Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Stellungnahmen des Landes Niedersachsen mit Erwiderungen der Projektgruppe Beweissicherung

Thema Stellungnahmen des Landes Niedersachsen Antworten der Projektgruppe Beweissicherung
1. Allgemeines Nach Vorlage des 3. Berichtes zur Beweissicherung ist festzustellen, dass die Datenerhebung und -vorhaltung entsprechend den Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss erfolgte. Die beim WSA Cuxhaven eingerichtete Datenbank erleichtert den Zugriff auf die Daten auch für die Fachbehörden der Anrainerländer erheblich. Zudem werden zu einzelnen Fragestellungen Ergebnisse vorgelegt, die für zukünftige Bewertungen verbesserte Beurteilungsgrundlagen liefern (z. B. Auftragsuntersuchung des Ing.-Büro Fittschen zu Schiffswellen und deren Wirkungen). Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt
2. Sockelstabilität Wesentliches Gestaltungsmerkmal der Fahrrinnenanpassung war der Verzicht auf eine durchgängige Vertiefung von der Mündung bis zum Hamburger Hafen: in der Unterelbe wurde als "Sockel" ein Bereich mit geringeren Wassertiefen belassen. Damit sollten stärkere Änderungen der Tidewasserstände nach Oberstrom vermieden werden, um deren ungünstige Auswirkungen auf Deichsicherheit und Ökologie zu verringern. Von daher ist aus Sicht der Anrainerländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein die morphologische Stabilität des Sockels von essentieller Bedeutung für die Begrenzung der Ausbaufolgen auf das entsprechend der UVU-Prognose akzeptierte Maß. Dementsprechend sind auf ihre Forderung hin entsprechende Auflagen zur Beweissicherung und im Bedarfsfall zu stabilisierenden Eingriffen in den Planfeststellungsbeschluss zur Fahrrinnenanpassung aufgenommen worden. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt
  Durch nach Tiefenschichten differenzierte Volumenvergleiche und über methodisch objektivierte Analysen zu Änderungen des Tidehubs als "Schnellindikator" soll die Stabilität des Sockels laufend zeitnah überprüft werden. Die Tiefenschichtuntersuchungen müssen gem. PF-Beschluss nicht zeitnah erfolgen. Vorgabe ist nur eine zweimalige Aufnahme Pro Jahr. Alls Schnellindikator sollen die monatlichen Tidescheiteländerungen berechnet nach NIEMEYER (1995) dienen.
  Im 3. Beweissicherungsbericht wird erstmals der erstgenannte Teil der Auflage aus dem Planfeststellungsbeschluss erfüllt; für den zweiten Teil werden immer noch keine Ergebnisse vorgelegt. Dies ist nicht richtig: Für den zweiten Teil wurden sehr wohl detaillierte Ergebnisse im Bericht vorgelegt (siehe dazu Abschnitt III.1.1.1.1). Als "Schnellindikator" für die Sockelstabilität dient die Änderung der mittleren monatlichen Tidescheitel nach dem Ausbau, die mit dem Verfahren nach NIEMEYER (1995) zu ermitteln sind. Eine signifikante Änderung, dieser Parameter über das Maß der natürlichen Schwankungen hinaus, wird als Anzeichen für eine mögliche Instabilität des Sockels gedeutet, und verlangt ggf. eine Überprüfung durch aktuelle topographische Aufnahmen. Die Variabilität der monatlichen Änderungen ist sowohl qualitativ als auch quantitativ für alle im Planbeschluss festgelegten Revierpegel ausgewertet. Unabhängig von der Diskussion über das zur Anwendung gelangte Verfahren, liefern die Differenzdarstellungen in den Abbildungen auf der CD 7 (im Anlagenband zum Beweissicherungsbericht 2003) die maßgebenden relativen Veränderungen der monatlichen Mittelwerte nach dem Ausbau. Daher ist die an anderer Stelle geführte Diskussion zur Frage der angewendeten Methodik für die hier zu treffende Aussage ohne Belang.
  Die Volumenvergleiche werden auf die den mathematischen Modellierungen zu den ausbaubedingten Änderungen der Tidewasserstände zu Grunde liegende Modelltopographie bezogen, bei der zusätzlich zu der durch Baggerungen erstellten Ausbautopographie ein abgeschätzter "morphodynamischer Nachlauf" mit weiteren Querschnittserweiterungen einbezogen worden ist. Bereits gegenüber diesem "fiktiven Endzustand" ergeben sich in einigen wenigen Bereichen Volumenabnahmen; d.h. in diesen Fällen überschreiten die Erosionen bereits den bei der Planbewertung angenommenen "schlimmsten Fall". Ansonsten erlaubt die Methodik erst eine Trendabschätzung nach dem nächsten Volumenvergleich, da die Bilanz gegenüber dem Endzustand noch positiv ist. Im Prinzip wird den Ausführungen des Landes zugestimmt. Hinsichtlich der Überschreitungen in 2 (nicht wenigen) Bereichen hat der TdV ausgeführt, dass es sich hier sicherlich nicht um ausbaubedingte Wirkungen handelt (siehe dazu Abschnitt III.1.2.1.1.1 ff im Bericht). Die Auffassung, dass die Methodik eine Trendabschätzung erst nach dem nächsten Vergleich erlaubt, wird nicht geteilt.
