Ersatz der beiden kleinen Schleusenkammern und Anpassung der Vorhäfen in Kiel-Holtenau
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, vertreten durch das Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, plant den Ersatz der beiden alten (kleinen) Schleusenkammern in Kiel-Holtenau.
Die Kleine Schleuse ist auf Grund ihres baufälligen Zustandes vorübergehend außer Betrieb. Der Ersatz soll an gleicher Stelle und in ähnlichen Bauwerksabmessungen errichtet werden. Nach derzeitiger Planung können zukünftig Schiffe bis maximal 155 Meter Länge (bisher 125 Meter), 22,5 Meter Breite (bisher 21,5 Meter) und 8,5 Meter Tiefgang (bisher 7,5 Meter) die neue Kleine Schleuse nutzen. Diese Verbesserungen werden durch den Einbau eines modernen, zu beiden Seiten den Wasserstand haltenden Stemmtorsystems und durch senkrechte anstelle der bislang gekrümmten Kammerwände erzielt. Die Mittelmauer der Schleusenanlage wird von 12,50 m auf 16,0 m verbreitert. Dadurch verschieben sich die Kammern um jeweils 1,75 m nach Norden und Süden. Die Vorhäfen und Leitwerke werden an diese Änderung angepasst und eine notwendige Sohltiefe von -10,0 m NHN der Vorhäfen hergestellt.
Die geplante Maßnahme ist daher, auch wegen der baubedingten Auswirkungen auf Bereiche außerhalb der Schleusenkammern sowie der Errichtung der Umschlagstelle Süd, nach Maßgabe der Planfeststellungsbehörde der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt planfeststellungsbedürftig nach § 12 i.V.m. § 14 Abs. 1 S. 1 WaStrG.
Die Teilmaßnahmen im Überblick:
- Ersatzneubau der Kleinen Schleuse
- Schaffung von Anlegedalben für die vorhandenen Revisionsverschlüsse
- Anpassung der Vorhäfen
- Schaffung der Umschlagstelle in Kiel-Wik als Möglichkeit zur Baustellenandienung