Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

7. Wirtschaftliche Auswirkungen des Vorhabens

In den folgenden Kapiteln wird auf wirtschaftliche Aspekte des Kanalausbaus zwischen Kkm 93,2 und Kkm 94,2 für Schifffahrt, Verkehr, Fischerei, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft sowie Tourismus eingegangen.

7.1 Schifffahrt

Schifffahrt auf dem NOK

Während des Ausbaus kommt es zu Einschränkungen der Begegnungsmöglichkeiten. Betroffen sind insbesondere die Zeiträume, in denen die Notfundamentreste und Stützmauern an der HB Lev 1 rückgebaut werden (siehe Kap. 6.2.3 ).Obwohl die Berufsschifffahrt Vorrang vor bauzeitlichen

Schutentransporten hat, können moderat erhöhte Wartezeiten in den angrenzenden Weichen nicht ausgeschlossen werden. Die Passage aller Verkehrsgruppen durch den NOK wird durchgehend sichergestellt.

Die Einschränkungen der Schifffahrt werden durch die günstige Weichensituation auf den unmittelbaren Baubereich begrenzt. Es ist nicht von erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen für die Schifffahrt auszugehen.

Schifffahrt in der Kieler Bucht

Da keine Transporte von Aushubmassen in die Kieler Bucht vorgesehen sind, haben die Ausbaumaßnahmen keine Auswirkungen auf die Schiffspassagen an den Kieler Schleusen und auf die Seeschifffahrt in der Kieler Bucht. 

7.2 Verkehr

Durch den Ersatzneubau der HB Lev 1 ergeben sich bauzeitliche Einschränkungen des regionalen und überregionalen Verkehrs.

Bauzeitlich sind durch den Teilabriss der HB Lev 1 und den anschließenden Ersatzneubau bis zur Wiederinbetriebnahme der Brücke folgende Verkehrsverbindungen beeinträchtgt:

  • Kreisstraße K27 nach Eckernförde mit Rad- und Fußweg,
  • Eisenbahnverbindung Kiel – Eckernförde der DB AG (Strecke 1020).

Daraus ergeben sich für Anlieger, Berufspendler und Erholungssuchende sowie Bahnreisende Einschränkungen und Umwege.

Ein Großteil des Verkehrsaufkommens an der HB Lev 1 wird ersatzweise über die neue Levensauer Hochbrücke HB Lev 2 geführt. Damit steigt dort das Verkehrsaufkommen. Diese höhere Verkehrsbelastung muss über die anbindenden Straßen abgefangen und wieder verteilt werden.

Bauzeitlich ist durch Baustellenbesucher mit einem gering steigenden örtlichen Verkehr im Stadtteil Kiel - Suchsdorf zu rechnen. Planmäßige Baustellenverkehre durch den Stadtteil Suchsdorf werden ausgeschlossen.

Für den Baustellenverkehr am südlichen Kanalufer werden bauzeitlich an der B76 eine Aufund eine Abfahrt vorgesehen (siehe Plan 1-5-1.101 (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei) ). Über diese bauzeitlichen Auf- und Abfahrten erfolgen die landseitigen Massen- und Schwertransporte. Mit dieser Maßnahme können insbesondere in den Wohngebieten in Suchsdorf die Auswirkungen des Baustellenverkehrs reduziert werden.

Bisher von Anliegern, Erholungssuchenden und Ausflüglern genutzte Fuß- und Radwege sind während der Bauzeit nicht nutzbar und werden aus Gründen der Verkehrssicherheit bauzeitlich gesperrt. Für diese Wege werden Umleitungsempfehlungen angeboten. 

7.3 Wasserwirtschaft

Durch den Ausbau des NOK werden keine erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf das oberirdische Wasserdargebot, das Grundwasserdargebot oder die Trinkwassergewinnung erwartet. Diese Prognose wird durch ein hydrogeologisches Gutachten (vgl. Planunterlage 5-3 ) sowie ein begleitendes Grundwassermonitoring abgesichert. 

7.4 Landwirtschaft

Im Zuge der Baumaßnahmen können einzelnen Betrieben Ertragsverluste auf bauzeitlich beanspruchten Flächen entstehen. Diese werden durch Entschädigungen in Form von Geld bzw. Ersatzland ausgeglichen. Genehmigte Einleitungen aus landwirtschaftlichen Drainagen in den Ausbaubereichen werden während des Ausbaus sichergestellt und an der ausgebauten Böschung funktionstüchtig wieder hergestellt. 

7.5 Fischerei

Fischerei im NOK

Lokale Beeinträchtigungen für die Fischfauna entstehen durch die aufgrund der Bautätigkeit im Wasser verursachten Trübungen und die Entnahme der Deckwerksteine. Durch die räumliche und zeitliche Begrenzung dieser Effekte ist jedoch nicht mit dauerhaften Beeinträchtigungen der Fischpopulation zu rechnen. Während der Bauzeit ist das Angeln am Kanal im Baubereich nur eingeschränkt möglich.

Fischerei in Kieler Bucht

Es ist nicht vorgesehen, Nassbaggergut aus dem Ausbauabschnitt an den Levensauer Hochbrücken in die Kieler Bucht zu verbringen. Die Baumaßnahme hat somit weder dauerhafte noch bauzeitliche Auswirkungen auf die Fischerei und die Fischwirtschaft in der Kieler Bucht. 

7.6 Tourismus/Gastronomie

Bauzeitlich entstehen im Ausbaubereich Einschränkungen in der Zugänglichkeit des NOK für Erholungssuchende und Beeinträchtigungen durch Lärm oder Staub. Die Nutzung der Betriebswege als touristischer Rad- und Wanderweg wird temporär eingeschränkt sein. Hier ist jedoch anzumerken, dass kein Rechtsanspruch zur touristischen Nutzung von Betriebswegen der WSV besteht, sondern diese Nutzungsarten vom Eigentümer lediglich geduldet werden.

Erhebliche wirtschaftliche Einbußen bzw. Gefährdungen touristischer oder gastronomischer Betriebe werden durch die geplanten Baumaßnahmen nicht erwartet.