Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP-1997)
Mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt vom Februar 1999 wurden zur Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus dem LBP von August 1997 (LBP-1997) planfestgestellt. Es handelt sich um die Maßnahmengebiete Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch, Hetlingen-Giesensand, Spülfeld Pagensand, Belumer Außendeich und Stör-Mündung. In den Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Stör-Mündung konnten nicht alle vorgesehenen Kompensationsflächen auf freiwilliger Basis erworben werden, so dass sich der Beschluss mit entsprechenden Auflagen nur auf die erworbenen Teilflächen bezieht. Der Planfeststellungsbeschluss fordert den TdV daher auf, in den ursprünglichen Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich weiteren Grunderwerb zu tätigen. Ist ein Grunderwerb in den genannten Bereichen nicht möglich, sollen in den von den Ländern genannten Suchräumen zur vollständigen Kompensation entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden. So kamen weitere Maßnahmengebiete hinzu die dann im LBP-2000 Eingang fanden.
Die zusätzlichen Maßnahmengebiete Hullen, Allwördener Außendeich, Stör-Hodorf, Haseldorfer/Wedeler Marsch und Vaaler Moor sind in zwei LBP-Ergänzungen (LBP Erg) für Niedersachsen und Schleswig-Holstein detailliert beschrieben.
Landschaftspflegerischer Begleitplan 1997 (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)