Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

4. Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz

a) Deiche (und sonstige HWS-Einrichtungen)

Die Frage der Sicherheit der Deiche und anderer Hochwasserschutzeinrichtungen ist eingehend untersucht worden. Von der BAW-AK sind Modelluntersuchungen durchgeführt worden, die hinsichtlich der maßnahmebedingten Veränderungen von Sturmflutkenngrößen und Seegangskenngrößen folgendes zeigen:

Die prognostizierten Änderungen des Seegangs - auch bei Sturmfluten - bleiben unterhalb einer nachweisbaren Größe (die ausbaubedingten Veränderungen liegen i.d.R. bei ± 2 cm; vgl. Umweltverträglichkeitsstudie Kap. 5.5.2 und MATERIALBAND I, Band 3) und haben keine nennenswerte Mehrbelastung der Deiche und Deckwerke zur Folge.

Die Modellierung der ausbaubedingten Änderungen der Sturmflutkenngrößen ergibt, daß sich die Sturmflutscheitelwasserstände bei der durch extrem hohe Wasserstände gekennzeichneten Bemessungssturmflut lokal begrenzt um maximal 1,5 cm und bei Sturmfluten mit geringeren Wasserständen um maximal 2,5 cm erhöhen werden (vgl. Kap. 5.3 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND I, Band 2). Eine zunehmende Gefährdung der Bevölkerung durch Sturmfluten als Folge der geplanten Fahrrinnenanpassung ist daher nicht zu befürchten.

Diese Aussage gilt auch für eine gemeinsame Betrachtung von ausbaubedingt veränderten Sturmflutscheitelhöhen und Seegangsverhältnissen sowie auch für Sekundärfolgen der ausbaubedingt leicht veränderten Tidedynamik: So ist beispielsweise auch nicht mit einem erhöhten Sandauftrag auf die Deiche und eine dadurch bedingten Schädigung der Vegetationsdecke zu rechnen.

Die Gutachten der BAW-AK (MATERIALBAND I) kommen auch für alle Nebenflüsse nur zu geringen und nicht signifikanten Wasserstands- und Strömungserhöhungen, so daß Schäden an den dortigen Deichen nicht zu erwartet sind. Sturmfluten werden zudem unverändert durch die vorhandenen Sperrwerke gekehrt.

Eine Gefährdung der Deiche als Folge der geplanten Fahrrinnenanpassung ist auch nach den Ergebnissen des Gutachtens über die Standsicherheit der Unter- und Überwasserböschungen sowie der Uferdeckwerke (MATERIALBAND XIII, Teil B) nicht zu erwarten. Im Rahmen dieses Gutachtens wurden die Auswirkungen der veränderten Profilquerschnitte, Tidewasserstände, Strömungsverhältnisse, Sturmflutwasserstände, Seegangsbelastung sowie der schiffserzeugten Belastungen auf die Standsicherheit der Deiche untersucht. Nach einer qualitativ vergleichenden Untersuchung wurden von 31 potentiell gefährdeten Querschnitten fünf ausgewählt, an denen die Standsicherheit rechnerisch überprüft wurde. Von allen untersuchten Querschnitten weisen diese fünf die höchste potentielle Gefährdung der Standsicherheit auf. Die rechnerische Überprüfung der Standsicherheit an diesen Querschnitten stellt die Betrachtung des ungünstigsten Falls dar. Aus dem Nachweis der Standsicherheit der Böschungen und Uferdeckwerke in diesen Bereichen läßt sich somit die Schlußfolgerung ziehen, daß die Standsicherheit der übrigen Querschnitte ebenfalls gewährleistet ist. Die Untersuchung kommt u.a. zu dem Ergebnis, daß eine Vertiefung der Gewässersohle in Abständen von mehr als 100 m zum jeweiligen Uferbauwerk als unbedenklich anzusehen ist.

Allerdings sind Uferbauwerke, die bereits aktuell keine ausreichende Sicherheit gegen hydraulischen Grundbruch aufweisen (z.B. durch "Quellbildungen"), auch in Zukunft, jedoch aus eben diesem Grund, als gefährdet einzustufen.

Hiergegen wurde zwar eingewendet:

Einwender: H00003, H00021, H00048, H00050, H00060, H00061, H00069, H00074, H00077, H00084, H00087, H00088, H00089, H00093, H00094, H00096, H00097, H00098, H00099, H00104, H00109, H00111, H00124, H00127, H00137, H00160, H00164, H00168, H00169, H00170, H00171, H00172, H00173, H00174, H00175, H00176, H00177, H00178, H00179, H00180, H00181, H00182, H00189, H00196, H00197, H00198, H00199, H00200, H00201, H00202, K00022, K00024, K00034, K00037, K00050, K00052, K00061, K00062, K00063, K00064, K00066, K00073, K00078, K00079, K00104, K00105, K00106, K00107, K00108, K00109, K00110, K00111, K00112, K00113, K00114, K00115, K00116, K00117, K00118, K00119, K00120, K00121, K00122, K00123, K00124, K00125, K00126, K00127, K00128, K00129, K00130, K00131, K00132, K00133, K00134, K00136, K00162, K00164, K00165, K00166, K00167, K00168, K00169, K00172, K00173, K00180, K00184, K00189, K00191, K00197, K00209, K00211, K00217, K00219, K00222, K00223, K00225, K00226, K00231, K00232, K00234, K00237, K00241, K00245, K00246, K00268, K00269, K00270, K00272, K00275, K00282, K00285, K00286, K00292, K00293, K00295, K00296, K00314, K00315, K00353, K00354, K00355, K00356, K00357, K00358, K00359, K00360, K00361, K00362, K00366, K00371, K00375, K00379, K00380, K00388, K00389, K00407, K00408, K00409, K00410, K00411, K00412, K00413, K00414, K00415, K00416, K00417, K00420, K00421, K00422, K00423.

Die Deichsicherheit entlang der Elbe und der Nebenflüsse wird durch Veränderungen von Flutwasserständen, Strömungsgeschwindigkeiten, Tidenhub, Schiffsschwell und Seegangsbelastung beeinträchtigt. Damit geht eine Gefährdung von Eigentum und Gesundheit einher (z.B. Haseldorfer Marsch, Kolmar/Steindeich, Bielenberg, Wilster und Kremper Marsch, Landeshauptdeich, Sommerdeich an der Hetlinger Binnenelbe, Belumer Außendeich, Gemarkung Freiburg, Krückau, Pinnau, Oste, Ilmenau).

Insbesondere sind folgende Beeinträchtigungen zu erwarten:

  • Auftretende Uferabbrüche im Deichvorland und am Deichfuß sowie durch geplante Vernässungen verursachte, permanente Feuchtigkeitseinwirkung gefährden die Deichsicherheit.
  • Der maßnahmebedingte morphologische Nachlauf sowie der verstärkte Schwell führt zur Verstärkung des bereits zu beobachtenden Sandaustrages (Deich von Kolmar, Deich im Bereich der Störmündung, Deich vor Hollerwettern).
  • Die Verlegung der Fahrrinne nach Süden gefährdet besonders Deiche mit geringen Standsicherheiten und führt zu Schädigungen der mit schweren Deckwerk geschützten Schardeiche (z.B. Bereich Barnkrug-Abbenfleth). Die Unterwasserböschung in der Außenkurve der Elbe (von Cuxhaven bis zur Oste) wird sich Richtung Deckwerk verschieben.
  • Auch der Prallhang im Bereich der Wilstermarsch, der nur durch eine, nicht mehr erhöhbare Deichlinie geschützt ist, ist extrem gefährdet. Die Baggergutablagerung Hollerwettern-Scheelenkuhlen kann dies nicht wirksam verhindern.
  • Durch die vorhabensbedingten langhaltenden Hochwasserstände im Bereich der Deichkronen wird die Standsicherheit erheblich gefährdet.
  • Trotz erhöhter Strömungsgeschwindigkeiten und dem damit verbundenen erhöhten Risiko bei Sturmfluten werden keine Aufspülungen im Bereich des Deichvorlandes vorgenommen.
  • Die Elbvertiefung läßt die Tide schneller, höher und weiter in die Elbe laufen. Dadurch ergeben sich für die Deiche bei Sturmflut:-eine Zunahme der Wasserstände
    -Schäden an Deichfüßen und Sperrwerken
    -Verringerung der Vorwarnzeiten
  • Die Zunahme der Sturmflutwasser bedingt die Notwendigkeit von Deicherhöhungen. Sicherheitsreserven der gerade erst erhöhten Deiche sind hinfällig. Gleiches gilt für private Hochwasserschutzmaßnahmen.
  • Die niedersächsische Deichlinie ist abschnittsweise in unzureichendem Zustand. Bis zur Umsetzung der geplanten Verstärkungsmaßnahmen wird hier durch das Vorhaben das Risiko eines Deichbruches in nicht vertretbarer Weise erhöht.
  • Durch die Öffnung des Belumer Sommerdeichs wird es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Sicherheit des Elbehauptdeiches und damit des gesamten Hochwasserschutzes im Gebiet kommen. Dies gilt insbesondere angesichts der vorhabensbedingt erhöhten Schwallbildung vor den Ostesperrwerk. Zusätzlich sind längere und intensivere dynamische Belastungen bei Sturmfluten und eine Vernässung des Hauptdeichs wegen der gewollten Überflutungen zu erwarten. Auch wird es durch diese Überflutungen und die andere Bewirtschaftung zu Viehtrittschäden und erhöhtem Treibselanfall am Hauptdeich und im Bereich des Ostesperrwerks kommen.
  • Die sehr sensible derzeitige Regelung des Ostesperrwerks muß vorhabensbedingt verändert werden. Dies wird bei Sturmflut wegen der erforderlichen früheren Schließung des Ostesperrwerks die Ostedeiche durch zusätzlichen Wasseraufstau gefährden. Bereichsweise wird es dann zum Überlaufen der Oste-Deiche kommen (z.B. in Laumühlen).
  • Die geplante Vernässung im Bereich des Maßnahmegebietes Hetlingen/Giesensand wird durch eine permanente Feuchtigkeitseinwirkung die Sicherheit des Landesschutzdeichs gefährden.

Daher sind fehlende Informationen über Topographie des Deichvorlandes, der hochgelegenen Wattflächen und in Flachwasserbereichen unter Küstenschut.htmekten einzuholen.

