Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

V Stand der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen und Stand der Erfolgskontrollen

V Stand der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen und Stand der Erfolgskontrollen

Mit dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt vom Februar 1999 wurden zur Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) vom August 1997 (BUNDESANSTALT FÜR GEWÄSSERKUNDE, 1997) planfestgestellt. Es handelt sich um die Maßnahmengebiete Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch, Hetlingen-Giesen­sand, Spülfeld Pagensand, Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich.
In den Gebieten Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich konnten nicht alle vorgesehenen Kompensationsflächen auf freiwilliger Basis erworben werden, sodass sich der Beschluss mit entsprechenden Auflagen nur auf die erworbenen Teilflächen bezieht. Der PFB fordert den TdV daher auf, in den ursprünglichen Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Störmündungsbereich weiteren Grunderwerb zu tätigen. Ist ein Grunderwerb in den genannten Bereichen nicht möglich, sollen in den von den Ländern genannten Suchräumen entsprechende Maßnahmen zur vollständigen Kompensation durchgeführt werden.
So kamen weitere Maßnahmengebiete hinzu. Die zusätzlichen Gebiete Hullen, Allwördener Außendeich, Stör-Hodorf, Haseldorfer/Wedeler Marsch und Vaaler Moor werden im ergänzenden LBP von Juni 2000 (BUNDESANSTALT FÜR GEWÄSSERKUNDE, 2000) detailliert beschrieben. Für die niedersächsischen Maßnahmengebiete Hullen und Allwördener Außendeich erfolgte der ergänzende PFB am 24.08.2005 und für die Schleswig-Holsteinischen Stör-Hodorf, Haseldorfer/Wedeler Marsch und Vaaler Moor am 31.07.2006.

V.1 Kompensationsmaßnahmen

Auf der niedersächsischen Seite wurden 664,54 ha und auf der schleswig-holsteinischen Seite 719,32 ha für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erworben, insgesamt 1.383,86 ha, zzgl. 68 ha der aquatischen Maßnahme (Baggerung) Hahnöfer Nebenelbe / Mühlenberger Loch.
Der Stand der Umsetzung der Einzelmaßnahmen ist in Tabelle V.1‑1 angegeben. Die Lage der Kompensationsflächen ist der Abbildung V.1‑1 zu entnehmen.

Tab. V.1-1: Übersicht zum Stand der Kompensationsmaßnahmen

1. Grunderwerb 1998 bis 2001 2. Maßnahmen gemäß LBP 2001 bis 2008
Land Gebiete PFB 1999
( ha )
IST
( ha )
Extensivierung u. natürliche Sukzession; Jagdeinschränkung LAP Umsetzung
des LAP
S-H. Hetlingen-Giesensand 168,10 157,59 100 % 100 % 100 %
S-H. Spülfeld Pagensand 27,50 30,50 100 % entfällt entfällt
S-H. Stör - Mündungsbereich 314,00 55,20 100 % 70 % 0 %
S-H. Haseldorfer /
Wedeler Marsch
- - - 221,15 100 % 100 % 100 %
S-H. Stör - Mittelabschnitt - - - 11,51 100 % 70 % 0 %
S-H. Vaaler Moor - - - 243,37 100 % 100 % 100 %
Summe S-H 509,60 719,32  
Nds. Belumer Außendeich 650,00 184,20 100 % 100 % 100 %
Nds. Hullen + Hörner
Außendeich
- - - 276,04 100 % 100 % 100 %
Nds. Allwördener Außendeich - - - 204,30 100 % 100 % 100 %
Summe Nds. 650,00 664,54  
Gesamtfläche
Umsetzung (%) ohne Flächenbezug:
1.159,60 1.383,86 100 % 92,5 % 75 %
Nds. +
FHH
Aquatische Maßnahme 68,00 68,00 Rinnenbaggerung ist in 2003 erfolgt entfällt entfällt
Hahnöfer NE + ML *
Gesamt 1.227,60 1.451,86  

