6. Durchführung der geplanten Maßnahmen
6.1 Bauzeit
6.1.1 TO 1 – Ersatzneubau Levensauer Hochbrücke HB Lev 1
Es wird davon ausgegangen, dass die Bauzeit für den Ersatzneubau der HB Lev 1 inkl. Vorarbeiten und Rückbauarbeiten insgesamt ca. 2,5 Jahre betragen wird (vgl. vorläufiger Bauzeitenplan in Anhang 1 (PDF, 259 KB, Datei ist nicht barrierefrei) ). Im Anschluss daran ist der Neubau der nördlichen Uferwand im Bereich der HB Lev 1 (ca.100m) mit einer Bauzeit von ca. 11 Monaten geplant.
Bautätigkeiten am bestehenden südlichen Widerlager erfolgen in Abstimmung mit der ökologischen Bauüberwachung (siehe Kap. 5.1.1 ).
Der Bauzeitenplan in Anhang 1 stellt eine mögliche Abfolge der Bauausführung dar. Im Zuge des weiteren Planungsfortschrittes sowie in der anschließenden Bauausführung sind Anpassungen möglich. Die grundsätzlichen Randbedingungen des Brückenbaus sind dabei sicherzustellen.
6.1.2 TO 2 – Erneuerung Schienen- und Straßenanlage
Während der Bauzeit sind mehrere Wochenendsperrpausen sowie eine Vollsperrung des Streckenabschnitts zwischen den Bahnhöfen Kiel - Suchsdorf und Neuwittenbek von 130 Tagen (ca. 4,5 Monate) vorgesehen. Die Zustimmung zu diesem Planungsvorhaben wurde seitens der DB Netz AG mit Schreiben vom 28.04.2010 erteilt.
In den Wochenendsperrpausen werden Hilfsbrückenzüge inkl. der Gründungen sowie Verbauten für die Widerlagerbaugruben erstellt. In der 4,5-monatigen Sperrpause werden die Dammanpassung sowie der Ausbau des alten und der Einbau des neuen Überbaus erfolgen.
Bauzeitlich wird eine Langsamfahrstelle La 50 über eine Länge von 400 m eingerichtet.
Nach Vereinbarung mit dem LBV-SH (siehe Kap. 10, Tabelle 9) ist beabsichtigt, die KfZVerkehre für einen Zeitraum von 18 Monaten über die HB Lev 2 umzuleiten. Hierfür wird die Ausweisung der B 76 als Kraftfahrzeugstraße zwischen dem Anschluss der K 7 / Steenbeker Weg sowie der Anschlussstelle der K 24 in der Bauzeit aufgehoben. So ist die Kanalquerung auch für KfZ-Verkehre mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit <60km/h sichergestellt.
Die nichtmotorisierten Verkehre (Fußgänger und Radfahrer) können während der 18-monatigen KfZ-Sperrzeit die Brücke weiterhin queren. Während der 4,5-monatigen Vollsperrung (Bahnsperrung) wird ein Buspendelverkehr zwischen Suchsdorf (LH Kiel) und der Einmündung der K 92 an die K 24 (Kreis RD) vorgesehen.
6.1.3 TO 3 – Ausbau NOK Kkm 93,2 bis 94,2
Der Kanalausbau erfolgt nach Montage der neuen Levensauer Brücke. Teilleistungen, insbesondere der Abtrag landseitiger Böschungen, erfolgen in Abstimmung mit den Baumaßnahmen des Brückenbaus. Die Bauzeit der Ausbaumaßnahme beträgt ca. 24 Monate, darin enthalten ist die Bauzeit des TO 4 Anprallsicherung Nordpfeiler HB Lev 2.
Unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen sowie unter Berücksichtigung der Festlegungen und Einschränkungen aus dem Lärmgutachten (vgl. Planunterlage 5-6 ) sollen die Arbeiten im 16-Stunden-Betrieb erfolgen.
