Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

3.2.2.2 Flora und Fauna terrestrisch

Eine Biotoptypenkartierung der terrestrischen Flora und Fauna wurde im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung flächendeckend durchgeführt. Zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit wurde ein Modell verwandt, da derzeit nur wenige topographische Daten der Vorländer und Watten vorlagen. In vielen Einwendungen zur Maßnahme wurden die dabei ermittelten Flächen angezweifelt. Aus diesem Grunde sollen die Prognosen im Rahmen der Beweissicherung überprüft werden.

Zu erfassende Parameter:

Gefährdete Biotope und Arten:

  • Weidenauwald und Weidengebüsch
  • Röhrichte und Uferstaudenfluren
  • Schierlings-Wasserfenchel

Erforderliche Zeitintervalle der Erfassung:

Alle 2 Jahre. Sollte sich nach der ersten Erhebung (2 Jahre nach Ausbau) ergeben, daß die Flächenverluste geringer sind als in den Prognosen ausgewiesen, werden keine weiteren Erhebungen durchgeführt. Im Delegationsgebiet erfaßt Strom- und Hafenbau die terrestrischen Biotope mittels Befliegungen nach 2, 6 und 10 Jahren.

Räumliche Dichte und erforderliche Genauigkeit:

< 5m im Bereich der in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung und FFH-Studie als Verlust ausgewiesenen Flächen.

Verfahren der Erfassung:

Begehung/Kartierung und/oder CIR-Befliegung stromaufwärts Brunsbüttel in noch festzulegenden sensiblen Bereichen (nicht flächendeckend).

Das Verbreitungsgebiet des Schierlings-Wasserfenchel wird unter Verwendung verfügbarer Daten dokumentiert.

Erfassung des IST-Zustandes:

Kartierungen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung und FFH-Studie sowie weiterführende Daten.