Eine Beweissicherung für wasserbauliche Anlagen incl. der Deiche muß unter besonderer Berücksichtigung des Zustand des vorhandenen Deckwerks und der Fußsicherung in Schardeichanlagen durchgeführt werden. Die hierzu notwendigen Profilaufnahmen sind vor Beginn der Maßnahme und dann jährlich durchzuführen. An den Beweissicherungsstrecken ist zusätzlich die Änderung des Flußbettes zu dokumentieren.

Regularien zur Einhaltung des Tidefensters sind vorzugeben, um erhöhte Geschwindigkeiten zu unterbinden und damit eine zusätzliche Beeinträchtigung der Deiche durch schiffserzeugte Belastungen auszuschließen.

Die notwendigen Kosten für Deicherhöhungen und Folgekosten für aus der Erhöhung resultierende Sicherungsmaßnahmen der Straßenbaulastträger und Anlieger, für die Anlage von Deckwerken und Böschungssicherungen sowie für die Unterhaltung scharliegender Deichfußabschnitte hat der TdV zu übernehmen. Auch die Kosten für die erhöhte Deichunterhaltung (z.B. Anlage eines Treibselräumweges im Belumer Außendeich), die durch Zwangsmitgliedschaften in Deichverbänden z.T. von Privatpersonen zu tragen sind, müssen erstattet werden.

Da die Öffnung des Sommerdeichs Belum nicht genehmigungsfähig ist, ist zum einen der Sommerdeich wegen der Auswirkungen des Vorhabens zu verstärken. Zum anderen ist mit einem erhöhten Unterhaltungsaufwand für den Sommerdeich zu rechnen.

Es wurde beantragt (Dok.-Nr. BO040), die Stellungnahme der Stadt Winsen vom 09.10.1997 wie folgt zu ergänzen: Der Hochwasserschutz muß auch für den Ortsteil Laßrönne gewährleistet sein und werden.

In der Erörterung wurde vertiefend eingewendet bzw. beantragt,

- den Anstieg der schiffserzeugten Wellen auch für die Baggergutablagerungsfläche Hollerwettern-Scheelenkuhlen zu untersuchen, da zu befürchten steht, daß bei bestimmten Wasserständen Wellen erhöhter Energie die Deichfüße erreichen,

- auch die Einflüsse möglicher ausbaubedingter Grundwasserbeeinflussungen (durch Veränderungen der Sohldurchlässigkeit) auf die Deichstandsicherheit zu untersuchen.

- auf die Kompensationsmaßnahme Belumer Außendeich zu verzichten, weil sie Treibselanfall am nordkehdinger Hauptdeich verursachen wird.

Die Einwendungen sind jedoch ganz überwiegend unbegründet.

Das gilt insbesondere für die Befürchtung, daß Uferabbrüche im Deichvorland und am Deichfuß wie auch die durch die (im Rahmen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme im Bereich Belumer Außendeich) geplante Vernässung verursachte Feuchtigkeitseinwirkung die Deichsicherheit gefährden. Zwar sind nach den Ausführungen in den Fachgutachten zu den Schutzgütern Boden (MATERIALBAND V) sowie Pflanzen und Tiere - Terrestrische Lebensgemeinschaften (MATERIALBAND VI) Uferabbrüche grundsätzlich möglich. Denn bei einem ausbaubedingten Thw-Anstieg von über 1 cm werden bestimmte, auf Wasserstandsänderungen empfindlich reagierende Biotope der ufernahen Säume geschädigt. Als Folge der Vegetationsschädigung ist Erosion im Uferbereich möglich. Im Bereich des Belumer Außendeichs jedoch prognostiziert die BAW-AK Thw-Erhöhungen < 1 cm (vgl. Kap. 5.1.3.1 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND I). Biotopflächenverluste und infolgedessen Uferabbrüche sind deshalb in diesem Bereich aufgrund der geplanten Maßnahme nicht zu erwarten, da die Thw-Erhöhung unterhalb des Schwellenwertes liegt (vgl. Kap. 9.4.2.3 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND VI).

Der von den Einwendern beobachtete Sandaustrag am Deich von Kollmar und am Deich im Bereich der Störmündung existiert bereits heute. Er steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Elbeausbau und wird durch diesen nicht verändert. Ähnliches gilt auch für die Deichabschnitte im Bereich Störmündung und Hollerwettern, zumal der morphologische Nachlauf nach den Berechnungen der BAW-AK (vgl. MATERIALBAND I) im Abschnitt zwischen Hollerwettern und Scheelenkuhlen nicht bis an die Deichfüße reicht.

Maßnahmebedingt ist auch nicht mit einer Verstärkung und/oder Beschleunigung einer Südverlagerung der Hauptrinne der Elbe zu rechnen. Durch die geplante Fahrrinnenvertiefung wird die Fahrrinne hydraulisch glatter, so daß zwar in der Fahrrinne, i.d.R. nicht jedoch in den Seitenbereichen, die Strömungsgeschwindigkeiten leicht zunehmen. Die in der Einwendung geäußerte Befürchtung, daß sich die Unterwasserböschung in der Außenkurve der Elbe zwischen Cuxhaven und Belum maßnahmebedingt in Richtung Deckwerk verschieben wird, ist deshalb unbegründet. Zwar wird in dieser Krümmung am Prallhang natürlicherweise die Erosion - wie sie im Ist-Zustand bereits besteht - auch künftig weiter wirksam sein. Die Untersuchungen mit dem hochauflösenden mathematischen Modell haben jedoch gezeigt, daß weder die Ebbe- noch die Flutströmung noch die residuelle Geschiebefracht im ufernahen Bereich, also im Bereich der Unterwasserböschungen vor dem Deckwerk, ausbaubedingt zunehmen werden. Maßnahmebedingte Gefährdungen der Sicherheit der Deiche und Deckwerke können deshalb ausgeschlossen werden. Ebenso unbegründet ist die Befürchtung einer extremen Gefährdung des Prallhangs im Bereich der Wilstermarsch. Zwar liegt der Abschnitt Hollerwettern - Scheelenkuhlen im Prallhangbereich der Elbe und gehört damit zu den natürlicherweise stark angeströmten Bereichen, durch den Fahrrinnenausbau sind jedoch keine Verschlechterungen zu erwarten. Insbesondere bei Brokdorf, wo auch Windwellen über eine lange Anlaufstrecke einwirken, werden mit der geplanten Baggergutablagerungsfläche (Erläuterungsbericht, Teil C1) die Strömungen am Ufer und folglich die erosiven Wirkungen spürbar verringert.

Auch eine standsicherheitsrelevante Gefährdung von Deichen infolge maßnahmebedingt langanhaltender Hochwasserstände kann ausgeschlossen werden. Denn vorhabensbedingt ist mit Zu- und Abnahmen der Verweildauern von Hochwasserständen von nur wenigen Minuten zu rechnen (MATERIALBAND I, Band 1). Es kommt hinzu, daß bereits bei der Standsicherheitsberechnung von Deichen in der Regel stationäre Wasserstände zugrundegelegt werden, die gegenüber den instationären Verhältnissen des Wasserwechsels zwischen Ebbe und Flut eine weit größere Belastung darstellen. Auf die letztere jedoch ist die Standsicherheit von Deichen ausgelegt.

Ferner trifft es zwar zu, daß sich neben den Scheitelhöhen auch die Laufzeiten der (Sturm-)tiden nach dem Ausbau verändern werden. Nach den Untersuchungen werden zukünftig Sturmflutscheitelwasserstände etwa am Pegel St. Pauli bis zu rd. 5 Minuten früher eintreten (MATERIALBAND I, Band 1). Angesichts der Gesamtlänge der Vorwarnzeiten im konkreten Sturmflutfall kann daraus jedoch keine Verschlechterung des praktischen Hochwasserschutzes abgeleitet werden.

Aus Anlaß des Vorhabens bedarf es auch nicht der von den Einwendern für notwendig gehaltenen allgemeinen Deicherhöhung oder sonstigen Verstärkung von Hochwasserschutzanlagen. Denn die Ergebnisse der hydronumerischen Modellierungen (vgl. Umweltverträglichkeitsstudie, Kap. 5 und MATERIALBAND I, Band 1) haben gezeigt, daß sich die Scheitelwasserstände bei der für den Hochwasserschutz an der gesamten Tideelbe maßgeblichen Bemessungssturmflut ausbaubedingt lokal um lediglich maximal 1,5 cm erhöhen werden. Eine solche Erhöhung stellt die grundsätzliche Sicherheit der Hochwasserschutzanlagen entlang der Elbe nicht in Frage. Sie wird vielmehr in den vorhandenen Sicherheitszuschlägen aufgehen, ohne gleichzeitig die vorhandenen Sicherheitszuschläge sicherheitsrelevant zu verkürzen. Deren Erschöpfung setzt nämlich das Zusammentreffen verschiedener, gegenüber der Wasserstandserhöhung dominanter Einflußfaktoren voraus. Hochwasserschutzanlagen, die allerdings bereits heute den Anforderungen des Hochwasserschutzes nicht genügen, bedürfen aus eben diesem Grund einer Verstärkung. Eine Risikoerhöhung durch den beantragten Ausbau ist deshalb auch insoweit ausgeschlossen.

