Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Bericht zur Beweissicherung 2003

Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Aussenelbe an die ContainerSchifffahrt


- Kurzfassung -

Aufgestellt von:

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg
Moorweidenstraße 14 - 20148 Hamburg

Freie und Hansestadt Hamburg
Wirtschaftsbehörde - Strom- und Hafenbau
Dalmannstraße 1-4 - 20457 Hamburg

In Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen der Institutionen:

WSA
Hamburg
WSA
Cuxhaven
WSA
Lauenburg
Strom- und
Hafenbau
Hamburg
Bundesanstalt
für Wasserbau
Außenstelle Küste
Bundesanstalt
für Gewässer-
kunde Koblenz

Stand: September 2004 Version 1.1

Inhaltsverzeichnis

Impressum

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Vorwort

I Überblick und Zusammenfassung

I.1 Durchgeführte Baumaßnahmen

I.1.1 Bundesstrecke

I.1.2 Delegationsstrecke

I.2 Ziele der Beweissicherung

I.3 Struktur des Beweissicherungsberichts 2003

I.4 Konventionen

I.5 Inhalt der Beweissicherung

I.6 Durchgeführte Messungen und bisherige Ergebnisse

I.6.1 Tidewasserstände

I.6.2 Topographie

I.6.3 Biotische Parameter

I.7 Beteiligte Institutionen und Firmen

II. Zusammenfassende Bewertung der ausbaubedingten Wirkungen der Fahrrinnenanpassung

II.1 Abiotische Untersuchungsparameter

II.1.1 Tidewasserstände

II.1.2 Strömungen

II.1.3 Leitfähigkeit / Salzgehalt

II.1.4 Sedimente

II.1.5 Sauerstoff auf Basis der Daten der ARGE-Elbe

II.1.6 Temperatur

II.1.7 Topographie

II.1.7.1 Untersuchungsabschnitte UG1 bis UG7

II.1.7 Baggergutablagerungsflächen, Klappstellen und deren Umgebung

II.1.7.3 Hafenbereiche

II.1.7.4 Nebengewässer und Nebenflüsse

II.1.7.5 Erosionsgefährdung des Sockels und der Rampenstrecken

II.2 Biotische Untersuchungsparameter

II.2.1 Terrestrische Biotope

II.2.1.1 Befliegungsergebnisse

II.2.1.2 Transektuntersuchungen

II.2.1.3 Entwicklung des Schierlings-Wasserfenchels

II.2.2 Makrozoobenthos

II.2.2.1 Baggergutablagerungsfläche (BAF) Twielenfleth

II.2.2.2 Fahrrinne der Unterelbe im Bereich von km 647-653

II.2.2.3 Außenelbe

III Kompensationsmaßnahmen

IV Ausblicke

IV.1 Messprogramm

IV.2 Auswertemethoden

V Zusammenstellung der Stellungnahmen der Einvernehmensbehörden zum Bericht 2003 sowie Entgegnungen der Träger des Vorhabens

Impressum

Abbildungsverzeichnis

Abb. I.4-1: Wasserstandsangaben im Vergleich

Abb. I.5-1: Übersicht über das Untersuchungsgebiet der Beweissicherung mit den (ungefähren) Grenzen der Zuständigkeitsbereiche der beteiligten Ämter

Abb. III-1: Kompensationsgebiete zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt

Tabellenverzeichnis

Tab. I.1.1-1: Stand der Baumaßnahmen auf der Bundesstrecke

Tab. II-1: Bewertung untersuchter Parameter hinsichtlich ausbaubedingter Veränderungen 

Tab. IV-1: Liste der Sitzungen im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit an der Beweissicherung

Tab. IV.1-1: Änderungen des Mess- und Untersuchungsprogramms in Abstimmung mit den Ländern

Tab. IV.2-1: Änderungen der Auswertemethoden in Abstimmung mit den Ländern

Tab. V-1: Stellungnahmen des Landes Niedersachsen mit Erwiderungen der Projektgruppe Beweissicherung 

Tab. V-2: Stellungnahmen des Landes Schleswig-Holstein mit Erwiderungen der Projektgruppe Beweissicherung 

Tab. V-3: Stellungnahmen des Landes Hamburg mit Erwiderungen der Projektgruppe Beweissicherung 

I Überblick

Die Maßnahme "Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe" betrifft zwei Planungs- und Genehmigungsverwaltungen. Der weitaus größte Teil der Tideelbe zwischen dem Wehr Geesthacht und der Elbmündung, der sowohl im Zuge der Maßnahmenplanung zu untersuchen war, als auch jetzt im Rahmen der Beweissicherung zu betrachten ist, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Beteiligt sind hier die Wasser- und Schifffahrtsämter Cuxhaven, Hamburg und Lauenburg. Ausbau und Unterhaltung der Elbe auf Hamburgischem Staatsgebiet ist an die Freie und Hansestadt Hamburg delegiert ("Delegationsstrecke"). Zuständig ist hier das Amt Strom- und Hafenbau der Behörde für Wirtschaft und Arbeit Deshalb gibt es für die Maßnahme "Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Aussenelbe Außenelbe an die Containerschifffahrt" zwei Planfeststellungsbeschlüsse: Den der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Außenstelle Nord-, Kiel, vom 22. Februar 1999 und den nur die Delegationsstrecke betreffenden der Planfeststellungsbehörde des Amtes Strom- und Hafenbau Hamburg vom 4. Februar 1999. Beide Beschlüsse enthalten zahlreiche Auflagen zur Beweissicherung, die aber weitestgehend gleichlautend sind. Aus diesem Grund wird von den zuständigen Ämtern ein gemeinsamer Bericht mit den Ergebnissen der Beweissicherungsuntersuchungen vorgelegt.

Der Bericht 2003 besteht aus einem Textband, der die Ergebnisse der Beweissicherung aufführt, und aus einem Anlagenband, der alle Ergebnisse jener Untersuchungen dokumentiert, die bis zum Redaktionsschluss (Mitte 2003) ausgewertet vorlagen sowie mehreren CD, auf denen Auswerteergebnisse, Datengrundlagen und externe Gutachten vorhanden sind, auf die im Textband Bezug genommen wird.

Der Bericht wurde den Einvernehmensbehörden im Dezember 2003 zur Stellungnahme übergeben. Das Land Niedersachsen hat im Juli 2004 erklärt, dass es den Bericht 2003 nicht mittrage, da die Hinweise in der Stellungnahme des Landes nicht in Gänze umgesetzt wurden.

Die aktuellen Messergebnisse der Beweissicherung sind über die Datensammelstelle (DSS) der Beweissicherung verfügbar. Sie sind größtenteils zugänglich und downloadfähig über das Internet unter der Adresse:

http://www.portal-tideelbe.de

I.1 Durchgeführte Baumaßnahmen

Im Zuge der Maßnahme "Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe" wurde die Fahrrinne zwischen der Deutschen Bucht und dem Hamburger Hafen für die Erfordernisse der Containerschifffahrt ausgebaut. Hergestellt wurden Fahrrinnentiefen zwischen 14,40 m unter Kartennull (KN) im zentralen Abschnitt der Unterelbe (sog. Sockelbereich) und 15,30 m bzw. 15,20 m unter KN an den Enden der Ausbaustrecke. Dieses Fahrrinnenlängsprofil ermöglicht heute einen tideunabhängigen Schiffsverkehr mit maximal 12,50 m Tiefgang und einen Maximaltiefgang von 13,50 m im tideabhängig von Hamburg auslaufenden Verkehr (Angaben jeweils bezogen auf Salzwasser).

Im Folgenden wird der zeitliche Verlauf der bisherigen Baumaßnahmen zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe in kurzer Form skizziert. Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen den vergleichsweise geringfügigen Baggerarbeiten, die im Rahmen so genannter vorgezogener Teilmaßnahmen ausschließlich im Bereich der Bundesstrecke durchgeführt wurden, und den Hauptarbeiten zur Fahrrinnenanpassung, mit denen nach dem Vorliegen der beiden Planfeststellungsbeschlüsse begonnen wurde.

I.1.1 Bundesstrecke

Im Rahmen von vorgezogenen Teilmaßnahmen wurden zwischen Dezember 1997 und August 1998 auf der Bundesstrecke insgesamt rund 2 Mio m³ Boden gebaggert. Das Baggergut wurde im Strom umgelagert. Weiterhin wurden vorbereitende Arbeiten zur Anlage der Randschwellen der Baggergutablagerungsflächen (BAF) und zum Bau des Spülfeldes Pagensand ausgeführt.

Die Baumaßnahmen zur endgültigen Fahrrinnenvertiefung wurden mit Vorlage der Planfeststellungsbeschlüsse vorbereitet. Am 16. März 1999 wurden die Nassbaggerarbeiten im Bereich der Bundesstrecke begonnen. Im Bereich des WSA Cuxhaven wurde der Boden auf Klappstellen und im Bereich des WSA Hamburg in Abhängigkeit von der Bodenart auf ein Spülfeld und in BAF verbracht. Die Freigabe der neuen Fahrrinnentiefen erfolgte am 14. Dezember 1999. Zwischen Februar und Ende Mai 2000 erfolgten Nachbearbeitungen im Bereich der Mergelbaggerstrecke vor Wedel. Bis Ende 2000 wurden noch Restbaggerungen an der Störkurve ausgeführt. Parallel hierzu erfolgten Baggerungen des morphologischen Nachlaufes. Die Arbeiten zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe auf der Bundesstrecke sind bis auf einige Restarbeiten (Deckwerks-, Buhnenbauten und Vorspülungen) und der abschließenden Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen abgeschlossen. Die Ausbaubaggermenge betrug rund 14 Mio m³ (ohne Teilmaßnahmen). Als Bauabschlusstermin wurde der Planfeststellungsbehörde der 30.11.2000 angezeigt. Dieser Termin ist damit gleichzeitig der Ausgangstermin für die zeitlichen Festlegungen zur Ausführung der Beweissicherungsmessungen, wie sie im Beschluss angeordnet wurden.

Im Hauptlaichgebiet der Finte (Elbe-km 646 bis 652) wurden während der Laichperiode (Mai bis Mitte Juni) keine Ausbaubaggerungen und Verklappungen auf der Baggergutablagerungsfläche Twielenfleth vorgenommen, so dass im Planfeststellungsbeschlusses beschriebenen Anordnungen zur Beweissicherung der Entwicklung der Fische nicht ausgeführt werden mussten.

Den Stand der Arbeiten, wie er sich heute darstellt, gibt die nachfolgende Tabelle wieder.

Tab. I.1.1-1: Stand der Baumaßnahmen auf der Bundesstrecke

Baumaßnahme  Stand  Abgeschlossen am: 
Nassbaggerarbeiten in der Fahrrinne Abgeschlossen Herbst 2000
Schutzauflage Hetlingen-Juelssand (Deckwerk) Abgeschlossen 8.7.2002
Schutzauflage Steindeich-Bielenberg (Deckwerk) Abgeschlossen 26.6.2001
Schutzauflage Hollerwettern-Brokdorf (Deckwerk) Derzeit kein Bedarf für eine Fußsicherung. Ufer wird weiter beobachtet.  
Schutzauflage Rosenweide (Deckwerk und Buhne) Ausführung ist geplant für Sommer 2004 (ist in Arbeit)  
Schutzauflage Lühe-Wisch (Deckwerk) Abschnitt I abgeschlossen. Abschnitt II wurde in Absprache mit dem Deichverband ausgesetzt. Die Ausführung erfolgt durch das NLWK und ist für 2005 geplant. 4.6.2002 (Abschnitt I)
Schutzauflage Krautsand (Ufervorspülung) Ausführung ist geplant für Sommer 2004 (wurde zwischenzeitlich in 06/04 abgeschlossen). Juni 2004
Schutzauflage Twielenfleth (Ufervorspülung) Abgeschlossen Januar/Februar 2002
Schutzauflage Kraftwerk Stade-Bützfleth (Ufervorspülung) Abgeschlossen Januar/Februar 2002
Schutzauflage Östlicher Hullen (Lahnungsbau) Derzeit in Arbeit (wurde zwischenzeitlich in 11/03 abgeschlossen). November 2003
Schutzauflage Hafen Otterndorf-Glameyer Stack (Ufervorspülung) Abgeschlossen Juni/Juli 2000

I.1.2 Delegationsstrecke

Der Baggerbeginn auf der Hamburger Delegationsstrecke erfolgte am 22. Februar 1999. Bis Dezember 1999 konnten die Vertiefungsarbeiten zwischen der Landesgrenze bei Tinsdal (km 638,9) und dem BAB-Elbtunnel (ca. km 626,6) abgeschlossen werden. Die Arbeiten zum Ausbau der restlichen Fahrrinnenstrecken stromauf des BAB-Elbtunnels (in den Köhlbrand und die Norderelbe hinein) waren eng mit den Arbeiten zur Errichtung der 4. Elbtunnelröhre sowie eines Schutzbauwerks für die Röhren 1 bis 3 des BAB-Elbtunnels verknüpft und erfolgten im zeitlichen Anschluss daran. Während der gebaggerte Sand für verschiedene Baumaßnahmen im Hamburger Hafen, unter anderem für die Geländeaufhöhung im Bereich des Containerterminals Altenwerder Verwendung fand, wurde der eiszeitliche Geschiebemergel in einer speziellen Klappgrube nördlich des Mühlenberger Lochs untergebracht.

I.2 Ziele der Beweissicherung

Die Ziele der Beweissicherung wurden in den Anordnungen zum Planfeststellungsbeschluss festgelegt. Dort heißt es:

"Die Beweissicherung dient dazu, die maßnahmebedingten Abweichungen von dem in der UVU festgelegten Eingriffsumfang zu ermitteln. Die Beweissicherung bildet somit die Grundlage für eine ggf. erforderlich werdende weitere Kompensation, die über den in diesem Beschluss gesetzten Rahmen hinausgeht."

Siehe hierzu auch Begrifflichkeiten unter "Konventionen" w. u..

I.3 Struktur des Beweissicherungsberichts 2003

Der Beweissicherungsbericht 2003 besteht aus einem Textband, in dem die Entwicklungen beschrieben und bewertet werden und einem Anlagenband, in dem die Grundlagen für die Aussagen im Textteil dokumentiert sind.

Der Bericht ist ein eigenständiger Bericht, der die Berichte der Vorjahre vollständig ersetzt. Hiervon ausgenommen sind jene Beweissicherungsmaßnahmen, deren Ergebnisse bereits in den Vorjahren hinsichtlich der ausbaubedingten Wirkungen abschließend behandelt wurden.

Der Berichtszeitraum umfasst die Zeitspanne von vor Beginn der Hauptbaumaßnahmen zur Fahrrinnenanpassung bis mindestens Ende 2002. Wenn bereits Ergebnisse aus 2003 vorlagen, so wurden auch diese im Bericht berücksichtigt.

