Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Vorwort

Die Maßnahme "Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe" betrifft zwei Planungs- und Genehmigungsverwaltungen. Der weitaus größte Teil der Tideelbe zwischen dem Wehr Geesthacht und der Elbmündung, der sowohl im Zuge der Maßnahmenplanung zu untersuchen war, als auch jetzt im Rahmen der Beweissicherung zu betrachten ist, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Beteiligt sind hier die Wasser- und Schifffahrtsämter Cuxhaven, Hamburg und Lauenburg. Ausbau und Unterhaltung der Elbe auf Hamburgischem Staatsgebiet ist an die Freie und Hansestadt Hamburg delegiert ("Delegationsstrecke"). Zuständig ist hier das Amt Strom- und Hafenbau der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (siehe Abb. I-1 w. u.). Vor diesem Hintergrund gibt es für die Maßnahme "Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt" zwei Planfeststellungsbeschlüsse: Den der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, Kiel, vom 22. Februar 1999 und den nur die Delegationsstrecke betreffenden der Planfeststellungsbehörde des Amtes Strom- und Hafenbau Hamburg vom 4. Februar 1999. Beide Beschlüsse enthalten zahlreiche Auflagen zur Beweissicherung, die aber weitestgehend gleichlautend sind. Aus diesem Grund wird von den zuständigen Ämtern ein gemeinsamer Bericht mit den Ergebnissen der Beweissicherungsuntersuchungen vorgelegt.

Der vorliegende Bericht besteht aus einem Textband, der die Ergebnisse der Beweissicherung aufführt, und aus einem Anlagenband, der alle Ergebnisse jener Untersuchungen dokumentiert, die bis zum Redaktionsschluss (ca. Mitte 2003) ausgewertet vorlagen sowie mehreren CD, auf denen Auswerteergebnisse, Datengrundlagen und externe Gutachten vorhanden sind, auf die im Textband Bezug genommen wird (Erklärungen zur Installation und Benutzung der CD sind in der Anlage A.10 angegeben).

Der Bericht wurde den Einvernehmensbehörden im Dezember 2003 zur Stellungnahme übergeben. Diese sind im Original sowie tabellarisch am Ende des Anlagenbandes aufgeführt und werden im einzelnen ergänzt um die Entgegnungen der TdV.

Die aktuellen Messergebnisse der Beweissicherung sind über die Datensammelstelle (DSS) der Beweissicherung verfügbar. Sie sind größtenteils zugänglich und downloadfähig über das Internet unter der Adresse

http://www.portal-tideelbe.de

Hinweise zum Inhalt der Datenbanken der DSS und zur Nutzung des Internets sind im Anlagenteil A.9 dieses Berichtes zu finden.

Ziele der Beweissicherung

Die Ziele der Beweissicherung wurden in den Anordnungen zum Planfeststellungsbeschluss in Abschnitt II.3.1.1 festgelegt. Dort heißt es:

"Die Beweissicherung dient dazu, die maßnahmebedingten Abweichungen von dem in der UVU festgelegten Eingriffsumfang zu ermitteln. Die Beweissicherung bildet somit die Grundlage für eine ggf. erforderlich werdende weitere Kompensation, die über den in diesem Beschluss gesetzten Rahmen hinausgeht."

Siehe hierzu auch Begrifflichkeiten unter "Konventionen" w. u.

Struktur des Beweissicherungsberichts

Der vorliegende Beweissicherungsbericht 2003 wurde gegenüber den beiden Vorgängerversionen in großen Teilen neu strukturiert. Er besteht nunmehr aus einem Textband (Teil A), in dem die Entwicklungen beschrieben und bewertet werden und einem Anlagenband (Teil B), in dem die Grundlagen für die Aussagen im Textteil dokumentiert sind.