Auch durch das Öffnen des Sommerdeiches in Belum wird es zu keiner Gefährdung des dahinterliegenden Hauptdeiches kommen. Gleiches gilt für den Landesschutzdeich im Bereich des Maßnahmegebiets Hetlingen/Giesensand. Denn der Hauptdeich (Deichkrone bei 8,0 m NN) gewährleistet auch ohne den Sommerdeich den Hochwasserschutz für die dahinterliegenden Flächen. Der Sommerdeich und der Hauptdeich dienen nämlich nicht nur als Einheit zum Hochwasserschutz, sondern der Hauptdeich allein ist so ausgelegt, daß er den Hochwasserschutz gewährleistet. Bei Sturmfluten ist der Sommerdeich zudem - unabhängig von einer Öffnung - immer überflutet. Auch die Befürchtung der Schwächung des Hochwasserschutzes im Bereich der Ostemündung bleibt unbegründet. Denn die von der BAW-AK prognostizierten Veränderungen der Tidedynamik bei Sturmfluten sind so gering, daß eine Verminderung der Hochwassersicherheit ausgeschlossen werden kann. In der Oste selbst ist mit nur sehr geringen ausbaubedingten Änderungen der Tideparameter zu rechnen (vgl. MATERIALBAND I). Während das Tidehochwasser sich überhaupt nicht verändern wird, ist beim Tideniedrigwasser höchstens mit einer Absenkung von unter 2 cm im untersten Teil der Oste zu rechnen. Die Änderungen der Strömungsgeschwindigkeiten sind ebenfalls nicht nennenswert. Die Sturmflutscheitelhöhen im Bereich der Ostemündung werden sich um deutlich weniger als 1 cm verändern. Eine ausbaubedingte Gefährdung der Deichsicherheit an der Oste ist deshalb ausgeschlossen. (vgl. Kap. 5.3 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND I). Schließlich steht der Deichsicherheit auch nicht entgegen, daß nach der Öffnung des Sommerdeichs bzw. nach Durchführung der Kompensationsmaßnahmen im Maßnahmegebiet Belumer Außendeich ein vermehrter Treibselanfall jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann. Denn dieser, wie auch der Schutz vor Viehtrittschäden, ist im Zuge der Deichunterhaltung und -verteidigung zu bewältigen.

Ebensowenig bedarf es aus Anlaß des Vorhabens einer Änderung der Öffnungs- und Schließregelung des Ostesperrwerks. Denn nach der Untersuchung der ausbaubedingten Änderung der Sturmflutkenngrößen in der Elbe im Bereich der Oste ist selbst unter Einbeziehung der extremen Bemessungssturmflut, also bei Zugrundelegung ungünstigster Bedingungen, nicht mit schließzeitrelevanten Änderungen zu rechnen (MATERIALBAND 1, Band 1). Wasserseitige oder landseitige Schäden an den Ostedeichen sind nicht zu erwarten, da die höheren Fluten weiterhin vom Sperrwerk gekehrt werden.

Der Deichsicherheit steht auch nicht eine Beeinträchtigung durch schiffserzeugte Belastungen entgegen. Insoweit haben die Gutachten ergeben, daß sich bei Einhaltung angemessener Geschwindigkeiten, wie sie sich aus der Seeschiffahrtsstraßenordnung ergibt, selbst bei Zunahme der Schiffstiefgänge keine ausbaubedingte Verschlechterung ergibt, weil die erhöhte schiffserzeugte Belastung durch eine Vergrößerung des Fahrrinnenquerschnitts kompensiert wird (Umweltverträglichkeitsstudie Kap. 5; MATERIALBAND I; MATERIALBAND XIII Teil B). Nicht als ausbaubedingte Folge allerdings ist die Beeinträchtigung durch unangemessen hohe Schiffsgeschwindigkeiten anzusehen, die unabhängig vom Ausbauzustand auch bereits heute nicht durch die Planfeststellungsbehörde ausgeschlossen werden kann.

Schiffserzeugte Wellenbelastungen sind, wie der obige Antrag zutreffend darstellt, tatsächlich für die Baggergutablagerungsfläche Hollerwettern-Scheelenkuhlen nicht ausdrücklich untersucht worden. Einer Nachuntersuchung bedarf es allerdings dennoch nicht, da die übrigen Ergebnisse der Untersuchungen sich dahingehend interpretieren lassen, daß die Baggergutablagerungsflächen infolge geringerer Wassertiefe eher zu einer Verminderung der Wellenhöhe beitragen.

Auch einer zusätzlichen Untersuchung des Einflusses möglicher ausbaubedingt veränderter Grundwasserverhältnisse auf die Standsicherheit der Deiche bedurfte es nicht, da die Angaben in den entsprechenden Fachgutachten der Antragsunterlagen derartige Einflüsse ausschließen (vgl. MATERIALBAND IV): Aufgrund der bisherigen Ausbaumaßnahmen in der Elbe ist bereits jetzt vor allem im Bereich der Fahrrinne von einem überall guten Grundwasserkontakt der Elbe auszugehen. Auch die Entfernung einer Kolmationsschicht wird bei Fahrrinnenvertiefungen für das Grundwasser keine bedeutende Rolle spielen, weil sich die Abdichtung bereits in kürzester Zeit wieder wie vorher einstellt. Insgesamt ist davon auszugehen, daß keine Veränderung des hydraulischen Kontaktes zwischen Grundwasser und Elbwasser und somit auch keine maßnahmebedingte Beeinflussung des Grundwassers eintreten wird.

Dem Interesse an einer Beweissicherung wird hinreichend durch das oben verfügte Beweissicherungskonzept Rechnung getragen.

b) Standsicherheit der Ufer

Die Standsicherheit der Ufer ist als ein materieller, vor allem aber auch als ein Sicherheitsbelang bereits in der Planung berücksichtigt worden.

Im Bereich befestigter Uferabschnitte sind nach den Ergebnissen des Gutachtens über die Standsicherheit der Unter- und Überwasserböschungen sowie der Uferdeckwerke (MATERIALBAND XIII, Teil B) keine ausbaubedingten Belastungszunahmen zu erwarten. Im Rahmen des Gutachtens wurden die Auswirkungen der veränderten Profilquerschnitte, Sturmflutwasserstände, Seegangsbelastung sowie der schiffserzeugten Belastungen auf die Standsicherheit der Deckwerke untersucht. Nach Einschätzung des Fachgutachters verursachen die von der BAW-AK prognostizierten Veränderungen hydrologischer Kenngrößen keine Zunahme der Beanspruchung von Deckwerken.

Im Bereich nicht befestigter Uferabschnitte sind nach den Ausführungen in den Fachgutachten zu den Schutzgütern Boden sowie Pflanzen und Tiere - Terrestrische Lebensgemeinschaften - an der Elbe und den Nebenflüssen bei einem Thw-Anstieg > 1 cm Uferabbrüche möglich, wenn bestimmte, auf Wasserstandsänderungen empfindlich reagierende Biotope der ufernahen Säume geschädigt werden. Als Folge der Vegetationsschädigung kann es grundsätzlich zur Erosion im Uferbereich kommen. Dieser Wirkungszusammenhang ist in der Umweltverträglichkeitsstudie bei der Prognose zu den Schutzgütern Boden (Kap. 9.3) und Terrestrische Lebensgemeinschaften (Kap. 9.4.2) sowie in den MATERIALBÄNDEN V und VI ausführlich beschrieben. Für die einzelnen Bereiche gilt:

Im Bereich zwischen km 695 und km 722 prognostiziert die BAW-AK Thw-Erhöhungen < 1 cm (vgl. Kap. 5.1.3.1 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND I). Biotopflächenverluste und infolgedessen Uferabbrüche in diesem Bereich sind deshalb nicht zu erwarten.

Im Bereich der Hetlinger Binnenelbe wurden Thw-Erhöhungen > 3 cm (vgl. Ergänzungsband der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND I) prognostiziert. Demzufolge besteht dort das Risiko von Biotopflächenverlusten und Uferabbrüchen an nicht verbauten Uferabschnitten. Nach dem Schätzverfahren betragen die von Flächenverlusten betroffenen Biotope im Mittel 5 % der an der Hetlinger Binnenelbe vorhandenen Biotope, die auf Wasserstandsänderung empfindlich reagieren.

Für den Bereich der Ostemündung prognostiziert die BAW-AK Thw-Erhöhungen < 1 cm (vgl. Kap. 5.1.3.1 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND I). Biotopflächenverluste und infolgedessen Uferabbrüche sind in diesem Bereich nicht zu erwarten. Die heute im Bereich der Ostemündung auftretenden Erosions- und Rinnenverlagerungsprobleme sind wahrscheinlich auf lokale Baumaßnahmen zurückzuführen.

Im Bereich zwischen Cuxhaven und Otterndorf werden Thw-Erhöhungen < 1 cm prognostiziert (vgl. Kap. 5.1.3.1 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND I), demzufolge sind Uferabbrüche in diesem Bereich nicht zu erwarten

Im Bereich der Gemarkung Freiburg prognostiziert die BAW-AK Thw-Erhöhungen von 1 bis 3 cm (vgl. Kap. 5 der Umweltverträglichkeitsstudie, Ergänzungsband der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND I). Demzufolge besteht dort das Risiko von Biotopflächenverlusten und infolgedessen Uferabbrüchen an nicht verbauten Uferabschnitten. Nach dem Schätzverfahren betragen die von Flächenverlusten betroffenen Biotope im Mittel 2 - 3,5 % der im Freiburger Raum vorhandenen Biotope, die auf Wasserstandsänderungen empfindlich reagieren.

Im Bereich Nordkehdingen prognostiziert die BAW-AK Thw-Erhöhungen von 1 bis 2 cm (vgl. Kap. 5.1.3.1 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND I). Biotopflächenverluste und infolgedessen Uferabbrüche in geringem Umfang sind in diesem Bereich nicht auszuschließen (vgl. Kap. 9.4.2.3 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND VI).

In Anschnitten von Krückau und Pinnau prognostiziert die BAW-AK Thw-Erhöhungen > 3 cm (vgl. Kap. 5.2.2 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND I). Demzufolge besteht dort das Risiko von Biotopflächenverlusten und Uferabbrüchen an nicht verbauten Uferabschnitten. Nach dem Schätzverfahren betragen die Flächenverluste betroffener Biotope im Mittel 5 % der an der Krückau und Pinnau vorhandenen Biotope, die auf Wasserstandsänderungen empfindlich reagieren (vgl. Kap. 9.4.2.3 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND VI).

In der Oste prognostiziert die BAW-AK keine Thw-Erhöhung (vgl. Kap. 5.2.2 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND I). Uferabbrüche infolge von Vegetationsschädigungen der ufernahen Säume sind dementsprechend nicht zu erwarten (vgl. Kap. 9.4.2.3 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND VI).

In Teilbereichen der Ilmenau prognostiziert die BAW-AK Thw-Erhöhungen > 3 cm (vgl. Kap. 5.2.2 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND I). Demzufolge besteht dort das Risiko von Biotopflächenverlusten und Uferabbrüchen an nicht verbauten Uferabschnitten. Nach dem Schätzverfahren betragen die Flächenverluste betroffener Biotope im Mittel 5 % der an der Ilmenau vorhandenen Biotope, die auf Wasserstandsänderungen empfindlich reagieren (vgl. Kap. 9.4.2.3 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND VI).

