Planfeststellungsbeschluss für die in Niedersachsen gelegenen ergänzenden Kompensationsmaßnahmen zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt
Der von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, vertreten durch das Wasserund Schifffahrtsamt Hamburg, vorgelegte Plan für die ergänzenden Kompensationsmaßnahmen (LBP/E) wird, soweit er die im Land Niedersachsen gelegenen Maßnahmengebiete umfasst, gem. §§ 14 ff. Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 4. November 1998 (BGBl. I S. 3294), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (BGBl. I S. 1224), i. V. m. § 74 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), geändert durch Gesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), mit den sich aus diesem Beschluss ergebenden Änderungen und Ergänzungen im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord vom 22. Februar 1999 für die Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt – Az.: A4- 143.3/15 – wird insoweit ergänzt.
Der festgestellte Plan umfasst die für die Maßnahmengebiete in Niedersachsen ergänzenden Unterlagen zum Landschaftspflegerischen Begleitplan aus dem Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt:
Der vollständige Ergänzungsbeschluss kann als PDF-Dokument über den folgenden Link abgerufen werden:
Planergänzungsbeschluss 2005 Kompensationsgebiete Nds. (PDF, 294 KB, Datei ist nicht barrierefrei)