Die Beschreibungen der Entwicklungen der untersuchten Parameter unterteilen sich nun nicht mehr auf die Zuständigkeitsbereiche der einzelnen beteiligten Ämter wie in den Berichten 2001 und 2002, sondern beziehen sich zumeist auf das gesamte Beweissicherungsgebiet von Geesthacht bis See. Das Kapitel III.1 umfasst dabei die Aus- und Bewertung der Entwicklung der Beweissicherungsparameter für das Gebiet der Hauptelbe (inkl. Nebenelben), während im Kapitel III.2 die Nebenflüsse und Nebengewässer behandelt werden. Kapitel IV fasst die ermittelten ausbaubedingten Wirkungen zusammen. In Kapitel V werden die Kompensationsmaßnahmen und ihre Ausführung beschrieben.

Der vorliegende Bericht ist ein eigenständiger Bericht, der die Berichte der Vorjahre vollständig ersetzt. Hiervon ausgenommen sind jene Beweissicherungsmaßnahmen, deren Ergebnisse bereits in den Vorjahren hinsichtlich der ausbaubedingten Wirkungen abschließend behandelt wurden. Auf eine detaillierte Darstellung dieser BS-Maßnahmen, wird in diesem Bericht verzichtet (Hinweise zu diesen Untersuchungen siehe Kapitel A.1.12 im Anlagenband). Die Bewertungen dieser Maßnahmen werden im Kapitel IV angegeben; die Gutachten sind auf der beiliegenden CD 2 (Materialien) beigefügt.

Der Bericht beinhaltet sowohl die Darstellung des IST-Zustandes als auch alle Beweissicherungsergebnisse bis Ende 2002. Der Berichtszeitraum umfasst somit die Zeitspanne von vor Beginn der Hauptbaumaßnahmen zur Fahrrinnenanpassung bis mindestens Ende 2002. Wenn bereits Ergebnisse aus 2003 vorlagen, so wurden auch diese im Bericht berücksichtigt.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Bezüge zwischen den Anordnungen zur Beweissicherung in den Planfeststellungsbeschlüssen und den Kapiteln im vorliegenden Bericht aufgeführt. Der Einfachheit halber werden im vorliegenden Bericht alle Auflagen zur Beweissicherung (Kapitel, Gliederungsnummern) auf den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord bezogen.

Bezüge zwischen den Anordnungen zur Beweissicherung im Planfeststellungsbeschluss zu den Kapiteln im Beweissicherungsbericht.(In der Tabelle werden alle Kapitel- und Gliederungsnummern auf den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord bezogen).

