Ergänzender Landschaftspflegerischer Begleitplan (Juli 2000)
Der von der Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg (WSA Hamburg) – als Träger des Vorhabens (TdV) unter dem 18.07.1997 vorgelegte Plan für die Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe wurde gemäß §§ 14 ff Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit beschriebenen Änderungen und Ergänzungen im Einvernehmen mit den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg am 22.02.1999 planfestgestellt. Die im LBP von August 1997 beschriebenen Maßnahmengebiete Hahnöfer Nebenelbe/ Mühlenberger Loch, Hetlingen/Giesensand und Spülfeld Pagensand wurden mit entsprechenden Auflagen und geringen Änderungen planfestgestellt. In den Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich konnten nicht alle vorgesehenen Kompensationsflächen erworben werden, so dass sich der Beschluss mit entsprechenden Auflagen nur auf die erworbenen Teilflächen bezieht. Der Planfeststellungsbeschluss fordert den TdV daher auf, in den ursprünglichen Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich weiteren Grunderwerb zu tätigen. Ist ein Grunderwerb in den genannten Bereichen nicht möglich, sollen in den von den Ländern genannten Suchräumen zur vollständigen Kompensation der Eingriffe entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden.
Die für das Planergänzungsverfahren erforderliche Ergänzung des landschaftspflegerischen Begleitplanes beinhaltet die kurze Beschreibung der bereits planfestgestellten Maßnahmengebiete Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch, Hetlingen/Giesensand und Spülfeld Pagensand. Auch die ursprünglichen Maßnahmengebiete Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich werden kurz beschrieben. Eine planerische Bearbeitung dieser Maßnahmengebiete im Rahmen der LBP-Ergänzung erfolgte aufgrund der Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss und der zusätzlich erworbenen Flächen.
Ergänzender Landschaftspflegerischer Begleitplan (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)