Stand 07/2008
* = Hahnöfer Nebenelbe und Mühlenberger Loch

Die Umstellung der Kompensationsflächen auf natürliche Sukzession bzw. auf extensive Weidewirtschaft gemäß LBP ist seit Ende 2004 erreicht. Die Aufstellung der Landschaftspflegerischen Ausführungs-Planungen (LAP) im Monitoring ist zu 90 % erfolgt. Die sich hieraus ergebenden Landschaftspflegemaßnahmen (Erd- und Landschaftsbau) konnten bis Ende Juli 2008 durchgeführt werden. Für 2009 ist zu erwarten, dass auch die zwei restlichen Landschaftspflegemaßnahmen erfolgreich nach LBP und LAP abgeschlossen werden.
Die Flächenverwaltung in Schleswig-Holstein (S-H) erfolgt durch den TdV. In Niedersachsen (Nds.) erfolgt sie durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Für die niedersächsischen Kompensationsgebiete hat die Bundesanstalt eine Übertragung an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (Osnabrück) vorgesehen.
Unter http://www.portal-tideelbe.de sind im Internet der LBP, die LBP-Ergänzung, die LAP für die Maßnahmengebiete, das Untersuchungskonzept für Erfolgskontrollen von Kompensationsmaßnahmen sowie die Gutachterberichte zur Erfolgskontrolle downloadfähig dokumentiert und nachzulesen. Die Einstellung des Grünlandtagebuches für S-H und Nds. ist vorgesehen; ebenso das hydrologische Monitoring Vaaler Moor. Eine Übersicht über die Maßnahmengebiete im terrestrischen Bereich ist auf DVD-1 (Materialien) vorhanden.

Abb. V.1-1: Kompensationsgebiete zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt

Kompensationsgebiete zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt

V.2 Erfolgskontrollen

Gemäß den Anordnungen des Planfeststellungsbeschlusses (II.3.2.4) sind Erfolgskontrollen in den Maßnahmengebieten hinsichtlich der im LBP genannten Zielsetzungen durchzuführen, ohne die Untersuchungsparameter weiter zu spezifizieren und ohne konkrete Vorgabe eines Zeitpunktes, wann mit den Untersuchungen zu beginnen ist. Im November 2004 wurde von der Bundesanstalt für Gewässerkunde die Endversion des Konzeptes für Erfolgskontrollen erarbeitet. Es enthält vegetationskundliche und avifaunistische Untersuchungen. Das Untersuchungskonzept wurde vorher mit den Einvernehmensbehörden der Länder beraten und im Oktober 2004 einvernehmlich zur Umsetzung beschlossen. Es folgte die Ausschreibung und Vergabe der Erfolgskontrollen an Gutachterbüros. Die Beauftragung im März 2005 mit zwei vegetationskundlichen und drei avifaunistischen Untersuchungsjahren und jeweils abschließenden Gesamtbericht endet im 3. Quartal 2009. Erfolgskontrollen werden in den nachfolgend genannten Maßnahmengebieten durchgeführt.

V.2.1 Aquatischer Bereich: „Ausgleichsrinne Hahnöfer Nebenelbe / Mühlenberger Loch“

Ziel der Kompensationsmaßnahme war eine dauerhafte Sicherung einer Flachwasserzone. Die bisherigen Erfolgskontrollen zeigen eine zunehmende Verlandung des Maßnahmengebietes Mühlenberger Loch. Die Verlandungen der Ausgleichsrinne im Mühlenberger Loch können auf viele Einzelheiten zurückgeführt werden. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Differenz der hydraulischen Leistungsfähigkeit zwischen Hauptelbe und Nebenelbe problematisch ist, denn die Hahnöfer Nebenelbe weist einen deutlich längeren Fließweg auf, als die Hauptelbe. Dabei wird die Wasserspiegellagendifferenz der Nebenelbe bei Flut durch die Hauptelbe von Oberstrom ausgeglichen. Die Befüllung des Systems Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch erfolgt zum einen durch die westliche Mündung der Hahnöfer Nebenelbe. Zum anderen wird sie durch den einlaufenden Flutstrom im Este-Fahrwasser befüllt. Außerdem findet ein Einlaufen des Flutstroms durch die östliche Mündung der Ausgleichsrinne in die Elbe statt, hierbei entstehen die Problembereiche, in denen die oben genannten Verlandungen auftreten, da es hier zur Minderung der Strömungsgeschwindigkeiten kommt. Weiterhin wird die Ausgleichsrinne im Mühlenberger Loch zum Teil quer überströmt, sobald der Wasserstand ein Niveau über den Wattflächen erreicht hat.
Die Strömungsgeschwindigkeiten in der Ausgleichsrinne reichen nicht aus um eine stabile Aus­gleichsrinne zu erhalten, sowie die durch die verschiedenen Einflüsse auftretenden Verlandungen des Mühlenberger Loches zu kompensieren.
Die Nichterreichung des Kompensationszieles wurde gem. Ziff. 2.3, Satz 6 der Anordnung II den beiden Planfeststellungsbehörden mit Schreiben vom 07.09.2006 gemeldet. Darin heißt es:
„Kompensationsgebiet Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch
Die Erfolgskontrolle hat ergeben, dass die beabsichtigten Kompensations- und Entwicklungsziele im Kompensationsgebiet Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch, die in der Schaffung und Sicherung von Flachwassergebieten liegen, nicht mehr gegeben sind (s. beigefügten Auszug aus dem Beweissicherungsbericht 2005).
Eine einmalige Vertiefung mit erforderlicher anschließender Unterhaltung der Rinne wäre eine Beeinträchtigung, die die Kompensations- und Entwicklungsziele gemäß LBP nicht rechtfertigen würde.
Gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 22.02.1999 ist gemäß Ziffer 2.3 (Satz 6) der Anordnungen (II) die Planfeststellungsbehörde unverzüglich zu unterrichten, wenn die Erfolgskontrolle ergibt, dass die unterhaltungsbedingten Beeinträchtigungen die Kompensations- und Entwicklungsziele gemäß LBP nicht rechtfertigen, was hiermit geschieht.“