Im Bereich der Stör schließlich prognostiziert die BAW-AK Thw-Erhöhungen von 1 bis 2 cm (vgl. Kap. 9.1 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND I). Demzufolge besteht dort das Risiko von geringfügigen Biotopflächenverlusten und Uferabbrüchen an nicht verbauten Uferabschnitten. Nach dem Schätzverfahren betragen die Flächenverluste betroffener Biotope im Mittel 2 % der an der Stör vorhandenen Biotope, die auf Wasserstandsänderungen empfindlich reagieren (vgl. Kap. 9.4.2.3 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND VI).

Zur Beurteilung der Standsicherheit des Elbhanges im Bereich der Hamburger Delegationsstrecke wurde im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung ein Gutachten des Erdbaulaboratoriums Prof. Dr. Karl Steinfeld aus dem Jahre 1972 herangezogen. In diesem Gutachten wurde die Standsicherheit des Elbhanges für Querschnitte berechnet, die ungünstiger waren als die bei der Fahrrinnenanpassung geplanten Querschnitte Die damaligen Untersuchungen ergaben bereits für eine im Vergleich zu den aktuellen Planungen tiefere und näher an der Uferlinie gelegene Fahrrinne keine Gefährdung der Standsicherheit des Elbhanges. Somit ist eine Gefährdung des Elbhanges durch die geplante Fahrrinnenanpassung nicht zu erwarten (vgl. MATERIALBAND XIII, Teil B, S. 20). Da die im Gutachten angewendeten Berechnungsmethoden nach wie vor dem Stand des Wissens entsprechen, eignet sich das Gutachten auch als Beurteilungsgrundlage zur Abschätzung der Gefährdung durch die geplante Fahrrinnenanpassung.

Schließlich ist nach den Untersuchungsergebnissen auch nicht mit einer maßnahmebedingten Verschiebung des Gewässerbetts der Elbe zu rechnen.

In die Abwägung einzubeziehen ist auch der Wellenangriff und Absunk aus dem Fahrbetrieb auf der Elbe. Hier kommt es teilweise heute schon zu erheblichen Belastungen der Uferschutzanlagen und der unbefestigten Ufer. Die Uferbelastung wird jedoch aufgrund des Fahrrinnenausbaues nicht größer werden. Der durch die Baggerung größer werdende Fahrrinnenquerschnitt wird zu einer Verringerung des Schiffswiderstandes und einem geringeren Energieeintrag in das Gewässer führen. Folglich nimmt auch die Belastung aus Schiffsschwell und Absunk von der Tendenz her ab. Der notwendige Tidefahrplan für die ausgehenden Tiefgänger in Abhängigkeit zum Verlauf der künftigen Solltiefe über das Längsprofil wird für die größeren Containerschiffe sogar dämpfend auf ihre Geschwindigkeit wirken. Nach den Berechnungen der BAW-AK sind bei Einhaltung folgender Schiffsgeschwindigkeiten keine zusätzlichen, über das derzeitige Maß hinausgehenden Beanspruchungen durch schiffserzeugte Belastungen zu erwarten (vgl. Kap. 5.6 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND I): 1) Seemannshöft bis etwa Schulau < 10 Kn. 2) Schulau bis etwa Glückstadt < 12 Kn. 3) Glückstadt bis etwa Brunsbüttel < 14 Kn. 4) Brunsbüttel bis See< 17 Kn bzw. für Aufkommer zwischen Strom-km 705 und 708 < 12 Kn. Hingegen ist die (vielfach beklagte) Überschreitung angemessener Fahrgeschwindigkeiten unabhängig vom Fahrrinnenausbau und wird durch diesen weder erstmals ermöglicht noch sonst begünstigt. Das Ausbauvorhaben ermöglicht in erster Linie eine größere Auslastung der (Container)schiffe, die jedoch die Belange der Ufersicherheit nicht beeinträchtigt.

Uferabbrüche infolge ausbaubedingter Änderungen der Strömungsgeschwindigkeiten sind auch in den Nebenflüssen nach Einschätzung der BAW-AK nicht zu erwarten: Da die Geschwindigkeitserhöhungen nur äußerst geringe Werte erreichen, sind wirkungsvolle strömungsbedingte Erosionen in den Nebenflüssen auszuschließen (vgl. Umweltverträglichkeitsstudie, Kap. 5.2.4.6 sowie MATERIALBAND I).

Dem Interesse an einer Beweissicherung wird hinreichend durch das oben verfügte Beweissicherungskonzept Rechnung getragen. Im übrigen ist zum Schutze der Ufer eine entsprechende Auflage verfügt worden.

Hiergegen wurde zwar eingewendet:

Einwender: H00021, H00029, H00030, H00048, H00061, H00074, H00077, H00079, H00081, H00084, H00088, H00089, H00093, H00094, H00096, H00097, H00098, H00102, H00104, H00119, H00124, H00129, H00160, H00164, H00168, H00169, H00170, H00171, H00172, H00173, H00174, H00175, H00176, H00177, H00178, K00015, K00022, K00037, K00041, K00042, K00050, K00061, K00062, K00063, K00078, K00079, K00088, K00104, K00105, K00106, K00107, K00108, K00109, K00110, K00111, K00112, K00113, K00114, K00115, K00116, K00117, K00118, K00119, K00120, K00121, K00122, K00123, K00124, K00125, K00126, K00127, K00128, K00129, K00130, K00131, K00132, K00133, K00134, K00136, K00162, K00165, K00166, K00167, K00168, K00169, K00173, K00176, K00184, K00190, K00191, K00192, K00217, K00223, K00224, K00225, K00231, K00234, K00237, K00241, K00246, K00252, K00255, K00267, K00269, K00270, K00271, K00272, K00285, K00286, K00292, K00295, K00296, K00314, K00315, K00353, K00354, K00355, K00357, K00358, K00359, K00360, K00361, K00362, K00394, K00395, K00396, K00397, K00398, K00399, K00400, K00401, K00407, K00408, K00409, K00410, K00411, K00412, K00413, K00414, K00415, K00416, K00417, K00422, K00423, K00428, K00431.

Die maßnahmebedingte Veränderung von Strömungsgeschwindigkeit, Tidenhub und Flutwasserständen, die Zunahme des Schiffsschwells und der Seegangsbelastung sowie die Schädigung der Ufervegetation und die Abnahme der Flachwasserbereiche wird entlang der Elbe und der Nebenflüssen (z.B. Oste, Este, Lühe) eine stärkere Erosion der Ufer zur Folge haben. Dies führt

  • entlang der Deichlinie zu einer Gefährdung der Deichsicherheiten
  • bei bebauten oder genutzten Ufer- bzw. ufernahen Bereichen zu Schäden an Gebäuden und Grundeigentum
  • zu dem Erfordernis zusätzlicher Uferbefestigungen entlang der Elbe und ihrer Nebenflüsse, die ihrerseits eine weitere Vernichtung von Flachwasserzonen und Bepflanzungen zur Folge haben.

Zusätzlich wird die Fahrrinnenvertiefung und die Aufhöhung der Flachwasser- und Wattbereiche die Form auflaufender (Sturm-)Flutwellen verändern. Dies bedingt das Auftreten eines hydraulischen Sprungs (Bore), dessen Energie z.T. mit großer Kraft auf die Ufer einwirken wird.

Konkrete Gefährdungen der Ufer bestehen für eine Reihe von Abschnitten entlang der Elbe und der Nebenflüsse (z.B. Neufelder Koog, Abschnitt Cuxhaven bis Oste, Sommerdeich Belum, Ostemündung und der diesbezüglich schon vorgeschädigten Osteverlauf, Gemeinde Hechthausen, Gemeinde Neuhaus-Bülkau, Scheelenkuhlen, Gemeinde Büttel, Neuendeich und Umfeld Hafeneinfahrt Glückstadt, Krautsand, Abschnitt Sperrwerk Abbenfleth - Hafen Bützflether Sand, Gemeinde Lühesand, Wilstermarsch, Kolmar/Steindeich, Störmündung und untere Stör, Krückau und Pinnau, Fährmannssand, Juelssand Bereich des Schwengsiel-Schleusenverbandes, Sommerdeich der Hetlinger Binnenelbe, Elbhang von Altona bis Wedel, Ilmenau). Der Ausbau der Elbe wird in diesen Bereichen zu einer Zunahme der Ufererosion führen. Dies gilt vor allem für Prallhangabschnitte wie den Bereich Otterndorf/Glameyer-Stack, wo sich die nach Süden gerichtete Verlagerungstendenz der Elbe verstärken wird. Dies hat eine Zunahme der Erosion des Watts bzw. der Vorlandflächen und damit eine Gefährdung der Deckwerke und Deiche zur Folge.

Auch für den Bereich zwischen dem Bützflether Sand und der Schwingemündung werden aufgrund Verlegung der Fahrrinne Richtung niedersächsisches Ufer zusätzliche Uferabbrüche befürchtet.

Zwischen Strom-km 635 und 706 wurde nur ein Querschnitt bzgl. seiner Böschungsstandsicherheit untersucht. Wegen der fehlenden Höhenangaben ist nicht sichergestellt, daß dies, wie im Antrag dargestellt, auch der ungünstigste Querschnitt ist.

Dieser sollte anhand einer genauen Echolot- und Geländeaufnahme festgelegt und dann auch bzgl. der Deichsstandsicherheit geprüft werden. Darüber hinaus sind im genannten Abschnitt - insbesondere aber auch im Lühe- und den Schwingemündungsbereich sowie im Bereich Twielenfleth - zusätzliche Querschnitte zu prüfen.

Auch die am meisten gefährdeten Querschnitte im Bereich Cuxhaven wurden nicht untersucht. So ist die Bauwerksstandsicherheit der Neuen Seebäderbrücke / Cuxhaven bereits jetzt durch die Entwicklung der Gewässersohle akut gefährdet (Reduktion der Verkehrslasten). Bei weiteren ausbaubedingten Vertiefungen im Unterwasserbereich ist das Bauwerk insgesamt gefährdet.

Der Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch vorhabensbedingte Uferabbrüche ist im Bereich von Krautsand (Reetgewinung), Allwöhrdener Außendeich und Brammersand (Grünlandnutzung) zu erwarten.