3. Mittlere Tidescheitel und -hübe Es ist den Vorhabenträgern auch im 3. Beweissicherungsbericht nicht gelungen, die methodischen Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zu erfüllen. Wiederholt vorgetragene Vorbehalte gegen die Methodik erwiesen sich als nicht belastbar; sie stehen auch im Widerspruch zu den positiven Erfahrungen mit Anwendungen derselben Vorgehensweise bei den Beweissicherungsverfahren zum KN -13,5 m-Ausbau von Außen- und Unterelbe sowie zum SKN -14 m-Ausbau der Außenweser. Die von den Vorhabenträgern vorgetragenen Aussagen zu Änderungen mittlerer Tidescheitel und -hübe beruhen auf selbst ausgewählten Verfahren. Sie weichen klar von den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses ab und entbehren der für eine Objektivierung erforderlichen Methodik; die Ergebnisse sind daher nicht belastbar und aussagekräftig. Die Vorhaltungen sind unbegründet. Der TDV weist darauf hin, dass zur Plausibilisierung der aus dem Berechnungsverfahren abzuleitenden Aussagen unter Berücksichtigung der in weiten Teilen des Reviers vorgefundenen hydrologischen Verhältnisse –insbesondere vor dem Ausbau-, eine geringfügige Modifikation des ursprünglichen Verfahrens notwendig war. Dass die Vorgehensweise bei den Beweissicherungsverfahren zum KN -13,5 m-Ausbau von Außen- und Unterelbe sowie zum SKN -14 m-Ausbau der Außenweser zu positiven Erfahrungen geführt haben mag, ändert daran nichts. Die einzelnen Schritte des Verfahrens und die Begründung, weshalb in einem Punkt Abweichungen von der 1:1-Umsetzung der methodischen Vorgaben unumgänglich waren, sind unter dem Thema "Berechnungsverfahren" im Kapitel A.5.1 ausführlich dargestellt. Als maßgeblicher Grund ist hier der bereits durch einfache Differenzbildung leicht zu beobachtende und bei den Hydrologen - zumindest an der Elbe - seit langem bekannte stetige Trend der relativen Tnw-Absenkung in den Jahren vor dem aktuell zu betrachtenden Ausbau zu nennen. Die durchgeführten Auswertungen über mehrere unterschiedlich lange Referenzzeiträume vor dem Ausbau haben eindeutig gezeigt, dass dieser Trend, egal welcher Zeitraum der Regressionsrechnung letztendlich zu Grunde gelegt wird, bei der Interpretation und Bewertung der Ergebnisse, die das statistische Modell nach Niemeyer 1995 liefert, nicht vernachlässigt werden darf. Wie schon in der Quelle Niemeyer (1995) dargestellt, setzt die Anwendung des Verfahrens aber grundsätzlich das Vorhandensein konsistenter d.h. trendfreier Zeiträume vor dem zu bewertenden Ausbau voraus. Im Umkehrschluss müsste folgerichtig konstatiert werden, dass das Verfahren nicht anwendbar wäre, wenn solche Zeiträume objektiv betrachtet nicht vorliegen. Bei einer so wesentlichen Voraussetzung zur Anwendung eines Verfahrens ist ein Hinterfragen der zugrundegelegten Methodik und die Absicherung des für die folgenden Auswerteschritte maßgebenden Referenzzeitraumes auch durch alternative Betrachtungsweisen angeraten. Der TDV hat in seiner Darstellung anschaulich dargestellt (vgl. a. Abb. A.5.1-1), warum das in der Methodik von Niemeyer im ersten Schritt anzuwendende Verfahren der "Doppelsummenanalyse zur Festlegung geeigneter Referenzzeiträume" wegen der beliebig justierbaren Toleranzgrenzen jegliche Objektivität vermissen lässt und daher als ungeeignetes Instrument zur Anzeige wirklich trendfreier Referenzzeiträume gesehen wird. Diese Auffassung wird im übrigen auch in der internationalen Fachliteratur geteilt (s. DHI-Zitat im anliegenden BAW-Gutachten). Die BS-Projektgruppe hat zur Klärung der Frage, ob die erforderlichen Voraussetzungen hier vorliegen, die BAW als Gutachter eingeschaltet. Die BAW hat dazu ausgeführt, dass es einen geeigneten trendfreien Referenzzeitraum vor der letzten Fahrrinnenanpassung nicht gegeben hat. Die im Bericht dargestellte Erweiterung des Verfahrens erlaubt dagegen auch die Auswertung trendbehafteter Ganglinien. Vor diesem Hintergrund sieht der TDV die Rechtfertigung für eine Modifikation des Auswerteverfahrens als gegeben. Die Transparenz des hier angewendeten Berechnungsverfahrens ist durch die ausführliche Darstellung in Kapitel A.5.1 in jedem Fall gegeben. Die gewählte Form der Ergebnisdarstellung als Ganglinie der Differenzen zwischen den berechneten und gemessenen Monatsmittelwerten der Tidescheitelwasserstände III.1.1.1.1 - 1 ff. erlaubt im Gegensatz zu einer arithmetischen Mittelwertbildung ohne Rücksicht auf zeitliche Entwicklungen, eine objektive und damit durchaus belastbare Interpretation der Ergebnisse.