Nach den Ergebnissen der Beweissicherung konnte das ursprüngliche Kompensationsziel für die Kompensationsmaßnahme „Ausgleichsrinne Hahnöfer Nebenelbe / Mühlenberger Loch“ nicht erreicht werden. Dies wurde der Planfeststellungsbehörde sowohl von den TdV als auch von der Einvernehmensbehörde Niedersachsens mitgeteilt. Unabhängig von der bislang fehlenden Entscheidung der Planfeststellungsbehörde zur weiteren Vorgehensweise laufen Gespräche zwischen den TdV und den Einvernehmensbehörden zur Modifikation der aquatischen Ausgleichsmaßnahme.

V.2.1.1 Chronologie der Kompensationsmaßnahme „Ausgleichsrinne Hahnöfer Nebe-nelbe / Mühlenberger Loch“

Die Hahnöfer Nebenelbe ist seit den siebziger Jahren im östlichen Teil ebenso wie das gesamte Mühlenberger Loch sehr stark von Verlandungen betroffen. Um einen besseren Durchfluss der Hahnöfer Nebenelbe zu gewährleisten, wurde gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 22.02.1999 als Kompensationsmaßnahme eine ca. 7 Kilometer lange Ausgleichsrinne vom Hafen Hahnöfersand bis westlich des damaligen Neßleitdammes hergestellt. Die Rinne hatte eine durchschnittliche Breite von 125 m und eine Solltiefe von 2,30m unter KN. Zur Herstellung der Rinne wurden 1,3 Mio. m³ Sediment gebaggert. Mit der Maßnahme sollte eine Minimierung der Verlandung und eine Stabilisierung der Flachwasserzonen (0-2 m unter KN) in Teilbereichen der östlichen Hahnöfer Nebenelbe und im Mühlenberger Loch erreicht, gesichert und entwickelt werden. Die Baumaßnahme der Rinnenbaggerung wurde im Juni 2003 abgeschlossen. Im Rahmen der Erfolgskontrollen wurde 2006  festgestellt, dass das Kompensationsziel nicht erreicht werden würde. Die Nichterreichung wurde den beiden Planfeststellungsbehörden mitgeteilt (siehe Abschnitt V.2.1). Der sich daran anschließende Diskussionsprozess hat bis dato das Ziel, durch geänderte und modifizierte Streckenführungen der Rinne, bzw durch alternative Lösungen das Kompensationsziel zu erreichen. In Tabelle V.2.1.1-1 werden die Inhalte dieses Prozesses beschrieben. 

Tab. V.2.1.1-1: Chronologie des Abstimmungsprozesses zur Kompensationsmaßnahme „Ausgleichsrinne Hahnöfer Nebenelbe / Müh-lenberger Loch“