I.4 Konventionen

Folgende Konventionen gelten für die Ausführungen im Bericht:

  • Unter "maßnahmebedingter Abweichung" wird im Bericht eine Abweichung verstanden, die über die in der UVU ermittelte Prognose hinausgeht. Dabei gilt diese als "negativ", wenn sie die Prognose der UVU übersteigt. Wenn also die Beweissicherung ermittelt, dass die Röhrichtbestände zunehmen, obwohl in der UVU ein Rückgang prognostiziert wurde, so handelt es sich im Sinne dieses Berichtes nicht um eine "maßnahmebedingte Abweichung", die eine weitere Kompensation erforderlich machen würde. Aussagen in diesem Bericht wie etwa: "...ausbaubedingte Veränderungen sind nicht erkennbar..." beziehen sich demnach auf die oben gemachte Festlegung.
  • Im vorliegenden Bericht werden alle Auflagenbezeichnungen zur Beweissicherung (Kapitel, Gliederungsnummern etc.) auf den Planfeststellungsbeschluss der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Außenstelle Nord- bezogen.
  • Es bedeuten bei den Höhen- bzw. Tiefenangaben:

KN = Kartennull

PN = Pegelnull

NN = Normal Null

MTnw = KN

MThw = KN +3,30 m

Da das Kartennull sich auf eine mittlere Wasserspiegellage bezieht, ist es örtlich wechselnd. Die für die Beweissicherung festgelegten Tiefen zeigt die in der nachfolgenden Abbildung dargestellte "KN-Treppe". Gleichfalls zeigt die Abbildung die Beziehungen zwischen KN, PN und NN auf.

Die verschiedenen ökologisch bedeutsamen Höhenregionen sind wie folgt definiert:

Vorland: Deichoberkante bis KN +3,30 m

Watt: KN +3,30 m (= MThw) bis KN (= MTnw)

Flachwasser: KN (= MTnw) bis KN -2,00 m

Tiefwasser I: KN -2,00 m bis KN -10,00 m

Tiefwasser II: KN -10,00 m bis Sohle

Abb. I.4-1: Wasserstandsangaben im Vergleich

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I.5 Inhalt der Beweissicherung

Grundlage für die Genehmigung der Maßnahme "Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe" waren u. a. die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU), in der die erwarteten Wirkungen des Fahrrinnenausbaus auf die UVPG-Schutzgüter dargelegt wurden. Die prognostizierten Auswirkungen der Fahrrinnenanpassung bildeten die Basis für die Ermittlung des Eingriffsumfangs und der Bestimmung des zur Kompensation der Ausbaufolgen notwendigen Ausmaßes von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Obwohl die Folgewirkungen des Fahrrinnenausbaus in der UVU eingehend und auf Grundlage modernster Methoden von einem Gutachterteam ermittelt wurden, blieb angesichts der vielfältigen Wechselwirkungen zwischen biotischen und abiotischen Parametern im komplexen Ökosystem der Unter- und Außenelbe, bezüglich des exakten Ausmaßes der Auswirkungen eine unvermeidbare Restunsicherheit. Das in den Planfeststellungsbeschlüssen angeordnete Beweissicherungsprogramm dient nun dazu, mögliche maßnahmenbedingte Überschreitungen des in der UVU festgestellten Eingriffsumfang zu ermitteln.

Die in den Planfeststellungsbeschlüssen enthaltenen Auflagen zur Beweissicherung betreffen sowohl abiotische Kenngrößen, wie z. B.

  • Wasserstände,
  • Strömungen,
  • terrestrische sowie aquatische Topographie und
  • Wassergüteparameter (Schwebstoffe, Sedimente, Sauerstoff)

als auch biotische Parameter, die sich auf die terrestrische und aquatische Flora und Fauna des Betrachtungsgebietes beziehen, wie z. B.

  • Makrozoobenthos und
  • Ufervegetation.

Die zu betrachtenden Parameter reagieren unterschiedlich schnell auf die durch die Fahrrinnenanpassung bedingten Veränderungen. Damit auch mögliche Langzeitfolgen des Fahrrinnenausbaus erfasst und dokumentiert werden können, ist für das Beweissicherungsprogramm zunächst ein Zeitraum von 10 bis 15 Jahren vorgesehen (abhängig von den jeweiligen Untersuchungsparametern).

Ein Großteil der im Zuge der Beweissicherung vorzunehmenden Untersuchungen betrifft das gesamte Untersuchungsgebiet der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU), d. h. die Tideelbe von Geesthacht bis zur Mündung, inklusiv aller tidebeeinflussten Nebenflüsse bis zur jeweiligen Tidegrenze, während einige Parameter nur in Teilen des Untersuchungsgebietes zu erheben sind.

Unabdingbare Voraussetzung für eine Erfassung möglicher Veränderungen der Umwelt ist in jedem Fall eine umfassende und detaillierte Aufnahme des IST-Zustands der o. a. biotischen und abiotischen Kenngrößen im Untersuchungsgebiet, wie sie sich vor der Durchführung des Fahrrinnenausbaus darstellten. Zum Teil konnte diesbezüglich auf die im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung in den Jahren 1992 bis 1998 erhobenen Umweltdaten zurückgegriffen werden, zum Teil mussten aber auch umfangreiche neue Erhebungen verschiedener Parameter vorgenommen werden.

Abb. I.5-1: Übersicht über das Untersuchungsgebiet der Beweissicherung mit den (ungefähren) Grenzen der Zuständigkeitsbereiche der beteiligten Ämter

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I.6 Durchgeführte Messungen und bisherige Ergebnisse Wie eingangs erwähnt, betreffen die in den Planfeststellungsbeschlüssen enthaltenen Auflagen zur Beweissicherung sowohl abiotische Kenngrößen (z. B. Wasserstände und Strömungen) als auch biotische Untersuchungsinhalte, die sich auf die terrestrische und aquatische Flora und Fauna des Betrachtungsgebietes beziehen. Die Beweissicherung legt ihren Schwerpunkt auf solche Parameter, die am Beginn einer Wirkungskette stehen und einen möglichst direkten Bezug zu den unmittelbaren Eingriffsfolgen aufweisen. Die wichtigsten dieser in den Planfeststellungsbeschlüssen genannten "Primärparameter" sind die Tidewasserstände und die Topographie, die somit eine wichtige Grundlage für die Beweissicherung bilden. Nur für diese beiden Parameter wurden in den Planfeststellungsbeschlüssen auch "Schwellenwerte" definiert:

  • In Bezug auf die Tidewasserstände wurde diesbezüglich anhand statistischer Rechenverfahren (Niemeyer, 1995) die Ermittlung der ausbaubedingten Wasserstandsänderungen aus den gemessenen Wasserstandsdaten vorgenommen. Sollte an einem oder mehreren Pegeln der jeweils definierte Schwellenwert überschritten werden, sind gemäß Planfeststellungsbeschluss "vom Vorhabensträger Neuberechnungen in wasserwirtschaftlichen, naturschutzfachlichen und landeskulturellen Bereichen zu veranlassen und Folgewirkungen zeitnah zu kompensieren oder auszugleichen".
  • Für den Parameter Topographie wurde als Schwellenwert eine ausbaubedingte Veränderung der Flächenverteilung von Watt, Flach- und Tiefwasser um jeweils >10 % (ggf. 5 %) im Untersuchungsgebiet festgelegt. Hinsichtlich der Vorlandbereiche (MThw-Linie bis Deichoberkante) wurde die Veränderungsschwelle auf >5 % festgelegt. Die Untersuchung der Veränderungen der Flächenverteilungen von Vorland, Watt, Flach- und Tiefwasser sollen gebietsorientiert vorgenommen werden, wobei als Gebiete die sieben Untersuchungsabschnitte der Umweltverträglichkeitsstudie vorgeschlagen wurden. Die vergleichenden Untersuchungen sollen im 2., 6. und 10. Jahr nach Ausbauende vorgenommen werden.

Die bislang vorliegenden Erkenntnisse zu den ausbaubedingten Änderungen der wichtigsten Beweissicherungsparameter werden nachfolgend zusammengefasst.
I.6.1 Tidewasserstände Der Wasserstand ist erfahrungsgemäß die Kenngröße, die am besten nachweisbar auf eine durch Fahrrinnenvertiefung veränderte Flusstopographie reagiert. Ohnehin kommt den hydrologischen Kenngrößen in Bezug auf die Beweissicherung eine wichtige Bedeutung zu, da die Lebensraumbedingungen im Naturraum Unterelbe mittelbar oder unmittelbar von den hydrologischen Verhältnissen mit ihren Schwankungen geprägt werden. Diese bilden insofern die Grundlagen und Rahmenbedingungen für den Zustand und die Entwicklung der Umwelt. Größere und nachhaltige Änderungen der hydrologischen Randbedingungen, insbesondere der Wasserstände, können unter Umständen den Bestand und die Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt dieses Raumes beeinflussen. In der UVU zur Fahrrinnenanpassung wurde die prognostizierte ausbaubedingte Erhöhung des mittleren Tidehochwassers aufgrund des damit verbundenen Risikos einer Beeinträchtigung empfindlicher ufernaher Biotope als ein wichtiger ökologischer Wirkfaktor beschrieben. In einem vereinfachten Modell wurde bei einer prognostizierten Erhöhung des lokalen Tidehochwassers um (beispielsweise) 2 bis 3 cm pauschal eine flächenmäßige Beeinträchtigung von 3,5 % für ufernahe Biotoptypen (Auwald, Auengebüsch, Röhricht) angenommen. Diese Annahme basiert auf der Tatsache, dass eine Verlagerung des Ufervegetationsgürtels landseitig nicht möglich ist, da dort meist Begrenzungen bestehen (Deich, bewirtschaftete Flächen, Randgräben etc.), die dies nicht zulassen. In der UVU wurden die relativ stärksten ausbaubedingten Wasserstandsänderungen für den Hamburger Elbabschnitt vorhergesagt. Nach den Prognosen war hier mit einem Anstieg des mittleren Tidehochwassers (MThw) um bis zu 4 cm und einem Absinken des mittleren Tideniedrigwassers (MTnw) um bis zu 7 cm zu rechnen. Aus Erfahrungen mit früheren Fahrrinnenvertiefungen ist bekannt, dass die Wasserstände recht schnell auf eine Fahrrinnenvertiefung reagieren. Da die hauptsächlichen Vertiefungsarbeiten im Zuge der jüngsten Fahrrinnenanpassung im Jahr 1999 durchgeführt wurden, müsste sich eine hydrologische Reaktion auf diese Maßnahme also bereits aus den bis dato vorliegenden Wasserstandsdaten erkennen lassen. Die im Bericht ausführlich dargelegte Untersuchung aller Elbe-Pegel auf Grundlage des Verfahrens von NIEMEYER (1995) bestätigt die getroffenen Aussagen zu den ausbaubedingten Änderungen der Tidewasserstände im vollen Umfang: Die ermittelten Änderungen bewegen sich sowohl für die MTnw- als auch MThw-Scheitelwerte bis dato im Rahmen der in der UVU prognostizierten Schwellenwerte. Bemerkenswert an der ermittelten Entwicklung des mittleren Tidehochwassers ist die Tatsache, dass der als Folge des Eingriffs erwartete qualitative Anstieg des mittleren Niveaus der Thw-Scheitel bislang gar nicht zu beobachten ist. Wenn überhaupt eine Änderung auszumachen ist, dann drückt sich diese tendenziell eher durch ein leichtes Abfallen aus. Daraus ist zugleich ableitbar, dass auch die Sturmflutwasserstände durch den Fahrrinnenausbau nicht negativ beeinflusst wurden, da ausbaubedingte Wasserstandserhöhungen bei Sturmfluten generell geringere Werte erreichen als bei mittleren Tidebedingungen. (Grundsätzlich gilt: Je höher ein Hochwasser aufläuft, desto geringer ist die durch einen Fahrrinnenausbau bedingte Wasserstandsänderung, denn: Je höher eine Sturmflut aufläuft, desto größer wird der durchströmte Querschnitt des Flusses, desto relativ kleiner wird gleichzeitig aber auch der Einfluss der Vertiefung an der Gewässersohle der Fahrrinne. Aus diesem Grunde ergeben sich bei mittleren Tideverhältnissen prinzipiell größere ausbaubedingte Wasserstandsänderungen als bei Sturmfluten.) Auch wenn der bislang betrachtete Zeitraum mit drei Jahren für statistisch fundierte Aussagen noch relativ kurz ist, so ist unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass die größten Auswirkungen unmittelbar nach dem Eingriff zu erwarten sind, eine gravierende Umkehr der bis heute beobachteten Tendenzen und Quantitäten nicht zu befürchten.
I.6.2 Topographie Hinsichtlich des Parameters "Topographie" konzentrieren sich die bis dato vorgenommen Untersuchungen auf eine Ermittlung der flächenmäßigen Verteilung der definierten topographischen Einheiten Vorland, Watt sowie Flach- und Tiefwasser in den erwähnten sieben Untersuchungsgebieten

  • Geesthacht bis Bunthaus (UG 1)
  • Bunthaus bis Hamburg-Nienstedten (UG 2)
  • Hamburg-Nienstedten bis Hetlingen (UG 3)
  • Hetlingen bis Stör (UG 4)
  • Stör bis Ostemündung (UG 5)
  • Ostemündung bis Cuxhaven (UG 6)
  • Cuxhaven bis See (UG 7).

