Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

3.2.1.3 Topographie

Wegen der Abhängigkeiten und Zusammenhänge der topographischen Veränderungen im terrestrischen und aquatischen Bereich sollen diese im Rahmen der Beweissicherung insgesamt betrachtet werden. Die getrennte Auflistung erfolgt hier nur aus Gründen der unterschiedlichen Erfassungstechniken.

Schwellenwerte:

Für den Parameter wird als Schwellenwert eine Veränderung der Verteilung von Watt, Flach- und Tiefwasser um jeweils > 10 % im Untersuchungsgebiet zwischen Geesthacht und Brunsbüttel (nach Ausbau) als Folge des Ausbaus festgelegt, es sei denn, die Datenlage gestattet auch eine Genauigkeit von > 5 %. Hinsichtlich der Vorlandbereiche (MThw – Deichoberkante) wird die Veränderungsschwelle auf > 5 % im Untersuchungsgebiet zwischen Geesthacht und Brunsbüttel sowie dem Neufelder Watt und der Zufahrt zum Hafen Neufeld (nach Ausbau) festgelegt. Zu den Schwellenwerten gelten folgende Gesichtspunkte:

  • Die Veränderungen zu den Flächenverteilungen von Vorland, Watt, Flach- und Tiefwasser werden gebietsorientiert vorgenommen. Dabei werden als Gebiete die Untersuchungsbereiche der Umweltverträglichkeitsstudie vorgeschlagen.
  • Für die Schwellenwerte sind folgende Gebietsorientierungen vorzusehen:
  1. Die Teilflächen sind bis zu 7 Bezugspegeln gem. der Liste Elbepegel des Beweissicherungskonzeptes zuzuordnen.
  • Die Untersuchungen werden im 2., 6. und 10 Jahr nach Ausbauende vorgenommen.
  • Hinsichtlich der Sockelstabilität (Bereich km 632 - 717) ist eine zeitnahe Beweissicherung einschließlich Auswertung durchzuführen, um nachteiligen Entwicklungen rechtzeitig begegnen zu können. Hierzu hat zu erfolgen:
  1. a) Peilungen innerhalb und 50 m außerhalb des Tonnenstrichs 2 mal jährlich

    b) Auswertung der Daten zur Ermittlung von Teilvolumen von 1 m-Schichtdicken

    Die Volumenermittlung erfolgt in folgenden Abschnitten:

    - km 632 - 648
    - km 648 - 660
    - km 660 - 676
    - km 676 - 688
    - km 688 - 698
    - km 698 - 705
    - km 705 - 708
    - km 708 - 717

Bei Änderungen des Teilvolumens von zunächst mehr als 15 % ist der TdV verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch Materialzufuhr, zu kompensieren. Im Rahmen einer einvernehmlich mit den Ländern vorzunehmenden Prüfung ist die zunächst festgelegte zulässige Größenordnung der vorgenannten Änderungsrate zu kontrollieren und ggf. neu festzulegen.

Als Schnellindikator für mögliche Änderungen der Sockelstabilität sind die monatlichen Tidescheiteländerungen zeitnah nach NIEMEYER (1995) zu ermitteln und den Einvernehmensbehörden der Länder bzw. den von ihnen benannten Fachdienststellen kontinuierlich zu übermitteln.

Im Fall einer kontinuierlichen Erosion im Sockelbereich sind vom TdV Vorschläge für geeignete Gegenmaßnahmen zu erarbeiten und den Planfeststellungs- und Einvernehmensbehörden zur Entscheidung vorzulegen.

Hinsichtlich der Rampenstabilität (Bereich km 717 - 748) ist ebenfalls eine Beweissicherung durchzuführen durch Peilungen im Rahmen der Verkehrssicherung in folgenden Abschnitten:

- km 717 - 719
- km 719 - 723
- km 723 - 732
- km 732 - 748

a) Terrestrische Topographie

Zu erfassende Parameter:

  • Flächenbilanz Vorland/Watt
  • Geländehöhe für den Bereich MTnw bis Deichoberkante bezüglich der Abbruchbereiche
  • Geländehöhe im Bereich gefährdeter Biotope
  • Verlauf und Geländehöhe von Abbruchkanten

 

Untersuchungsbereiche:

Generell sollen die Uferbereiche der Elbe im UVU-Untersuchungsgebiet erhoben werden. Zusätzlich werden folgende Uferbereiche verdichtet erfaßt:

Am linken Elbufer:

  • Schwarztonnensand Ostufer
  • Lühekurve, Elbe-km 640-647 (ausgenommen Elbe-km 643,7-644,4)
  • Twielenfleth, Elbe-km 651,4 - 651,6
  • Twielenfleth-Anleger Elbe-km 651,7 - 651,9
  • Vorland Twielenfleth Elbe-km 652,2 - 653,3
  • Ruthenstrom Elbe-km 670,0 - 671,7
  • Pegel Krautsand Elbe-km 671,7 - 673,0
  • Böschrücken bis Otterndorf Elbe-km 687 - 712,5 (ausgenommen Elbe-km702 - 703)

Am rechten Elbufer:

  • Neufelderkoog – Kaiser-Wilhelm-Koog, Elbe-km 704-728
  • Scheelenkuhlen bis Elbehafen, Elbe-km 688-694
  • Glückstadt Neuendeich, Elbe-km 677
  • Pagensand Westufer
  • Eschschallen
  • Ufer an der Pagensander Nebenelbe zwischen Pinnau und Krückau
  • Bishorster Sand
  • Bielenberg, Elbe-km 669,0 - 670,0

Bei entsprechenden neuen Einflüssen werden die verdichtet untersuchten Bereiche entsprechend der Aufgabenstellung verändert. Grundlage zur Beurteilung von Veränderungen ist auch die nicht verdichtete generelle Aufnahme des Ausgangszustandes.

