Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

3.2.3 Dokumentation von Grundlagendaten

Der TdV wird im Rahmen der Beweissicherung folgende Daten erheben:

  • Dokumentation der Bauaktivitäten
  • Dokumentation der Baggeraktivitäten
  • Dokumentation der Schiffsbewegungen (ohne Hamburger Hafen): Es sind die Zeitpunkte der Passagen Cuxhaven, Brunsbüttel, Stadersand und Schulau sowie Länge, Breite und Tiefgang des Fahrzeuges zu dokumentieren, soweit der TdV diese Daten bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben erhält oder diese ihm zur Verfügung stehen.
  • Daten über die bisherige Sedimentation bzw. dem bisherigen Unterhaltungsaufwand in Häfen
  •  
  • im Bedarfsfall Daten des Deutschen Wetterdienstes; ohne Aufnahme in das Berichtswesen

 

3.2.4 Erfolgskontrollen

In den Maßnahmegebieten werden Erfolgskontrollen im Hinblick auf die im Landschaftspflegerischen Begleitplan genannten Zielsetzungen durchgeführt. Die erforderlichen Untersuchungen werden zwischen dem TdV und den Ländern abgestimmt.