Der mögliche Ablauf der Bauausführung ist im vorläufigen Bauzeitenplan in Anhang 1 (PDF, 259 KB, Datei ist nicht barrierefrei) dargestellt.
6.1.4 TO 4 – Anprallsicherung Nordpfeiler HB Lev 2
Die Ausführung erfolgt im Zuge der Herstellung der nördlichen Ufersicherung. Die Bauzeit für die weiterführende Herstellung der Uferwand auf der Nordseite außerhalb des Brückenbereichs wird auf knapp 4 Monate geschätzt. Darin enthalten ist der Abschnitt der Anprallsicherung, der ca. 2 Monate in Anspruch nehmen wird.
Der mögliche Ablauf der Bauausführung ist im vorläufigen Bauzeitenplan in Anhang 1 dargestellt.
6.2 Baudurchführung
6.2.1 TO 1 – Ersatzneubau Levensauer Hochbrücke HB Lev 1
Grundlagen
Die mit der DB-Netz-AG und den beteiligten Verkehrsträgern (LH Kiel, Kreis RD, LBV-SH) vereinbarten Sperrzeiten werden berücksichtigt (siehe Kap. 6.1.2 ). Die Schifffahrt im NOK darf max. für 48 Stunden am Stück – auch mehrmals – unterbrochen werden.
Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme in 8 Phasen (Phase 1-8) durchzuführen. Vorlaufend soll die Ertüchtigung des zu erhaltenden südlichen Widerlagers erfolgen (Phase 0).
Vor Baubeginn sind alle geplanten Baustraßen und Baueinrichtungsflächen herzustellen. Die Beschreibung aller Bauphasen erfolgt ohne die Erläuterung der notwendigen Bauhilfsmaßnahmen (Verbauten, Gerüste, etc.).
Im Folgenden wird der geplante Bauablauf anhand der einzelnen Bauphasen erläutert.
Phase 0
Bauablauf Ertüchtigung Widerlager Süd
Es ist vorgesehen, vor Beginn der Neubaumaßnahmen die notwendigen Sicherungs- und Erhaltungsarbeiten in der Gewölbekammer des südlichen Widerlagers vorzunehmen.
Nachfolgender Bauablauf ist dabei vorgesehen:
- Herstellen der neuen Zuwegung von der Ostseite und Einbau des Eingangstores
- Betonieren der neue Sohle im Widerlager
- Verfugen aller offenen Fugen im Gewölbemauerwerk
- Ertüchtigungsmaßnahmen sowie Abdichtung der Flügelwände
- Einbauen von Unterstützungsrahmen als Schutzgerüst unter dem Mauerwerksgewölbe
Phase 1
Bauablauf „obere Wand Süd“, „Uferwand Süd“ und Gründungsbauteile
Obere Wand Süd
Durch den Rückbau des alten Stahlbogentragwerks (Phase 5) werden große horizontale, in Richtung des Kanals schiebende Kräfte frei. Die Aufgabe der oberen Wand Süd ist, diese Kräfte sicher in den Baugrund abzuleiten. Aus diesem Grund muss die Wand vor dem Rückbau der Stahlbögen funktionstüchtig fertiggestellt sein.
Das Einbringen der oberen Wand Süd (Bohrpfahlwand) erfolgt vor dem Einbringen der Uferwand Süd. So können Setzungseinflüsse auf das bestehende Widerlager minimiert werden.
Es ist dafür nachfolgender Bauablauf vorgesehen:
- Baufeld einrichten
- Herstellen der tiefgegründeten Arbeitsplattform vor dem bestehenden Widerlager Süd.
- Herstellen der oberen Bohrpfahlwand
- Einbringen der rückwärtigen Verankerung
- Betonieren des Pfahlkopfbalkens
Uferwand Süd
Zur Herstellung des Profilzuwachses durch das kombinierte Rechteck-Trapez-Profils des NOK (siehe Abbildung 17) ist eine Wassertiefe von 4 m vor den Uferwandkonstruktionen zu erreichen. Die aus der südlichen Uferböschung anstehenden Erddrucklasten werden von einer Stahlspundwand in vorderer Linie und einer ca. 5 m dahinter angeordneten aufgelösten Großbohrpfahlwand aufgenommen.