Im Bereich des Deichverbandes Nordkehdingen weicht z.B. der derzeitige Uferverlauf infolge aktueller Uferabbrüche schon um bis zu 100 m von der in den Unterlagen dargestellten Uferlinie ab.

Auch für den Bereich Cuxhaven weichen die Angaben der Gutachter Enders/Dührkop zu Breiten und Tiefen der Elbe und zu Neigungsverhältnissen der Uferbauwerke sowie zum Fortschritt der Erosion / Verlagerung des Stromstrichs von den tatsächlichen Verhältnissen ab..

Die Planungsunterlagen enthalten keine Angaben über die Folgen der geplanten Fahrwasseranpassung für den Bereich der Cuxhavener Uferbauwerke.

So wird die Belastung der Ufer durch den Schiffsschwell im Bereich Cuxhaven wegen der 35%igen Zunahme des Containerschiffsverkehrs entgegen den Aussagen in den Antragsunterlagen zunehmen und zu Schäden an Uferbauwerken führen.

Daher muß in einem Beweissicherungsverfahren die Aufnahme von Elb- und Deichvorlandprofilen in Verbindung mit Echolotaufnahmen in jährlichem Rhythmus gefordert werden. Hierbei ist auch der Elbmündungstrichter mit einzubeziehen. Der Ist-Zustand ist unbedingt vor Beginn der Fahrrinnenanpassung aufzunehmen.

Zur Reduzierung der Gefährdung durch Schiffsschwell muß die zulässige Fahrgeschwindigkeit auf <= 12 kn festgelegt werden.

Die Stromgeschwindigkeit wird durch die Strombaumaßnahmen gewollt erhöht. Für das damit verbundene Risiko bei Sturmfluten werden jedoch keine Aufspülungen in Bereich des Deichvorlandes vorgenommen.

Es sind die Ufersicherungen (etwa an der Pinnau in den Bereichen Moorrege und Uetersen, Kolmar/Steindeich) z.B. durch Sandvorspülungen bis MThw-Linie (Krautsand, Bereich Otterndorf) und Wiederherstellung vorhandener Deckwerke und Buhnen vor der Elbvertiefung durchzuführen, um die Deichsicherheit zu gewährleisten.

Entlang des Elbufers von Altona bis Wedel werden Strandaufspülungen zur Ufersicherung nicht ausreichend sein. Hier muß der Antragsteller eine Berechnung der Sicherungskosten für diesen Abschnitt vorlegen.

Die Kosten zur Behebung der Uferschäden bzw. für notwendige Sicherungsmaßnahmen gehen zu Lasten des Trägers des Vorhabens. Uferabbrüche und Rutschungen müssen über schadensverhütenden Maßnahmen nach WaStrG §19 Abs. 3 ausgeglichen werden.

Durch die zusätzlich erforderlichen Ufer- und Randbefestigungen werden auf der anderen Seite weitere Flachzonen und Bepflanzungen vernichtet.

Im Gegensatz zur schiffserzeugten Belastung stehen für die strömungsbedingte Belastung von Ufern keine vergleichbaren Unterlagen zur Verfügung, die eine Prognose zur Uferstabilität ermöglichen.

In der Erörterung wurde ergänzend

- beantragt, daß der Vorhabensträger zukünftig die Ufersicherung von der Baumrönne bis zur Medemmündung unterhalten möge, da Beeinträchtigungen von Watt und Ufersicherung zu erwarten seien,

- kritisch nachgefragt, wie sich im Bereich der erosionsbelasteten Ufer in Hollerwettern die Sicherheit der über die Oberkante der Baggergutablagerung hinausreichende Uferböschung, d.h. die verbleibende Böschung zwischen der Oberkante der Ablagerung und dem Wasserspiegel, darstelle,

- die Stabilität der Baggergutablagerungsflächen angezweifelt,

- beantragt, wegen einer zu befürchtenden Erosion am Otterndorfer Watt ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, Sicherungsmaßnahmen durchzuführen und die zukünftigen Unterhaltungsmaßnahmen am deckwerk zu übernehmen.

Die Einwendungen und Anträge stehen jedoch einer Zulassung des Vorhabens nicht entgegen. Sie sind überwiegend aus den oben dargelegten Erwägungen unbegründet.

Ergänzend ist auszuführen:

Sofern die ausbaubedingte Entstehung einer "Bore" befürchtet wird, ist dem entgegenzuhalten, daß sich die Form von (Sturm)tidekurven in der Unter- und Außenelbe durch den Fahrrinnenausbau und seine evtl. morphologischen Folgeerscheinungen nur unwesentlich ändern wird. Mit dem ausbaubedingten Auftreten von "Boren" oder ähnlichen Erscheinungen ist nicht zu rechnen.

Es trifft auch nicht zu, daß zwischen Strom-km 635 und 706 lediglich nur ein einziger Querschnitt zur Böschungsstandsicherheit untersucht worden ist, und daß im übrigen die Standsicherheitsuntersuchung lückenhaft oder sonst defizitär sei. Vielmehr wurden im Rahmen des Gutachtens über die Standsicherheit der Unter- und Überwasserböschungen sowie der Uferdeckwerke (MATERIALBAND XIII, Teil B) die Auswirkungen der veränderten Profilquerschnitte, Tidedynamik, Sturmflutwasserstände, Seegangsbelastung sowie der schiffserzeugten Belastungen auf die Standsicherheit der Deiche untersucht. Nach einer qualitativ vergleichenden Untersuchung wurden von 31 potentiell gefährdeten Querschnitten fünf ausgewählt, an denen die Standsicherheit rechnerisch überprüft wurde. Von allen untersuchten Querschnitten weisen diese fünf die höchste potentielle Gefährdung der Standsicherheit auf. Im Bereich zwischen Strom-km 635 und 706 befinden sich insgesamt 4 der 5 intensiv untersuchten Querschnitte (vgl. Kap. 9.9 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND XIII). Es handelt sich im einzelnen um die Querschnitte bei Strom-km 646,0 (Lühemündung West), 667,1 (Schwarztonnensand- Kollmar I), 681,5 (Wewelsfleth) und 688,46 (Scheelenkuhlen). Weiter befinden sich von den untersuchten 31 Querschnitten zwei Querschnitte im Bereich der Lühemündung (Lfd. Nr. 6 und 7 der Untersuchung), ein Querschnitt im Bereich Twielenfleth (Lfd. Nr. 9 der Untersuchung) und ein weiterer Querschnitt im Bereich der Schwingemündung (Lfd. Nr. 11 der Untersuchung). Da die rechnerische Überprüfung der Standsicherheit an den fünf Querschnitten die Betrachtung des ungünstigsten Falls darstellt, läßt sich aus dem Nachweis der Standsicherheit der Böschungen und Uferdeckwerke in diesen Bereichen die Schlußfolgerung ziehen, daß die Standsicherheit der übrigen Querschnitte ebenfalls gewährleistet ist.

Was den Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch vorhabensbedingte Uferabbrüche anbelangt, ist nach Kap. 9.10.1 der Umweltverträglichkeitsstudie davon auszugehen, daß es oberhalb von Elbe km 688 zu Verlusten von Grünland durch den maßnahmebedingten Hochwasseranstieg kommen kann. In diesen Bereich fallen somit auch die Gebiete Allwöhrdener Außendeich/Brammersand. Für das gesamte Untersuchungsgebiet der Umweltverträglichkeitsuntersuchung, d.h. einschließlich aller Nebenflüsse, wurde in den Antragsunterlagen mit einem vereinfachten Schätzverfahren ein Verlust ufernaher landwirtschaftlicher Nutzfläche von 2,6 ha ermittelt. Dies entspricht einem Prozentsatz von 0,02 % an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Untersuchungsgebiet. Flächenverluste ergeben sich vorhabensbedingt auch für die Reet- bzw. Binsengewinnung an der Elbe oberhalb von km 688 (vgl. Umweltverträglichkeitsstudie, Kap. 9.10.1); diese konnten jedoch nicht quantifiziert werden.

Soweit bemängelt wird, daß die Uferlinie im Bereich des Deichverbands Nordkehdingen von der in den Antragsunterlagen dargestellten Uferlinie abweicht, hindert ein solcher Umstand die Planfeststellung nicht. Denn die in den Antragsunterlagen dargestellte Uferlinie basiert im wesentlichen auf der Auswertung von Luftbildern aus dem Jahr 1992 (vgl. Kap. 7.1.1.3), die zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung die aktuellste Datengrundlage darstellten. Da sich die Morphologie des Untersuchungsgebietes durch eine sehr hohe Dynamik und somit durch permanente Änderungen auszeichnet, sind Abweichungen der aktuellen Uferlinie von der in den Antragsunterlagen dargestellten Uferlinie nicht auszuschließen. Sie sind aber auch für die Frage der Zulässigkeit des Vorhabens tolerabel, solange sich die Veränderung in einer Größenordnung bewegt, die die entscheidungserheblichen Belange nicht in einem gänzlich anderen Licht erscheinen läßt. Zudem handelt es sich bei dem Hinweis der Einwender um eine Veränderung, die gerade nicht durch den Fahrrinnenausbau hervorgerufen wurde.

Auf die Frage, ob für den Bereich Cuxhaven die der Standsicherheitsunteruchung zugrundegelegten Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen kommt es im Ergebnis nicht an. Denn der Abstand des Fahrrinnenrandes zu den Uferbauwerken im angesprochenen Bereich zwischen Kugelbake und Steubenhöft beträgt mindestens 250 m. also deutlich mehr als nur 100 m. Eine Fahrrinnenvertiefung ist in diesem Bereich nicht erforderlich, da bereits ausreichende Tiefen vorhanden sind. Der prognostizierte Nachlauf beschränkt sich auf einen Bereich von etwa 50 m südlich der Fahrrinne. Die Standsicherheitsuntersuchung (MATERIALBAND XIII, Teil B) zeigt jedoch, daß eine Vertiefung überhaupt nur dann auf die Standsicherheit der Uferbauwerke Einfluß haben kann, wenn sie in einem geringeren Abstand als 100 m zum Uferbauwerk ausgeführt wird. Entsprechend lassen sich die Ergebnisse der Fachgutachter Enders und Dührkop (MATERIALBAND XIII, Teil B) für den Bereich Cuxhaven wie folgt zusammenfassen : 1) Durch die Veränderung der Profilquerschnitte sind keine negativen Auswirkungen auf die Uferbauwerke zu erwarten. 2) Aufgrund der geringen hydromechanischen Veränderungen im Bereich Cuxhaven (vgl. MATERIALBAND I) ist nicht damit zu rechnen, daß sich die Gefahr des hydraulischen Grundbruchs erhöht. 3) Bei Einhaltung angemessener Schiffsgeschwindigkeiten sind keine zusätzlichen, über das derzeitige Maß hinausgehende Beanspruchungen durch schiffserzeugte Belastungen zu erwarten. 4) Die prognostizierten geringfügigen Veränderungen des Seegangsklimas und der Sturmflutwasserstände haben keine nennenswerte Mehrbelastung der Uferdeckwerke zur Folge.