Abschnitt im PF-Beschluss der WSV Abschnitt im PF-Beschluss vom Strom- und Hafenbau (Auflagen nur relevant, sofern sie sich auf die Delegationsstrecke beziehen!) Thema Kapitel im Bericht
II.3.1.2 A.I.2.c)(1)(b) Datenbank A.9
II.3.1.2 A.I.2.c)(1)(b) Modifikation der BS-Untersuchungen VI
II.3.1.4 A.I.2.c)(1)(d) Schwellenwerte III.1.1.1.1
III.1.2.1.1.1
II.3.2.1.1 A.I.2.c)(2)(a) Tidewasserstände III.1.1.1
III.2.1.1
III.2.2.1
III.2.3.1
III.2.4.1
III.2.5.1
III.2.6.1
III.2.7.1
III.2.8.1
III.2.9.1
III.2.10.1
III.2.11.1
II.3.2.1.1 A.I.2.c)(2)(a) Schwellenwerte (Tidewasserstände) III.1.1.1.1
II.3.2.1.2 A.I.2.c)(2)(a) Strömungen III.1.1.2
III.2.2.2
III.2.3.2
III.2.6.2
III.2.9.2
III.2.10.2
A.1.2
II.3.2.1.3 A.I.2.c)(2)(a) Topographie (Schwellenwerte) III.1.2.1.1
II.3.2.1.3.a) A.I.2.c)(2)(a) Terrestrische Topographie A.1.3.1
II.3.2.1.3.b) A.I.2.c)(2)(a) Aquatische Topographie A.1.3.2
II.3.2.1.4 A.I.2.c)(2)(a) Salzgehaltsverteilung III.1.3 A.1.4
II.3.2.1.5.a) A.I.2.c)(2)(a) Güteparameter (Schwebstoffe) III.1.5.2
II.3.2.1.5.b) A.I.2.c)(2)(a) Güteparameter (Sauerstoff) III.1.5.1
II.3.2.1.6 A.I.2.c)(2)(a) Sedimente A.1.6
II.3.2.2.1.a) A.I.2.c)(2)(b) Ökologische Parameter (Makrozoobenthos) A.1.7.1.1
III.1.6.1.1
II.3.2.2.1.b) A.I.2.c)(2)(b) Ökologische Parameter (Fische) A.1.7.1.2
III.1.6.1.2
II.3.2.2.2 A.I.2.c)(2)(b) Flora u. Fauna terrestrisch A.1.7.2
III.1.6.2
II.3.2.3 A.I.2.c)(2)(c) Dokumentation von Grundlagendaten (Bauaktivitäten) A.1.8.1
II.3.2.3 A.I.2.c)(2)(c) Dokumentation von Grundlagendaten (Baggeraktivitäten) A.1.8.2
II.3.2.3 A.I.2.c)(2)(c) Dokumentation von Grundlagendaten (Schiffsbewegungen) A.1.8.3
II.3.2.4 A.I.2.c)(3) Erfolgskontrollen der LBP-Maßnahmen A.1.11
V
III.4 A.I.2.d)(7) Beeinträchtigungen von Bauwerken A.1.9
III.6 A.I.2.d)(9) Salzgehaltsmessungen (Überwachungssystem für die Landwirtschaft) III.1.3.1
A.1.12.1

Konventionen

Folgende Konventionen gelten für die Ausführungen in diesem Bericht:

  • Unter "maßnahmebedingter Abweichung" wird in diesem Bericht eine Abweichung verstanden, die über die in der UVU ermittelte Prognose hinausgeht. Dabei gilt diese als "negativ", wenn sie die Prognose der UVU übersteigt. Wenn also die Beweissicherung ermittelt, dass die Röhrichtbestände zunehmen, obwohl in der UVU ein Rückgang prognostiziert wurde, so handelt es sich im Sinne dieses Berichtes nicht um eine "maßnahmebedingte Abweichung", die eine weitere Kompensation erforderlich machen würde. Aussagen in diesem Bericht wie etwa: "...ausbaubedingte Veränderungen sind nicht erkennbar..." beziehen sich demnach auf die oben gemachte Festlegung.
  • Im vorliegenden Bericht werden alle Auflagenbezeichnungen zur Beweissicherung (Kapitel, Gliederungsnummern etc.) auf den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord bezogen.
  • Es bedeuten bei den Höhen- bzw. Tiefenangaben:

KN = Kartennull

PN = Pegelnull

NN = Normal Null

MTnw = KN

MThw = KN +3,30 m

Da das Kartennull sich auf eine mittlere Wasserspiegellage bezieht, ist es örtlich wechselnd. Die für die Beweissicherung festgelegten Tiefen zeigt die in der nachfolgenden Abbildung dargestellte "KN-Treppe". Gleichfalls zeigt die Abbildung die Beziehungen zwischen KN, PN und NN auf. Die verschiedenen ökologisch bedeutsamen Höhenregionen sind wie folgt definiert:

Vorland: Deichoberkante bis KN +3,30 m

Watt: KN +3,30 m ( = MThw) bis KN ( = MTnw)

Flachwasser: KN ( = MTnw) bis KN -2,00 m

Tiefwasser I: KN -2,00 m bis KN -10,00 m

Tiefwasser II: KN -10,00 m bis Sohle

Miniaturabbildung mit Link