  Ansätze zu einer Unterstützung der Vorhabenträger durch fachliche Beratung von Seiten der Forschungsstelle Küste durch Anleitung und Überprüfung der Ergebnisse von Zwischenschritten führten zu keinem Erfolg. Eine fachliche Beratung durch die Forschungsstelle Küste ist trotz mehrfacher Nachfrage und Überlassung der verwendeten Daten de facto nicht erfolgt. Gerne hätte der TDV die im Bericht dargestellten Erkenntnisse, die den Anlass zur Modifikation des Verfahrens gaben, ebenso wie die Methodik selbst, in einer sachlich / inhaltlich geführten Diskussion mit der Forschungsstelle Küste erörtert. Dazu wurde der Forschungsstelle Küste bereits im Sept.’03 ein Entwurf des betreffenden Kapitels mit der Bitte um Aufnahme des fachlichen Dialogs überlassen. Die Ablehnung dieses Wunsches und die Passivität nach der im Dezember angekündigten Hilfestellung bei der Festlegung eines geeignetem Referenzzeitraumes lassen für den TDV derzeit keine Bereitschaft zur sachlichen Auseinandersetzung mit den dargestellten Vorbehalten und Vorschlägen zur Berücksichtigung des stetigen Trends in der Entwicklung des Tideniedrigwassers erkennen.
  Zu beanstanden bleibt, dass die aus Sicht des Küstenschutzes besonders essentiellen Fragestellungen auch nach drei Jahren entweder nur dürftig oder sogar gar nicht beantwortet werden und insbesondere in methodischer Hinsicht die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses ignoriert werden. Diese Vorhaltungen sind vor dem Hintergrund des zuvor dargestellten Sachverhalts nicht nachvollziehbar. Der TDV hat sich eingehend und umfassend mit den Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses auseinander gesetzt und die Vorgaben in methodischer Hinsicht keinesfalls ignoriert. Das hohe Interesse an einer zeitnahen Bewertung der aus Sicht des Küstenschutzes besonders essentiellen Fragestellungen wird vom TDV geteilt und hat ihn letztlich dazu bewogen, die aus fachlicher Sicht für erforderlich gehaltene Erweiterung des Verfahrens im Beweissicherungsbericht 2003 als Diskussionsgrundlage zur Herstellung des Einvernehmens mit den Ländern vorzuschlagen.
  In der Oste ist ein Anstieg des MTnw zu verzeichnen. Hierzu wären Erläuterungen erforderlich. Gemeint ist hier sicherlich der Zeitraum 2000/2002. Das MThw steigt hier ebenfalls in gleicher Größenordnung an, so das es sich ortspezifische Entwicklungen handelt, die nichts mit dem Ausbau zu tun haben. Es ist zudem nicht Aufgabe der Beweissicherung die gewässerkundlichen Entwicklungen generell zu untersuchen, sondern nur das Augenmerk auf ausbaubedingte Wirkungen zu haben. Die zusätzlich dargelegten Messergebnisse vergangener Jahrzehnte dienen der Interpretation der heutigen Verhältnisse. Eine Interpretation der natürlichen Entwicklung ist nicht Aufgabe der Beweissicherung.