Grundlage hierfür ist die komplette Aufnahme sowohl der aquatischen als auch der terrestrischen Topographie des Untersuchungsgebietes, die mit Hilfe von Befliegungen, Peilungen und terrestrischen Vermessungen erfolgte. Die durchgeführten vergleichenden Betrachtungen der Topographien der Jahre 1995 und 1997 bis 2002 zeigen nur ausgesprochen geringfügige Schwankungen der Verteilung der definierten Struktureinheiten. Ein signifikanter Entwicklungstrend ist kaum erkennbar und trotz der hohen Morphodynamik des Systems bleiben die Struktureinheiten in ihrer Verteilung zueinander stabil. Daran haben auch die Baumaßnahmen der Fahrrinnenanpassung nichts geändert. Die festgelegten Schwellenwerte werden nicht überschritten.
I.6.3 Biotische Parameter Unterschieden wird bei den biotischen Beweissicherungsparametern zwischen aquatischer und terrestrischer Flora und Fauna. Die Beweissicherung bei der aquatischen Flora und Fauna beschränkt sich auf Untersuchungen zum Makrozoobenthos. Die Beweissicherungsauflagen im PF-Beschluss zu den Untersuchungen der Fische haben sich erübrigt, da im Hauptlaichgebiet der Finte während der Laichperiode keine Ausbaubaggerungen und Verklappungen durchgeführt wurden. Umfangreiche Begleituntersuchungen zur benthischen Makrofauna wurden auf der BAF Twielenfleth, in der Unterelbe (km 647-653) und im Bereich der Außenelbe (km 732-740) durchgeführt. Die derzeit vorliegenden Untersuchungsergebnisse bestätigen weitestgehend die Prognosen aus der UVU; gleichwohl werden die Erhebungen noch fortgeführt. Hinsichtlich der terrestrischen Flora steht gemäß Planfeststellungsbeschluss die Kontrolle der Entwicklung von "gefährdeten Biotopen und Arten", namentlich

  • Weidenauwald und Weidengebüsch,
  • Röhrichten und Uferstaudenfluren sowie dem
  • Schierlingswasserfenchel

im Mittelpunkt der Betrachtungen. Die Kontrolle der Entwicklung von gefährdeten "Biotopen und Arten" erfolgt im Rahmen der Beweissicherung auf Grundlage von speziellen Biotoptypen-Befliegungen, Transektuntersuchungen in ausgewählten Uferbereichen sowie Einzeluntersuchungen (beim Schierlings-Wasserfenchel). Ausbaubedingte Veränderungen der Entwicklung gefährdeter terrestrischen Biotoptypen und Arten können aus den bis heute vorliegenden Ergebnissen nicht festgestellt werden.
I.7 Beteiligte Institutionen und Firmen Die Untersuchungen zur Beweissicherung gemäß Planfeststellungsbeschluss werden von den Fachabteilungen der Ämter der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und Strom- und Hafenbau (Freie und Hansestadt Hamburg) sowie von externen Gutachtern durchgeführt. Die einzelnen Ämter mit Ihren Amtsbereichen, die beteiligten Gutachter und Ing.-Büros sind nachfolgend aufgeführt: WSA Cuxhaven (mit Teilbereichen der WSÄ Brunsbüttel und Tönning)

  • Elbemündung von Elbe-km 689,10 (St. Margarethen) bis zur seewärtigen Grenze des Beweissicherungsgebietes
  • Oste von der Mündung bis zur Straßenbrücke Hechthausen

WSA Hamburg

  • Elbeabschnitt von 638,98 (Tinsdal) bis 689,10 (St. Margarethen)
  • Stör von der Mündung bis zur Straßenbrücke Itzehoe
  • Krückau von der Mündung bis zur Straßenbrücke Elmshorn
  • Pinnau von der Mündung bis zur Straßenbrücke Uetersen
  • Wedeler Au und Hetlinger Binnenelbe im tidebeeinflussten Bereich
  • Lühe von der Mündung bis zur Mühle in Horneburg
  • Este von der Mündung bis zur Mühle in Buxtehude
  • Bützflether Süderelbe
  • Ruthenstrom
  • Gauensieker Schleusenfleth
  • Barnkruger Loch
  • Wischhafener Süderelbe
  • Freiburger Hafenpriel.

Strom- und Hafenbau

  • Elbe-Abschnitt von km 607,50 (Oortkaten) bis km 638,98 (Tinsdal)
  • Hamburger Hafen

WSA Lauenburg

  • Elbe-Abschnitt von 585,89 (Wehr Geesthacht) bis 607,50 (Oortkaten)
  • Ilmenau von der Mündung bis zur Schleuse Fahrenholz

Gutachter und Ing.-Büros

  • Aerowest Photogrammetrie (Photogrammetrische Befliegung Hamburger Delegationsstrecke)
  • BIOCONSULT, Schuchardt & Scholle GbR (Makrozoobenthosuntersuchungen)
  • Bundesanstalt für Gewässerkunde Koblenz (Beratung, Sauerstoff- und Biotoptypenuntersuchungen)
  • Bundesanstalt für Wasserbau, Dienststelle Hamburg (Beratung)
  • GKSS Forschungszentrum Geesthacht (Schwebstoff- und Sauerstoffuntersuchungen)
  • Hansa Luftbild GmbH (Befliegungen)
  • HUuG Tangstedt, Dipl.-Biol. H.-J. Krieg (Makrozoobenthosuntersuchungen)
  • TerraImaging GmbH (Befliegungen mit Digitalkamera HRSC)
  • Universität Vechta (Biotoptypenuntersuchungen)


II Zusammenfassende Bewertung der ausbaubedingten Wirkungen der Fahrrinnenanpassung Aufgabe der Beweissicherungsuntersuchungen ist es festzustellen, ob die in der UVU prognostizierten Auswirkungen der letzten Fahrrinnenanpassung, die in den Jahren 1997-2000 (Hauptarbeiten: 1999) durchgeführt wurde, überschritten werden. Generell ist zu berücksichtigen, dass die Messparameter natürlicherweise Entwicklungen unterliegen, die sich entweder in mehr oder minder stark ausgeprägten periodischen oder aperiodischen Schwankungen (z. B. Strömungen) und/oder in einem langfristigen Trend (z. B. Wasserstände) niederschlagen. Eine Auswirkung durch die Fahrrinnenanpassung wäre also nur dann denkbar, wenn sich diese Schwankungen und Trends zeitlich wie räumlich signifikant verändern würden. Aus diesem Grunde wird im Bericht nicht nur der Zustand unmittelbar vor der Ausbaumaßnahme beschrieben, sondern es werden auch die Daten aus der Vergangenheit dokumentiert, soweit sie für die jeweiligen Parameter vorliegen bzw. verfügbar sind. In der nachfolgenden Tabelle wird die Bewertung möglicher Ausbauwirkungen der Fahrrinnenanpassung für die einzelnen Beweissicherungsparameter tabellarisch zusammengefasst: Tab. II-1: Bewertung untersuchter Parameter hinsichtlich ausbaubedingter Veränderungen

Parameter  Zeitraum  Bewertung  Erläuterung 
Topographie:
Sockel- und Rampenstabilität und Schichtenuntersuchungen 1995 bis 2. Halbjahr 2002 Derzeit keine Gefährdung des Sockels *) Anmerkung siehe unter der Tabelle
Schwellenwerte der  Verteilung Vorland, Watt, Flach- und Tiefwasser 1995 bis 2002 Die Schwellenwerte des PF-Beschlusses werden nicht überschritten  
Hydrologie: 
Tidewasserstände und Sturmfluten 1985 bis 2002 Die Schwellenwerte des PF-Beschlusses werden nicht überschritten  
Strömungen 1997-2002 Keine nachweisbare ausbaubedingte Wirkung Geschwindigkeitszunahmen sind an einigen Positionen erkennbar.
Salzgehalt / Leitfähigkeit 1997-2002 Keine nachweisbare ausbaubedingte Wirkung Aufgrund der hohen Variabilitäten ist die in der UVU prognostizierte Verlagerung der oberen Brackwassergrenze um 500m derzeit nicht nachweisbar
Terrestrische und aquatische Flora und Fauna: 
Tiere und Pflanzen  1998-2002 Derzeit keine nachweisbare ausbaubedingte Wirkung  
Gewässergüte: 
Schwebstoff - Einfluss der Verklappung auf das KKW Stade 11/1999 Keine nachweisbare ausbaubedingte Wirkung  
Schwebstoff - Wirkung der Ausbaubaggerei 11/1999 Keine nachweisbare ausbaubedingte negative Wirkung auf Häfen und Uferbereiche  
Sauerstoff - Wirkung der Ausbaubaggerei 11/1999 Keine nachweisbare ausbaubedingte Wirkung  
Sauerstoff (1953) bzw. 1996 bis 2002 Derzeit keine nachweisbare ausbaubedingte Veränderungen Zur abschließenden Feststellung ausbaubedingter Wirkungen ist eine detaillierte Analyse, die auch die interanuellen Variabilitäten berücksichtigt, über einen längeren –von anderen Maßnahmen unbeeinflusster- Zeitraum erforderlich. Generell wird der Parameter im PF-Beschluss als nicht beweissicherungsfähig eingestuft.
Sonstige Parameter: 
Laicherfolge in der Oste 1994 bis 2003 Keine nachweisbare ausbaubedingte Veränderung Ein Bezug der Entwicklung der Fangergebnisse zur Baumaßnahme ist nicht erkennbar, da die Hauptbaumaßnahmen zur Fahrrinnenanpassung von 3/99-12/99 stattfanden (die vorgezogenen Teilmaßnahmen 12/97-8/98). Der Einbruch der Fangerlöse 97/98 korreliert zwar mit den vorgezogenen Teilmaßnahmen, jedoch ist eine Beziehung der Fangerlöse zu den Hauptbaggermaßnahmen in 1999 nicht zu erkennen, da diese bei einer Beeinflussung durch die Ausbaubaggerei erheblich geringer als im Vorjahr ausfallen müssten. Das Gegenteil ist jedoch der Fall.

*) Die Daten weisen große Änderungen von Messung zu Messung auf, was auf die ständig ablaufenden natürlichen Materialumlagerungen an der zumeist sandigen Fahrrinnensohle und die regelmäßig stattfindenden Unterhaltungsbaggerungen hinweist. Es kommt daher z. T. zu deutlichen Überschreitungen der angeordneten Schwellenwerte im Vergleich der Aufnahmen untereinander, die vor diesem Hintergrund aber nicht fehlinterpretiert werden dürfen. Im Vergleich zur Ausbautopographie des hydrodynamisch-numerischen Modell der BAW-DH, welches der UVU-Untersuchung zugrunde lag, sind keine Erosionen des Sockels in den Abschnitten 1-11 erkennbar, wohl aber im Abschnitt 12 (Rampenbereich), der jedoch derartig weit im Außenelbegebiet liegt, dass hier davon ausgegangen werden kann, dass keine maßnahmebedingten Folgen, sondern eher Entwicklungen der morphologischen Dynamik im Außenelbebereich diese Erosion prägen.
II.1 Abiotische Untersuchungsparameter Der in diesem Bericht untersuchte Zeitraum nach der Baumaßnahme umfasst für den Großteil der Beweissicherungs-Parameter 3 Jahre (2000-2002). In dieser Zeit unterschied sich das hydrologische Regime des Untersuchungsgebietes allein bedingt durch die Oberwasserverhältnisse erheblich von den vergleichbaren Zeiträumen vor und während der Baumaßnahme. Weiterhin wurde der Untersuchungsbereich der Beweissicherung durch die abschließenden Baumaßnahmen auf den Baggergutablagerungsflächen, Vorspülungen, die Unterhaltungsbaggerei, den Bau der Erweiterungsfläche der DASA im Mühlenberger Loch und andere potenziell tideverändernde Maßnahmen im Hamburger Hafen anthropogen beeinflusst. Die in der UVU prognostizierten ausbaubedingten Änderungen der in der Beweissicherung zu betrachtenden Parameter haben im Vergleich zu den natürlichen Variabilitäten durchweg ein geringes Ausmaß, so dass allein schon dieser Umstand den Nachweis ausbaubedingter Änderungen erschwert. Aus den bislang durchgeführten Messungen und Auswertungen lassen sich keine ausbaubedingten Änderungen ableiten, die in ihrer Größe die Prognosen der UVU übersteigen würden. Sprünge und Trendänderungen in den langfristigen Ganglinien, die ggf. auf eine Wirkung des Ausbaus zurückzuführen sind, werden teilweise erkannt, überschreiten die Prognosen und Schwellenwerte jedoch nicht.
II.1.1 Tidewasserstände Die Hauptausbaumaßnahmen zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe wurden im Jahr 1999 durchgeführt. Ausbauwirkungen seit dieser Zeit lassen sich anhand der vorliegenden Wasserstandswerte feststellen. Sie überschreiten jedoch nicht die in der UVU prognostizierten Werte. Das Tideniedrigwasser weist eine seit langem anhaltende sinkende Tendenz auf, deren Ursachen noch nicht abschließend geklärt sind. Seit Mitte der 1980er Jahre, insbesondere aber seit etwa 1990, liegt offenbar kein stabiler hydrologischer Zustand der Tideelbe vor: So ist z. B. am Pegel St. Pauli seit etwa 1985 ein Niedrigwasser-Absunk von insgesamt etwa 20 cm, im Mittel also >1 cm/Jahr zu verzeichnen. Die visuelle Überprüfung der für alle Pegelstandorte, unter Berücksichtigung eines vorhandenen Trends, aufgetragenen zeigt, dass sich die ausbaubedingten Änderungen sowohl für die MTnw- als auch MThw-Scheitelwerte bis dato im Rahmen der in der UVU prognostizierten Schwellenwerte bewegen. Auch wenn der bislang betrachtete Zeitraum mit drei Jahren für statistisch fundierte Aussagen noch relativ kurz ist, so ist unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass die größten Auswirkungen unmittelbar nach dem Eingriff zu erwarten sind, eine gravierende Umkehr der bis heute beobachteten Tendenzen und Quantitäten nicht zu befürchten. Daraus ist zugleich ableitbar, dass auch die Sturmflutwasserstände durch den Fahrrinnenausbau nicht negativ beeinflusst wurden. So ist nach dem derzeitigen Wissenstand absehbar, dass die UVU-Prognosen zu den Auswirkungen der Fahrrinnenanpassung voraussichtlich nicht erreicht oder gar übertroffen werden.
II.1.2 Strömungen In der UVU wurde prognostiziert, dass sich die Strömungsgeschwindigkeiten durch den Fahrrinnenausbau nur geringfügig ändern werden. Prognostiziert wurden ausbaubedingte Änderungen in der Größenordnung von 0 bis 3 cm/s, an einzelnen besonderen Stellen bis zu 5 cm/s. In der Hauptrinne der Elbe wurden überwiegend Geschwindigkeitszunahmen, in den Seitenbereichen Abnahmen vorhergesagt. Angesichts der großen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Variabilität der Strömungsgeschwindigkeiten ist ein genaues rechnerisches Herausfiltern möglicher ausbaubedingter Änderungen schwierig, zumal die prognostizierte Größenordnung der Veränderungen im Bereich der Mess- und Auswertegenauigkeit liegt. Allerdings lässt sich der Trend der Entwicklung der Strömungsgeschwindigkeit über längere Zeiträume ermitteln. Die bislang vorliegenden Messergebnisse der Beweissicherung weisen - bei generell starken Schwankungen - teilweise Zunahmen, teilweise Abnahmen der Strömungsgeschwindigkeiten auf, was auf vorwiegend lokale Einflüsse hinweist. Hinweise darauf, dass die in der UVU prognostizierten ausbaubedingten Änderungen der Strömungsgeschwindigkeiten übertroffen wurden, lassen sich aus den Messdaten nicht ablesen.
II.1.3 Leitfähigkeit / Salzgehalt Die hydronumerischen Modellrechnungen im Rahmen der UVU zur Fahrrinnenanpassung haben ergeben, dass durch den Fahrrinnenausbau die obere Brackwassergrenze nur geringfügig stromauf vordringt. Die prognostizierte Zunahme der Salzgehalte soll demnach im Mittel bei Wedel etwa 0,02 ‰, bei Stadersand 0,05 ‰ und bei Glückstadt rund 0,1 ‰ betragen. Angesichts der sehr großen natürlichen räumlichen und zeitlichen Schwankungen der Salzgehalte im Elbeästuar (insbesondere unter dem Einfluss des Hochwassers 2002) und dem kleinen Ausmaß der prognostizierten Veränderungen ist ein Nachweis der Änderungen im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens nur sehr schwer möglich, zumal die prognostizierten Änderungsbeträge im Bereich der Messgenauigkeit liegen. Eventuell werden Trendaussagen bei der Betrachtung mehrjähriger Datenreihen möglich sein. Die Entwicklung des Salzgehaltes zeigt im Beobachtungszeitraum keine erkennbaren negativen Einflüsse durch die Fahrrinnenanpassung.
II.1.4 Sedimente Betrachtungen zu ausbaubedingten Änderungen der Sedimentverteilung in der Tideelbe wurden bislang nicht flächendeckend vorgenommen, da hierfür keine ausreichende Datenbasis vorhanden ist. Inwieweit die lokalen Entwicklungen der Sedimentverteilungen im Bereich des WSA Cuxhaven auch ausbaubedingte Anteile enthalten, kann derzeit nicht gesagt werden.


