Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Planfeststellungsbeschluss für die in Schleswig-Holstein gelegenen ergänzenden Kompensationsmaßnahmen zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt

 

Der von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, vertreten durch das Wasserund Schifffahrtsamt Hamburg, vorgelegte Plan für die ergänzenden Kompensationsmaßnahmen (LBP/E) wird, soweit er die im Land Schleswig-Holstein gelegenen Maßnahmengebiete umfasst, gem. §§ 14 ff. Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 4. November 1998 (BGBl. I S. 3294), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Mai 2005 (BGBl. I S. 1537), i. V. m. § 74 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), geändert durch Gesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), mit den sich aus diesem Beschluss ergebenden Änderungen und Ergänzungen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord vom 22. Februar 1999 für die Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt – Az.: A4-143.3/15 – wird insoweit ergänzt.

Der festgestellte Plan umfasst die für die Maßnahmengebiete in Schleswig-Holstein ergänzenden Unterlagen zum Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) aus dem Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt.

Der Ergänzungsbeschluss ist zur Zeit noch nicht rechtskräftig, kann aber als PDF-Dokument über den folgenden Link abgerufen werden:

Planergänzungsbeschluss 2006 Kompensationsgebiete Schl.-H. (PDF, 601 KB, Datei ist nicht barrierefrei)