  Der Pegel Horneburg in der Lühe fällt bei Niedrigwasser trocken. Er kann daher nur bedingt ausgewertet werden. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt
4. Sturmflutwasserstände Die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene statistisch begründete Methodik zur Analyse ausbaubedingter Änderungen von Sturmflutwasserständen konnte nach Aussagen der Vorhabenträger nicht angewandt werden, da seit Ausbaubeginn keine hinreichende Anzahl von Sturmfluten aufgetreten sei. Ein Beleg für diese Aussage steht noch aus. Bei der Beweissicherung zum SKN -14 m-Ausbau der Außenweser sind derartige Untersuchungen ausgeführt worden. Die Aussage ist zutreffend. Von einer Auswertung wurde bislang abgesehen, da die geringe Anzahl relevanter Sturmflutereignisse nach dem letzten Fahrrinnenausbau keine statistisch verwertbare Datenbasis widerspiegelt. Der entsprechende Beleg über die geringe Zahl lässt sich dem Kapitel III.1.1.1.2 des Berichts entnehmen.
  Die Vorhabenträger beabsichtigen nach eigenen Aussagen anstelle des im Planfeststellungsbeschluss vorgegebenen statistischen Verfahrens deterministische mathematische Modellierungen vorzunehmen. Abstimmungen zum Erlangen des für methodische Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluss erforderlichen Einvernehmens sind bisher nicht erfolgt Diese Aussage findet sich im Beweissicherungsbericht nicht. Gleichwohl trifft es zu, dass Zweifel an der Eignung des im Planfeststellungsbeschluss erwähnten statistischen Verfahrens zur Ermittlung ausbaubedingter Sturmflutwasserstände nach NIEMEYER (1997) bestehen und daher Überlegungen bezüglich anderer Verfahren angestellt werden. Es ist zutreffend, dass entsprechende Abstimmungen mit den Ländern bislang nicht erfolgt sind, da der Prozess der Prüfung anderer Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
5. Topographie a) terrestrische Topographie Für den Bereich des WSA Lauenburg liegt erstmals das Ergebnis der zweiten Vermessung aus dem Jahre 2002 vor. Für die Messungen im Prallhangbereich ist allerdings anzumerken, dass Veränderungen am Fuß von Deckwerken nicht festgestellt werden können, wenn diese unterhalb von MTnw liegen. Für die Bereiche der WSÄ Cuxhaven und Hamburg waren die Veränderungen bereits im 2 Beweissicherungsbericht dokumentiert. Allerdings wurden die großen Querprofile (Asselersand, Wischhafen) erfolgreich auf ihre Lesbarkeit überarbeitet. Die aus Sicht des Küstenschutzes bedeutsamen Ergebnisse fasse ich der Vollständigkeit wie folgt zusammen: Die Veränderungen können nicht in den Auswertungen der terrestrischen Profile Unterhalb von MTnw erfasst werden, da an dieser Stelle der Bereich der Peilung beginnt. Die jährlich gemessenen Peilprofile des WSA Lauenburg wurden in Form von digitalen Geländemodellen abgebildet.
  Für den Bereich Lühe-Wisch ist aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses eine Uferbefestigung mit Sinkstücken hergestellt worden. Hierdurch ist in dem Bereich eine Stabilisierung des Uferbereiches festzustellen. Oberhalb davon ist eine ehemalige Sandvorspülung deutlich abgetragen worden. Hier sind weitergehende Ufersicherungsmaßnahmen, wie bereits im Planfeststellungsbeschluss zur Fahrrinnenanpassung vorgesehen, vorzunehmen. Am 06.05.2004 findet eine gemeinsame Ortsbegehung mit der Bezirksregierung Lüneburg und den zuständigen Deichverband statt, um die örtlichen Verhältnisse zu begutachten und die Notwendigkeit weiterer Ufersicherungsmaßnahmen abzuschätzen.
  Im Bereich der Baggergutablagerungsfläche Twielenfleth kam es zu einer Erosion des Ufers. Daraufhin hat der Vorhabensträger in dem Bereich eine Ufervorspülung vorgenommen Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt.
  Im Bereich des Kernkraftwerkes Stade und der Festung Grauerort wurde ebenfalls eine Ufervorspülung vorgenommen. Es sind teilweise starke Erosionen an diesen Sandvorspülungen festzustellen. Da Sandvorspülungen nur eine vorübergehende Wirkung besitzen, war eine Erosion auch zu erwarten. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt.
  Vor Krautsand wurde ein leichter, aber kontinuierlicher Sandabtrag gemessen. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt.
  Uferabbrüche sind im Bereich des Allwördener Außendeiches, im östlichen Bereich der Vordeichung Nordkehdingen, im Bereich des Hullens und in Teilbereichen des Belumer Außendeiches festzustellen. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt, unter der Berücksichtigung das an einigen Stellen die Uferabbrüche durch Viehbeweidung verursacht werden.
  Im östlichen Bereich der Vordeichung Nordkehdingen nimmt auch die Höhe des Wattes ab. Von einer generellen Wattabnahme im östlichen Bereich der Vordeichung Nordkehdingen kann nicht gesprochen werden. Die Schwankungen liegen im natürlichen Bereich.
  Aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses wurde vor Otterndorf eine Sandvorspülung vorgenommen. Erwartungsgemäß sind deutliche Abtragungen in dem Bereich zu verzeichnen. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt.
  Unterhalb des Glameyer Stacks sind Wattabträge zu verzeichnen bis zu dem Bereich, in dem der Uferbereich durch Buhnen stabilisiert ist. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt. Eine derzeit laufende Untersuchung im beschriebenen Abschnitt wird im Beweissicherungsbericht 2004 dokumentiert.
  Wattabtragungen führen zu einer Erhöhung der Wellenbelastung der Ufer und damit des Deckwerkes. In der Elbe ist der Anteil der schiffserzeugten Wellenbelastung vergleichsweise hoch. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt.
  Zur Beurteilung, in welchen Bereichen die Höhe des Wattes infolge des morphologischen Nachlaufes abnimmt, sollte die Veränderung der Lage der MTnw-Linie kartenmäßig dargestellt werden. Die Darstellung der Ergebnisse ist nicht im Planfeststellungsbeschluss festgelegt. Der TdV bemüht sich ständig um Verbesserungen der Darstellungen.
b) aquatische Topographie Da sie größeren und schnelleren Änderungen unterliegt, ist die aquatische Topographie aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses räumlich viel dichter und zeitlich intensiver zu untersuchen. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt
  Die auf der CD 3 dargestellten Längsprofile sind in der gewählten Darstellungsweise nicht auswertbar, da einerseits die Strichstärke so dick gewählt wurde, dass darunter befindliche ältere Längsprofile nicht mehr lesbar sind und andererseits die Darstellung zu stark komprimiert ist. Um die Abweichungen vom planfestgestellten Zustand erkennen zu können, wäre auch hier die Modelltopographie als Vergleich darzustellen. Die Darstellung der Ergebnisse dient letztlich der zusätzlichen Interpretation der morphologischen Entwicklung. Sie wurde nicht im Planfeststellungsbeschluss so festgelegt. Hinsichtlich dem Layout sind Verbesserungen immer möglich, müssen sich jedoch auch an dem Nötigen orientieren. Es bleibt jedem Nutzer der Daten selbst vorbehalten, diese nach anderen Kriterien (oder optisch besser) auszuwerten, denn alle Daten werden über das Internet (oder die Datensammelstelle) zur Verfügung gestellt. Ein Vergleich zur Modelltopographie ist nicht Aufgabe der Beweissicherung.
  Für die Elbe unterhalb von Hamburg wurden insgesamt 10 Querprofile dargestellt. Aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses sind Querprofile im Abstand von 100 m aufzunehmen. Die Anzahl der vorliegenden Querprofile ist somit bei weitem nicht ausreichend. Bei der Darstellungsweise ist ein überhöhter Maßstab zu verwenden. Nur so werden Veränderungen erkennbar. Auch hier wäre ein Vergleich mit der Modelltopographie sinnvoll. Im Planfeststellungsbeschluss wurde die erforderliche räumliche Dichte für die Erfassung festgelegt, als Datengrundlage für die Herstellung digitaler Geländemodelle. Die Vorgaben wurden auch eingehalten. Die Zielsetzung ist es dabei festzustellen, ob sich die verschiedenen Bereiche Vorland, Watt, Flach- und Tiefwasser zueinander verändert haben. Es ist nicht Aufgabe der Beweissicherung Quer und Längsprofile in beliebiger Dichte zu erstellen, dies würde auch den Rahmen sprengen (für die Elbe im Untersuchungsgebiet wären dies bei 100m-Abständen mehr als 3000 Profile). Die ausgewerteten Profile dienen ergänzend als Grundlage zur Interpretation der morphologischen Entwicklung.