II.1.5 Sauerstoff auf Basis der Daten der ARGE-Elbe Die Sauerstoffentwicklung wird im PF-Beschluss als nicht beweissicherungsfähig eingestuft. Inwieweit jedoch ausbaubedingte Wirkungen seit 1997 die Tendenz einer Abnahme der Sauerstoffgehalte beeinflusst haben, kann aus den derzeit vorliegenden Daten nicht abgeleitet werden. Daher kann auch die in der UVU getroffenen Aussage "Von den vorhergesagten nicht-signifikanten Konzentrationsänderungen aller gelösten Stoffe ist ebenfalls keine Beeinträchtigung zu erwarten"

zurzeit weder bestätigt noch wiederlegt werden. Signifikante ausbaubedingte Wirkungen der Ausbaumaßnahme auf das Sauerstoffregime sind nicht erkennbar.

II.1.6 Temperatur

Ausbaubedingte Wirkungen auf das Temperaturregime sind nicht erkennbar.

II.1.7 Topographie

II.1.7.1 Untersuchungsabschnitte UG1 bis UG7

Neben den Tidewasserständen ist die Topographie der zweite Basisparameter der Beweissicherung. Im Vergleich zu den Tidewasserständen ist ein Nachweis möglicher ausbaubedingter Veränderungen bei den topographischen Verhältnissen allerdings ungleich schwerer, da es sich bei der Unter- und Außenelbe um ein hochdynamisches morphologisches System handelt, in dem ständig und überall Erosion und Sedimentation mit entsprechenden Materialtransporten stattfinden.

Insgesamt wurden in der UVU zur Fahrrinnenanpassung keine gravierenden Veränderungen der morphologischen Verhältnisse im Bereich der Unter- und Außenelbe prognostiziert, was angesichts des Umfanges der baulichen Maßnahmen (nur bereichsweise Veränderungen der Fahrrinnenbreiten) und des vergleichsweise geringen Ausmaßes der vorhergesagten vertiefungsbedingten Änderungen der Tidedynamik auch nicht verwundert. Gleichwohl ist im Rahmen des Beweissicherungsprogramms eine Kontrolle der Topographie des Untersuchungsgebietes vorgesehen.

Zentraler Untersuchungsinhalt ist die Entwicklung der flächenmäßigen Verteilung der topographischen Strukturelemente Vorland, Watt sowie Flach- und Tiefwasser. Im Beweissicherungsprogramm wurde als Schwellenwert eine ausbaubedingte Veränderung der Flächenverteilung von Watt, Flach- und Tiefwasser um jeweils >10 % im Untersuchungsgebiet festgelegt. Hinsichtlich der Vorlandbereiche (MThw-Linie bis Deichoberkante) wurde die Veränderungsschwelle auf >5 % festgelegt.

Die Daten zeigen nur ausgesprochen geringfügige Schwankungen der Verteilung der definierten Struktureinheiten. Ein klarer Entwicklungstrend ist nicht auszumachen. Trotz der hohen Morphodynamik des Systems Unter- und Außenelbe bleibt die generelle prozentuale Verteilung der topographischen Einheiten also offenbar ausgesprochen stabil. Daran hat augenscheinlich auch der jüngste Fahrrinnenausbau nichts geändert. Die Ergebnisse der Untersuchungen der topographischen Änderungen in den Untersuchungsabschnitten UG1 - UG7 lassen keine ausbaubedingten Änderungen erkennen.

II.1.7 Baggergutablagerungsflächen, Klappstellen und deren Umgebung

Die Erstellung der Baggergutablagerungsflächen (BAF) ist abgeschlossen. Signifikante Wirkungen auf die Topographie in der Umgebung der BAF sowie der Klappstellen sind nicht erkennbar.

II.1.7.3 Hafenbereiche

Die Verschlickung der Nebengewässer, Hafenzufahrten und Häfen der Elbe ist ein Phänomen, dass seit langem beobachtet wird, und verstärkt seit dem 13,5-m-Ausbau, verbunden mit den Sperrwerksbauten und den Eindeichungen der 70er Jahre, auftritt. Eine Verstärkung dieser Entwicklung durch die Fahrrinnenanpassung 1997-2002 ist zur Zeit auf Grundlage der bestehenden Datenbasis nicht erkennbar.

Anhand der aufgenommenen Topographien im Sportboothafen Elmshorn, lassen sich keine negativen ausbaubedingten Wirkungen (Verschlickungen) erkennen. Dieser Zustand wird u. a. positiv bewirkt durch den Spülbetrieb des Betreibers. Insbesondere die Entwicklung der Tiefgangsverhältnisse im untersuchten Krückau-Abschnitt vor dem Hafen zeigen keinen negativen Trend.

II.1.7.4 Nebengewässer und Nebenflüsse

Die bislang vorliegenden Peilergebnisse weisen für keinen Nebenfluss bzw. kein Nebengewässer eine erkennbare Zunahme der Sedimentationsbedingungen seit Durchführung der letzten Fahrrinnenanpassung auf. Entwicklungen, wie Einengung der Breiten, bestehen seit langen und haben seit der Maßnahme in 1999/2000 nicht signifikant zugenommen. Für die Tiefenentwicklung gilt zudem, dass seit dieser Zeit keine Veränderungen feststellbar sind.

II.1.7.5 Erosionsgefährdung des Sockels und der Rampenstrecken

In der Planungs- und Planfeststellungsphase war die Frage der Stabilität des Sockels ein zentrales Thema. Im Falle einer sukzessiven Erosion des Sockels wurden größere Strömungs- und Wasserstandsänderungen befürchtet.

Die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen lassen keine Erosionsgefährdung des Sockels und der Rampenstrecken erkennen. Der Vergleich der Schichtenaufnahme im 2. Halbjahr 2002 zur Ausbau-Modelltopographie Z1 der UVU zeigt bisher eher eine Zunahme in den Massen der einzelnen Schichten des Sockels, was die Stabilität des Sockels erhöht.

II.2 Biotische Untersuchungsparameter

II.2.1 Terrestrische Biotope

Ausbaubedingte Veränderungen auf die Entwicklung gefährdeter terrestrischen Biotoptypen und Arten können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht festgestellt werden. Die Gründe dafür sollen nachfolgend für die einzelnen Aspekte Befliegungsergebnisse, Transektuntersuchungen und Entwicklung des Schierlings-Wasserfenchels dargestellt werden. Die Auswertungen werden zurzeit durchgeführt bzw. mit den Auswertungen kann begonnen werden, sobald die entsprechenden Daten zur Verfügung gestellt werden.

II.2.1.1 Befliegungsergebnisse

Ein Vergleich der Biotoptypenkartierungen aus den Befliegungen der Jahre 2000 und 2002 lässt sich gegenwärtig noch nicht anstellen, da die ausgewertete Biotoptypenkartierung der Befliegung 2002 noch nicht vorliegt.

Aus den vorläufigen Ergebnissen des Vergleichs der UVS-Kartierung mit den Befliegungsergebnissen des Jahres 2000 lässt sich allerdings ableiten, dass beobachtbare Veränderungen sehr differenziert hinsichtlich ihrer Ursachen interpretiert werden müssen, z. B. hinsichtlich der Änderung der Tidewasserstände, Nutzungsänderungen, natürliche Sukzession usw..

II.2.1.2 Transektuntersuchungen

Bei den Transektuntersuchungen in den 4 Bereichen Eschschallen, Heuckenlock, Osterwiesen (Ilmenaumündung) und Overhaken liegt ein erster Vergleich der für die einzelnen Profile aufsummierten Längen der Vegetationstypen vor. Diese ersten Ergebnisse zeigen keine signifikanten Hinweise auf ausbaubedingte Veränderungen. Jedoch ist der Untersuchungszeitraum zu kurz, um derartige Auswirkungen abschließend ausschließen zu können.

II.2.1.3 Entwicklung des Schierlings-Wasserfenchels

Beim Schierlings-Wasserfenchel zeigen sich starke jährliche Schwankungen der Populationen an den einzelnen Fundorten. Da über die genauen Lebensraumansprüche dieser Pflanzenart noch relativ wenig bekannt ist, lassen sich auch über die Gründe für diese Schwankungen - seien sie natürlicher oder anthropogener Art - noch keine Aussagen treffen.

Die Standortansprüche dieser Pflanze werden im Rahmen eines E+E-Vorhabens, das auf 5 Jahre angelegt ist, näher untersucht. Zurzeit können deshalb noch keine Aussagen über ausbaubedingte Veränderungen der Populationen des Schierlings-Wasserfenchels getroffen werden.

II.2.2 Makrozoobenthos

II.2.2.1 Baggergutablagerungsfläche (BAF) Twielenfleth

Nach der Baggergutablagerung und der randständigen Sicherung des Baggergutes sind die Flächen in 2002 durch Makrozoobenthosorganismen wieder besiedelt, weisen allerdings noch Unterschiede vor allem qualitativer und z.T. auch quantitativer Art zum IST-Zustand (1998) auf.

Trotz hoher räumlicher und zeitlicher Variabilität der faunistischen Besiedlung (1000µm- und 250 µm-Fraktion)auf der Ablagerungsfläche und den Seitenbereichen, lassen sich diese Unterschiede als Hinweise auf noch bestehende Wirkeffekte der Baumaßnahme auf die Wirbellosengemeinschaft, insbesondere auf die Oligochaetenfauna (250 µm-Fraktion), werten

II.2.2.2 Fahrrinne der Unterelbe im Bereich von km 647-653

Schon in 1999, also vor dem Ausbau, konnten quantitative Unterschiede in der Makrozoobenthosbesiedelung zwischen den Untersuchungsgebieten (Baggerstrecke und Referenz) mit einer deutlich höheren Organismendichte im Bereich der Baggerstrecke dokumentiert werden. Diese räumlichen Unterschiede waren in 2002 zwar geringer, blieben aber tendenziell erhalten. Bezüglich der Dominanzstrukturen zeigten sich Unterschiede zwischen den Teilbereichen, die vermutlich auf deren unterschiedliche Sedimentstrukturen zurückzuführen sind. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Sedimentverhältnisse wird die Aussagekraft der räumlichen Vergleiche zwischen Baggerstrecke und Referenz eingeschränkt.

Der interannuelle, bereichsinterne Vergleich zeigt, dass seit 1999 Veränderungen in den untersuchten Teilgebieten eingetreten sind. Eine Veränderung trat in 2002 gegenüber 1999 insofern ein, als hinsichtlich der Makrozoobenthos-Taxazahlen (o. Oligochaeta) ein klarer, z. T. signifikanter Rückgang der mittleren Taxazahl/Station erfolgte. Dieses betraf allerdings nicht nur die Baggerstrecke, sondern auch den Referenzbereich. Auch die 1999 und 2001 festgestellten Besiedlungsdichten wurden in 2002 in beiden Teilgebieten deutlich, z. T. auch rechnerisch signifikant unterschritten. Gründe für die in 2002 geringeren Besiedlungskennwerte sind bislang nicht offensichtlich, können aber u. U. mit einer starken Wiederbesiedlungsdynamik nach wiederkehrenden Störungen (Ausbaubaggerungen, Unterhaltungsbaggerungen) zusammenhängen. Die ausgeprägtere interannuelle Variabilität im Bereich der Baggerstrecke im Vergleich zur Referenz kann ein Hinweis auf einen solchen Zusammenhang sein.

Unter Berücksichtigung der UVU-Prognose lassen die bisherigen Befunde den Schluss zu, dass hinsichtlich funktionaler und struktureller Kriterien das System irgendwann einem dem Status quo ante vergleichbaren Zustand entsprechen wird. Allerdings befindet sich das System, v.a. im Hinblick auf die Oligochaetenfauna immer noch in der Opportunisten-, bzw. in der Postopportunistenphase. Die in der UVU prognostizierte Wiederbesiedelungsdauer scheint weiter plausibel. Durch die vorhandenen Rahmenbedingungen (Ausbauarbeiten und Fahrrinnenunterhaltung, unterschiedliche Sedimente auf Referenz und Baggerstrecke) wird jedoch zum einen die Identifikation der Wirkungen der Ausbaumaßnahme, zum anderen auch die Bestimmung des Zeitpunktes, wann eine Wiederherstellung der Zönose (im Sinne der Prognose s. o.) erfolgt ist, erschwert.

II.2.2.3 Außenelbe

Die bisherigen Ergebnisse machen deutlich, dass in den untersuchten Abschnitten der Außenelbe die durch Baggerungen oder Verklappungen betroffenen Bereiche in 2002 wieder durch eine ähnliche Gemeinschaft wie in 1999 besiedelt sind. Allerdings zeigen sich, in tendenzieller Übereinstimmung mit den Prognosen der UVU, noch verschiedene Beeinträchtigungen der benthischen Gemeinschaft, die als Folge der Sedimentumlagerungen interpretiert werden müssen. Dieses betrifft v.a. die Klappstelle K-733, die im Hinblick auf Bivalvia (Muscheln) und Polychaeta (Borstenwürmer) im Vergleich zur Referenz verminderte Abundanzen aufwies und auch im bereichsinternen interannuellen Vergleich überwiegend noch nicht wieder das Status-quo-Besiedlungsniveau erreicht hat. Die räumlichen und zeitlichen Unterschiede sind insgesamt aber in 2002 weniger deutlich ausgeprägt als 2001.

In der Fahrrinne sind Wirkungen weniger offensichtlich, da hier anders als im Bereich der Klappstelle keine Reduzierung der Zoobenthosabundanzen erkennbar ist. Im Gegenteil (wie v. a. in 2001): es wurde eine deutliche Erhöhung der Makrozoobenthos-Besiedlungsdichte dokumentiert, die insbesondere durch feinsandliebende Crustacea (Krebstiere) hervorgerufen wurde. Die interannuellen Sedimentveränderungen (2001 und 2002 gegenüber 1999 höhere Feinsandanteile) im Bereich der Baggerstrecke, die u. U. als eine Folge der Vertiefungsarbeiten angesehen werden können, könnten die gegenüber der Ausgangssituation höheren Abundanzen in 2001 und 2002 bedingt haben. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass die Störungen durch die Baggerungen eine dynamische Neubesiedlung induziert haben, die möglicherweise aber nur temporär auftritt und nicht stabil ist. Ein schwacher Hinweis auf einen solchen Zusammenhang sind die Befunde aus 2002. So reduzierten sich die 2001 festgestellten sehr hohen Crustacea-Dichten in 2002 wieder deutlich, lagen aber auch 2002 noch über dem Niveau von 1999.

Erschwert wird die Analyse durch die räumlich und zeitlich auch außerhalb der eigentlichen Vertiefungsbaggerungen stattgefundenen Unterhaltungsarbeiten und durch die Tatsache, dass die Vertiefungsbaggerungen eine durch die laufende Unterhaltungsbaggerei vorbelastete Gemeinschaft betroffen haben.

