Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

2.2.3 Schäden an Entwässerungseinrichtungen

Hierzu haben eingewendet:

H00058, H00060, H00160, H00196, K00116, K00122, K00211, K00292
Wasser- und Bodenverband Kleinwörden,
Deich- und Schleusenverband Wisch b. Hechthausen,
Schwengsiel-Schleusenverband Oberndorf/Oste,
Amt für Land- und Wasserwirtschaft Itzehoe,
Amt für Land- und Wasserwirtschaft Heide,
Amt für Land- und Wasserwirtschaft Lübeck,
Samtgemeinde Am Dobrock,
Hadelner Deich- und Uferbauverband,
Unterhaltungsverband Kehdingen,
Unterhaltungsverband Altes Land,
Wasser- und Bodenverband Warstedt,
Gemeinde Hechthausen,
Staatliches Amt für Wasser und Abfall Lüneburg,
Deichverband Nordkehdingen,
Flecken Neuhaus/Oste,
Wasser- und Bodenverband Oste,
Entwässerungsverband Nordkehdingen,
Wasser- und Bodenverband Basbeck,
Gesellschaft zur Bewahrung der Marschen an der Niederelbe e.V.,
Unterhaltungsverband Hadeln,
Wasserversorgungsverband Land Hadeln,
Medemverband,
Altenbrucher Schleusenverband,
Grodener Schleusenverband,
Schleusenverband Cuxhaven,
Ostedeichverband I,
Deich- und Wasserverband "Vogtei Neuland",
Entwässerungsverband Bullenhausen
und andere

Im Materialband XIII fehlten folgende Sachgüter: Deichsiel Hetlinger Schanze, Deichsiele und Schöpfwerke Bielenberg, Hollerwetter, Brokdorf, Viertstieghafen, Harrwettern; Schöpfwerke Rhin-, Glückstadt-Nord, Brunsbüttel-Süd; Sperrwerk Wedeler Au. Folgende Sachgüter entfallen: Deichsiele Seestermüher Marsch, Brunsbüttel-Süd, St. Margarethen; Haus im St. Margarether Vorland. Folgende Sachgüter seien falsch erhoben: Haseldorfer Deichsiel als Schöpfwerk, Glückstadt-Docksschleuse als Schiffahrtsschleuse statt als Sperrwerk, Seevesiel als Schöpfwerk.

In der UVS sei der Einfluß der ausbaubedingten Veränderung der Tidedynamik auf die Entwässerung der Marschen nicht dargelegt und bewertet worden. Auch die Veränderung des Tidenhubs in den Nebenflüssen sei nicht ausreichend berücksichtigt. Damit könnten auch die zusätzlichen Belastungen der Sperrwerke und Entwässerungseinrichtungen nicht hinreichend beurteilt werden. Folgende Beeinträchtigungen von Sperrwerken würden daher nicht erfaßt:

  • Wegen der Zunahme von Tideströmung, Tidenhub und der Tidewasserstände würden zusätzliche Ausspülungen am Ostesperrwerk erwartet, die dessen Standsicherheit beeinträchtigten.
  • Wegen bereits vorhandener Schäden sei zu befürchten, daß das Ostesperrwerk dem erwarteten stärkeren Druck nicht standhalte und zu einer Bedrohung der Bevölkerung bei Spring- und Sturmfluten werde.
  • Es seien keine Nachweise der dynamischen Sturmflutbelastung auf das Ostesperrwerk erarbeitet worden. Die Auswirkungen durch anbrandende Wellen, Sturz- und Kammbrecher etc. würden aber durch die rein statische wasserstandsbezogene Betrachtung unterschätzt.
  • Eine Nachbearbeitung werde gefordert.
  • In den siebziger Jahren durchgeführte Strömungsmessungen im Bereich des Ostesperrwerks hätten durch eine aktuelle Nachmessung aufgegriffen werden müssen, um durch einen Vergleich zu ermitteln, ob bei den derzeit noch verbleibenden Standsicherheitsreserven die zusätzlichen vorhabensbedingten Belastungen noch verkraftet werden können.
  • Durch eine Erhöhung der Tidehochwasserstände und der schiffserzeugten Belastungen werde es generell zu einer Gefährdung der von den Wasser- und Bodenverbänden betriebenen Einrichtungen kommen (z. B. Siele Schöneworth, Twielenfleth, Neuland).
  • Die Auswirkungen von Sturmflutereignissen auf Entwässerungseinrichtungen oberhalb des Wehrs Geesthacht seien nicht untersucht worden.

