Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

- Massnahmenpläne -

Die Landschaftspflegerischen Maßnahmen- und Pflegepläne stellen die Maßnahmen kartographisch dar, die im Landschaftspflegerischen Begleitplan beschrieben, und der Planfeststellungsbehörde zur Planfeststellung vorgelegt wurden. Die Umsetzung dieser, bzw. geänderter Pläne wird in der weiteren Planung, im Rahmen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP) geregelt.

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