Es ist nachfolgender Bauablauf vorgesehen:
- Herstellung einer bauzeitlichen Arbeitsebene mit Wasserbausteinen (siehe Plan 1-5-2.102 (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei) ) für die Stahlspundwand
- Vorbohren einer Rammtrasse für die Stahlspundwand und Verfüllen mit Filterkies
- Einbringen der Stahlspundwand
- Erhöhung der bauzeitlichen Arbeitsebene für die neue Großbohrpfahlwand
- Einbringen der Großbohrpfahlwand
- Einbringen der rückwärtigen Verankerung
- Herstellung der endgültigen Böschung zwischen oberer Wand und Uferwand
- Rückbau der bauzeitlichen Vorschüttung
- Herstellung des Betriebsweges
Bauablauf neue Gründungsbauteile
„Brunnengründungen“
Zur Abtragung der Hauptlasten sollen neben den bestehenden Widerlagern sogenannte „Brunnengründungen“ erstellt werden (siehe Plan 1-5-2.101 (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei) ). Die Fundamente tragen die Lasten unabhängig vom bestehenden Bauwerk ab.
Für die „Brunnengründungen“ auf beiden Kanalseiten ist folgender Bauablauf vorgesehen:
- Arbeitsebene herstellen
- Einbringen einer überschnittenen Großbohrpfahlwand als „Brunnenring“
- Aushub des Bodens innerhalb der Ringe
- Einbau der Bewehrung und Betonieren der Fundamente
- Vervollständigung der Fundamente
- Herstellung der Lagersockel
Phase 2
Bauablauf Vormontage Vorlandfelder und Bogenmittelsegment, Neubau südliches und nördliches Endauflager (1. Bauabschnitt) und Umbau südliches Bestandswiderlager (Straßenbereich)
Die Bauphase 2 erfolgt unter Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebes. Die Straße ist für Kraftfahrzeuge gesperrt. Fußgänger- und Fahrradverkehr werden in geeigneten Schutzgängen über die Baustelle geführt.
Bauablauf Vormontage Vorlandfelder und Bogenmittelsegment
Im Zuge der Herstellung der Baustraßen werden die Vormontageplätze auf der Ostseite des Süddammes und auf der Westseite des Norddammes aufgeschüttet. Für die Vormontage des Bogenmittelsegmentes stehen Flächen im Bereich des Bauhafens Levensau zur Verfügung. Alternativ wird von der Montage des 117m langen Bogenmittelsegments auf einem Gelände nach Wahl des zu beauftragenden Unternehmens ausgegangen. Der Transport zum Einbauort würde über den Wasserweg erfolgen.
Die im Folgenden beschriebenen Arbeiten und Montagephasen beziehen sich sowohl auf die Süd- als auch auf die Nordseite. Die Arbeiten laufen so weit wie möglich parallel.
- Vormontage der Vorlandfelder
- Vormontage des Bogenmittelsegments
Endauflagerbauwerke
Die Herstellung der Endauflagerbauwerke Nord und Süd ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen. In Phase 2 werden die Arbeiten des 1. Bauabschnitts während der Straßensperrung beschrieben. Die Arbeiten in der Gleissperrung erfolgen in Phase 3 und 4.
- Beginn der Straßensperrung
- Einbringen der Großbohrpfähle
- Aushub der Baugrube
- Einbringen der rückwärtigen Verankerung für das Endauflager
- Herstellen des Pfahlkopfbalkens
- Herstellen der Kammerwand
- Herstellung der Flügelwand aus Spundwänden einschließlich der Durchankerung
- Teilverfüllung der Baugrube
Umbau südliches Bestandswiderlager im Straßenbereich
- Aushub auf dem Gewölbe
- Abbruch Gewölbetürme im oberen Bereich
- Herstellung der neuen Abdichtung
- Aufbau des neuen oberen Bauwerksabschlusses
Phase 3
Bauablauf Montage Hilfsbrücken Nord und Süd im Bahnbereich
Während der Phase 3 dauern die Montagearbeiten der Vorlandfelder und des Bogenmittelsegments (Phase 2) an.