Kosten für ggf. auftretende Schäden an Entwässerungseinrichtungen oder erforderliche Nachrüstungen seien vom TdV zu übernehmen (Anträge 4-122.doc, 4-220.doc). Daher sei z. B. für jedes Entwässerungsbauwerk des Entwässerungsverbands Neuland eine umfängliche, über eine reine Fotodokumentation hinausgehende Beweissicherung gefordert.

Hierzu ist folgendes auszuführen:

Das Gutachten der BAW-AK kommt in seiner Prognose zu einer unerheblichen Belastungsvergrößerung für das Oste-Sperrwerk. Die Probleme der Ausspülungen im Bereich des Sperrwerkes sind nicht durch den festgestellten Ausbau bedingt.

Da das Oste-Sperrwerk ein Sperrwerk darstellt, welches vom TdV zu unterhalten ist, bestehen keine Bedenken, daß die sperrwerksbezogenen Belange auch nach der Fahrrinnenanpassung gewahrt bleiben.

Nach der UVS sind oberhalb des Wehres Geesthacht keine Auswirkungen von Sturmflutereignissen zu erwarten. Deshalb ist bezüglich der dort gelegenen Entwässerungseinrichtungen keine Beweissicherung erforderlich.

Mögliche Zusatzbelastungen der Entwässerungseinrichtungen durch die Fahrrinnenanpassung sind möglicherweise durch die z. Z. laufenden Untersuchungen nicht vollständig zu beurteilen.

Durch die Beweissicherungsauflagen (Punkt 3.2.1.1) sowie die Schutzauflage A.III.4 wird der Ermittlung der möglichen Zusatzbelastung Rechnung getragen.

Bezüglich der schiffserzeugten Belastungen sei auf die Erwiderung im Punkt 2.2.1 (Deiche und sonstige Hochwasserschutzeinrichtungen) zu Ziffer 12 verwiesen.

 

 

2.2.4 Funktionsbeeinträchtigungen von Sperrwerken und Entwässerungseinrichtungen

Hierzu haben eingewendet:

H00012, H00077, H00111, H00124, K00066, K00105, K00106, K00107, K00108, K00109, K00110, K00111, K00112, K00113, K00114, K00115, K00116, K00117, K00118, K00119, K00120, K00121, K00122, K00123, K00124, K00125, K00126, K00127, K00128, K00129, K00130, K00131, K00132, K00133, K00134, K00164, K00353, K00354, K00355, K00356,

Gemeinde Seestermühe,
Schleusenverband Liedenkummer,
Angelsportverein Petri Heil Horneburg von 1971 e.V.,
Schwengsiel-Schleusenverband Oberndorf/Oste,
Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein,
Amt für Land- und Wasserwirtschaft Itzehoe,
Amt für Land- und Wasserwirtschaft Heide,
Amt für Land- und Wasserwirtschaft Lübeck,
Wasser- und Bodenverband Wedeler Außendeich,
Wasser- und Bodenverband Hörnerau,
Wasser- und Bodenverband Seestermüher Außenkoog,
Wasserverband Mühlenau,
Wasserverband Pinnau-Bilsbek-Gronau,
Deich- und Sielverband Uetersener Klosterkoog,
Sielverband Wisch-Kurzenmoor,
Deich- und Hauptsielverband Haseldorfer Marsch,
Sielverband Moorrege-Klevendeich,
Sielverband Haselau-Haseldorf,
Sielverband Hetlingen,
Wasserverband der Ilmenau-Niederung,
Deich- und Hauptsielverband Seestermüher Marsch,
Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen,
Wasser- und Bodenverband Ahrensflucht,
Kreis Dithmarschen, Amt für Umweltschutz,
Sommerdeichverband Belum,
Hadelner Deich- und Uferbauverband,
Amt Wilstermarsch,
Gemeinde St. Margarethen,
Unterhaltungsverband Untere Oste,
Staatliches Amt für Wasser und Abfall Stade,
Wasser- und Bodenverband Altendorf,
Schleusenverband Neuenfelde,
Gemeinde Hechthausen,
Wasser- und Bodenverband Hemmoor,
Deichverband Nordkehdingen,
Wasser- und Bodenverband Greversdorf/Oberndorf,
Deich- und Hauptsielverband Wilstermarsch,
Sielverband Vierstieghufener Kanal,
Sielverband Brokdorf,
Sielverband Kampen,
Sielverband Hollerwettern-Humsterdorf
Sielverband Beidenfleth,
Sielverband Kampritt,
Sielverband Moorhusen-Stördorf,
Sielverband Harrwettern
Sielverband Uhrendorf,
Gemeinde Borsfleth,
Amt Herzhorn,
Entwässerungsverband Nordkehdingen,
Wasser- und Bodenverband Basbeck,
Preussen Elektra, Netzbetrieb Elbe-Ems Stade,
Unterhaltungsverband Hadeln,
Wasserversorgungsverband Land Hadeln,
Medemverband,
Altenbrucher Schleusenverband,
Grodener Schleusenverband,
Schleusenverband Cuxhaven,
Ostedeichverband I,
Deich- und Wasserverband "Vogtei Neuland",
Entwässerungsverband Bullenhausen,
Gemeinde Kaiser-Wilhelm-Koog,
Gemeinde Neufeld,
Gemeinde Neufelderkoog,
Amt Wilstermarsch,
Gemeinde Stördorf,
Amt Kirchspiellandsgemeinde Marne-Land,
Sielverband Brunsbüttel - Eddelaker-Koog,
Sielverband Neufeld,
Sielverband Neufelderkoog,
Sielverband Dieksanderkoog,
Sielverband Brunsbüttel,
Sielverband Kronprinzenkoog,
Sielverband Kaiser-Wilhelm-Koog,
Sielverband Friedrichskoog
und andere