Von den Einwendern wurde auch verlangt, daß wegen der beabsichtigten Strömungsgeschwindigkeitserhöhung Aufspülungen im Deichvorland zur Abwendung von Sturmflutrisiken vorgenommen werden müßten. Bei dieser Einwendung wurde allerdings außer Acht gelassen, daß durch die geplanten Baggergutablagerungsflächen die Strömungsgeschwindigkeiten nur örtlich und in der Fahrrinne erhöht werden sollen. In den ufernahen Bereichen ergibt sich jedoch die gewünschte Tendenz zur Verringerung der Strömungsgeschwindigkeit (MATERIALBAND I). Grundsätzlich stellt ein solcher Einbau eine Maßnahme dar, die zur Dämpfung der Tidedynamik und damit zur Tidehubverringerung führt. Aus den obigen Ausführungen ergibt sich keine Notwendigkeit für eine zusätzliche deichnahe Aufspülung.

Soweit gefordert wurde, Ufersicherungen (etwa an der Pinnau in den Bereichen Moorrege und Uetersen, Kolmar/Steindeich) z.B. durch Sandvorspülungen bis MThw-Linie (Krautsand, Bereich Otterndorf) durchzuführen und vorhandene Deckwerke und Buhnen vor der Elbvertiefung wiederherzustellen, um die Deichsicherheit zu gewährleisten, bleibt auch diese Forderung unbegründet. Wie bereits oben ausgeführt, wird die Ausbaumaßnahme keine nachteiligen Auswirkungen auf die Deichsicherheit haben. Speziell für den angesprochenen Bereich wird sich nach den Ergebnissen des hydromechanischen Gutachtens (MATERIALBAND I) die Strömung in der Pinnau bei Ebbe nicht und bei Flut maximal um 1 cm/s erhöhen. Dieser Wert ist für erhöhte Erosionsbelastungen nicht signifikant. Bereits heute vorhandene Defizite an den Anlagen zur Ufersicherung sind aus Gründen der allgemeinen Deichsicherheit, nicht aber aus Anlaß des Ausbauvorhabens zu beheben.

Dem Interesse an einer Beweissicherung wird hinreichend durch das oben verfügte Beweissicherungskonzept Rechnung getragen. Das gilt auch für den entsprechenden, oben wiedergegebenen Antrag.

Sofern von Einwendern angenommen wird, daß im Zuge der Maßnahme Uferbefestigungen vorgesehen bzw. erforderlich sind, ist darauf hinzuweisen, daß derartige Maßnahmen im Zuge des Fahrrinnenausbaus nicht vorgesehen sind (vgl. Erläuterungsbericht, Teil C1 und C2), da die prognostizierten ausbaubedingten hydrologischen Veränderungen die Erfordernis derartiger Maßnahmen an keiner Stelle des Untersuchungsgebietes erkennen lassen.

Der Zulassung steht auch nicht entgegen, daß die Antragsunterlagen angeblich keine Darstellung enthalten, aus der sich die Auswirkungen einer strömungsbedingten Belastung von Ufern ergeben. Denn das Hydromechanikgutachten (MATERIALBAND I) zeigt für die Uferbereiche in der Tendenz eine Strömungsverminderung. Lediglich in den Kurvenaußenrissen, wo die Fahrrinne nah am Ufer verläuft, tritt die Verminderung nicht ein. In nur wenigen Fällen ergibt sich eine allerdings geringe Tendenz zur Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit. Diese Veränderungen sind jedoch so gering, daß eine Signifikanz für Veränderungen der Uferbelastungen aus diesem Parameter nicht besteht. Insofern bleiben auch die in diesem Zusammenhang erhobenen Forderungen und gestellten Anträge hinsichtlich einer Beweissicherung oder Unterhaltungsverpflichtung bzw. Kostenübernahme in der Sache unbegründet.

Hinsichtlich der Frage, wie sich im Bereich der erosionsbelasteten Ufer in Hollerwettern die Sicherheit der über die Oberkante der Baggergutablagerung hinausreichende Uferböschung darstellt, ist darauf zu verweisen, daß grundsätzlich von einer (so auch gewünschten) Abnahme der Strömungsgeschwindigkeiten und des Seegangs im Bereich der Baggergutablagerungsfläche auszugehen ist. An dieser Stelle sei nochmals auf die ufersichernde Funktion der Baggergutablagerungsflächen hingewiesen, die natürlich für den gesamten Böschungsbereich erzielt werden sollen. Die Standsicherheit der Baggergutablagerungsflächen kann aufgrund der vorgesehen Rand- und Fußschwellen als sichergestellt gelten.

Soweit in den Einwendungen weitergehend die Gefährdung der Deichsicherheit und Schäden an Gebäuden und Grundeigentum angesprochen werden, verweist die Planfeststellungsbehörde auf die vorangegangenen Ausführungen oben unter Ziffer VIII 4. sowie unten unter Ziffer VIII 11.

 

c) Sperrwerke und Entwässerungseinrichtungen

Zu dem Themenkomplex Sperrwerke und Entwässerungseinrichtungen werden folgende Auswirkungen und Beeinträchtigungen erwartet:

  • Schäden an Entwässerungseinrichtungen
  • Funktionsbeeinträchtigungen

(1) Schäden an Entwässerungseinrichtungen

Für die Frage der Zulässigkeit des Vorhabens waren auch mögliche Schäden an Sperrwerken und Entwässerungseinrichtungen zu prüfen, da diese Anlagen Bestandteile der Ordnung der Wasserwirtschaft sind, und damit Teil eines wichtigen Belangs darstellen.

Wie bereits dargestellt, haben jedoch die Untersuchungen der ausbaubedingten Änderung des Seegangs, der Sturmflutkenngrößen und der Wasserstände (vgl. MATERIALBAND I) ergeben, daß übermäßige, schadensgeneigte Belastungen der Sieltore oder eine sonstige Gefährdung der Anlagen der Wasser- und Bodenverbände nicht zu erwarten sind. Auf der Grundlage dieser Untersuchungen, die nicht zu beanstanden sind, geht die Planfeststellungsbehörde davon aus, daß ausbaubedingte Schäden an Entwässerungseinrichtungen wegen der nur geringen zu erwartenden Änderung der Tidewasserstände bzw. Sturmflutwasserstände sowie Seegangsverhältnisse nicht eintreten. Das zeigen deutlich etwa die Untersuchungsergebnisse für

  • den Bereich Twielenfleth: Anstieg des Thw max. 3 cm, Sturmflutwasserstände max. 0,5 cm bis 2 cm (vgl. MATERIALBAND I)
  • den Bereich zwischen Otterndorf und Cuxhaven: Anstieg des Thw max. 0,5 cm, Sturmflutwasserstände ebenfalls max. 0,5 cm (vgl. MATERIALBAND I)
  • den Bereich Nordkehdingen: Anstieg des Thw max. 2 cm, Sturmflutwasserstände max. 0,5 cm bis 1,5 cm (vgl. MATERIALBAND I)
  • die Ilmenau: Anstieg des Thw max. 3 bis 4 cm, Absinken des Tnw (im Mündungsbereich) max. 3 cm; (vgl. MATERIALBAND I)
  • die Oste: Erhöhung Thw < 0,5 cm, Absinken des Tnw (im Mündungsbereich) max. 1 cm; (vgl. MATERIALBAND I)

Unabhängig davon wurde zum Schutze der Entwässerungseinrichtungen eine entsprechende Schutzauflage verfügt.

Hiergegen wurde zwar eingewendet:

Einwender: H00021, H00058, H00060, H00088, H00097, H00160, H00164, H00196, K00061, K00116, K00122, K00162, K00198, K00200, K00209, K00211, K00223, K00232, K00234, K00246, K00282, K00282, K00285, K00286, K00292, K00293, K00314, K00315, K00357, K00358, K00359, K00360, K00361, K00362, K00379, K00382, K00383.

Im Materialband XIII fehlen folgende Sachgüter: Deichsiel Hetlinger Schanze, Deichsiele und Schöpfwerke Bielenberg, Hollerwettern, Brokdorf, Viertstieghafen, Harrwettern; Schöpfwerke Rhin-, Glückstadt-Nord, Brunsbüttel-Süd; Sperrwerk Wedeler Au. Folgende Sachgüter entfallen: Deichsiele Seestermüher Marsch, Brunsbüttel-Süd, St. Margarethen; Haus im St. Margarether Vorland. Folgende Sachgüter sind falsch erhoben: Haseldorfer Deichsiel als Schöpfwerk, Glückstadt-Docksschleuse als Schiffahrtsschleuse statt als Sperrwerk, Seevesiel als Schöpfwerk.