  Topographie der Nebengewässer Die im Beweissicherungsbericht vorliegenden Ergebnisse fasse ich wie folgt zusammen: Für die Oste liegen 26 Querprofile aus dem Jahre 1999 vor. Auch der Längsschnitt bezieht sich nur auf den Zustand von 1999. Vergleichende Auswertungen sind auf dieser Grundlage nicht möglich. Für den Freiburger Hafenpriel liegen 10 Querprofile aus dem Jahre 2002 vor. Für 4 Querprofile liegen vergleichende Messungen aus dem Jahre 1997 vor. Im Längsschnitt wurde ein Zustand von 1997 mit dem Zustand von 2002 verglichen. Ergebnis dieses Vergleiches ist, dass der Freiburger Hafenpriel im Jahre 2002 tiefer als zum Zeitpunkt der Messung 1997 war. Möglicherweise ist dieses auf Gewässerräumungen zurückzuführen. Die Wischhafener Süderelbe ist vergleichsweise gut dokumentiert. Aus dem Längsschnitt ist zu schließen, dass im Bereich der Bundeswasserstraße das Gewässer tiefer geworden ist. Dieses ist möglicherweise auf Unterhaltungsmaßnahmen zurückzuführen. Querschnittseinengungen verbunden mit einer Vertiefung des Gewässers zeigen an, dass sich das Gewässerbett hydraulisch optimiert. Die Darstellung sollte noch um den Vergleich der Querschnittsflächen ergänzt werden. Für den Ruthenstrom und Gauensieker Schleusenfleth liegen insgesamt 26 Querprofile vor. Signifikante Veränderungen sind nicht erkennbar. Da für das Barnkruger Loch und die Bützflether Süderelbe nur Messungen aus dem Jahre 2002 vorliegen, konnten keine vergleichenden Betrachtungen angestellt werden. Für die Schwinge liegen 16 Querprofile vor. Bei der Bewertung der Ergebnisse ist jedoch zu beachten, dass das Gewässer auch oberhalb des Sperrwerkes im Untersuchungszeitraum ausgebaggert wurde. Für die Lühe liegen 18 Querprofile vor. Im Unterlauf (ab km 9) ist die Sohle in 2002 flacher als 1997. Für die Este liegen 22 Querprofile vor. Für die Ilmenau ist die Auswertung nicht abgeschlossen. Generell gilt, dass alle Nebenflüsse im 100m-Abstand gemäß Planfeststellungsbeschluss gepeilt wurden. Die gemachten Aussagen sind ansonsten richtig. Für die Oste gilt, das aufgrund von Kapazitätsproblemen eine verwertbare Wiederholungsmessung nicht erfolgen konnte und bislang aussteht. Die Angabe der ausgewerteten Anzahl der Querprofile für die einzelnen Nebenflüsse ist korrekt, denn die Auswertung aller Querprofile, die im 100m-Abstand vorliegen ist u. E. für die Interpretation der ausbaubedingten Entwicklungen nicht erforderlich.
Topographie der Häfen Da die Hafenbecken in Cuxhaven und Brunsbüttel regelmäßig von der Hafenverwaltung mit Schlickeggen unterhalten werden und vor der Kaianlage des Amerikahafens Unterhaltungsbaggerungen durchgeführt werden, sind die Ergebnisse der Beweissicherung teilweise nicht aussagekräftig. Diese Hafenbereiche sollten daher separat gekennzeichnet werden. Zudem sollte die Topographie eines Jahres immer mit dem Nullzustand verglichen werden. Der Vergleich mit dem Vorjahr ist nicht aussagekräftig. Nullzustände (also aus der Zeit vor dem Ausbau) liegen dem TdV ebenso wenig vor, wie Bereiche der Eggungen. Trotz Aufforderung an die Hafenbetreiber Daten zur Verfügung zu stellen, gingen beim TdV bislang hierzu keine ein.
Topographie ausgewählter Gewässerabschnitte In der Hahnöfer Nebenelbe ist eine Flachwasserrinne als Kompensationsmaßnahme gebaggert worden. Daher ergeben sich die gemessenen Mehrtiefen. In der Beweissicherung der nächsten Jahre wird sich zeigen, ob diese stabil bleibt. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt
6. Salzgehaltverteilung Aus den vorliegenden Ergebnissen kann noch keine abschließende Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen des Fahrrinnenausbaus getroffen werden. Entsprechende Wertungen können daher derzeit nicht im Beweissicherungsbericht vorgenommen werden. Eine abschließende Bewertung ist vor dem Hintergrund der natürlichen Entwicklung und anderer Baumaßnahmen nie möglich. Letztlich kann immer nur festgestellt werden ob die Prognosen in der UVU überschritten wurde. Dies ist erfolgt und derzeit sind ausbaubedingte Überschreitungen nicht erkennbar.
7. Ökologische Parameter Makrozoobenthos (III.1.6.1.1) In Anordnung II.3.2.2.1 des Planfeststellungsbeschlusses vom 22.02.1999 wurde eine Beweissicherung zum Makrozoobenthos in ausgewählten Untersuchungsbereichen festgelegt. Die Ergebnisse des Untersuchungsjahres 2002 wurden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppensitzung am 12.12.2002 vorgestellt und erörtert. Der Beweissicherungsbericht beschreibt die Entwicklung auf den Untersuchungsstationen bis einschließlich 2002. Die für das Untersuchungsjahr 2003 vereinbarten Untersuchungen wurden durchgeführt, sind aber noch nicht ausgewertet. Das Untersuchungsprogramm entspricht den in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vereinbarten Anforderungen. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass eine Wiederbesiedelung der in Anspruch genommenen Flächen erfolgt ist, eine wertgleiche Besiedelung der Flächen allerdings noch nicht erreicht ist. Im Prinzip wird den Ausführungen des Landes zugestimmt. Die Definition einer wertgleichen Besiedelung ist bislang offen und wird auf Grundlage der gutachterlichen Aussage zur Wiederbesiedelung ein Teil der Abschlussdiskussion in 2004/2005 werden.