III Kompensationsmaßnahmen

Mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt vom Februar 1999 wurden zur Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan vom August 1997 planfestgestellt. Es handelt sich um die Maßnahmengebiete Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch, Hetlingen-Giesensand, Spülfeld Pagensand, Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich. In den Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich konnten nicht alle vorgesehenen Kompensationsflächen erworben werden, so dass sich der Beschluss mit entsprechenden Auflagen nur auf die erworbenen Teilflächen bezieht. Der Planfeststellungsbeschluss fordert den TdV daher auf, in den ursprünglichen Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Störmündungsbereich weiteren Grunderwerb zu tätigen. Ist ein Grunderwerb in den genannten Bereichen nicht möglich, sollen in den von den Ländern genannten Suchräumen zur vollständigen Kompensation entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden.

So kamen weitere Maßnahmengebiete hinzu. Die zusätzlichen Maßnahmengebiete Hullen, Allwördener Außendeich, Stör-Hodorf, Haseldorfer/Wedeler Marsch und Vaaler Moor werden im ergänzenden Landschaftspflegerischen Begleitplan detailliert beschrieben. Für die zusätzlichen landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen läuft zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren.

Auf der niedersächsischen Seite wurden 654,3 ha und auf der schleswig-holsteinischen Seite 750,7 ha für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erworben.

Die Lage der Kompensationsflächen können der Abbildung entnommen werden.

Gemäß den Anordnungen des Planfeststellungsbeschlusses sind Erfolgskontrollen in den Maßnahmengebieten hinsichtlich der im Landschaftspflegerischen Begleitplan genannten Zielsetzungen durchzuführen, ohne die Untersuchungsparameter weiter zu spezifizieren und ohne konkrete Vorgabe eines Zeitpunktes, wann mit den Untersuchungen zu beginnen ist.

Abb. III-1: Kompensationsgebiete zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt

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IV Ausblicke Gemäß Abschnitt II.3.1.2 des Planfeststellungsbeschlusses haben mehrere Abstimmungen mit den Ländern stattgefunden, die u. a. in einigen Fällen zu Modifikationen der Messprogramme geführt haben. Eine Auflistung dieser Gespräche bis Mitte 2003 zeigt die nachfolgende Tabelle. Tab. IV-1: Liste der Sitzungen im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit an der Beweissicherung

Termin  Gesprächspartner  Themenbereich 
09.02.1999 WSA Hamburg, Ländervertreter Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Hamburg, BfG Makrozoobenthos
17.02.1999 WSA Hamburg, Ländervertreter Niedersachsens und Schleswig-Holsteins Terrestrische Vermessung
22.03.1999 WSA Hamburg, WSA Cuxhaven, Ländervertreter Schleswig-Holsteins Terrestrische Vermessung
03.06.1999 WSA Hamburg, Strom- und Hafenbau Hamburg, Ländervertreter Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Hamburg Terrestrische Vermessung, Flora u. Fauna terrestrisch
11.01.2000 WSA Hamburg, Vertreter der Ostefischreigenossenschaften Aquatische Fauna (Fische)
21.02.2000 WSA Hamburg, Strom- und Hafenbau Hamburg, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Außenstelle Nord-, Ländervertreter Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Hamburg Peilkonzept, Sockelstabilität
22.02.2000 WSA Hamburg, Ländervertreter Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Hamburg, BfG, Fa. BioConsult Makrozoobenthos
09.10.2001 WSA Hamburg, Strom- und Hafenbau Hamburg, Ländervertreter Niedersachsens und Schleswig-Holsteins, BfG, Dr. Kurz Terrestrische Vermessung gefährdeter Biotope, Flora u. Fauna terrestrisch
25.02.2002 WSA Hamburg, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Außenstelle Nord-, BfG-Koblenz, Ländervertreter Niedersachsens und Schleswig-Holsteins, Fa. HuuG, Fa. BioConsult Makrozoobenthos
26.02.2002 WSA Hamburg, Strom- und Hafenbau Hamburg, Ländervertreter Niedersachsens und Schleswig-Holsteins, BfG BS-Gebiet, Sockelstabilität, BS-Berichte, Schwellenwerte, Hydrologie, Schichtenuntersuchungen
12.12.2002 WSA Hamburg, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Außenstelle Nord-, BfG-Koblenz, Ländervertreter Niedersachsens und Schleswig-Holsteins, Fa. HuuG, Fa. BioConsult Makrozoobenthos
03.06.2003(Info-Termin) WSA Hamburg, Strom- und Hafenbau Hamburg, Ländervertreter Niedersachsens und Schleswig-Holsteins, BfG-Koblenz BS-Stand der Untersuchungen, Ergebnisse der hydrologischen und topographischen Erhebungen sowie erste Ergebnisse der Biotoptypenbefliegungen aus 2000 und 2002


IV.1 Messprogramm Das Messprogramm der Beweissicherungsuntersuchungen wurde in einigen Details in Abstimmung mit den Ländern modifiziert. Die Änderungen gibt die nachfolgende Tabelle wieder. Tab. IV.1-1: Änderungen des Mess- und Untersuchungsprogramms in Abstimmung mit den Ländern.

Themenbereich  Termin  Wesentliche Ergebnisse und die sich daraus ableitende Modifikationen der Untersuchungen 
Makrozoobenthos 09.02.1999 Keine Modifikationen
Terrestrische Vermessung 17.02.1999 In Bielenberg, Glückstadt Neuendeich und Hollerwettern werden verdichtete Profile aufgenommen. Im Eschschallen und zwischen Krückau und Pinnau wird auf die verdichtete Aufnahme verzichtet, statt dessen wird die Schilfkante vermessen. In der Lühekurve werden auf nds. Seite die Profilabstände modifiziert, es wird eine detaillierte Vermessung der Vegetationsgrenze vereinbart. Im Bereich Ruthenstrom und um den Pegel Krausand wird verdichtet vermessen. Auf eine verdichtete Vermessung im Bereich Böschrücken wird verzichtet.
Terrestrische Vermessung 22.03.1999 Es werden zusätzliche Vermessungen des Parallelwerkes in Scheelenkuhlen (vor St. Margarethen) vorgenommen. Eine Verdichtung der Profile soll in Brunsbüttel erfolgen. Am Neufelderkoog wird auf eine Verdichtung verzichtet. Abbruchkanten werden 1 Jahr nach Bauende vermessen, danach alle 2 Jahre
Terrestrische Vermessung,Flora u. Fauna terrestrisch 03.06.1999 Es werden exemplarisch für die gefährdeten Biotope Transekte vermessen in Eschschallen, Heuckenlock, Ilmenaumündung und Overhaken zusammen mit einer Aufnahme der Biotope auf den Transekten. Die Sumpfsimsenstandorte werden an 4 Stellen in Kollmar vermessen.
Aquatische Fauna (Fische) 11.01.2000 Ergebnisse der Fischereigenossenschaft werden in den BS-Bericht aufgenommen
Peilkonzept, Sockelstabilität 21.02.2000 Der TdV stellt eine Untersuchung auf der Basis von monatlichen Peilvergleichen vor, die zeigt, dass die Untersuchungsmethodik und Schwellenwertvorgaben im PF-Beschluss für Aussagen zur Sockelstabilität nicht ausreichend sind; und legt ein Alternativkonzept vor, dass von den Vertretern Schleswig-Holsteins und Hamburgs akzeptiert, jedoch vom Vertreter Niedersachsens nicht akzeptiert wird. Aus diesem Grunde werden keine Modifikationen an den Untersuchungsmethoden und Untersuchungsgebieten vorgenommen.
Makrozoobenthos 22.02.2000 Die Messungen sollen jeweils im Frühjahr 2001, 2002, 2003 und 2004 vorgenommen werden. In der Außenelbe werden künftig keine separaten Stechproben mehr genommen
Flora u. Fauna terrestrisch 09.10.2001 Die Auflagen im PF-Beschluss werden mit Hilfe der computergestützten Klassifizierung der Biotoptypen umgesetzt. Als IST-Zustand für die gefährdeten Biotope wird die Aufnahme 2000 festgesetzt. Weitere Standorte des Schierlingswasserfenchels im Heuckenlock, im Bereich der Este-Mündung und in Overhaken werden vermessen.
Makrozoobenthos 25.02.2002 In die Kartendarstellungen sollen die Nationalparkgrenzen mit aufgenommen werden. Für die Beprobung der BAF Twielenfleth soll künftig eine neues Probenahmedesign verwendet werden unter Beibehaltung der jetzigen Probenanzahl.
BS-Berichte, BS-Gebiet, Sockelstabilität 26.02.2002 Die jährlichen BS-Berichte sollen lediglich den Stand der BS sowie die im PF-Beschluss festgelegten Auswertungen enthalten. Die Grenze des BS-Gebietes soll auch weiterhin dem des UVU-Gebietes entsprechen, auch bei Änderungen der Deichlinie (z. B. durch DASA, Zuschüttungen von Häfen etc.)Eine Modifikation der Untersuchungsmethodik zur Sockelstabilität - wie vom TdV vorgeschlagen - soll nicht erfolgen.
Makrozoobenthos 12.12.2002 Der Untersuchungsrahmen soll in der Fahrrinne der Außenelbe dahingehend für die Messkampagnen 2003 ff verändert werden, dass zwei der drei Messpunkte auf dem östlichsten Querschnitt als Referenzen an den Westrand des Gebietes verlegt werden.


IV.2 Auswertemethoden Die Auswertemethoden der Beweissicherungsuntersuchungen wurden in einigen Details in Abstimmung mit den Ländern modifiziert. Die Änderungen gibt die nachfolgende Tabelle wieder. Tab. IV.2-1: Änderungen der Auswertemethoden in Abstimmung mit den Ländern.

Themenbereich  Termin  Änderungen der Auswertemethoden 
Makrozoobenthos 22.02.2000 In der Außenelbe werden künftig keine separaten Stechproben mehr genommen und ausgewertet.
Flora u. Fauna terrestrisch 09.10.2001 Die Auflagen im PF-Beschluss werden mit Hilfe der computergestützten Klassifizierung der Biotoptypen umgesetzt.
Makrozoobenthos 25.02.2002 Die Ergebnisse der Stationen innerhalb des Nationalparks sollen künftig mit denen außerhalb verglichen werden. Auf die Berechnung der Diversitätsunterschiede gem. Shannon-Wiener-Index wird verzichtet. Stattdessen sollen folgende statistische Auswertungen vorgenommen werden: Box-Whisker-Plots, Signifikanztests, Varianz- und Gradientenanalyse.
BS-Berichte, BS-Gebiet, Sockelstabilität 26.02.2002 Als Referenz für die Schichtenuntersuchungen soll künftig nicht die jeweilige Vormessung, sondern die UVU-Modelltopographie Z1 der BAW aus der UVU verwendet werden.


V Zusammenstellung der Stellungnahmen der Einvernehmensbehörden zum Bericht 2003 sowie Entgegnungen der Träger des Vorhabens Am 10.12.2003 fand im Rahmen einer Präsentationsveranstaltung die Übergabe des Berichtsentwurfes 2003 statt. Auf dieser Veranstaltung wurde vereinbart, das Einvernehmensbehörden der Länder zu diesem Bericht bis Ende Februar 2004 eine Stellungnahme abgeben. Die Stellungnahme des Landes Niedersachsen vom 19.03.04 ging im WSA Hamburg am 30.3.04 ein. Die Stellungnahme von Schleswig-Holstein vom 5.04.04 ging am 07.04.04 ein. Beide Stellungnahmen (bis auf Ziff. 7 von Niedersachsen) sind allgemein gehalten und beziehen sich nicht auf spezielle Textpassagen. Vom Land Hamburg ging die Stellungnahme am 25.02.04 ein. Nach Sichtung der Stellungnahmen der Länder wird von Seiten der TdV kein Bedarf einer wesentlichen Änderung des Berichtsentwurfes (außer Angaben zu den Abhängigkeiten von KN/PN/NN etc.) gesehen. Die entsprechenden Begründungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Tab.: V-1:  Stellungnahmen des Landes Niedersachsen mit Erwiderungen der Projektgruppe Beweissicherung