 

Durch die vorhabensbedingt veränderten Wasserstände und die weit in die Nebenflüsse, Hafenpriele und Nebengewässer reichende Verschlickung/Versandung werde die Funktionsfähigkeit bestehender Siele und sonstiger Entwässerungseinrichtungen sowie die Entwässerbarkeit von Binnendeichsflächen u. a. auch durch die Verschlickung der Außentiefs stark beeinträchtigt

(u. a. Neufelder Koog, Süd-West-Köge, Medem, Grodener und Altenbrucher Wettern, Bereich Cuxhaven bis Belum, Oberndorf, Bereiche Stör/Kremper Au und Wedel, Pinnau, Gebiete der Schleusen- und Sielverbände Neuenfelde, Vierstieghufener Kanal, Brokdorf, Kampen, Hollerwettern-Humsterdorf, Beidenfleth, Kampritt, Moorhusen-Stördorf, Harrwettern und Uhrendorf, Jork, Bereich Liedenkummer, Neuland). Es entstünden auch Zusatzkosten durch einen erhöhten Pumpbetrieb, da sich die Sielzeiten verkürzten.

1) Die Untere Seeve sei entgegen den Aussagen der Gutachter tidebeeinflußt und somit auch durch die vorhabensbedingten Änderungen der Tidewasserstände beeinträchtigt (diese Beeinträchtigung könne durch den Umbau des Seevesiels vermieden werden).

Zusammenfassend ergäben sich konkrete Hinweise auf folgende Funktionsbeeinträchtigungen von Einrichtungen im Untersuchungsgebiet:

2) Die bei der Planung des Oste-Sperrwerks zugrunde gelegte Hydromechanik entspreche nicht den sich vorhabensbedingt einstellenden Einflußgrößen. Die Funktionstüchtigkeit des Sperrwerks werde daher beeinträchtigt (Antrag 4-602.doc).

3) Die vorhabensbedingten Veränderungen der Hydromechanik führten zu längeren Schließzeiten des Oste-Sperrwerkes. Damit werde die vom dortigen Bodenverband betriebene Entwässerung über Polderschöpfwerke in den Rückhaltespeicher Ostesee überfordert. Dies mache die Errichtung eines Mündungsschöpfwerkes erforderlich.

4) Durch die Veränderung der Strömungsverhältnisse werde eine erhöhte Ablagerung in den Prielen und damit eine Beeinträchtigung der Be- und Entwässerung erwartet. Es müsse häufiger als bisher gespült werden und es entstünden höhere Kosten für die Wassererhebung (z. B. durch Zunahme des Pumpbetriebs).

5) Die Schöpfwerke an der Oste müßten infolge der erhöhten Tidewasserstände in der Oste häufiger abgeschaltet werden.

6) Die Entwässerung durch die Siele im Sommerdeich für das Gebiet zwischen Deich und Geestrand im Verbandsgebiet des Deich- und Hauptsielverbandes ‘Haseldorfer Marsch‘ sowie im Wedeler Außendeichsbereich sei bei einem höher ansteigenden Wasserstand nicht mehr gewährleistet.