Biotoptypenentwicklung (III.1.6.2.1) In der Bund-Länder-Arbeitsgruppensitzung vom 09.10.2001 wurde vereinbart, dass die gemäß Anordnung II.3.2.2.2 erforderliche, flächendeckende Bestandserfassung gefährdeter Biotope auf der Grundlage einer HRSX-AX-Befliegung realisiert werden soll. Als Nullmessung (status quo ante) soll die Befliegung aus dem Jahre 2000 herangezogen werden. Da eine Auswertung der Befliegung 2002 noch nicht erfolgt ist, ist eine Beurteilung der Bestandsentwicklung gefährdeter Biotoptypen noch nicht möglich. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt
Transektuntersuchungen (III.1.6.2.1.2) In den Untersuchungsjahren 1999 und 2002 wurden an vier Standorten Transektuntersuchungen zur Erfassung von Gelände- und Bewuchsänderungen im Bereich gefährdeter Biotope durchgeführt. Die Untersuchungen im Naturschutzgebiet "Osterwiesen" zeigen eine leichte Zunahme der Geländehöhen (3 – 5 cm). Ob diese Zunahme als vorhabenbedingte Auswirkung zu interpretieren ist, bleibt im Beweissicherungsbericht offen. Ob diese Zunahme eine vorhabensbedingte Auswirkung infolge der prognostizierten Zunahme des mittleren Tidehochwassers ist, oder eher eine Folge des Sedimenteintrags einzelner oberwasserbedingter Hochwassersituationen ist, kann nach einer zweimaligen Aufnahme noch nicht bewertet werden. Für eine fundierte Interpretation müssen wenigstens die Ergebnisse der für 2006 geplanten 2. Wiederholungsmessung abgewartet werden.
Röhrichtentwicklung (III.6.2.2) Langfristige Entwicklungstendenzen (ab 1950) in der Röhrichtentwicklung an der Elbe sollen durch eine Digitalisierung und Interpretation verfügbarer Luftbilder aufgezeigt werden. Ein Untersuchungsbericht soll Anfang 2004 vorliegen. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt
Schierlings-Wasserfenchel (III.1.6.2.3) Die Entwicklung der Vorkommen des Schierlings-Wasserfenchels an den bekannten Fundorten wurde durch jährliche Untersuchungen dokumentiert. Eine Bewertung der ausbaubedingten Veränderungen wird von den Ergebnissen eines auf fünf Jahre angelegten E+E Vorhabens "Pilotprojekt zur nachhaltigen Sicherung des Lebensraumes des Schierlings-Wasserfenchels an der Elbe in Hamburg" abhängig gemacht. Den Ausführungen des Landes wird zugestimmt
Zusammenfassende Bewertung der ausbaubedingten Wirkungen der Fahrrinnenanpassung Tabelle IV-1 fasst die Ergebnisse der Beweissicherung der Jahre 1998 –2002 dahingehend zusammen, dass ausbaubedingte Wirkungen auf Tiere und Pflanzen nicht nachweisbar seien. Hierzu ist festzustellen, dass nur die Beweissicherung zum Makrozoobenthos einen Stand erreicht hat, der eine Bewertung der Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf die Prognose in UVS und LBP erlaubt. Als Zwischenstand dieser Beweissicherung ist festzuhalten, dass sich Wirkeffekte der Baumaßnahmen auch im Untersuchungsjahr 2002 noch nachweisen lassen. In allen anderen Beweissicherungsprojekten sind die Auswertungen bereits durchgeführter Untersuchungen noch nicht abgeschlossen, so dass eine Bewertung vorbehalten bleibt. Im Prinzip wird den Ausführungen des Landes zugestimmt. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Tabelle den Stand zum Zeitpunkt der Berichtserstellung wiedergibt und somit keine abschließende Bewertung erfolgt. Ausgehend von den bisherigen Erkenntnissen haben die Aussagen in der Tabelle jedoch Bestand.
  Aus Sicht der oberen Naturschutzbehörde ist gerade im Hinblick auf weitere Ausbauvorhaben zu beanstanden, dass die Auswertung und Vorlage der Untersuchungsergebnisse nicht zeitnah erfolgt. Die Untersuchungen bedingen ein hohes Maß an Auswertetätigkeit, die eine schnellere Bearbeitung nicht zulässt. Hier sind zeitnähere Ergebnisse auch in Zukunft nicht zu erwarten.