Thema  Stellungnahmen des Landes Niedersachsen  Antworten der Projektgruppe Beweissicherung 
1. Allgemeines Nach Vorlage des 3. Berichtes zur Beweissicherung ist festzustellen, dass die Datenerhebung und -vorhaltung entsprechend den Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss erfolgte. Die beim WSA Cuxhaven eingerichtete Datenbank erleichtert den Zugriff auf die Daten auch für die Fachbehörden der Anrainerländer erheblich. Zudem werden zu einzelnen Fragestellungen Ergebnisse vorgelegt, die für zukünftige Bewertungen verbesserte Beurteilungsgrundlagen liefern (z. B. Auftragsuntersuchung des Ing.-Büro Fittschen zu Schiffswellen und deren Wirkungen). Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt.
2. Sockelstabilität Wesentliches Gestaltungsmerkmal der Fahrrinnenanpassung war der Verzicht auf eine durchgängige Vertiefung von der Mündung bis zum Hamburger Hafen: in der Unterelbe wurde als "Sockel" ein Bereich mit geringeren Wassertiefen belassen. Damit sollten stärkere Änderungen der Tidewasserstände nach Oberstrom vermieden werden, um deren ungünstige Auswirkungen auf Deichsicherheit und Ökologie zu verringern. Von daher ist aus Sicht der Anrainerländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein die morphologische Stabilität des Sockels von essentieller Bedeutung für die Begrenzung der Ausbaufolgen auf das entsprechend der UVU-Prognose akzeptierte Maß. Dementsprechend sind auf ihre Forderung hin entsprechende Auflagen zur Beweissicherung und im Bedarfsfall zu stabilisierenden Eingriffen in den Planfeststellungsbeschluss zur Fahrrinnenanpassung aufgenommen worden. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt.
  Durch nach Tiefenschichten differenzierte Volumenvergleiche und über methodisch objektivierte Analysen zu Änderungen des Tidehubs als "Schnellindikator" soll die Stabilität des Sockels laufend zeitnah überprüft werden. Die Tiefenschichtuntersuchungen müssen gem. PF-Beschluss nicht zeitnah erfolgen. Vorgabe ist nur eine zweimalige Aufnahme Pro Jahr. Alls Schnellindikator sollen die monatlichen Tidescheiteländerungen berechnet nach NIEMEYER (1995) dienen.
  Im 3. Beweissicherungsbericht wird erstmals der erstgenannte Teil der Auflage aus dem Planfeststellungsbeschluss erfüllt; für den zweiten Teil werden immer noch keine Ergebnisse vorgelegt. Dies ist nicht richtig: Für den zweiten Teil wurden sehr wohl detaillierte Ergebnisse im Bericht vorgelegt (siehe dazu Abschnitt III.1.1.1.1). Als "Schnellindikator" für die Sockelstabilität dient die Änderung der mittleren monatlichen Tidescheitel nach dem Ausbau, die mit dem Verfahren nach NIEMEYER (1995) zu ermitteln sind. Eine signifikante Änderung, dieser Parameter über das Maß der natürlichen Schwankungen hinaus, wird als Anzeichen für eine mögliche Instabilität des Sockels gedeutet, und verlangt ggf. eine Überprüfung durch aktuelle topographische Aufnahmen. Die Variabilität der monatlichen Änderungen ist sowohl qualitativ als auch quantitativ für alle im Planbeschluss festgelegten Revierpegel ausgewertet. Unabhängig von der Diskussion über das zur Anwendung gelangte Verfahren, liefern die Differenzdarstellungen in den Abbildungen auf der CD 7 (im Anlagenband zum Beweissicherungsbericht 2003) die maßgebenden relativen Veränderungen der monatlichen Mittelwerte nach dem Ausbau. Daher ist die an anderer Stelle geführte Diskussion zur Frage der angewendeten Methodik für die hier zu treffende Aussage ohne Belang.
  Die Volumenvergleiche werden auf die den mathematischen Modellierungen zu den ausbaubedingten Änderungen der Tidewasserstände zu Grunde liegende Modelltopographie bezogen, bei der zusätzlich zu der durch Baggerungen erstellten Ausbautopographie ein abgeschätzter "morphodynamischer Nachlauf" mit weiteren Querschnittserweiterungen einbezogen worden ist. Bereits gegenüber diesem "fiktiven Endzustand" ergeben sich in einigen wenigen Bereichen Volumenabnahmen; d.h. in diesen Fällen überschreiten die Erosionen bereits den bei der Planbewertung angenommenen "schlimmsten Fall". Ansonsten erlaubt die Methodik erst eine Trendabschätzung nach dem nächsten Volumenvergleich, da die Bilanz gegenüber dem Endzustand noch positiv ist. Im Prinzip wird den Ausführungen des Landes zugestimmt. Hinsichtlich der Überschreitungen in 2 (nicht wenigen) Bereichen hat der TdV ausgeführt, dass es sich hier sicherlich nicht um ausbaubedingte Wirkungen handelt (siehe dazu Abschnitt III.1.2.1.1.1 ff im Bericht). Die Auffassung, dass die Methodik eine Trendabschätzung erst nach dem nächsten Vergleich erlaubt, wird nicht geteilt.
3. Mittlere Tidescheitel und -hübe Es ist den Vorhabenträgern auch im 3. Beweissicherungsbericht nicht gelungen, die methodischen Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zu erfüllen. Wiederholt vorgetragene Vorbehalte gegen die Methodik erwiesen sich als nicht belastbar; sie stehen auch im Widerspruch zu den positiven Erfahrungen mit Anwendungen derselben Vorgehensweise bei den Beweissicherungsverfahren zum KN -13,5 m-Ausbau von Außen- und Unterelbe sowie zum SKN -14 m-Ausbau der Außenweser. Die von den Vorhabenträgern vorgetragenen Aussagen zu Änderungen mittlerer Tidescheitel und -hübe beruhen auf selbst ausgewählten Verfahren. Sie weichen klar von den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses ab und entbehren der für eine Objektivierung erforderlichen Methodik; die Ergebnisse sind daher nicht belastbar und aussagekräftig. Die Vorhaltungen sind unbegründet. Der TDV weist darauf hin, dass zur Plausibilisierung der aus dem Berechnungsverfahren abzuleitenden Aussagen unter Berücksichtigung der in weiten Teilen des Reviers vorgefundenen hydrologischen Verhältnisse –insbesondere vor dem Ausbau-, eine geringfügige Modifikation des ursprünglichen Verfahrens notwendig war. Dass die Vorgehensweise bei den Beweissicherungsverfahren zum KN -13,5 m-Ausbau von Außen- und Unterelbe sowie zum SKN -14 m-Ausbau der Außenweser zu positiven Erfahrungen geführt haben mag, ändert daran nichts. Die einzelnen Schritte des Verfahrens und die Begründung, weshalb in einem Punkt Abweichungen von der 1:1-Umsetzung der methodischen Vorgaben unumgänglich waren, sind unter dem Thema "Berechnungsverfahren" im Kapitel A.5.1 ausführlich dargestellt. Als maßgeblicher Grund ist hier der bereits durch einfache Differenzbildung leicht zu beobachtende und bei den Hydrologen - zumindest an der Elbe - seit langem bekannte stetige Trend der relativen Tnw-Absenkung in den Jahren vor dem aktuell zu betrachtenden Ausbau zu nennen. Die durchgeführten Auswertungen über mehrere unterschiedlich lange Referenzzeiträume vor dem Ausbau haben eindeutig gezeigt, dass dieser Trend, egal welcher Zeitraum der Regressionsrechnung letztendlich zu Grunde gelegt wird, bei der Interpretation und Bewertung der Ergebnisse, die das statistische Modell nach Niemeyer 1995 liefert, nicht vernachlässigt werden darf. Wie schon in der Quelle Niemeyer (1995) dargestellt, setzt die Anwendung des Verfahrens aber grundsätzlich das Vorhandensein konsistenter d.h. trendfreier Zeiträume vor dem zu bewertenden Ausbau voraus. Im Umkehrschluss müsste folgerichtig konstatiert werden, dass das Verfahren nicht anwendbar wäre, wenn solche Zeiträume objektiv betrachtet nicht vorliegen. Bei einer so wesentlichen Voraussetzung zur Anwendung eines Verfahrens ist ein Hinterfragen der zugrundegelegten Methodik und die Absicherung des für die folgenden Auswerteschritte maßgebenden Referenzzeitraumes auch durch alternative Betrachtungsweisen angeraten. Der TDV hat in seiner Darstellung anschaulich dargestellt (vgl. a. Abb. A.5.1-1), warum das in der Methodik von Niemeyer im ersten Schritt anzuwendende Verfahren der "Doppelsummenanalyse zur Festlegung geeigneter Referenzzeiträume" wegen der beliebig justierbaren Toleranzgrenzen jegliche Objektivität vermissen lässt und daher als ungeeignetes Instrument zur Anzeige wirklich trendfreier Referenzzeiträume gesehen wird. Diese Auffassung wird im übrigen auch in der internationalen Fachliteratur geteilt (s. DHI-Zitat im anliegenden BAW-Gutachten). Die BS-Projektgruppe hat zur Klärung der Frage, ob die erforderlichen Voraussetzungen hier vorliegen, die BAW als Gutachter eingeschaltet. Die BAW hat dazu ausgeführt, dass es einen geeigneten trendfreien Referenzzeitraum vor der letzten Fahrrinnenanpassung nicht gegeben hat. Die im Bericht dargestellte Erweiterung des Verfahrens erlaubt dagegen auch die Auswertung trendbehafteter Ganglinien. Vor diesem Hintergrund sieht der TDV die Rechtfertigung für eine Modifikation des Auswerteverfahrens als gegeben. Die Transparenz des hier angewendeten Berechnungsverfahrens ist durch die ausführliche Darstellung in Kapitel A.5.1 in jedem Fall gegeben. Die gewählte Form der Ergebnisdarstellung als Ganglinie der Differenzen zwischen den berechneten und gemessenen Monatsmittelwerten der Tidescheitelwasserstände III.1.1.1.1-1 ff. erlaubt im Gegensatz zu einer arithmetischen Mittelwertbildung ohne Rücksicht auf zeitliche Entwicklungen, eine objektive und damit durchaus belastbare Interpretation der Ergebnisse.
  Ansätze zu einer Unterstützung der Vorhabenträger durch fachliche Beratung von Seiten der Forschungsstelle Küste durch Anleitung und Überprüfung der Ergebnisse von Zwischenschritten führten zu keinem Erfolg. Eine fachliche Beratung durch die Forschungsstelle Küste ist trotz mehrfacher Nachfrage und Überlassung der verwendeten Daten de facto nicht erfolgt. Gerne hätte der TDV die im Bericht dargestellten Erkenntnisse, die den Anlass zur Modifikation des Verfahrens gaben, ebenso wie die Methodik selbst, in einer sachlich / inhaltlich geführten Diskussion mit der Forschungsstelle Küste erörtert. Dazu wurde der Forschungsstelle Küste bereits im Sept.’03 ein Entwurf des betreffenden Kapitels mit der Bitte um Aufnahme des fachlichen Dialogs überlassen. Die Ablehnung dieses Wunsches und die Passivität nach der im Dezember angekündigten Hilfestellung bei der Festlegung eines geeignetem Referenzzeitraumes lassen für den TDV derzeit keine Bereitschaft zur sachlichen Auseinandersetzung mit den dargestellten Vorbehalten und Vorschlägen zur Berücksichtigung des stetigen Trends in der Entwicklung des Tideniedrigwassers erkennen.
  Zu beanstanden bleibt, dass die aus Sicht des Küstenschutzes besonders essentiellen Fragestellungen auch nach drei Jahren entweder nur dürftig oder sogar gar nicht beantwortet werden und insbesondere in methodischer Hinsicht die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses ignoriert werden. Diese Vorhaltungen sind vor dem Hintergrund des zuvor dargestellten Sachverhalts nicht nachvollziehbar. Der TDV hat sich eingehend und umfassend mit den Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses auseinander gesetzt und die Vorgaben in methodischer Hinsicht keinesfalls ignoriert. Das hohe Interesse an einer zeitnahen Bewertung der aus Sicht des Küstenschutzes besonders essentiellen Fragestellungen wird vom TDV geteilt und hat ihn letztlich dazu bewogen, die aus fachlicher Sicht für erforderlich gehaltene Erweiterung des Verfahrens im Beweissicherungsbericht 2003 als Diskussionsgrundlage zur Herstellung des Einvernehmens mit den Ländern vorzuschlagen.
  In der Oste ist ein Anstieg des MTnw zu verzeichnen. Hierzu wären Erläuterungen erforderlich. Gemeint ist hier sicherlich der Zeitraum 2000/2002. Das MThw steigt hier ebenfalls in gleicher Größenordnung an, so das es sich ortspezifische Entwicklungen handelt, die nichts mit dem Ausbau zu tun haben. Es ist zudem nicht Aufgabe der Beweissicherung die gewässerkundlichen Entwicklungen generell zu untersuchen, sondern nur das Augenmerk auf ausbaubedingte Wirkungen zu haben. Die zusätzlich dargelegten Messergebnisse vergangener Jahrzehnte dienen der Interpretation der heutigen Verhältnisse. Eine Interpretation der natürlichen Entwicklung ist nicht Aufgabe der Beweissicherung.
  Der Pegel Horneburg in der Lühe fällt bei Niedrigwasser trocken. Er kann daher nur bedingt ausgewertet werden. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt.
4. Sturmflutwasserstände Die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene statistisch begründete Methodik zur Analyse ausbaubedingter Änderungen von Sturmflutwasserständen konnte nach Aussagen der Vorhabenträger nicht angewandt werden, da seit Ausbaubeginn keine hinreichende Anzahl von Sturmfluten aufgetreten sei. Ein Beleg für diese Aussage steht noch aus. Bei der Beweissicherung zum SKN -14 m-Ausbau der Außenweser sind derartige Untersuchungen ausgeführt worden. Die Aussage ist zutreffend. Von einer Auswertung wurde bislang abgesehen, da die geringe Anzahl relevanter Sturmflutereignisse nach dem letzten Fahrrinnenausbau keine statistisch verwertbare Datenbasis widerspiegelt. Der entsprechende Beleg über die geringe Zahl lässt sich dem Kapitel III.1.1.1.2 des Berichts entnehmen.
  Die Vorhabenträger beabsichtigen nach eigenen Aussagen anstelle des im Planfeststellungsbeschluss vorgegebenen statistischen Verfahrens deterministische mathematische Modellierungen vorzunehmen. Abstimmungen zum Erlangen des für methodische Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluss erforderlichen Einvernehmens sind bisher nicht erfolgt Diese Aussage findet sich im Beweissicherungsbericht nicht. Gleichwohl trifft es zu, dass Zweifel an der Eignung des im Planfeststellungsbeschluss erwähnten statistischen Verfahrens zur Ermittlung ausbaubedingter Sturmflutwasserstände nach NIEMEYER (1997) bestehen und daher Überlegungen bezüglich anderer Verfahren angestellt werden. Es ist zutreffend, dass entsprechende Abstimmungen mit den Ländern bislang nicht erfolgt sind, da der Prozess der Prüfung anderer Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
5. Topographie a) terrestrische Topographie Für den Bereich des WSA Lauenburg liegt erstmals das Ergebnis der zweiten Vermessung aus dem Jahre 2002 vor. Für die Messungen im Prallhangbereich ist allerdings anzumerken, dass Veränderungen am Fuß von Deckwerken nicht festgestellt werden können, wenn diese unterhalb von MTnw liegen. Für die Bereiche der WSÄ Cuxhaven und Hamburg waren die Veränderungen bereits im 2 Beweissicherungsbericht dokumentiert. Allerdings wurden die großen Querprofile (Asselersand, Wischhafen) erfolgreich auf ihre Lesbarkeit überarbeitet. Die aus Sicht des Küstenschutzes bedeutsamen Ergebnisse fasse ich der Vollständigkeit wie folgt zusammen: Die Veränderungen können nicht in den Auswertungen der terrestrischen Profile Unterhalb von MTnw erfasst werden, da an dieser Stelle der Bereich der Peilung beginnt. Die jährlich gemessenen Peilprofile des WSA Lauenburg wurden in Form von digitalen Geländemodellen abgebildet.
  Für den Bereich Lühe-Wisch ist aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses eine Uferbefestigung mit Sinkstücken hergestellt worden. Hierdurch ist in dem Bereich eine Stabilisierung des Uferbereiches festzustellen. Oberhalb davon ist eine ehemalige Sandvorspülung deutlich abgetragen worden. Hier sind weitergehende Ufersicherungsmaßnahmen, wie bereits im Planfeststellungsbeschluss zur Fahrrinnenanpassung vorgesehen, vorzunehmen. Am 06.05.2004 findet eine gemeinsame Ortsbegehung mit der Bezirksregierung Lüneburg und den zuständigen Deichverband statt, um die örtlichen Verhältnisse zu begutachten und die Notwendigkeit weiterer Ufersicherungsmaßnahmen abzuschätzen.
  Im Bereich der Baggergutablagerungsfläche Twielenfleth kam es zu einer Erosion des Ufers. Daraufhin hat der Vorhabensträger in dem Bereich eine Ufervorspülung vorgenommen Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt.
  Im Bereich des Kernkraftwerkes Stade und der Festung Grauerort wurde ebenfalls eine Ufervorspülung vorgenommen. Es sind teilweise starke Erosionen an diesen Sandvorspülungen festzustellen. Da Sandvorspülungen nur eine vorübergehende Wirkung besitzen, war eine Erosion auch zu erwarten. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt.
  Vor Krautsand wurde ein leichter, aber kontinuierlicher Sandabtrag gemessen. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt.
  Uferabbrüche sind im Bereich des Allwördener Außendeiches, im östlichen Bereich der Vordeichung Nordkehdingen, im Bereich des Hullens und in Teilbereichen des Belumer Außendeiches festzustellen. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt, unter der Berücksichtigung das an einigen Stellen die Uferabbrüche durch Viehbeweidung verursacht werden.
  Im östlichen Bereich der Vordeichung Nordkehdingen nimmt auch die Höhe des Wattes ab. Von einer generellen Wattabnahme im östlichen Bereich der Vordeichung Nordkehdingen kann nicht gesprochen werden. Die Schwankungen liegen im natürlichen Bereich.
  Aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses wurde vor Otterndorf eine Sandvorspülung vorgenommen. Erwartungsgemäß sind deutliche Abtragungen in dem Bereich zu verzeichnen. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt.
  Unterhalb des Glameyer Stacks sind Wattabträge zu verzeichnen bis zu dem Bereich, in dem der Uferbereich durch Buhnen stabilisiert ist. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt. Eine derzeit laufende Untersuchung im beschriebenen Abschnitt wird im Beweissicherungsbericht 2004 dokumentiert.
  Wattabtragungen führen zu einer Erhöhung der Wellenbelastung der Ufer und damit des Deckwerkes. In der Elbe ist der Anteil der schiffserzeugten Wellenbelastung vergleichsweise hoch. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt.
  Zur Beurteilung, in welchen Bereichen die Höhe des Wattes infolge des morphologischen Nachlaufes abnimmt, sollte die Veränderung der Lage der MTnw-Linie kartenmäßig dargestellt werden. Die Darstellung der Ergebnisse ist nicht im Planfeststellungsbeschluss festgelegt. Der TdV bemüht sich ständig um Verbesserungen der Darstellungen.