Die Montage der Gründungen für die Hilfsbrücken erfolgt vorbereitend während nächtlicher betriebsfreier Zeiten. Der Einbau der Hilfsbrücken erfolgt in einer 48-stündigen Vollsperrung des Bahnstreckenabschnitts.
Vorbereitende Arbeiten
- Einbringen der Auflagerpfähle für die Hilfsbrücken der Bahn
Einbau der Hilfsbrücken
- Ausbau des Gleisrostes im Bereich der Hilfsbrücken
- Montage der Auflagerträger
- Einbau der Hilfsbrücken
- Wiederherstellung Gleisanschluss
Phase 4
Bauablauf Neubau südliches und nördliches Endauflager (2. Bauabschnitt), Umbau südliches Bestandswiderlager (Gleisbereich) und Montage der Bogenunterteile
Die Bauphase 4 erfolgt unter Eisenbahnbetrieb. Die Straße ist für Kraftfahrzeuge gesperrt. Fußgänger- und Fahrradverkehr werden in geeigneten Schutzgängen über die Baustelle geführt.
Während der Phase 4 dauern die Montagearbeiten der Vorlandfelder und des Bogenmittelsegments (Phase 2) an.
Nördliches Endauflager
Nach Fertigstellung des nördlichen Endauflagers erfolgt eine fledermausgerechte Ausstattung nach Abstimmung mit den Fachgutachtern Artenschutz.
Es ist nachfolgender Bauablauf vorgesehen:
- Vervollständigung der Gründung im Gleisbereich
- Aushub der Baugrube
- Einbringen der restlichen Großbohrpfähle
- Einbringen der rückwärtigen Verankerung für das Endauflager
- Herstellen der Pfahlkopfplatte
- Herstellen der Kammerwand, der seitlichen Endauflagerwände und des rückliegenden Betonriegels
- Herstellung restliche Kammerwand und Lagersockel
- Herstellung der Randwegkonstruktion im Bahnbereich des Dammes Nord
Südliches Endauflager
Es ist nachfolgender Bauablauf vorgesehen:
- Vervollständigung der Gründung im Gleisbereich
- Aushub der Baugrube
- Einbringen der restlichen Großbohrpfähle
- Einbringen der rückwärtigen Verankerung für das Endauflager
- Herstellen der Pfahlkopfplatte
- Herstellen der Kammerwand, der seitlichen Endauflagerwände und des rückliegenden Betonriegels
- Herstellung restliche Kammerwand und Lagersockel
- Herstellung Damm Süd im Bahnbereich
Umbau südliches Bestandswiderlager im Gleisbereich
- Restaushub auf dem Gewölbe
- Abbruch Gewölbetürme im oberen Bereich
- Herstellung der neuen Abdichtung
- Aufbau des neuen oberen Bauwerksabschlusses
Montage der Bogenunterteile
- Demontage Geh- und Radweg vom Bestandsbauwerk
- Einheben und Montage Bogenunterteile
- Einheben und Montage der unteren Verbandselemente
- Einheben und Montage der schrägen Überbaustützen in Achse 20 und 30
Phase 5
Bauablauf Demontage Bestandsbauwerk
Die Bauphase 5 erfolgt unter Vollsperrung der Brücke (siehe Kap. 6.1.2 ).
Während der Phase 5 dauern die Montagearbeiten der Vorlandfelder und des Bogenmittelsegments (Phase 2) an.
Vorbereitend können für die Demontage und den Abtransport stahlbauliche Verstärkungen an der Bestandskonstruktion eingebaut werden.