Linien- bzw. Kantenaufnahmen:

  • MThw-Linie im gesamten UVU-Untersuchungsbereich der Elbe (ohne Nebenflüsse)

Querprofilaufnahmen:

  • Es werden Querprofile im Untersuchungsgebiet von der Deichoberkante bis zur MTnw-Linie nivellitisch oder gleichwertig vermessen in Abhängigkeit von der Dynamik des betroffenen Bereichs;

Erforderliche Zeitintervalle der Erfassung:

  • Ufer mit gefährdeten Biotopen: abhängig von der Dynamik des betroffenen Bereiches im 2., 6. und 10 Jahr nach Ausbauende (und ggf. ereignisbezogen),
  • sonstige Ufer und Vorländer: nach 10 Jahren .
  • die Aufnahmen haben möglichst zu vergleichbaren Jahreszeiten zu erfolgen

Erforderliche räumliche Dichte der Erfassung:

Die Aufnahme sollte die Strukturen der Topographie widerspiegeln. Daher sollen die Querprofilaufnahmen in verschiedenen Abständen erfolgen, die sich an den Fragestellungen orientieren.

  • In Bereichen mit verdichteter Aufnahme: Profile im Abstand von ca. 50 m in Abhängigkeit von der Geländegestalt im Bereich der Wasserwechselzone in Abstimmung mit den zuständigen Ortsbehörden,
  • Linien und Kanten: mit je einem Datenpunkt ca. alle 50 m in Abhängigkeit von der Geländegestalt und
  • Generelle Querprofilvermessung: Profile in Abständen von ca. 200 m.

Erforderliche Genauigkeit:

  • Lagegenauigkeit <0,5m,
  • Höhengenauigkeit < 0,05m bezüglich der Meßwerterfassung nach dem jeweiligen Stand der Technik, < 0,1m insgesamt unter Berücksichtigung der Geländeunebenheiten etc.,
  • in Bereichen der Wasserwechselzone im Wattbereich zwischen MThw- und MTnw-Linie, die nicht von Erosionen betroffen sind, genügt die Genauigkeit der Peilung (Topographie aquatisch bzw. der Laser-Befliegung) und
  • für Flächenbilanzen mindestens die Genauigkeit der Laser-Befliegung.

Verfahren der Erfassung:

  • für hohe Genauigkeit: Nivellement, DGPS oder Fotogrammetrie
  • für geringere Genauigkeit (s.o.) Peilung und Laser-Befliegung

In Gebieten mit Baumbestand, Sumpf u.ä. ist teilweise aus technischen Gründen eine exakte Vermessung nicht möglich. In diesen Fällen kann in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden auf eine Erhebung verzichtet werden.

Erfassung des Ist-Zustandes:

  • MThw-Linie für Uferabbruchbereiche und gefährdete Biotope ab 1997
  • MThw-Linie für alle übrigen Bereiche einschließlich Nebenflüssen ab 1998
  • Uferprofile der entsprechenden Abschnitte ab 1998
  • Mittelwasserlinie durch Befliegung 1998
  • Gesamte terrestrische Topographie der Hamburger Strecke durch photogrammetrische Befliegung Anfang 1999.

b) Aquatische Topographie

Zu erfassende Parameter:

  • Höhe der Elbsohle einschließlich der Watten und Nebenelben bis zur MTnw-Linie
  • Höhe der Sohle der Nebenflüsse
  • Lage der MTnw-Linie
  • Flächenbilanz Watt/Flachwasser/Tiefwasser (MThw-Linie wird aus der terrestrischen Vermessung übernommen)

Erforderliche Zeitintervalle der Erfassung:

  • Hauptstrom einschließlich Böschung bis MTnw: einmal jährlich
  • Baggergutablagerungsflächen und besondere Problembereiche: einmal jährlich
  • Nebenelben: alle 2 Jahre
  • Watten und Nebenflüsse: im 2., 6. und 10. Jahr nach Ausbauende

Erforderliche räumliche Dichte der Erfassung:

Die Aufnahme sollte die Strukturen der Topographie widerspiegeln. Daher sollen die Peilungen in verschiedenen Abständen erfolgen, die sich an den Fragestellungen orientieren.

  • Querprofile im Abstand von ca. 100m,
  • in der Fahrrinne Längsprofile im Abstand von ca. 50m,
  • in Nebenelben Querprofile im Abstand von ca. 100m, bei besonderer Variation der Tiefe auch geringer,
  • in Watten entsprechend Querprofile oder andere Raster mit Punktabstand um ca. 100m,
  • im Bereich der Baggergutablagerungsflächen und in besonderen Problembereichen in ca. 50m Abstand und
  • in Nebenflüssen Querprofile im Abstand von ca. 100m.

Erforderliche Genauigkeit:

  • Lagegenauigkeit: < 10m
  • Höhengenauigkeit: < 0,3m

Verfahren der Erfassung:

  • in befahrbaren Bereichen: Linienpeilung (Flächenpeilung optional)
  • in Bereichen, die für Linienabstände unter 50m vorgesehen sind (Unterwasserablagerungsflächen, besondere Problembereiche): Linien- bzw. Flächenpeilung
  • in Wattbereichen: nivellitische Querprofile bzw. Befliegung
  • MTnw-Linie: nivellitische Querprofile bzw. Interpolation

Erfassung des Ist-Zustandes:

Die Erfassung erfolgt sowohl mit Linien- als auch mit Flächenpeilung für:

  • Hauptstrom und angrenzende Böschung ab 1997
  • Watten und Nebenelben, Nebenflüsse und sonstige Bereiche ab 1997