b) aquatische Topographie Da sie größeren und schnelleren Änderungen unterliegt, ist die aquatische Topographie aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses räumlich viel dichter und zeitlich intensiver zu untersuchen. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt.
  Die auf der CD 3 dargestellten Längsprofile sind in der gewählten Darstellungsweise nicht auswertbar, da einerseits die Strichstärke so dick gewählt wurde, dass darunter befindliche ältere Längsprofile nicht mehr lesbar sind und andererseits die Darstellung zu stark komprimiert ist. Um die Abweichungen vom planfestgestellten Zustand erkennen zu können, wäre auch hier die Modelltopographie als Vergleich darzustellen. Die Darstellung der Ergebnisse dient letztlich der zusätzlichen Interpretation der morphologischen Entwicklung. Sie wurde nicht im Planfeststellungsbeschluss so festgelegt. Hinsichtlich dem Layout sind Verbesserungen immer möglich, müssen sich jedoch auch an dem Nötigen orientieren. Es bleibt jedem Nutzer der Daten selbst vorbehalten, diese nach anderen Kriterien (oder optisch besser) auszuwerten, denn alle Daten werden über das Internet (oder die Datensammelstelle) zur Verfügung gestellt. Ein Vergleich zur Modelltopographie ist nicht Aufgabe der Beweissicherung.
  Für die Elbe unterhalb von Hamburg wurden insgesamt 10 Querprofile dargestellt. Aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses sind Querprofile im Abstand von 100 m aufzunehmen. Die Anzahl der vorliegenden Querprofile ist somit bei weitem nicht ausreichend. Bei der Darstellungsweise ist ein überhöhter Maßstab zu verwenden. Nur so werden Veränderungen erkennbar. Auch hier wäre ein Vergleich mit der Modelltopographie sinnvoll. Im Planfeststellungsbeschluss wurde die erforderliche räumliche Dichte für die Erfassung festgelegt, als Datengrundlage für die Herstellung digitaler Geländemodelle. Die Vorgaben wurden auch eingehalten. Die Zielsetzung ist es dabei festzustellen, ob sich die verschiedenen Bereiche Vorland, Watt, Flach- und Tiefwasser zueinander verändert haben. Es ist nicht Aufgabe der Beweissicherung Quer und Längsprofile in beliebiger Dichte zu erstellen, dies würde auch den Rahmen sprengen (für die Elbe im Untersuchungsgebiet wären dies bei 100 m-Abständen mehr als 3000 Profile). Die ausgewerteten Profile dienen ergänzend als Grundlage zur Interpretation der morphologischen Entwicklung.
  Topographie der Nebengewässer Die im Beweissicherungsbericht vorliegenden Ergebnisse fasse ich wie folgt zusammen: Für die Oste liegen 26 Querprofile aus dem Jahre 1999 vor. Auch der Längsschnitt bezieht sich nur auf den Zustand von 1999. Vergleichende Auswertungen sind auf dieser Grundlage nicht möglich. Für den Freiburger Hafenpriel liegen 10 Querprofile aus dem Jahre 2002 vor. Für 4 Querprofile liegen vergleichende Messungen aus dem Jahre 1997 vor. Im Längsschnitt wurde ein Zustand von 1997 mit dem Zustand von 2002 verglichen. Ergebnis dieses Vergleiches ist, dass der Freiburger Hafenpriel im Jahre 2002 tiefer als zum Zeitpunkt der Messung 1997 war. Möglicherweise ist dieses auf Gewässerräumungen zurückzuführen. Die Wischhafener Süderelbe ist vergleichsweise gut dokumentiert. Aus dem Längsschnitt ist zu schließen, dass im Bereich der Bundeswasserstraße das Gewässer tiefer geworden ist. Dieses ist möglicherweise auf Unterhaltungsmaßnahmen zurückzuführen. Querschnittseinengungen verbunden mit einer Vertiefung des Gewässers zeigen an, dass sich das Gewässerbett hydraulisch optimiert. Die Darstellung sollte noch um den Vergleich der Querschnittsflächen ergänzt werden. Für den Ruthenstrom und Gauensieker Schleusenfleth liegen insgesamt 26 Querprofile vor. Signifikante Veränderungen sind nicht erkennbar. Da für das Barnkruger Loch und die Bützflether Süderelbe nur Messungen aus dem Jahre 2002 vorliegen, konnten keine vergleichenden Betrachtungen angestellt werden. Für die Schwinge liegen 16 Querprofile vor. Bei der Bewertung der Ergebnisse ist jedoch zu beachten, dass das Gewässer auch oberhalb des Sperrwerkes im Untersuchungszeitraum ausgebaggert wurde. Für die Lühe liegen 18 Querprofile vor. Im Unterlauf (ab km 9) ist die Sohle in 2002 flacher als 1997. Für die Este liegen 22 Querprofile vor. Für die Ilmenau ist die Auswertung nicht abgeschlossen. Generell gilt, dass alle Nebenflüsse im 100m-Abstand gemäß Planfeststellungsbeschluss gepeilt wurden. Die gemachten Aussagen sind ansonsten richtig. Für die Oste gilt, das aufgrund von Kapazitätsproblemen eine verwertbare Wiederholungsmessung nicht erfolgen konnte und bislang aussteht.Die Angabe der ausgewerteten Anzahl der Querprofile für die einzelnen Nebenflüsse ist korrekt, denn die Auswertung aller Querprofile, die im 100m-Abstand vorliegen ist u. E. für die Interpretation der ausbaubedingten Entwicklungen nicht erforderlich.
Topographie der Häfen Da die Hafenbecken in Cuxhaven und Brunsbüttel regelmäßig von der Hafenverwaltung mit Schlickeggen unterhalten werden und vor der Kaianlage des Amerikahafens Unterhaltungsbaggerungen durchgeführt werden, sind die Ergebnisse der Beweissicherung teilweise nicht aussagekräftig. Diese Hafenbereiche sollten daher separat gekennzeichnet werden. Zudem sollte die Topographie eines Jahres immer mit dem Nullzustand verglichen werden. Der Vergleich mit dem Vorjahr ist nicht aussagekräftig. Nullzustände (also aus der Zeit vor dem Ausbau) liegen dem TdV ebenso wenig vor, wie Bereiche der Eggungen. Trotz Aufforderung an die Hafenbetreiber Daten zur Verfügung zu stellen, gingen beim TdV bislang hierzu keine ein.
Topographie ausgewählter Gewässerabschnitte In der Hahnöfer Nebenelbe ist eine Flachwasserrinne als Kompensationsmaßnahme gebaggert worden. Daher ergeben sich die gemessenen Mehrtiefen. In der Beweissicherung der nächsten Jahre wird sich zeigen, ob diese stabil bleibt. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt.
6. Salzgehaltverteilung Aus den vorliegenden Ergebnissen kann noch keine abschließende Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen des Fahrrinnenausbaus getroffen werden. Entsprechende Wertungen können daher derzeit nicht im Beweissicherungsbericht vorgenommen werden. Eine abschließende Bewertung ist vor dem Hintergrund der natürlichen Entwicklung und anderer Baumaßnahmen nie möglich. Letztlich kann immer nur festgestellt werden ob die Prognosen in der UVU überschritten wurde. Dies ist erfolgt und derzeit sind ausbaubedingte Überschreitungen nicht erkennbar.
7. Ökologische Parameter Makrozoobenthos (III.1.6.1.1) In Anordnung II.3.2.2.1 des Planfeststellungsbeschlusses vom 22.02.1999 wurde eine Beweissicherung zum Makrozoobenthos in ausgewählten Untersuchungsbereichen festgelegt. Die Ergebnisse des Untersuchungsjahres 2002 wurden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppensitzung am 12.12.2002 vorgestellt und erörtert. Der Beweissicherungsbericht beschreibt die Entwicklung auf den Untersuchungsstationen bis einschließlich 2002. Die für das Untersuchungsjahr 2003 vereinbarten Untersuchungen wurden durchgeführt, sind aber noch nicht ausgewertet. Das Untersuchungsprogramm entspricht den in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vereinbarten Anforderungen. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass eine Wiederbesiedelung der in Anspruch genommenen Flächen erfolgt ist, eine wertgleiche Besiedelung der Flächen allerdings noch nicht erreicht ist. Im Prinzip wird den Ausführungen des Landes zugestimmt. Die Definition einer wertgleichen Besiedelung ist bislang offen und wird auf Grundlage der gutachterlichen Aussage zur Wiederbesiedelung ein Teil der Abschlussdiskussion in 2004/2005 werden.
Biotoptypenentwicklung (III.1.6.2.1) In der Bund-Länder-Arbeitsgruppensitzung vom 09.10.2001 wurde vereinbart, dass die gemäß Anordnung II.3.2.2.2 erforderliche, flächendeckende Bestandserfassung gefährdeter Biotope auf der Grundlage einer HRSX-AX-Befliegung realisiert werden soll. Als Nullmessung (status quo ante) soll die Befliegung aus dem Jahre 2000 herangezogen werden. Da eine Auswertung der Befliegung 2002 noch nicht erfolgt ist, ist eine Beurteilung der Bestandsentwicklung gefährdeter Biotoptypen noch nicht möglich. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt.
Transektuntersuchungen (III.1.6.2.1.2) In den Untersuchungsjahren 1999 und 2002 wurden an vier Standorten Transektuntersuchungen zur Erfassung von Gelände- und Bewuchsänderungen im Bereich gefährdeter Biotope durchgeführt..Die Untersuchungen im Naturschutzgebiet "Osterwiesen" zeigen eine leichte Zunahme der Geländehöhen (3 – 5 cm). Ob diese Zunahme als vorhabenbedingte Auswirkung zu interpretieren ist, bleibt im Beweissicherungsbericht offen. Ob diese Zunahme eine vorhabensbedingte Auswirkung infolge der prognostizierten Zunahme des mittleren Tidehochwassers ist, oder eher eine Folge des Sedimenteintrags einzelner oberwasserbedingter Hochwassersituationen ist, kann nach einer zweimaligen Aufnahme noch nicht bewertet werden. Für eine fundierte Interpretation müssen wenigstens die Ergebnisse der für 2006 geplanten 2. Wiederholungsmessung abgewartet werden.
Röhrichtentwicklung (III.6.2.2) Langfristige Entwicklungstendenzen (ab 1950) in der Röhrichtentwicklung an der Elbe sollen durch eine Digitalisierung und Interpretation verfügbarer Luftbilder aufgezeigt werden. Ein Untersuchungsbericht soll Anfang 2004 vorliegen. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt.
Schierlings-Wasserfenchel (III.1.6.2.3) Die Entwicklung der Vorkommen des Schierlings-Wasserfenchels an den bekannten Fundorten wurde durch jährliche Untersuchungen dokumentiert. Eine Bewertung der ausbaubedingten Veränderungen wird von den Ergebnissen eines auf fünf Jahre angelegten E+E Vorhabens "Pilotprojekt zur nachhaltigen Sicherung des Lebensraumes des Schierlings-Wasserfenchels an der Elbe in Hamburg" abhängig gemacht. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt.
Zusammenfassende Bewertung der ausbaubedingten Wirkungen der Fahrrinnenanpassung Tabelle IV-1 fasst die Ergebnisse der Beweissicherung der Jahre 1998 –2002 dahingehend zusammen, dass ausbaubedingte Wirkungen auf Tiere und Pflanzen nicht nachweisbar seien. Hierzu ist festzustellen, dass nur die Beweissicherung zum Makrozoobenthos einen Stand erreicht hat, der eine Bewertung der Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf die Prognose in UVS und LBP erlaubt. Als Zwischenstand dieser Beweissicherung ist festzuhalten, dass sich Wirkeffekte der Baumaßnahmen auch im Untersuchungsjahr 2002 noch nachweisen lassen. In allen anderen Beweissicherungsprojekten sind die Auswertungen bereits durchgeführter Untersuchungen noch nicht abgeschlossen, so dass eine Bewertung vorbehalten bleibt. Im Prinzip wird den Ausführungen des Landes zugestimmt. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Tabelle den Stand zum Zeitpunkt der Berichtserstellung wiedergibt und somit keine abschließende Bewertung erfolgt. Ausgehend von den bisherigen Erkenntnissen haben die Aussagen in der Tabelle jedoch Bestand.
  Aus Sicht der oberen Naturschutzbehörde ist gerade im Hinblick auf weitere Ausbauvorhaben zu beanstanden, dass die Auswertung und Vorlage der Untersuchungsergebnisse nicht zeitnah erfolgt. Die Untersuchungen bedingen ein hohes Maß an Auswertetätigkeit, die eine schnellere Bearbeitung nicht zulässt. Hier sind zeitnähere Ergebnisse auch in Zukunft nicht zu erwarten.
8. Kompensationsmaßnahmen (in den Kompensationsgebieten Belumer Außendeich, Hullen und Allwördener Außendeich) Der Planfeststellungsbeschluss hat den Träger des Vorhabens zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen in Niedersachsen verpflichtet. Auf Grund mangelnder Flächenverfügbarkeiten wurde im Planfeststellungsbeschluss ein Planänderungsverfahren zur Umsetzung der Maßnahmen in einem erweiterten Suchraum angeordnet. Obwohl der Zugriff auf die erforderlichen Flächen seit längerem möglich ist, konnte das Planänderungsverfahren bisher nicht zum Abschluss gebracht werden. Diese Verzögerung behindert bis heute eine naturschutzgerechte Entwicklung der zugewiesenen Kompensationsflächen. Die Feststellung des ergänzenden LBP's ist Aufgabe der Planfeststellungsbehörde. Der TdV hat auf diese keinen Einfluss und kann vor Beschlussfassung nicht mit Ausführungsarbeiten beginnen.
  Die Lebensraumeignung des Grünlandes auf den bundeseigenen Binnendeichsflächen hat sich im Kompensationsgebiet Hullen als Brut- und Nahrungshabitat für hochspezialisierte, feuchtigkeitsabhängige Wat- und Wasservogelarten (z. B. Rotschenkel, Uferschnepfe) gegenüber den Vorjahren und auch im Vergleich zu den benachbarten kreiseigenen Flächen deutlich verschlechtert.Grund hierfür sind insbesondere funktionsuntüchtige Staueinrichtungen an den Grenzgrabenmündungen in den nördlichen Sielgraben, die aktuell keinen Einstau von Wasser ermöglichen. Im trocken-warmen Frühjahr und Sommer 2003 wirkte sich dies besonders negativ auf die Brutgeschäfte aus, da der hohen Verdunstung nicht über Einstau von Wasser entgegengewirkt werden konnte. Die schlechte Nahrungsverfügbarkeit und Nahrungserreichbarkeit (insbesondere für stochernde Wiesenvögel wie Uferschnepfe und Rotschenkel) fand 2003 ihren Niederschlag in einer geringeren Anzahl an Revierpaaren zahlreicher Wiesenvogelarten im Vergleich zu benachbarten Flächen der öff. Hand von Land und Landkreis. Eine Instandsetzung der binnendeichs liegenden Stauanlagen ist dringend erforderlich, da nicht einmal der "Status Quo" des Wasserregimes vor Maßnahmenbeginn gehalten werden konnte. Um einen weiteren Bedeutungsverlust abzuwenden und den Entwicklungszielen Rechnung zu tragen, sind die im Entwurf des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) grob skizzierten Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes (z.B. Einbau von Dämmen und regelbaren Stauvorrichtungen in Gräben/Altprielen, Verschluss von Grüppen) umgehend in einer Ausführungsplanung zu konkretisieren und umzusetzen. Die Feststellung des ergänzenden LBP's ist Aufgabe der Planfeststellungsbehörde. Der TdV hat auf diese keinen Einfluss und kann vor Beschlussfassung nicht mit Ausführungsarbeiten beginnen.
  Nach dem Entwurf des LBP soll die jagdliche Beruhigung in jagdpachtfreien Bereichen der Eigenjagden des Bundes erfolgen. Im Maßnahmengebiet Belumer Außendeich kann eine jagdliche Regelung nur zum Tragen kommen, wenn der Vorhabenträger die verstreut liegenden Einzelflächen arrondiert und Eigenjagden bildet. Im Maßnahmengebiet Hullen ist es erforderlich den noch bis zum 31.03.2006 bestehenden Jagdpachtvertrag für rd. 153 ha bundeseigener Kompensationsfläche vorzeitig aufzulösen und entsprechende Verhandlungen mit dem Jagdpächter anzustrengen. Im Maßnahmengebiet Belumer Außendeich ist zzt. keine Ausweisung als Eigenjagdbezirk möglich. Das zuständige Bundesvermögensamt Soltau kann derzeit keine Arrondierung der Flächen vornehmen. Eine Kündigung des im Maßnahmengebiet Hullen bestehenden Jagdpachtvertrags wird geprüft.
9. Erfolgskontrollen in den Maßnahmengebieten Anordnung II.3.2.4 legt Erfolgskontrollen in den Maßnahmengebieten des Landschaftspflegerischen Begleitplanes fest. Die erforderliche Abstimmung der Untersuchungen ist immer noch nicht erfolgt. Zu einem Grobkonzept des Vorhabenträgers hat die obere Naturschutzbehörde ausführlich Stellung genommen. Da eine Rückäußerung des Vorhabenträgers zu diesen Vorschlägen aussteht, ist zu befürchten, dass es auch im Untersuchungsjahr 2004 nicht zu Erfolgskontrollen auf den Kompensationsflächen kommen wird. Ich weise darauf hin, dass die im Beweissicherungsbericht angesprochene Begehung von Teilflächen mit anschließendem Erfahrungsaustausch ein Monitoring nach anerkannten Prüfungsmethoden nicht ersetzen kann. Derzeitig wird vom Träger des Vorhabens im Zusammenarbeit mit der BfG ein Feinkonzept erarbeitet, das im Frühjahr 2004 mit den Ländern abgestimmt wird. Nach Abstimmung kann umgehend mit der Umsetzung der Erfolgskontrollen begonnen werden. In einzelnen Gebieten werden auch vorab als IST-Aufnahme für die Erfolgskontrollen Untersuchungen durchgeführt wie z. B. bei der Erhebung der Schachbrettblume im Maßnahmengebiet Hetlingen/Giesensand, so dass ein späterer Vergleich gezogen werden kann.
10. Zusammenfassung Im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Beweissicherungsberichten enthält der Bericht zur Beweissicherung 2003 eine umfassendere Datengrundlage und aufschlussreiche ergänzende Untersuchungsergebnisse. Nicht nachvollzogen werden kann, weshalb trotz mehrfacher Anmahnungen und angebotener Hilfe durch die Forschungsstelle Küste des NLÖ hinsichtlich der Wasserstände und der Sockelstabilität (Schnellindikator) die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses immer noch nicht eingehalten werden. Die Anwendung davon abweichender Verfahren bedarf in jedem Fall des Einvernehmens der Länder. Den Ausführungen im 2. Absatz kann nicht gefolgt werden. Sie geben den Sachverhalt nicht richtig wieder. Begründungen siehe weiter oben.
  Hinsichtlich der aquatischen Topographie sind ergänzende Querprofile erforderlich. Die Darstellung der Längs- und Querprofile ist zu verbessern. Da hier keine Angaben gemacht werden, wozu solche Auswertungen dienen sollen und dies nicht Beschlussauflagen sind, werden zunächst keine ergänzenden Untersuchungen oder Änderungen im Bericht 2003 vorgenommen.
  Das Planänderungsverfahren zur Umsetzung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen ist immer noch nicht abgeschlossen. Dieses ist umgehend zum Abschluss zu bringen. Zudem fehlen noch Auswertungen zu verschiedenen Themen der naturschutzfachlichen Beweissicherung. Die Feststellung des ergänzenden LBP's ist Aufgabe der Planfeststellungsbehörde. Der TdV hat auf diese keinen Einfluss und kann vor Beschlussfassung nicht mit Ausführungsarbeiten beginnen. 2. Absatz: Es ist nicht erkennbar, welche naturschutzfachliche Themen hier vom Land gemeint sind.