Um die Umweltbelastungen auf ein Minimum zu beschränken, sind im Rahmen der Demontage der Stahlkonstruktion auf der Baustelle möglichst wenig Trennschnitte durchzuführen. Die Entsorgung erfolgt in zugelassenen Entsorgungsbetrieben (siehe Planunterlage 5-2-3 ).
Es ist nachfolgender Bauablauf vorgesehen:
- Beginn der Gleissperrung
- Rückbau Asphaltbeläge
- Ausheben der Fahrbahnelemente
- Einhängen des Bestandsbogens
- Trennschnitte an Bögen
- Ablassen des Überbaus
- Absetzen auf Ponton und Abtransport zum Entsorgungsbetrieb
Phase 6
Bauablauf Montage des neuen Brückenüberbaus
Die Bauphase 6 erfolgt unter Vollsperrung der Brücke (siehe Kap. 6.1.2 )
- Querverschub der Vorlandfelder auf Damm
- Längsverschub der Vorlandfelder bis zur jeweiligen Einbauposition
- Einschwimmen des Hauptfeldes
- Heben des Bogenmittelsegments
- Verschweißen sämtlicher Bogen- und Verbandsstöße
- Einbau der Übergangskonstruktionen; Vergießen der Lager;
- Herstellung der Gleisanschlüsse;
- Einbau Fahrbahnbelag
- Restarbeiten Bahn
Phase 7
Abbruch nördliches Bestandswiderlager, Herstellung Uferwand Nord, Straßenbauarbeiten, Restarbeiten
In Bauphase 7 wird der Gleisverkehr auf der Brücke wieder freigegeben. Dem Fußgängerund Fahrradverkehr werden Querungsmöglichkeiten in Schutzgängen ermöglicht. Die Brücke ist für Kraftfahrzeugverkehr weiterhin gesperrt.
Abbruch Widerlager Nord
Nach dem Einbau des Überbaus und vor der Erstellung der nördlichen Uferwand erfolgt der endgültige Abbruch des nördlichen Widerlagers. Die Bereiche des Widerlagers, die durch die endgültige Böschungsausbildung verdeckt bleiben, werden nicht abgebrochen.
Herstellung Uferwand Nord
Die Erstellung der nördlichen Uferwand erfolgt nach dem Abbruch des bestehenden nördlichen Widerlagers.
Es ist folgender Bauablauf vorgesehen:
- Herstellung einer bauzeitlichen Arbeitsebene mit Wasserbausteinen (analog südliche Uferwand Phase 1) für die Stahlspundwand
- Vorbohren einer Rammtrasse für die Stahlspundwand und Verfüllen mit Filterkies
- Einbringen der Stahlspundwand
- Erhöhung der bauzeitlichen Arbeitsebene für die neue Großbohrpfahlwand
- Einbringen der Großbohrpfahlwand
- Einbringen der rückwärtigen Verankerung
- Herstellung der endgültigen Böschung zwischen oberer Wand und Uferwand
- Rückbau der bauzeitlichen Vorschüttung
- Herstellung des Betriebsweges
Straßenbauarbeiten, Restarbeiten
- Herstellung der Anschlussrampen im Straßenbereich
- Herstellung der Böschungswege
- Herstellung und Anschluss der Betriebswege
- Landschaftspflegerische Arbeiten
Phase 8
Verkehrsfreigabe
Das Bauwerk ist für den gesamten Verkehr wieder freigegeben. Die Arbeiten sind abgeschlossen.
6.2.2 Baudurchführung TO 2 – Erneuerung Schienen- und Straßenanlage
Für die Durchführung der Maßnahme werden baubetriebliche Anmeldungen bei der DB Netz AG für den Bahnausbau erforderlich.
Generell sind die Bauabschnitte für die Verkehrsanlagen mit den Erfordernissen aus dem Brückenbau im Rahmen der Baudurchführung abzustimmen.
