Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Stellungnahmen des Landes Schleswig-Holstein mit Erwiderungen der Projektgruppe Beweissicherung

Thema Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein Antworten der Projektgruppe Beweissicherung
Schichtuntersuchungen Die Ergebnisse der Beweissicherung zeigen bei den Schichtenuntersuchungen Veränderungen. Überschreitungen gegenüber dem im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Schwellenwert sind sowohl als Massenzunahme als auch als Massenabnahme erkennbar und entsprechend ausgewiesen. Wenn auch die Ergebnisse im Einzelnen wie insgesamt scheinbar keine nennenswerten ausbaubedingten Veränderungen aufzeigen, so können endgültige Aussagen zu den Ursachen der Änderungen der Sedimentvolumina und zur Gefährdung von Sockel und der Rampen noch nicht getroffen werden. Der Entwurf des Beweissicherungsberichts 2003 ist unter Würdigung dieser Aspekte zu ändern. Hinsichtlich der Überschreitungen in 2 Bereichen hat der TdV ausgeführt, dass es sich hier sicherlich nicht um ausbaubedingte Wirkungen handelt (siehe dazu Abschnitt III.1.2.1.1.1 ff im Bericht). Es ist somit nicht erkennbar, warum die Aussage, es handele sich nicht um ausbaubedingte Änderungen, abwegig sein soll. Endgültige Aussagen werden sowieso nicht getroffen, da die Aussagen immer den entsprechenden Stand der Berichtserstellung wiedergeben, der sich natürlich auch ändern kann. Eine erforderliche Änderung des Berichtstextes wird daher nicht gesehen.
Tidewasserstandsuntersuchungen Den im Entwurf des Beweissicherungsberichtes dargelegten Aussagen hinsichtlich der Änderungen der Tidewasserstände, insbesondere die Feststellung, die Änderungen der gemessenen Scheitelwerte würden sich im Rahmen der in der UVU prognostizierten Schwellenwerte bewegen, kann ich nicht zustimmen. Das statistische Verfahren nach NIEMEYER zur Ermittlung der ausbaubedingten Wasserstandsänderungen steht noch aus. Erst mit den Ergebnissen eines von den Einvernehmensbehörden akzeptierten Rechenverfahrens kann eine Aussage zu den ausbaubedingten Wasserstandsänderungen getroffen werden. Es trifft zu, dass das Verfahren nach Niemeyer nicht uneingeschränkt zur Anwendung gebracht wurde. Die Gründe dafür wurden bereits weiter oben ausführlich erläutert. Die vorgenommenen Modifikationen sind als Vorschlag zu verstehen, der mit den Ländern zu diskutieren ist.
Schichten und Wasserstände Insbesondere auch vor dem Hintergrund der Feststellungen zur Veränderung der Schichtstärken sowie einer weiterführenden Bewertung hinsichtlich ihres ausbaubedingten Anteils ist zunächst die o. a. Ermittlung auszuführen. Der Beweissicherungsbericht 2003 ist entsprechend zu ändern. Es ist unverständlich, welche Veränderung von Schichtstärken gemeint ist und was dies mit den Tidewasserständen zu tun hat. Weiterhin ist unklar welche Textpassagen im Bericht einer Änderung unterworfen werden sollen.
Niemeyer-Verfahren Eine Änderung des Auswerteverfahrens mit dem Ziel, auch ausbaubedingte Wasserstandsänderungen innerhalb trendbehafteter Bereiche festzustellen, bedarf der besonderen Überprüfung und Bewertung durch die Fachgruppe. Die hierzu erforderlichen Voraussetzungen für eine fachliche Erörterung liegen noch nicht in ausreichendem Maße vor und sollten zur Klärung der Angelegenheit so rechtzeitig getroffen werden, dass bei entsprechendem Nachweis die Notwendigkeit einer Verfahrensänderung erörtert werden kann. Es trifft zu, dass das Verfahren nach Niemeyer nicht uneingeschränkt zur Anwendung gebracht wurde. Die Gründe dafür wurden bereits weiter oben ausführlich erläutert. Die vorgenommenen Modifikationen sind als Vorschlag zu verstehen, der mit den Ländern zu diskutieren ist.
Baggergutablagerungsflächen Im Entwurf des Beweissicherungsberichts 2003 sind die Baggergutablagerungsflächen dargestellt. Ergänzend sind in den Beweissicherungsbericht 2003 die Verbringungsmengen und die zeitlichen Angaben der Verbringung aufzunehmen. In der Beweissicherungsdatenbank sind diese Daten ebenfalls zu dokumentieren. Die Daten liegen auf der dem Bericht beigefügten Materialien-CD vor. In die Datenbank werden diese Daten zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen, wenn die Kapazitäten dafür vorhanden sind.
  Die Wasserstände und -tiefen sowie die Angaben zur Topographie sind in den Abbildungen und Tabellen sowie im Text in den folgenden Beweissicherungsberichten neben KN- bzw. PN-bezogen auch NN-bezogen aufzuführen. Im Beweissicherungsbericht 2003 ist an zentraler Stelle, beispielsweise in Kapitel I, aufzuführen, auf welchen NN-Wert sich die aufgeführten KN- bzw. PN-Werte beziehen. Angaben werden in der Endversion des Berichtes 2003 im Vorwort unter "Konventionen" aufgenommen.
  Der Berichtsentwurf enthält noch keine Aussagen zur Erfolgskontrolle der Kompensationsmaßnahmen. Diese sind im folgenden Beweissicherungsbericht 2004 abzuhandeln. Da noch keine Erfolgskontrollen durchgeführt wurden, werden diese natürlich auch nicht benannt. Für die einzelnen Gebiete werden hierzu jedoch Hinweise gegeben. Ob für den Bericht 2004 bereits Aussagen zu Erfolgskontrollen gemacht werden können, kann derzeit nicht gesagt werden. Voraussichtlich jedoch nicht, da bislang keine Erfolgskontrollen durchgeführt wurden und der Bericht 2004 prinzipiell als zeitlichen Bearbeitungsschluss Ende 2003 hat.