Tab.: V-2: Stellungnahmen des Landes Schleswig-Holstein mit Erwiderungen der Projektgruppe Beweissicherung

Thema  Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein  Antworten der Projektgruppe Beweissicherung 
Schichtuntersuchungen Die Ergebnisse der Beweissicherung zeigen bei den Schichtenuntersuchungen Veränderungen. Überschreitungen gegenüber dem im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Schwellenwert sind sowohl als Massenzunahme als auch als Massenabnahme erkennbar und entsprechend ausgewiesen. Wenn auch die Ergebnisse im Einzelnen wie insgesamt scheinbar keine nennenswerten ausbaubedingten Veränderungen aufzeigen, so können endgültige Aussagen zu den Ursachen der Änderungen der Sedimentvolumina und zur Gefährdung von Sockel und der Rampen noch nicht getroffen werden. Der Entwurf des Beweissicherungsberichts 2003 ist unter Würdigung dieser Aspekte zu ändern. Hinsichtlich der Überschreitungen in 2 Bereichen hat der TdV ausgeführt, dass es sich hier sicherlich nicht um ausbaubedingte Wirkungen handelt (siehe dazu Abschnitt III.1.2.1.1.1 ff im Bericht). Es ist somit nicht erkennbar, warum die Aussage, es handele sich nicht um ausbaubedingte Änderungen, abwegig sein soll. Endgültige Aussagen werden sowieso nicht getroffen, da die Aussagen immer den entsprechenden Stand der Berichtserstellung wiedergeben, der sich natürlich auch ändern kann. Eine erforderliche Änderung des Berichtstextes wird daher nicht gesehen.
Tidewasserstandsuntersuchungen Den im Entwurf des Beweissicherungsberichtes dargelegten Aussagen hinsichtlich der Änderungen der Tidewasserstände, insbesondere die Feststellung, die Änderungen der gemessenen Scheitelwerte würden sich im Rahmen der in der UVU prognostizierten Schwellenwerte bewegen, kann ich nicht zustimmen. Das statistische Verfahren nach NIEMEYER zur Ermittlung der ausbaubedingten Wasserstandsänderungen steht noch aus. Erst mit den Ergebnissen eines von den Einvernehmensbehörden akzeptierten Rechenverfahrens kann eine Aussage zu den ausbaubedingten Wasserstandsänderungen getroffen werden. Es trifft zu, dass das Verfahren nach Niemeyer nicht uneingeschränkt zur Anwendung gebracht wurde. Die Gründe dafür wurden bereits weiter oben ausführlich erläutert. Die vorgenommenen Modifikationen sind als Vorschlag zu verstehen, der mit den Ländern zu diskutieren ist.
Schichten und Wasserstände Insbesondere auch vor dem Hintergrund der Feststellungen zur Veränderung der Schichtstärken sowie einer weiterführenden Bewertung hinsichtlich ihres ausbaubedingten Anteils ist zunächst die o. a. Ermittlung auszuführen. Der Beweissicherungsbericht 2003 ist entsprechend zu ändern. Es ist unverständlich, welche Veränderung von Schichtstärken gemeint ist und was dies mit den Tidewasserständen zu tun hat. Weiterhin ist unklar welche Textpassagen im Bericht einer Änderung unterworfen werden sollen.
Niemeyer-Verfahren Eine Änderung des Auswerteverfahrens mit dem Ziel, auch ausbaubedingte Wasserstandsänderungen innerhalb trendbehafteter Bereiche festzustellen, bedarf der besonderen Überprüfung und Bewertung durch die Fachgruppe. Die hierzu erforderlichen Voraussetzungen für eine fachliche Erörterung liegen noch nicht in ausreichendem Maße vor und sollten zur Klärung der Angelegenheit so rechtzeitig getroffen werden, dass bei entsprechendem Nachweis die Notwendigkeit einer Verfahrensänderung erörtert werden kann. Es trifft zu, dass das Verfahren nach Niemeyer nicht uneingeschränkt zur Anwendung gebracht wurde. Die Gründe dafür wurden bereits weiter oben ausführlich erläutert. Die vorgenommenen Modifikationen sind als Vorschlag zu verstehen, der mit den Ländern zu diskutieren ist.
Baggergutablagerungsflächen Im Entwurf des Beweissicherungsberichts 2003 sind die Baggergutablagerungsflächen dargestellt. Ergänzend sind in den Beweissicherungsbericht 2003 die Verbringungsmengen und die zeitlichen Angaben der Verbringung aufzunehmen. In der Beweissicherungsdatenbank sind diese Daten ebenfalls zu dokumentieren. Die Daten liegen auf der dem Bericht beigefügten Materialien-CD vor. In die Datenbank werden diese Daten zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen, wenn die Kapazitäten dafür vorhanden sind.
  Die Wasserstände und -tiefen sowie die Angaben zur Topographie sind in den Abbildungen und Tabellen sowie im Text in den folgenden Beweissicherungsberichten neben KN- bzw. PN-bezogen auch NN-bezogen aufzuführen. Im Beweissicherungsbericht 2003 ist an zentraler Stelle, beispielsweise in Kapitel I, aufzuführen, auf welchen NN-Wert sich die aufgeführten KN- bzw. PN-Werte beziehen. Angaben werden in der Endversion des Berichtes 2003 im Vorwort unter "Konventionen" aufgenommen.
  Der Berichtsentwurf enthält noch keine Aussagen zur Erfolgskontrolle der Kompensationsmaßnahmen. Diese sind im folgenden Beweissicherungsbericht 2004 abzuhandeln. Da noch keine Erfolgskontrollen durchgeführt wurden, werden diese natürlich auch nicht benannt. Für die einzelnen Gebiete werden hierzu jedoch Hinweise gegeben. Ob für den Bericht 2004 bereits Aussagen zu Erfolgskontrollen gemacht werden können, kann derzeit nicht gesagt werden. Voraussichtlich jedoch nicht, da bislang keine Erfolgskontrollen durchgeführt wurden und der Bericht 2004 prinzipiell als zeitlichen Bearbeitungsschluss Ende 2003 hat.


Tab.: V-3 Stellungnahmen des Landes Hamburg mit Erwiderungen der Projektgruppe Beweissicherung

Thema  Stellungnahme des Landes Hamburg  Antworten der Projektgruppe Beweissicherung 
Kompensationsmaßnahmen, Beschreibung und Erfolgskontrolle (Kap.V) Eine zusätzliche tabellarische Übersicht, mit der eine kurze Zusammenfassung der Ausgleichsmaßnahmen dargestellt wird, wäre informativ. Die Darstellungsweise könnte von den schon bestehenden Tabellen, wie z.B. V.1.1-1, in eine Gesamtübersicht übernommen und um eine summarische Zeile ergänzt werden. Die Anregung wird für den nächsten Bericht aufgegriffen.
  Die Beschreibung der Maßnahme "V.4 Maßnahmengebiet Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch" scheint nicht auf einem aktuellen Stand zu sein. Obwohl der Bericht vom Dezember 2003 datiert, gibt das Kapitel nicht die abgeschlossenen Arbeiten wider. Auch die angesprochene Abstimmung der Erfolgskontrolle ist in unserem Hause nicht bekannt. Die Aussage ist richtig. Die Ausführungen im Bericht dokumentieren den Stand Juni 2003. Dies war der Redaktionsschluss für die Berichtserstellung. Die erste Abstimmung der Erfolgskontrollen wurde mit Ihnen im September 2003 vorgenommen.


Impressum Bericht zur Beweissicherung 2003 © Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg, Hamburg September 2004 Verantwortlich für den Inhalt: Projektgruppe für die Beweissicherung (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung: Herr Bröcker, Herr Vagts, Herr Orths, Herr Neumann; Strom- und Hafenbau: Herr Ferk, Herr Strotmann) Für weitergehende Informationen stehen zur Verfügung: Für den Träger des Vorhabens bezogen auf die WSV-Strecke: Herr Neumann, WSA Hamburg
Für den Träger des Vorhabens bezogen auf die Delegationsstrecke im Hamburger Staatsgebiet: Herr Strotmann, Strom- und Hafenbau Hamburg, Tel: 040/42847-2463, E-Mail: Thomas.Strotmann@ht.hamburg.de
An der Erstellung des Berichtes haben mitgewirkt: WSA Hamburg: Frau Gösch, Herr Grimm, Herr Hoffmann, Frau Kaiser, Herr Leuzinger, Herr Lüdemann, Herr Neumann, Frau Schlie, Frau Schottstedt, Herr Schwillo, Herr Thoden, Herr Vagts WSA Cuxhaven: Herr Hansen, Herr Orths, Frau Sandtmann, Herr Theiner, Herr Wolter WSA Lauenburg: Herr Bröcker, Frau Danowski Strom- und Hafenbau: Herr Ferk, Herr Strotmann Bundesanstalt für Wasserbau - Dienststelle Hamburg: Herr Dr. Heyer, Herr Boehlich Bundesanstalt für Gewässerkunde: Herr Dr. Fiedler, Herr Liebenstein, Herr Schöl, Herr Uwe Schröder