6.2.3 Baudurchführung TO 3 - Ausbau des NOK Kkm 93,2 bis 94,2
Grundlagen
Der Kanalausbau erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen des TO 1 „Ersatzneubau Levensauer Hochbrücke HB Lev 1“.
Die gesamte Baumaßnahme wird unter Aufrechterhaltung des Schiffsverkehrs durchgeführt. Die Ausbauarbeiten finden nicht in der Fahrrinne, sondern ausschließlich im Böschungsbereich des Bestandprofils statt.
Durch die Ausbauarbeiten außerhalb der Fahrrinne ergeben sich trotzdem Einschränkungen im Begegnungsverkehr ab Verkehrsgruppe 3 für das jeweils kleinere Schiff, sofern es sich auf der Ausbauseite bewegt. Außerdem ist im Kanallängsverkehr durch den Transport von Bodenmassen und Baumaterialien mittels Schuten mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen.
Erforderliche Rodungsarbeiten erfolgen außerhalb der Schonzeiten für Brutvögel in vegetationsarmen Perioden.
Zu Beginn der jeweiligen Baumaßnahmen werden die zur Anbindung der Baustelle an das öffentliche Verkehrsnetz genutzten Straßen und Wege für den Baustellenverkehr hergerichtet, ertüchtigt bzw. hergestellt.
Um die Belastung der Anwohner durch den Baustellenverkehr im gesamten Ausbaubereich möglichst gering zu halten, erfolgt der Transport von Bodenmassen, Baumaterialien und Bauhilfsstoffen vorzugsweise auf dem Kanal.
Die technischen Ufersicherungen sind Voraussetzung für die Ausführung der Nassbaggerungen zum Kanalausbau.
Der Rückbau der Notfundamentreste wird zur Minderung der Beeinträchtigungen für die Schifffahrt nicht an beiden Ufern gleichzeitig, sondern nacheinander ausgeführt. Gleiches gilt für den Rückbau der vorhandenen Uferstützmauern.
Die Beschreibung der Arbeiten erfolgt ohne die Erläuterung der notwendigen Bauhilfsmaßnahmen (Verbauten, Gerüste, etc.).
Arbeiten zum Ausbau des NOK Kkm 93,2-94,2
Phase 1
Baudurchführung Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen)
Vor Durchführung der Arbeiten sind Sondierungen auf Kampfmittelfreiheit vorzunehmen.
Montageplätze und Zwischenlagerflächen werden entsprechend der vorgesehenen Nutzung in ungebundener Bauweise befestigt. Für das Herstellen der BE-Flächen sind folgende wesentliche Arbeiten auszuführen:
- Baufeldfreimachung und Herstellung bauzeitlicher Zuwegungen,
- Oberboden abtragen und auf Mieten bis zum Wiedereinbau zwischenlagern,
- Bedarfsweise Befestigung der BE-Flächen
- Vorhalten der Flächen bis zum regelgerechten Rückbau der BE-Flächen.
- Leitungsumverlegungen
- Außerbetriebnahme des Leitungsdükers bei Kkm 93,950
- Herstellung und Ertüchtigung der Bauanleger
Sämtliche bauzeitlich bestehenden Baustraßen werden mit Schottertragschichten befestigt und erhalten außerhalb des Baufeldes Querschnittsabmessungen in Anlehnung an die Regelquerschnitte RQ 10,5 (Fahrbahnbreite 7,5 m) für Straßen mit Begegnungsverkehr oder RQ 9,5 (Fahrbahnbreite 6,5 m) für Straßen ohne Begegnungsverkehr. Der Verlauf von Baustraßen ist u.a. der Planunterlage 1-5 , Plan 1-5-1.101 (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei) zu entnehmen.
