Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

3.2 Erfassungen im einzelnen

3.2.1 Abiotische Parameter

3.2.1.1 Tidewasserstände

Zu erfassende Parameter:

Die Tidekurve wird vollständig erfaßt als Ganglinie. Abzuleiten sind die bekannten Tidekenngrößen

  • Tnw,
  • Thw,
  • Tmw
  • Thb,
  • Tidedauer,
  • Extremwerte,
  • Häufigkeits- und Dauerzahlen

Erforderliche Zeitintervalle der Erfassung:

Die Ganglinie wird an den Meßstellen nach dem jeweils in der WSV gültigen Verfahren (Pegelvorschrift) ermittelt.

Erforderliche räumliche Dichte der Erfassung:

Die Meßergebnisse der folgende Pegel werden in der Beweissicherung berücksichtigt:

Nordsee-Pegel:

  • Helgoland

Elbe-Pegel:

  • Großer Vogelsand
  • Cuxhaven-Steubenhöft
  • Otterndorf
  • Osteriff
  • Brunsbüttel
  • Brokdorf
  • Krautsand
  • Glückstadt
  • Kollmar
  • Grauerort
  • Stadersand
  • Lühort
  • Schulau
  • Cranz
  • Blankenese UF (Pegel von Strom- und Hafenbau; nachrichtlich)
  • Hamburg St. Pauli (Pegel von Strom- und Hafenbau; nachrichtlich)
  • Bunthaus (Pegel von Strom- und Hafenbau; nachrichtlich)
  • Over
  • Zollenspieker
  • Wehr Geesthacht UP

Oste-Pegel:

  • Belum
  • Hechthausen
  • Bremervörde

Stör-Pegel

  • Stör-Sperrwerk BP
  • Itzehoe

Krückau-Pegel:

  • Krückau Sperrwerk BP
  • Elmshorn

Pinnau-Pegel:

  • Pinnau-Sperrwerk BP
  • Uetersen

 

Lühe-Pegel:

  • Horneburg

Este-Pegel:

  • Buxtehude

Ilmenau-Pegel:

  • Fahrenholz UP
  • Ilmenau Sperrwerk

Erforderliche Randbedingung:

Abfluß Neu-Darchau

Erforderliche Genauigkeit:

Gemäß Pegelvorschrift

Verfahren der Erfassung:

Pegel mit Papierschrieb bzw. digitale Erfassung

Erfassung des Ist-Zustandes:

Vorhandene Datenerfassung erfolgt nach den in der WSV gültigen Verfahren.

Schwellenwerte

Anhand eines statistischen Rechenverfahrens erfolgt die Ermittlung der ausbaubedingten Wasserstandsänderungen aus den gemessenen Wasserstandsdaten. In bezug auf mittlere Tidescheitel und -hübe der Tideelbe soll das Verfahren von Niemeyer (1995) Anwendung finden, das auch im Zuge der Beweissicherung für den 13,5 m-Ausbau der Unterelbe angewendet wurde.

Die Schwellenwerte für die Über- bzw. Unterschreitung der mittleren Tidehoch- bzw. Tideniedrigwasserstände im Bereich der Tideelbe beziehen sich

  • bei wasserwirtschaftlichen Fragestellungen auf die jeweiligen "worst case"-Prognosewerte der BAW-AK,
  • bei allen anderen Aspekten, z. B. ökologischen Fragestellungen, auf die jeweiligen Rechenwerte der BAW-AK (oberer/unterer Rand der "Änderungsbänder", vgl. Umweltverträglichkeitsstudie, Textband, S. 5-16, Abb. 5-8).

Wird an einem oder mehreren Pegeln der jeweils definierte Schwellenwert im 5-jährigen Mittel überschritten, so sind vom TdV Neuberechnungen in wasserwirtschaftlichen, naturschutzfachlichen und landeskulturellen Bereichen zu veranlassen und Folgewirkungen zeitnah zu kompensieren oder auszugleichen. Über die Maßnahmen ist im Einvernehmen der Länder zu entscheiden, sofern die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 Satz 1WaStrG vorliegen.

Die Abweichungen für die Sturmflutscheitel sind ergänzend zu den MThw über die Änderungen des Staus anhand eines Ansatzes des NLÖ-FSK (NIEMEYER 1997) zu bestimmen, bei dem der Stau im Revier über den Stau an der Mündung und das Oberwasser ermittelt wird. Der Schwellenwert für erhebliche Abweichungen von der Prognose und für die Inanspruchnahmen des TdV wird über die Summe der ausbaubedingten Änderung des MThw und des Staus gebildet und beträgt 3 cm.

Der TdV hat an den nachstehend genannten Pegeln der Außen- und Unterelbe die Sturmflutwasserstände zu erfassen und deren Eintrittshäufigkeit gemäß DIN 4049 im Vergleich zu der Jahresreihe 1956/1995 zu ermitteln. Es werden die Häufigkeit für die Pegel Helgoland, Cuxhaven, Brunsbüttel, Kollmar, Schulau, St. Pauli und Zollenspieker für die Bezugsreihe 1956/1995 gebildet. Die dort festgestellten Grenzhöhen für die einzelnen Schwerestufen werden als Grundrelation für die Beweissicherung herangezogen. Abweichungen der Sturmfluthäufigkeiten werden über Änderungen der Grenzhöhen definiert.

Dauer des Meßprogramms:

Die Tidewasserstände werden über einen Zeitraum von 15 Jahren untersucht.