Datum Inhalt
Juni 2007 Vor dem Hintergrund der Meldung an die Planfeststellungsbehörde und den im Beweissicherungsbericht 2005 veröffentlichten Ergebnissen der Erfolgskontrollen, wurde ein Untersuchungsprogramm zwischen den TdV zum weiteren Vorgehen abgestimmt.   
08.10.2007 Präsentation der Ergebnisse aus der Voruntersuchung (sieben verschiedene Varianten) in Anwesenheit der Ländervertreter bei der HPA, BAW Empfehlung: Ein-Rinnen-System für den Bereich Hahnöfer Nebenelbe und Mühlenberger Loch; d.h. Zusammenlagen von Estefahrwasser und A+E Rinne. Die anschließenden Stellungnahmen der Länder schlossen diese Möglichkeit jedoch aus.
05.02.2008 Besprechung bei der HPA – weiteres Vorgehen? Trotz einer ungünstigen Bewertung durch die BAW schlossen die Länder eine Wiederherstellung der Rinne nicht aus. Ebenso wurde erbeten, die Variante Durchstich Neßsand/ Hanskalbsand aus naturschutzfachlicher und wasserbaulicher Sicht genauer zu prüfen.
27.02.2008 BAW Vermerk: „Wirkung eines Durchstichs Neßsand“ (Wirkung nur in „homöopathischen Dosen“)
24.04.2008 Gutachten von KIFL - Durchstich bringt keine wesentlichen Vorteile aus ökologischer Sicht und ist aus naturschutzfachlicher Sicht ein Eingriff, der auch wieder ausgeglichen werden müsste. Somit wird die Variante Durchstich wieder verworfen.
01.04.2009 Projektstart der Hauptuntersuchung bei der BAW
11.11.2009

Präsentation der Ergebnisse in Anwesenheit der Ländervertreter bei der HPA; die wichtigsten Ergebnisse aus der Voruntersuchung, den Analysen und der Modelluntersuchung [BAW BerichtA39550210099]:
Alle Varianten aus der Voruntersuchung zeigen maximal nur eine sehr geringe positive Wirkung bezüglich der Strömungssituation in der A+E Rinne. Dominant bleiben hohe Stauwasserdauern und damit eine Begünstigung der Sedimentation von suspendiertem Material in der Wassersäule, was langfristig ohne Unterhaltungsmaßnahmen zu einer fortgesetzten Verlandung des Gebiets führen wird. Drei der untersuchten Varianten bestanden aus Ein-Rinnen-Systemen im Gegensatz zu dem heute herrschenden Zwei-Rinnen-System aus Este-Fahrwasser und A+E-Rinne. In zwei dieser Varianten wird die Strömung in der A+E-Rinne ohne große Umlenkung geführt: diese Varianten können aus wasserbaulicher Sicht empfohlen werden, da die oben erwähnten Verlandungstendenzen verzögert werden.
Die Analyse der gemessenen Strömungsgeschwindigkeiten zeigt, dass vom Sept.2003 bis zum Okt.2005 die maximale Flutstromgeschwindigkeit in der östlichen A+E-Rinne um 10 cm/s oder etwa 12 % abgenommen hat. Die häufigsten Strömungsgeschwindigkeiten liegen im Intervall zwischen ±25 cm/s. Die Ebbestromgeschwindigkeit bleibt innerhalb einer kleinen Schwankungsbreite unverändert, sowie auch die Strömungen in der restlichen Hahnöfer Nebenelbe.
Eine Analyse der Peildaten zeigt, dass die östliche A+E-Rinne zwei bis drei Jahre nach ihrer Fertigstellung um mehr als 2 m aufsedimentiert ist und damit bei annähernd Niedrigwasser kaum noch durchströmt werden kann.
Aus der Modelluntersuchung lässt sich ableiten, dass das Grundmuster der Schwebstoffdynamik in der Hahnöfer Nebenelbe/ im Mühlenberger Loch unabhängig ist von der umgelagerten Menge bei Neßsand. Es wird durch die Umlagerung jedoch verstärkt und die Depositionsrate in der östlichen A+E-Rinne liegt um bis zu 3 % höher, wenn 3035 m³ Trockensubstanz pro Tide umgelagert wird (maximale realistische Umlagerung).
Die geplante Fahrrinnenanpassung der Unter- und Aussenelbe bewirkt eine ca. 20 prozentige Reduktion der Depositionsrate in der A+E-Rinne. Dieses wurde für den Sollzustand der A+E-Rinne (Sollsohle bei -3,9mNN) in der Modelluntersuchung berechnet.
Überschlägig und mit allen erwähnten Unsicherheiten und unter allen Annahmen kann aufgrund der Modelluntersuchung von einer Wiederverlandung der Rinne in ca. 2-3 Jahren nach einer erneuten Wiederherstellung ausgegangen werden. Singuläre Ereignisse wie beispielsweise Sturmfluten, Kantenfluten oder hohe Oberwasserzuflüsse sind dabei in ihrer Wirkung nicht berücksichtigt worden.
Der in der Modelluntersuchung errechnete residuelle advektive Schwebstofftransport zeigt deutlich eine Konvergenzzone der Transporte in etwa entlang des nördlichen Este-Fahrwassers. Ein weiterer Transportweg zeigt in Richtung des Mühlenberger Loches unterhalb der DASA Erweiterung.

