Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

V.1 Maßnahmengebiet Belumer Außendeich

V.1.1 Maßnahmen

Kompensations- und Entwicklungsziele der im LBP von August 1997 vorgestellten Planung (BUNDESANSTALT FÜR GEWÄSSERKUNDE, 1997) sind die Wiederherstellung der Tidedynamik im Belumer Sommerdeichgebiet zur Regeneration der morphologischen und standörtlichen Verhältnisse sowie die Sicherung und Entwicklung von naturnahen, tideabhängigen Strukturen und Biotopen. Neben der Wiederherstellung der Tidedynamik ist die Reduzierung der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Grünlandflächen Grundvoraussetzung zur Schaffung naturnäherer und ästuartypischer Standortverhältnisse. Der Lebensraum für die aquatische und terrestrische Flora und Fauna, insbesondere als Rast-, Nahrungs- und Brutlebensraum für die Avifauna soll nachhaltig gesichert werden.

Einen Eindruck vom Landschaftsbild im Kompensationsgebiet Belumer Außendeich vermittelt die folgende Abbildung:

Abb. V.1.1-1: Landschaftsaufnahme Belumer Außendeich

Miniaturabbildung mit Link

Das Maßnahmengebiet konnte vom TdV bis zum Planfeststellungsbeschluss jedoch nicht vollständig erworben werden. Der Planfeststellungsbeschluss verpflichtet daher in Abschnitt 2.4 den TdV, auf den erworbenen Teilflächen die im Landschaftspflegerischen Begleitplan vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen durchzuführen, mit Ausnahme der Öffnung des Sommerdeiches zur Herstellung des Tideeinflusses. Nach dem Erlass des Beschlusses konnte eine weitere kleine Fläche erworben werden. Ein vollständiger Erwerb des Maßnahmengebietes war jedoch nicht möglich. Aus den Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses ergab sich die Notwendigkeit zur Überarbeitung des landschaftspflegerischen Maßnahmenplanung. Deshalb ist dieses Maßnahmengebiet noch einmal Gegenstand des ergänzenden Landschaftspflegerischen Begleitplanes, der jedoch Gegenstand des laufenden Ergänzungsverfahrens ist.

Im Maßnahmengebiet Belumer Außendeich ist auf den vom TdV erworbenen Flächen zur Verbesserung der Lebensraumbedingungen für die Brut- und Rastvögel auf 177 ha Fläche die landwirtschaftliche Nutzung zu extensivieren. Nur partiell (ca. 1 ha) ist eine Aufgabe der Grünlandnutzung und nachfolgende natürliche Sukzession im Vorlandbereich geplant. Die im Einzelnen erarbeiteten Bewirtschaftungsauflagen zur extensiven Grünlandnutzung werden in Zusammenarbeit mit der zuständigen Naturschutzbehörde koordiniert. Im Belumer Außendeich werden ohne Einbeziehung der Deichflächen aber einschließlich 3,5 ha Grabenflächen auf insgesamt 181,5 ha Kompensationsmaßnahmen durchgeführt. Eine Öffnung des Sommerdeiches erfolgt nicht mehr. Eine Beschränkung der Jagd ist vorgesehen.

Nach Auskunft der Bundesforstverwaltung, die für den TdV die Flächenverwaltung übernommen hat, hat der Umsetzungsgrad der Flächenbewirtschaftung auch ohne rechtskräftigen Planergänzungsbeschluss bereits folgenden Stand erreicht.

Tab. V.1.1-1: Belumer Außendeich (Stand der Umstellung der Flächenbewirtschaftung)

Bewirtschaftung intensiv extensiv Sukzession
Ist [ha] 61 116,5 0,5
Soll [ha] 0 177 1

Bauliche Maßnahmen erfolgen auf der Grundlage eines aufzustellenden landschaftspflegerischen Ausführungsplanes nach der Planfeststellung des ergänzenden LBP.

In Verbindung mit Unterhaltungsmaßnahmen wurde in Abstimmung mit der Naturschutzstation Unterelbe der Bezirksregierung Lüneburg bereits eine erste landschaftspflegerische Maßnahme umgesetzt. Für die Wiederherrichtung einer Überfahrt auf dem Flurstück 16/2, Flur 4, wurde das erforderliche Baumaterial aus dem Deichvorland gewonnen. Auf diese Weise entstand im Deichvorland ein Tidetümpel, in dem seit seiner Herstellung ununterbrochen Wasser stand. Das Anlegen von Tidetümpeln ist nicht Inhalt der landschaftspflegerischen Begleitplanung, wurde aber vom Land Niedersachsen im Rahmen der Erörterung des LBP gefordert. Gegebenenfalls werden solche Maßnahmen im Rahmen der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung berücksichtigt.

V.1.2 Erfolgskontrolle

Grundlage für eine Erfolgskontrolle ist der landschaftspflegerische Ausführungsplan, der die konkretisierten Maßnahmen enthält, die nach Ergehen eines Planergänzungsbeschlusses auszuführen sind. Dennoch findet bereits jetzt jährlich an zwei bis drei Terminen über das Jahr verteilt ein Monitoring der Kompensationsflächen statt unter Beteiligung der Naturschutzstation Unterelbe der Bezirksregierung Lüneburg mit dem Ziel der rechtzeitigen Erkennung von Fehlentwicklungen und dem Einleiten von Gegenmaßnahmen. Ein Grobkonzept für die Durchführung von Erfolgskontrollen wird derzeit mit dem Land abgestimmt.