7) Die Entwässerung der Braake werde ggf. vorhabensbedingt behindert.

8) Durch eine Verdriftung aus den Baggergutablagerungsflächen komme es im Bereich der Störmündung und in der Stör zu einer Zunahme der Sedimentation mit nachteiligen Auswirkungen auf die Entwässerungseinrichtungen angrenzender Flächen.

9) Durch die Baggergutablagerung Hollerwettern-Scheelenkuhlen werde es zu einer Versandung im Bereich des Deichsiels Hollerwettern und des dortigen Außenpriels kommen, welche die Funktionstüchtigkeit des Deichsiels beeinträchtigen werde.

10) Im Entwässerungssystem des Außenkooges (Seestermühe) würden vorhabensbedingte Veränderungen der derzeitigen hydraulischen Gegebenheiten erwartet, die ggf. den Umbau von Fluttoren oder die Errichtung von Pumpanlagen notwendig machten. Würden diese Maßnahmen notwendig, so seien die Kosten vom TdV zu ersetzen (Antrag 4-220.doc).

Grundsätzlich seien die vorhabensbedingt entstehenden Mehrkosten für notwendige Anpassungs- und zusätzliche Unterhaltungsmaßnahmen an Entwässerungseinrichtungen vom TdV zu übernehmen. In diesem Zusammenhang sei zu fordern:

11) Die zu erwartenden Auswirkungen auf die Binnenbe- und -entwässerung sowie insbesondere auf die Funktionsfähigkeit der bestehenden Siele und Außentiefs erforderten ein Beweissicherungsprogramm, welches alle relevanten Parameter erfasse. Hierzu seien in den Außentiefs beweissichernd Quer- und Längsprofile aufzunehmen (Sielverbände Vierstieghufener Kanal, Brokdorf, Kampen, Hollerwettern-Humsterdorf, Beidenfleth, Kampritt, Moorhusen-Stördorf, Harrwettern und Uhrendorf, Unterhaltungsverband Hadeln (Antrag 4-615.doc), Deich- und Wasserverband "Vogtei Neuland" (Antrag 4-426.doc), Außentiefs der Schleusen an der Stör).

12) Für eine Zustimmung zur vorgesehenen Maßnahme müsse sichergestellt sein, daß sich an den Schöpfwerken, Deichsielen und sonstigen Einrichtungen der Wasser- und Bodenverbände bzw. der Sielverbände vorhabensbedingt keine negativen Auswirkungen einstellten (Anträge 4-119.doc und 4-127.doc).

13) Wenn aufgrund der Wasserstandserhöhung die Pumpkosten der Sielverbände anstiegen, so seien diese vom Verursacher zu erstatten.

14) Die Unterhaltung der Außentiefs (Gewässer 1. Ordnung) obliege dem Land. Eine natürliche Entwässerung sei angestrebt. Zur Beweissicherung werde eine sorgfältige Betrachtung der Morphologie gefordert. Sämtliche Mehraufwendungen für Unterhaltungskosten seien, sofern Beobachtungen im Rahmen der Beweissicherung diese auf Ausbaufolgen zurückführten, dem Land Schleswig-Holstein bzw. den Wasser- und Bodenverbänden von der Hand zu halten.

Dazu ist folgendes auszuführen:

Zu 1)

Eine Beeinträchtigung der Seeve ist nicht zu befürchten. Denn die Seeve ist seit 1966 durch ein Siel dem Tideeinfluß entzogen. Gleichwohl wirkt sich zwar das Tidegeschehen der Elbe zu bestimmten Tidephasen in einem kleinen Umfang auf den untersten Teil der Seeve aus. Mehrfache Beobachtungen der Wasserstandsverhältnisse in der unteren Seeve, die im Laufe des gewässerkundlichen Jahres 1996 vorgenommen wurden (Quelle: SIEFERT, W., FERK, U. [1996]: Der Tidebereich der Elbnebenflüsse. Entwicklung der Wasserstände von 1950 bis 1995. HT/SB 5-Studie Nr. 84, 1996), ergeben folgendes Bild: Nach dem Eintritt des Niedrigwassers in der Elbe - also vor dem Siel - läuft etwa 30 Minuten lang Wasser durch die dann noch nicht vollständig geschlossenen Sieltore in die untere Seeve ein. Die dadurch bedingte Wasserspiegelauslenkung kann dort maximal rd. 0,5 m erreichen. Während dieser Zeit strömt das Wasser mit etwa 0,1 m/s seeveaufwärts. An der Straßenbrücke rd. 2 km oberhalb des Sieles sind - bei einer Breite des Flusses von 5 m und einer Tiefe von 0,5 m - keinerlei Wasserstandsschwankungen mehr feststellbar. Aufgrund der nur sehr kurzen und nur mittelbaren Beeinflussung der Wasserstände im untersten Teil der Seeve ist somit nicht davon auszugehen, daß sich die ausbaubedingten Wasserstandsänderungen in der Elbe spür- bzw. meßbar auf die Seeve auswirken.