Die bauzeitlichen Anleger werden für max. 2 Schuten mit je ca. 450 m³ Fassungsvermögen hergerichtet. Die Anlegestellen werden ca. 10 m breit und ca. 170 m lang (rd. 80 m pro Schute) und erhalten Uferwände aus Spundbohlen, die von der Land- oder Wasserseite aus hergestellt werden können. Die Wassertiefe an den Anlegestellen wird aufgrund der Abladetiefe verschiedener Schutentypen auf mindestens 3 m ausgeführt. Die Oberkante der Spundwände der bauzeitlichen Anleger liegt auf NHN+1,00 m. Die zusätzliche Anlegestelle auf der Südseite wird so angeordnet, dass die Schifffahrt im Kanal nicht behindert wird.
Phase 2
Baudurchführung Ablagerungsfläche B 76 I
Folgende wesentliche Arbeiten sind auszuführen:
- Baufeldfreimachung und Herstellung bauzeitlicher Zuwegungen
- Oberboden abtragen und auf Mieten bis zum Wiedereinbau zwischenlagern
- Verlegung Drainagesystem einschließlich notwendiger Filterschichten und Schächte sowie Anbindung der Einleitung in den NOK
- Schutz, Verlegung oder Anpassung der im Zufahrtsbereich befindlichen baulichen Anlagen und Bauwerke
Nach Abschluss des Kanalausbaus wird die Verbringungsfläche nach den Vorgaben des landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) hergerichtet. Die bauzeitlichen Transportwege werden zurückgebaut.
Phase 3
Trockenabtrag
Der Boden wird zunächst im Trockenabtrag von oberhalb der Böschung aus abgetragen. Sofern die Oberkante der Böschung innerhalb der Reichweite des Arbeitsgeräts liegt, wird auch von vorhandenen Betriebswegen aus gearbeitet (siehe Abbildung 57 ).
In einigen Bereichen der Ausbaustrecke ist mit verstärktem Wasseraustritt aus den landseitigen Böschungen zu rechnen. Bei Mächtigkeiten dieser Auffüllungen ab ca. 3 m in Kombination mit einem erhöhten Wasserandrang auf die Böschung durch einem gegenüber dem Kanalwasserstand deutlich erhöhten Grundwasserstand im Hinterland ist die Standsicherheit der Böschungen gefährdet. Sensible Bereiche werden im Zuge der Baumaßnahme besonders überwacht (vgl. Planunterlage 5-5 ). Auswirkungen auf die rückwärtige Bebauung sind nicht zu erwarten.
Der Trockenabtrag erfolgt bis auf Höhe des Betriebswegs (siehe Abbildung 58 )
Phase 4
Herstellung der technischen Ufersicherungen
Der Einbau der technischen Ufersicherungen erfolgt auf im Zuge des Trockenabtrags hergestellten Arbeitsebenen. Im Bereich des Südufers westlich der Brücke wird die untere Spundwand von schwimmendem Gerät aus eingebracht.
Phase 5
Nassabtrag
Ab Höhe des Kanalwasserspiegels wird der Nassabtrag durchgeführt (siehe Abbildung 60 ). Die Arbeiten hierfür erfolgen im Wesentlichen vom Wasser aus, sie können z.T. aber auch landseitig ausgeführt werden. Die Bodenmassen aus dem Nassabtrag können direkt auf die Schuten verladen werden und zum Bauhafen Levensau verbracht werden.
Den Kanalquerschnitt nach Abschluss der Nassbaggerarbeiten zeigt Abbildung 61 .
Phase 6
Rückbau der Notfundamentreste und der vorhandenen Uferstützmauern
Die Notfundamentreste und die vorhandenen Uferstützmauern werden im Zuge des Nassabtrags zurückgebaut (siehe Kap. 4.2.2 ) Der Rückbau wird sowohl von Land als auch von schwimmendem Gerät aus erfolgen.
6.2.4 Baudurchführung TO 4 – Anprallsicherung Nordpfeiler HB Lev 2
Die Durchführung der Anprallsicherung von Kkm 93,56 bis 93,6 erfolgt abgestimmt mit den Ufersicherungsarbeiten vor Beginn der Nassbaggerarbeiten von Land aus.
