Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

V.3 Maßnahmengebiet Allwördener Außendeich

V.3.1 Maßnahmen

Die gebietsbezogenen Kompensations- und Entwicklungsziele für den Allwördener Außendeich sind die Verbesserung und Sicherung des Lebensraumes als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung und Vogelschutzgebiet unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Brut- und Rastvögeln, der Erhalt und die Entwicklung von naturnahen, tideabhängigen Strukturen und Biotoptypen, der Erhalt und die Entwicklung von artenreichem Marschgrünland mesophiler Standorte und die Sicherung der Umweltmedien Boden und Wasser in ihrer Ausprägung und Qualität als Standortvoraussetzungen für ästuartypische, tideabhängige Lebensgemeinschaften. Einen Eindruck vom Landschaftsbild im Kompensationsgebiet Allwördener Außendeich vermittelt die folgende Abbildung:

Abb. V.3.1-1: Landschaftsaufnahme Allwördener Außendeich

Miniaturabbildung mit Link

Die landschaftspflegerischen Maßnahmen beinhalten die Nutzungsaufgabe im unmittelbaren Uferbereich, so dass sich eine natürliche Uferzonierung entwickeln kann, sowie die Extensivierung der Grünlandflächen. In ihrem Mündungsbereich mit Bauschutt verfüllte Gräben sind frei zu räumen und damit wieder an die Tide anzubinden. Die Bewirtschaftungsauflagen zur Extensivierung der Grünlandflächen orientieren sich an den Belangen der Brut- und Rastvögel. Die Auflagen sind in Zusammenarbeit mit der zuständigen Naturschutzbehörde zu koordinieren. Um die störungsempfindlichen Rastvögel zu schützen, wird eine weitestgehende Einschränkung der Jagd erforderlich.

Nach Auskunft der Bundesforstverwaltung, die für den TdV die Flächenverwaltung übernommen hat, hat der Umsetzungsgrad der Flächenbewirtschaftung auch ohne rechtskräftigen Planergänzungsbeschluss bereits folgenden Stand erreicht.

Tab. V.3.1-1: Allwördener Außendeich (Stand der Umstellung der Flächenbewirtschaftung)

Bewirtschaftung intensiv extensiv Sukzession
Ist [ha] 98 99 6
Soll [ha] 0 193 10

Bauliche Maßnahmen erfolgen auf der Grundlage eines aufzustellenden landschaftspflegerischen Ausführungsplanes nach der Planfeststellung.

V.3.2 Erfolgskontrolle

Grundlage für eine Erfolgskontrolle ist der landschaftspflegerische Ausführungsplan, der die konkretisierten Maßnahmen enthält, die nach Ergehen eines Planergänzungsbeschlusses auszuführen sind. Dennoch findet bereits jetzt jährlich an zwei bis drei Terminen über das Jahr verteilt ein Monitoring der Kompensationsflächen statt unter Beteiligung der Naturschutzstation Unterelbe der Bezirksregierung Lüneburg mit dem Ziel der rechtzeitigen Erkennung von Fehlentwicklungen und dem Einleiten von Gegenmaßnahmen. Ein Grobkonzept für die Durchführung von Erfolgskontrollen wird derzeit mit dem Land abgestimmt.