Ohne Eingriffe wird der bestehende Sedimentationsprozess in der Hahnöfer Nebenelbe mit dem Mühlenberger Loch zu einer langfristigen Verlandung des Mühlenberger Lochs führen. Dieses wird die heutige Durchströmbarkeit der Hahnöfer Nebenelbe reduzieren und einen sich selbst verstärkenden Prozess der Rückbildung der Nebenelbe initiieren. Ebenfalls wird dann für das Este-Fahrwasser eine intensivere Unterhaltung erforderlich sein.

V.2.2 Terrestrische Bereiche

Bereiche

  • Belumer Außendeich (Nds)
  • Hullen, außen- und binnendeichs (Nds)
  • Allwördener Außendeich (Nds)
  • Hetlingen / Giesensand (SH)
  • Haseldorfer / Wedeler Marsch (SH)
  • Stör-Mündungsbereich (SH)
  • Stör-Mittelabschnitt, Hodorf (SH)

Die 7 Maßnahmengebiete sind durch großflächiges Marsch- oder Auengrünland gekennzeichnet, das überwiegend als Weide genutzt wird und in unterschiedlichem Maße dem Tideregime ausgesetzt ist.

Spülfeld Pagensand (SH)
Hierbei handelt es sich um ein im Zuge der letzten Fahrrinnenanpassung angelegtes Spülfeld.

Vaaler Moor (SH)
Ein ehemaliges Hochmoor, das aus Hochmoorresten unterschiedlicher Degradationsstadien mit Röhricht und Sandmagerrasen auf ehemaligen Spülfeldern sowie Moorgrünland in unterschiedlich intensiver Nutzung besteht.
Die Erfolgskontrollen für die Kompensationsmaßnahmen bestehen im Wesentlichen aus

  • vegetationskundlichen und avifaunistischen Untersuchungen und Erfassungen
  • monatlichen Flächennutzungskontrollen mit einem Grünlandtagebuch (Datenbank + GIS).

Grundlage für die Erfolgskontrollen sind das Untersuchungskonzept der BfG von November 2004 und die einzelnen Landschaftspflegerischen Ausführungspläne (LAP). Die LAP berücksichtigen Erkenntnisse aus der Erfolgskontrolle zur etwaigen Schonung empfindlicher Bereiche innerhalb der Kompensationsgebiete.
Nachstehende Tabelle V.2-2‑1 zeigt das Untersuchungsprogramm auf. Über Art und Umfang von Folgeuntersuchungen wird gesondert entschieden.

Untersuchungsjahre 2005 2006 2007 2008 2009
  1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4
 
 Avifauna          
 - Brutvögel     .       .               .          
 - Zug- u. Rastvögel .     . .     . .     . .          
 Vegetation                                        
Ergebnisse 1   2
Führung der Grünlandtagebücher in SH u. Nds.
  2007 2008 2009  

Zur Unterstützung und Ergänzung der Erfolgskontrolle entwickelte die BfG im Auftrag des TdV in 2005/2006 ein Grünlandtagebuch (GTB) als Access-Datenbank mit GIS-Funktion. Beim praktischen Teil der Entwicklung unterstützten das NLWKN durch die Naturschutzstation Unterelbe und das Naturschutzamt der Kreisverwaltung Stade. In der Datenbank sind die einzelnen Bewirtschaftungsauflagen aus LBP und LAP hinterlegt. Ferner sind dort Angaben zu Pachtverhältnissen, Angaben zu Nutzung und Maßnahmen vor und nach der Umsetzung der LBP-Auflagen, jagdliche Belange, Maßnahmen anderer Projektträger, Angaben zur lfd. Beweidung, zur Mahd, zur Bodenbearbeitung, zur Düngung, zur Unkrautbekämpfung und schließlich Angaben zum Wasserhaushalt enthalten. Alle Bewirtschaftungsangaben sind auf Flurstücke einerseits und auf sog. Schläge (Bewirtschaftungseinheiten) andererseits bezogen und gleichzeitig als Geoinformation hinterlegt.