gehaltene Formulierungen wie z.B. „Ökologische Aufwertung der Fläche", „Erhöhung der Artenvielfalt" oder Handlungsanleitungen wie z.B. „Schaffung von Grünstrukturen",„Anlage eines Kleingewässers" u.a.) ermöglichen es kaum, quantifizierbare Kontrollkriterien zu benennen.
Methodisch sind Funktionskontrollen vor allem als Soll-Ist-Vergleich aufzubauen. Diese sind sowohl bei der Überprüfung der Entwicklungsrichtung als auch der Vermeidungs- bzw. Kompensationsziele von Maßnahmen einzusetzen. Für die Messung des Zielerreichungsgrades eignen sich Verfahren der Bioindikation.
Vögel sind sehr gute Gradmesser für den Zustand der Natur (Tabelle) und gleichzeitig geeignet, das Bewusstsein für die Natur in der Gesellschaft zu stärken. Verbreitete und häufige Brutvogelarten gehören z.B. zu den besten Indikatoren für die Auswirkungen von Landschaftspflegemaßnahmen und großräumiger Nutzungen der Land- oder Forstwirtschaft auf die biologische Vielfalt (Biodiversität).
Vor Durchführung der Maßnahme ist der Ausgangszustand der Fläche im Hinblick auf die angestrebten Funktionen und Werte zu dokumentieren, um Vergleichsdaten für spätere Untersuchungen zu erhalten. In diesem Zusammenhang ist zu überprüfen, ob überhaupt die standörtlichen Potenziale für eine zielgerichtete Entwicklung gegeben sind.
Je nach angestrebten Funktionen und Werten sind die Funktionskontrollen in mehrjährigen Abständen zu wiederholen - was der TdV (Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg) auch entsprechend veranlasste.
Dabei sollten Außeneinflüsse erfasst werden, die positiver (z.B. Extensivierung benachbarter Flächen, allgemeiner positiver Bestandstrend von Zielarten etc.) und negativer Art (z.B. Einfluss benachbarter Nutzungen) sein können. Diese zu ermitteln ist auch im Interesse des Vorhabenträgers, da er nicht für den Misserfolg von Maßnahmen verantwortlich gemacht werden kann, die auf Störeinflüsse von außen zurückzuführen sind.
Eine Klarstellung setzt voraus, dass aktuelle und wissenschaftlich belastbare Informationen vorliegen und allgemein verständlich aufgearbeitet werden. 8 Jahre nach dem Start der Erfolgskontrollen ist im Frühjahr 2013 die Erarbeitung und Vorlage des Teil 1 des Abschlussberichtes zu Erfolgskontrollen vorgesehen.
Kompensationsgebiete | Abschlussbericht zur Erfolgskontrolle | |
Belumer Außendeich | Teil 1 | vorgesehen im 4. Quartal 2013 |
Hullen / Hörner Außendeich | ||
Allwördener Außendeich | ||
Spülfeld Insel Pagensand | ||
Hetlingen-Giesensand | ||
Haseldorf / Wedeler Marsch | ||
Vaaler Moor | ||
Stör Mündungsbereich (Borsfleth und Wewelsfleth) |
Teil 2 | Die geplanten landschaftspflegerischen Maßnahmen befinden sich in festgelegten Überschwemmungsgebieten der Stör und konnten aufgrund der Flutraumrestriktionen nach Landeswassergesetz SH bis Ende 2012 zunächst nicht durchgeführt werden. Bisherige biologische Untersuchungen besitzen keinen Aussagewert für eine Erfolgskontrolle. |
Stör Mittelabschnitt (Hodorf) |
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Aquatische Maßnahme Hahnöfer Nebenelbe / Mühlenberger Loch |
Teil 3 | Anthropogene Veränderungen im Mühlenberger Loch (ML) beeinträchtigen eine Nachhaltigkeit der in 2003 ausgeführten Kompensationsmaßnahme an der Strömungsrinne Hahnöfer Nebenelbe / ML. Die Reaktivierung bzw. der Abschluss der Kompensations-maßnahme steht noch aus. |