Deutsche Bahn AG | Regelungen zum Ausbau der Bahn im Brückenbereich |
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- der bauzeitlichen Sperrung der Brücke für einen Zeitraum von 130 Tagen wurde mit Schreiben AZ 232.2 HB-Lev / 3020 vom 28.06.2010 seitens der DB Netz AG zugestimmt
- das Schreiben dient als Grundlage der nach Vorliegen der vollständigen Bauentwurfsplanung zu schließenden Verwaltungsvereinbarung gem. WaStrG.
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Landesweite Verkehrs-Service Gesellschaft Schleswig-Holstein (LVS) | Kostenübernahme Elektrifizierung der Strecke |
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- die LVS übernimmt mit dem Schreiben AZ 232.2 HB-Lev / 3229 vom 26.05.2014 die Mehrkosten für die konstruktiven Zusatzaufwendungen für eine optionale Streckenelektrifizierung
- das Schreiben dient als Grundlage der nach Vorliegen der vollständigen Bauentwurfsplanung zu schließenden Verwaltungsvereinbarung gem. WaStrG.
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Landesbetrieb Straßenbau
und Verkehr Schleswig-
Holstein (LBV-SH) | Anzustrebende Regelungen K 24 (Straßendamm) |
- Dokumentation der Fahrbahnzustandes der K 24 vor Baubeginn, Beseitigung der durch die Baumaßnahme verursachten Schäden nach Abschluss der Baumaßnahme (siehe Schreiben AZ 232.2 HB Lev / 3372-1 vom 27.08.2014)
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Anprallsicherung Nordpfeiler HB Lev 2 |
- Mit dem Schreiben Az.: 232.2 HB-Lev 3372-2 vom 18.09.2013 bestehen vom LBV-SH, Niederlassung Rendsburg, zu der Maßnahme keine grundsätzlichen Bedenken
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Baggergutverbringung (B76 I) |
- Mit dem Schreiben Az.: 232.2 HB-Lev 3372-2 vom 18.09.2013 bestehen vom LBV-SH, Niederlassung Rendsburg, zu der Maßnahme keine grundsätzlichen Bedenken
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Leitungsverlegung zur Erlangung der Baufreiheit |
- Temporäre Leitungsverlegung in der Brücke B 76
- Mit dem Schreiben vom 18.09.2013 zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals – Ersatzneubau Hochbrücke Levensau, Abstimmung Kanalausbau Kkm 93,2-94,2, Ersatzneubau HB-Lev Kkm 93,477 (Az.: 232.2 HB-Lev 3372-2 bestehen vom LBV-SH, Niederlassung Rendsburg zu den o.a. Maßnahmen keine Bedenken
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Bauzeitliche Verkehrslenkung |
- Temporäre Umlegung der Verkehre < 60 km/h - Herabstufung der B 76 zwischen Anschlussstelle Felm und Suchsdorf
- Mit dem Schreiben vom 18.09.2013 zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals – Ersatzneubau Hochbrücke Levensau, Abstimmung Kanalausbau Kkm 93,2-94,2, Ersatzneubau HB-Lev Kkm 93,477 (Az.: 232.2 HB-Lev 3372-2 bestehen vom LBV-SH, Niederlassung Rendsburg zu den o.a. Maßnahmen keine Bedenken
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Streu- und Räumpflicht auf der Brücke |
- Regelung durch Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Straßenverkehr Schleswig-Holstein und dem Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau vom 27.02.1987 (Akt.Z.: 2- 232.2 - Hb Lev/0) bleiben weiterhin erhalten
- LBV übernimmt das verkehrsmäßige Schneeräumen und Streuen der Fahrbahn im Bereich der alten Levensauer Hochbrücke bei Eis und Glätte im Rahmen des Unterhaltungs- und Winterdienstes
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Landeshauptstadt Kiel | Regelungen |
- Querschnittsgestaltung und Entwurfsparameter der Straßenverkehrsanlage im Planungsbereich
- Aufschüttung und Nutzung einer Vormontagefläche im Dammbereiche Nord West
- Anlage von Böschungswegen gem. Betriebsstättenverordnung
- Die Regelungen sind im Protokoll AZ 232.2-HB-Lev 3324 vom 26.02.2013 festgehalten.
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