(Nähere Beschreibung siehe Kap. 4.4.2 )
6.3 Beweissicherung
Für den Ersatzneubau der HB Lev 1 und den Ausbau des NOK wurde ein Beweissicherungskonzept aufgestellt (siehe Planunterlage 5-5 ). Im Rahmen der Errichtung des Brückenbauwerkes sind neben dem Abbruch auch umfangreiche Erd- und Gründungsarbeiten zu erwarten. Um durch die Bautätigkeiten verursachte Beeinflussungen und Schäden an angrenzenden Bebauungen ausschließen zu können, sind folgende vorsorgliche Beweissicherungsmaßnahmen vorgesehen:
- Begehung und Dokumentation des Bauzustandes von Gebäuden und Anlagen Dritter vor und nach Abschluss der Bautätigkeiten,
- Vermessungsarbeiten an angrenzenden Bauwerken und dem alten Widerlager Süd vor und nach Abschluss der Bautätigkeiten,
- Herstellung und Überwachung von Setzungspegeln im Bereich von Geländeschüttungen vor, während und nach Abschluss der Bautätigkeiten,
- Aufbau und Überwachung von lnklinometermessstellen vor dem alten Widerlager Süd,
- Aufbau, Ausrüstung und Betreiben von Grundwassermessstellen und
- Baubegleitende Erschütterungsmessungen.
6.4 Kampfmittelräumung
Das Amt für Katastrophenschutz des Landes Schleswig-Holstein hat in seinem Schreiben vom 12.08.2009 dargelegt, wo sich nach visueller Überprüfung der Luftbilder der Alliierten Gebiete mit starken Einwirkungen durch Abwurfmunition (Bomben) befinden (vgl. Abbildung 13 , Kapitel 3.2.6 ). Hinweise auf Blindgänger waren nicht erkennbar.
Das Ergebnis ist, dass die Brücke augenscheinlich selbst nicht beschädigt wurde. Auf der dem Schreiben beiliegende Skizze sind Gebiete mit starken Einwirkungen schraffiert dargestellt. Diese Gebiete befinden sich jedoch außerhalb des Planungsgebietes des Ersatzneubaus der Levensauer Hochbrücke. Lediglich einige periphere Baustraßen befinden sich im schraffierten Bereich.
In dem Schreiben des Kampfmittelräumdienstes wird vorgegeben, dass bei Erdarbeiten im schraffierten Bereich aus Sicherheitsgründen eine Sondierung vorgenommen werden sollte. Vor Beginn der Sondierungsmaßnahmen muss eine Bodenerkundung (Probesondierung) durchgeführt werden, damit eventuell weitere erforderliche Maßnahmen gleich vor Ort entschieden werden können.
Voraussetzung für eine Sondierung ist, dass sich keine magnetischen Störquellen im Erdreich befinden und der Verlauf der Versorgungsleitungen gekennzeichnet ist.
Die Maßnahmen werden vom Kampfmittelräumdienst des Landes Schleswig-Holstein oder einem privaten, zugelassenen Unternehmen durchgeführt. Für letzteres ist ein Antrag 14 Tage vor Beginn der Arbeiten beim Kampfmittelräumdienst einzureichen.
6.5 Gefährdungsbeurteilung
Die Bestimmungen des Arbeitsschutzes unter Anwendung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz (Baustellenverordnung (BaustellV)[11.27]) vom 10.06.1998 sind zu beachten. Gemäß BaustellV, sind bereits in der Planungsphase Anforderungen an Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen. Dies wird durch Darstellung der erforderlichen Maßnahmen zum Personenschutz im Muster eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes mit Abhängigkeit zwischen den Gewerken in der weiteren Planungsphase erfolgen. Bauzeitenpläne und SiGe-Plan werden im Rahmen der Baudurchführung von den verschiedenen Auftragnehmern vervollständigt.
Leistungen des Prüfingenieurs, Aufgaben des Schweißfachingenieurs und Kontrollprüfungen im Erd- und Straßenbau sowie der Geotechnik werden an freiberuflich Tätige vergeben.