Zu 2 - 5)

Im Bereich der Oste werden, wie bereits dargestellt, keine ausbaubedingten Veränderungen eintreten, die etwa die Errichtung eines Mündungsschöpfwerkes erforderlich machen könnten. Die von der BAW-AK durchgeführte Modellierung ergab für die Oste nur geringe Änderungen der Tidewasserstände. Es werden Erhöhungen des Thw < 0,5 cm prognostiziert. Die Wasserstandsänderungen klingen bei Hechthausen auf 0 cm ab (vgl. Kapitel 5.2 der UVS und Materialband I). Ausbaubedingte Änderungen des Betriebs der Schöpfwerke an der Oste sind daher nicht zu erwarten.

Durch die prognostizierten geringen Änderungen der Tideverhältnisse wird die Funktionsfähigkeit des Oste-Sperrwerks nicht beeinträchtigt.

Die zur Beurteilung möglicher Zusatzbelastungen erforderlichen Daten sind Gegenstand der Beweissicherung (Punkt 3.2.1.1).

Zu 6)

Für die uneingeschränkte Sielentwässerung durch die Sommerdeiche im Gebiet zwischen Deich und Geestrand im Verbandsgebiet des Deich- und Hauptsielverbandes "Haseldorfer Marsch" oder im Wedeler Außendeichsbereich gilt, daß die zu erwartende Erhöhung des Tidemittelwassers um rd. 1,5 cm keine nennenswerte Veränderung im Hinblick auf die Gewährleistung der Entwässerung bedeutet.

Zu 7)

Für den Bereich der Elbmündung werden von der BAW-AK nur geringe Änderungen der Tidewasserstände (Absinken des Tnw um max. 2 cm, Erhöhung des Thw < 1 cm) prognostiziert.

Deshalb ist die Einwendung zurückzuweisen.

Zu 8 + 9)

Zur Beantwortung wird auf die Ausführungen zur Baggergutablagerung verwiesen.

Zu 10 - 14)

Mangels vorhabensbedingter Beeinträchtigungen bedarf es weder einer Verpflichtung des TdVs zur Unterhaltungsbaggerung, zur Übernahme von Kosten noch der Auferlegung einer Beweissicherung.

Dennoch ist durch Beweissicherungsauflagen (Punkt 3.2.1.3b) den möglichen Zusatzbelastungen Rechnung getragen worden.

Bezüglich der befürchteten Gefährdungen durch Schiffswellen besteht kein Bezug zum Ausbau. Die entsprechenden Forderungen zur Beweissicherung und zu schadensverhütenden Maßnahmen werden abgewiesen.

Bewertung:

Der Küstenschutz ist ein Belang von erheblicher Bedeutung. Den dargelegten Auswirkungen auf den Küstenschutz steht das öffentliche Interesse an der Fahrrinnenanpassung gegenüber. Dieses Ausbauinteresse verdient - auch gegenüber den Entwässerungsinteressen - aus den dargelegten Gründen den Vorzug.

Denn von der Fahrrinnenanpassung gehen unmittelbar keine Auswirkungen auf die Sturmflutsicherheit der Bevölkerung aus. Die Sturmflutkenngrößen werden durch die Fahrrinnenanpassung nur in geringem Maße beeinflußt. Gemäß der geotechnischen Untersuchung bestehen praktisch keine negativen Auswirkungen auf die Standsicherheit von Deichen, Gebäuden und Uferbefestigungen. Den dennoch bei Einwendern und Stellungnehmern auftretenden Bedenken bezüglich der Wasserwirtschaft und des Hochwasserschutzes wird darüber hinaus durch Nebenbestimmungen sowie die angeordnete Beweissicherung vollständig Rechnung getragen.