In der Umweltverträglichkeitsstudie ist der Einfluß der ausbaubedingten Veränderung der Tidedynamik auf die Entwässerung der Marschen nicht dargelegt und bewertet worden. Auch die Veränderung des Tidenhubs in den Nebenflüssen ist nicht ausreichend berücksichtigt. Damit können auch die zusätzlichen Belastungen der Sperrwerke und Entwässerungseinrichtungen nicht hinreichend beurteilt werden. Folgende Beeinträchtigungen von Sperrwerken werden daher nicht erfaßt:

  • Wegen der Zunahme von Tideströmung, Tidenhub und der Tidewasserstände werden zusätzliche Ausspülungen am Ostesperrwerk erwartet, die dessen Standsicherheit beeinträchtigen.
  • Wegen bereits vorhandener Schäden steht zu befürchten, daß das Ostesperrwerk dem erwarteten stärkeren Druck nicht standhält und zu einer Bedrohung der Bevölkerung bei Spring- und Sturmfluten wird.
  • Es worden keine Nachweise der dynamischen Sturmflutbelastung auf das Ostesperrwerk erarbeitet. Die Auswirkungen durch anbrandende Wellen, Sturz- und Kammbrecher etc. werden aber durch die rein statische wasserstandsbezogene Betrachtung unterschätzt.
  • Eine Nachbearbeitung wird gefordert.
  • In den siebziger Jahren durchgeführte Strömungsmessungen im Bereich des Ostesperrwerks hätten durch eine aktuelle Nachmessung aufgegriffen werden müssen, um durch einen Vergleich zu ermitteln, ob bei den derzeit noch verbleibenden Standsicherheitsreserven die zusätzlichen vorhabensbedingten Belastungen noch verkraftet werden können.
  • Durch eine Erhöhung der Tidehochwasserstände und der schiffserzeugten Belastungen wird es generell zu einer Gefährdung der von den Wasser- und Bodenverbänden betriebenen Einrichtungen kommen (z.B. Siele Schöneworth, Twielenfleth, Neuland, )
  • Die Auswirkungen von Sturmflutereignissen auf Entwässerungseinrichtungen oberhalb des Wehrs Geesthacht wurden nicht untersucht .

Es ist unter Annahme denkbar ungünstiger Bedingungen die Standsicherheit des Ostesperrwerks zu prüfen.

Kosten für ggf. auftretende Schäden an Entwässerungseinrichtungen oder erforderliche Nachrüstungen sind vom TdV zu übernehmen. Daher ist z.B. für jedes Entwässerungsbauwerk des Entwässerungsverbands Neuland eine umfängliche, über eine reine Fotodokumentation hinausgehende Beweissicherung gefordert.

In der Erörterung wurde vertiefend beantragt,

  • wegen der befürchteten Schäden an den Sieltoren des Siels Schöneworth infolge schiffsbedingter Belastungen eine Beweissicherung durchzuführen sowie eine Schwallsicherung zu planen,
  • die Schwallbildung vor dem Ostesperrwerk, ihre zu erwartende Zunahme (Häufigkeit und Höhe) durch die zu erwartende Erhöhung des Wasserstandes und zwar insbesondere auch unter Berücksichtigung der Durchflussspitzen, des Zusammenwirkens hohen Oberwassers mit der Flut, sturmflutbegünstigender Westwindlagen, der vorgesehenen Verlegung des Ostebetts, der am Ostesperrwerk gemessenen Pegelstände und Windgeschwindigkeiten und der Probebetriebsordnung für das Ostesperrwerk zu untersuchen

 

Die Einwendungen sind jedoch unbegründet, wie sich bereits aus den obigen Ausführungen ergibt. Ergänzend gilt für den Einzelfall folgendes:

Soweit befürchtet wird, daß zukünftige Ausspülungen die Standsicherheit des Ostesperrwerks beeinträchtigen oder aber das Sperrwerk zukünftig dem Druck oder der Kraft anbrandender Wellen nicht länger standhält, bleibt diese Befürchtung unbegründet. Denn das Gutachten der BAW-AK (MATERIALBAND I) kommt in seiner Prognose nur zu unerheblichen Vergrößerungen von Wasserständen, Strömungen und Seegangsbelastung und damit zu keiner signifikanten Belastungsvergrößerung für das Ostesperrwerk. Die Probleme der Ausspülungen im Bereich des Sperrwerkes sind nicht durch den festgestellten Ausbau bedingt sondern sind allenfalls auf einen Eingriff in die Tideabläufe bei der Planung und dem Bau dieser Einrichtung zurückzuführen. Die von der BAW-AK durchgeführte Modellierung ergab, daß die ausbaubedingten Änderungen der Sturmflutkenngrößen in der Elbe besonders im Bereich der Oste so gering sind, daß es zu keiner zusätzlichen Belastung für das Ostesperrwerk kommt. Die Reflexion der Flutwelle am geschlossenen Sperrwerk, die vor dem Sperrwerk den Hochwasserscheitel erhöht, geschieht bei der geplanten und ungeplanten Schließungen gleichermaßen. Für alle Fälle gilt immer der Prognosewert der ausbaubedingten Erhöhung des Scheitels von unter 1 cm. Aktuelle Strömungsmessungen im Bereich des Ostesperrwerks sind daher nicht erforderlich.

Unter den geschilderten Umständen bedurfte es deshalb auch keiner weitergehenden als der beauflagten Beweissicherung und auch keiner Schwallsicherung.

(2) Funktionsbeeinträchtigungen

Die Funktionstüchtigkeit von Be- und Entwässerungseinrichtungen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Wasserwirtschaft und deshalb als wesentlicher Belang zu betrachten. Entsprechend wurde die Auswirkung des Vorhabens auf die Funktionstüchtigkeit der Anlagen gutachterlich untersucht. Nach den Ergebnissen der Untersuchung, insbesondere nach der prognostizierten Vergrößerung des Tidehubs, wird sich jedoch die Entwässerungssituation grundsätzlich leicht verbessern, jedenfalls nicht ausbaubedingt verschlechtern. Generell führt der ausbaubedingt vergrößerte Tidehub in der Tendenz zu einer verbesserten Durchströmung und damit Spülung der Siele und der Außenpriele an der Elbe. Aufgrund der Ergebnisse der Modellrechnungen, wie sie in den Gutachten zu den ausbaubedingten Änderungen der Tidedynamik (MATERIALBAND I) aufgezeichnet sind, wird das Tideniedrigwasser in der Elbe um einige Zentimeter absinken und das Tidehochwasser etwa um das halbe Maß ansteigen. Dies führt durch das niedrigere Mittelwasser, aber insbesondere durch das niedrigere MTnw eher zu einer Verbesserung der Entwässerungssituation. Da der Tideverlauf in der Elbe außer in den Scheiteln weitestgehend unverändert bleibt, werden sich auch die bisherigen, das Aus- und Einströmen bestimmenden Gefälle in offenen Sielen nicht ändern. Bei erhöhten Thw kann wegen etwas längere Überschreitungsdauer etwas mehr Wasser sielauf fließen, was für die Bewässerung und Beregnung eher Vorteile mit sich bringt. Durch tiefer abfallende Tnw verlängert sich die Unterschreitungsdauer niedriger Wasserstände, was - vor allem bei höheren Tiden - die Entwässerung tendenziell erleichtert. Die Sielzugzeiten und die Pumpkosten verändern sich nicht, da die Über- und Unterschreitungen in den mittleren Tidephasen unverändert bleiben.

Die Notwendigkeit zum vorhabensbedingten Umbau oder zur Ertüchtigung von Entwässerungsanlagen besteht deshalb ebensowenig wie eine diesbezügliche Notwendigkeit einer Beweissicherung. Gleichwohl ist das vom Vorhabensträger beantragte Beweissicherungskonzept beauflagt worden, und trägt nunmehr den diesbezüglichen Einwendungen Rechnung.

Hiergegen wurde eingewendet:

Einwender: H00012, H00028, H00059, H00068, H00077, H00097, H00111, H00124, H00138, H00164, H00168, H00169, H00170, H00171, H00172, H00173, H00174, H00175, H00176, H00177, H00178, K00018, K00024, K00066, K00069, K00080, K00083, K00104, K00105, K00106, K00107, K00108, K00109, K00110, K00111, K00112, K00113, K00114, K00115, K00116, K00117, K00118, K00119, K00120, K00121, K00122, K00123, K00124, K00125, K00126, K00127, K00128, K00129, K00130, K00131, K00132, K00133, K00134, K00162, K00164, K00168, K00172, K00184, K00217, K00221, K00223, K00225, K00234, K00237, K00240, K00255, K00256, K00257, K00258, K00259, K00260, K00261, K00262, K00263, K00264, K00269, K00270, K00285, K00286, K00301, K00314, K00315, K00353, K00354, K00355, K00356, K00357, K00358, K00359, K00360, K00361, K00362, K00379, K00382, K00383, K00392, K00393, K00394, K00407, K00408, K00409, K00410, K00411, K00412, K00413, K00414, K00415, K00416, K00417, K00428, K00431, K00436, K00437, K00438, K00439, K00440, K00441, K00442, K00443.

Durch die vorhabensbedingt veränderten Wasserstände und die weit in die Nebenflüsse, Hafenpriele und Nebengewässer reichende Veschlickung/Versandung wird die Funktionsfähigkeit bestehender Siele und sonstiger Entwässerungseinrichtungen sowie die Entwässerbarkeit von Binnendeichsflächen u.a. auch durch die Verschlickung der Außentiefs stark beeinträchtigt (u.a. Neufelder Koog, Süd-West-Köge, Medem, Grodener und Altenbrucher Wettern, Bereich Cuxhaven bis Belum, Oberndorf, Bereiche Stör/Kremper Au und Wedel, Pinnau, Gebiete der Schleusen- und Sielverbände Neuenfelde, Vierstieghufener Kanal, Brokdorf, Kampen, Hollerwettern-Humsterdorf, Beidenfleth, Kampritt, Moorhusen-Stördorf, Harrwettern und Uhrendorf, Jork, Bereich Liedenkummer, Neuland). Es entstehen auch Zusatzkosten durch einen erhöhten Pumpbetrieb, da sich die Sielzeiten verkürzen.

Die Untere Seeve ist daher entgegen den Aussagen der Gutachter tidebeeinflußt und somit auch durch die vorhabensbedingten Änderungen der Tidewasserstände beeinträchtigt (Diese Beeinträchtigung kann durch den Umbau des Seevesiels vermieden werden).

Zusammenfassend ergeben sich konkrete Hinweise auf folgende Funktionsbeeinträchtigungen von Einrichtungen im Untersuchungsgebiet:

  • Durch eine maßnahmebedingte Veränderung wichtiger hydrologischer Kenngrößen (Strömung, Tiden) nimmt die Standzeit im Bereich des Lühe-Sperrwerks zu. Dies führt zu einer Zunahme der Sedimentablagerungen und einer Sohlerhöhung in der Lühe.
  • Die bei der Planung des Oste-Sperrwerks zugrunde gelegte Hydromechanik entspricht nicht den sich vorhabensbedingt einstellenden Einflußgrößen. Die Funktionstüchtigkeit des Sperrwerks wird daher beeinträchtigt.
  • Die vorhabensbedingten Veränderungen der Hydromechanik führen zu längeren Schließzeiten des Ostesperrwerks. Damit wird die vom dortigen Bodenverband betriebenen Entwässerung über Polderschöpfwerke in den Rückhaltespeicher Ostesee überfordert. Dies macht die Errichtung eines Mündungsschöpfwerkes erforderlich.
  • Durch die Veränderung der Strömungsverhältnisse wird eine erhöhte Ablagerung in den Prielen und damit eine Beeinträchtigung der Be- und Entwässerung erwartet. Es muß häufiger als bisher gespült werden und höhere Kosten für die Wasserhebung entstehen (z.B. durch Zunahme des Pumpbetriebs).
  • Die Schöpfwerke an der Oste müssen infolge der erhöhten Tidewasserstände in der Oste häufiger abgeschaltet werden.
  • Die Entwässerung durch die Siele im Sommerdeich für das Gebiet zwischen Deich und Geestrand im Verbandsgebiet des Deich- und Hauptsielverbands 'Haseldorfer Marsch' sowie im Wedeler Außendeichsbereich ist bei einem höher ansteigenden Wasserstand nicht mehr gewährleistet.
  • Die Entwässerung der Braake wird ggf. vorhabensbedingt behindert.
  • Durch eine Verdriftung aus den Baggergutablagerungsflächen kommt es im Bereich der Störmündung und in der Stör zu einer Zunahme der Sedimentation mit nachteiligen Auswirkungen auf die Entwässerungseinrichtungen angrenzender Flächen.
  • Durch die Baggergutablagerung Hollerwettern-Scheelenkuhlen wird es zu einer Versandung im Bereich des Deichsiels Hollerwettern und des dortigen Außenpriels kommen, welche die Funktionstüchtigkeit des Deichsiels beeinträchtigen wird.
  • Im Entwässerungssystem des Außenkooges (Seestermühe) werden vorhabensbedingte Veränderung der derzeitigen hydraulischen Gegebenheiten erwartet, die ggf. den Umbau von Fluttoren oder die Errichtung von Pumpanlagen notwendig machen. Werden diese Maßnahmen notwendig, so sind die Kosten vom Vorhabensträger zu ersetzen.

Grundsätzlich sind die vorhabensbedingt entstehenden Mehrkosten für notwendige Anpassungs- und zusätzliche Unterhaltungsmaßnahmen an Entwässerungseinrichtungen vom TdV zu übernehmen. In diesem Zusammenhang ist zu fordern:

  • Die zu erwartenden Auswirkungen auf die Binnenbe- und -entwässerung sowie insbesondere auf die Funktionsfähigkeit der bestehende Siele und Außentiefs erfordern ein Beweissicherungsprogramm, welches alle relevanten Parameter erfaßt. Hierzu sind in den Außentiefs beweissichernd Quer- und Längsprofile aufzunehmen (Sielverbände Vierstieghufener Kanal, Brokdorf, Kampen, Hollerwettern-Humsterdorf, Beidenfleth, Kampritt, Moorhusen-Stördorf, Harrwettern und Uhrendorf; Außentiefs der Schleusen an der Stör)
  • Für eine Zustimmung zur vorgesehenen Maßnahme muß sichergestellt sein, daß sich an den Schöpfwerken, Deichsielen und sonstigen Einrichtungen der Wasser- und Bodenverbände bzw. der Sielverbände vorhabensbedingt keine negativen Auswirkungen einstellen.
  • Wenn aufgrund der Wasserstandserhöhung die Pumpkosten der Sielverbände ansteigen, so sind diese vom Verursacher zu erstatten.
  • Die Unterhaltung der Außentiefs (Gewässer 1. Ordnung) obliegt dem Land. Eine natürliche Entwässerung ist angestrebt. Zur Beweissicherung wird eine sorgfältige Betrachtung der Morphologie gefordert. Sämtliche Mehraufwendungen für Unterhaltungskosten sind, sofern Beobachtungen im Rahmen der Beweissicherung diese auf Ausbaufolgen zurückführen, dem Land Schleswig-Holstein bzw. den Wasser- und Bodenverbänden von der Hand zu halten.

Durch die Vertiefung der Fahrrinne nimmt die Strömungsgeschwindigkeit und die Transportkapazität von Sedimenten in der Hauptstromrinne zu. Dies führt zur Verringerung der Strömungsgeschwindigkeit in Uferbereichen, besonders im Mühlenberger Loch. Es wird hier zu einer hohen Verlandung kommen. Der Schleusenverband Neuenfelde betreibt ein Siel- und Schöpfwerk am südl. Rand des Mühlenberger Loches zwischen Este-Mündung und DA-Gelände. Dieses Gebiet unterliegt durch die letzten Elbvertiefungen und die damit verbundenen Aufspülungen Schweinesand, Hanskalbsand, Lühesand und auch im Mühlenberger Loch einer starken Sedimentation. Durch die erneute Elbvertiefung wird sich die Sedimentation noch verstärken. Um eine Be- und Entwässerung des Schleusenverbandgebietes Neuenfelde durch das Siel zu ermöglichen, wurde eine Ausbaggerung und Unterhaltung einer Rinne zum Siel- und Schöpfwerk Neuenfelde auf einer Tiefe von 1 m unter NN beantragt (Dok.-Nr. BO028); auch dann, wenn das Mühlenberger Loch zum Naturschutzgebiet erklärt wird.

 

Die Einwendungen sind jedoch aus den oben dargelegten Gründen unbegründet. Lediglich ergänzend ist hinzuzufügen :

Auch eine Beeinträchtigung der Seeve ist nicht zu befürchten. Denn die Seeve ist seit 1966 durch ein Siel dem Tideeinfluß entzogen. Gleichwohl wirkt sich zwar das Tidegeschehen der Elbe zu bestimmten Tidephasen in einem kleinen Umfang auf den untersten Teil der Seeve aus. Mehrfache Beobachtungen der Wasserstandsverhältnisse in der unteren Seeve, die im Laufe des gewässerkundlichen Jahres 1996 vorgenommen wurden (Quelle: SIEFERT, W., FERK, U. [1996]: Der Tidebereich der Elbnebenflüsse. Entwicklung der Wasserstände von 1950 bis 1995. HT/SB 5-Studie Nr. 84, 1996), ergeben folgendes Bild: Nach dem Eintritt des Niedrigwassers in der Elbe (also vor dem Siel) läuft etwa 30 Minuten lang Wasser durch die dann noch nicht vollständig geschlossenen Sieltore in die untere Seeve ein. Die dadurch bedingte Wasserspiegelauslenkung kann dort maximal rd. 0,5 m erreichen. Während dieser Zeit strömt das Wasser mit etwa 0,1 m/s seeveaufwärts. An der Straßenbrücke rd. 2 km oberhalb des Sieles sind - bei einer Breite des Flusses von 5 m und einer Tiefe von 0,5 m - keinerlei Wasserstandsschwankungen mehr feststellbar. Aufgrund der nur sehr kurzen und nur mittelbaren Beeinflussung der Wasserstände im untersten Teil der Seeve ist somit nicht davon auszugehen, daß sich die ausbaubedingten Wasserstandsänderungen in der Elbe spür- bzw. meßbar auf die Seeve auswirken.

Auch im Bereich der Oste werden, wie bereits mehrfach dargestellt, keine ausbaubedingten Veränderungen eintreten, die etwa die Errichtung eines Mündungsschöpfwerks erforderlich machen könnten. Die von der BAW-AK durchgeführte Modellierung ergab für die Oste nur geringe Änderungen der Tidewasserstände. Es werden Erhöhungen des Thw < 0,5 cm prognostiziert. Die Wasserstandsänderungen klingen bei Hechthausen auf 0 cm ab (vgl. Kap. 5.2 der Umweltverträglichkeitsstudie und MATERIALBAND I). Ausbaubedingte Änderungen des Betriebs der Schöpfwerke an der Oste sind daher nicht zu erwarten.

Gleiches gilt für die uneingeschränkte Sielentwässerung durch die Sommerdeiche im Gebiet zwischen Deich und Geestrand im Verbandsgebiet des Deich- und Hauptsielverbandes "Haseldorfer Marsch" oder im Wedeler Außendeichsbereich. Denn die zu erwartende Erhöhung des Tidemittelwassers um rund 1,5 cm bedeutet keine nennenswerte Veränderung im Hinblick auf die Gewährleistung der Entwässerung.

Für den Bereich der Elbmündung werden von der BAW-AK nur geringe Änderungen der Tidewasserstände (Absinken des Tnw um max. 2 cm, Erhöhung des Thw < 1 cm) prognostiziert. Infolge der Tendenz zur Absenkung der Wasserstände (MTmw und MTnw) kann deshalb von einer tendenziell verbesserten Entwässerung auch im Bereich der Braake ausgegangen werden.

Soweit befürchtet wird, daß es infolge einer Verdriftung aus den Baggergutablagerungsflächen zu einer Versandung bzw. Verschlickung und damit dann auch zu einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von Entwässerungseinrichtungen und Außenpriels (Stör, Störmündung, Hollerwettern) kommt, bleibt auch diese Befürchtung unbegründet. Denn die in den Ablagerungsflächen unterzubringenden Baggermengen werden durch die bauliche Einfassung weitestgehend lagestabil untergebracht. Es ist lediglich damit zu rechnen, daß in der Konsolidierungsphase an der Oberfläche kleinflächige Umlagerungen stattfinden, bei denen auch Boden in geringem Umfang in Längsrichtung über die Begrenzung hinauswandert. Erfahrungsgemäß bleibt dieses Material in einem Raum von 10 m neben der Begrenzung und damit im Nahbereich der Randschwelle liegen. Der Mündungsbereich der Stör ist allerdings von der Stör so stark durchströmt, daß hier keine Schwebstoffe sedimentieren. Außerdem ist dies der Außenriß einer Fahrrinnenkurve, in der die Strömung der Elbe Sedimentation im größeren Maße nicht zuläßt. Überdies kann wegen der dortigen Tiefenlage der Abfluß der Stör nicht gestört werden. Wie MATERIALBAND II A ausweist, wird auch im Nahbereich der Ablagerungsflächen keine signifikante Erhöhung der Schwebstoffracht und Sedimentationen prognostiziert.

Dem Interesse an einer Beweissicherung wird hinreichend durch das oben verfügte Beweissicherungskonzept Rechnung getragen.