8. Kompensationsmaßnahmen (in den Kompensationsgebieten Belumer Außendeich, Hullen und Allwördener Außendeich) Der Planfeststellungsbeschluss hat den Träger des Vorhabens zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen in Niedersachsen verpflichtet. Auf Grund mangelnder Flächenverfügbarkeiten wurde im Planfeststellungsbeschluss ein Planänderungsverfahren zur Umsetzung der Maßnahmen in einem erweiterten Suchraum angeordnet. Obwohl der Zugriff auf die erforderlichen Flächen seit längerem möglich ist, konnte das Planänderungsverfahren bisher nicht zum Abschluss gebracht werden. Diese Verzögerung behindert bis heute eine naturschutzgerechte Entwicklung der zugewiesenen Kompensationsflächen. Die Feststellung des ergänzenden LBP's ist Aufgabe der Planfeststellungsbehörde. Der TdV hat auf diese keinen Einfluss und kann vor Beschlussfassung nicht mit Ausführungsarbeiten beginnen.
  Die Lebensraumeignung des Grünlandes auf den bundeseigenen Binnendeichsflächen hat sich im Kompensationsgebiet Hullen als Brut- und Nahrungshabitat für hochspezialisierte, feuchtigkeitsabhängige Wat- und Wasservogelarten (z. B. Rotschenkel, Uferschnepfe) gegenüber den Vorjahren und auch im Vergleich zu den benachbarten kreiseigenen Flächen deutlich verschlechtert. Grund hierfür sind insbesondere funktionsuntüchtige Staueinrichtungen an den Grenzgrabenmündungen in den nördlichen Sielgraben, die aktuell keinen Einstau von Wasser ermöglichen. Im trocken-warmen Frühjahr und Sommer 2003 wirkte sich dies besonders negativ auf die Brutgeschäfte aus, da der hohen Verdunstung nicht über Einstau von Wasser entgegengewirkt werden konnte. Die schlechte Nahrungsverfügbarkeit und Nahrungserreichbarkeit (insbesondere für stochernde Wiesenvögel wie Uferschnepfe und Rotschenkel) fand 2003 ihren Niederschlag in einer geringeren Anzahl an Revierpaaren zahlreicher Wiesenvogelarten im Vergleich zu benachbarten Flächen der öff. Hand von Land und Landkreis. Eine Instandsetzung der binnendeichs liegenden Stauanlagen ist dringend erforderlich, da nicht einmal der "Status Quo" des Wasserregimes vor Maßnahmenbeginn gehalten werden konnte. Um einen weiteren Bedeutungsverlust abzuwenden und den Entwicklungszielen Rechnung zu tragen, sind die im Entwurf des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) grob skizzierten Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes (z.B. Einbau von Dämmen und regelbaren Stauvorrichtungen in Gräben/Altprielen, Verschluss von Grüppen) umgehend in einer Ausführungsplanung zu konkretisieren und umzusetzen. Die Feststellung des ergänzenden LBP's ist Aufgabe der Planfeststellungsbehörde. Der TdV hat auf diese keinen Einfluss und kann vor Beschlussfassung nicht mit Ausführungsarbeiten beginnen.
  Nach dem Entwurf des LBP soll die jagdliche Beruhigung in jagdpachtfreien Bereichen der Eigenjagden des Bundes erfolgen. Im Maßnahmengebiet Belumer Außendeich kann eine jagdliche Regelung nur zum Tragen kommen, wenn der Vorhabenträger die verstreut liegenden Einzelflächen arrondiert und Eigenjagden bildet. Im Maßnahmengebiet Hullen ist es erforderlich den noch bis zum 31.03.2006 bestehenden Jagdpachtvertrag für rd. 153 ha bundeseigener Kompensationsfläche vorzeitig aufzulösen und entsprechende Verhandlungen mit dem Jagdpächter anzustrengen. Im Maßnahmengebiet Belumer Außendeich ist zzt. keine Ausweisung als Eigenjagdbezirk möglich. Das zuständige Bundesvermögensamt Soltau kann derzeit keine Arrondierung der Flächen vornehmen. Eine Kündigung des im Maßnahmengebiet Hullen bestehenden Jagdpachtvertrags wird geprüft.
9. Erfolgskontrollen in den Maßnahmengebieten Anordnung II.3.2.4 legt Erfolgskontrollen in den Maßnahmengebieten des Landschaftspflegerischen Begleitplanes fest. Die erforderliche Abstimmung der Untersuchungen ist immer noch nicht erfolgt. Zu einem Grobkonzept des Vorhabenträgers hat die obere Naturschutzbehörde ausführlich Stellung genommen. Da eine Rückäußerung des Vorhabenträgers zu diesen Vorschlägen aussteht, ist zu befürchten, dass es auch im Untersuchungsjahr 2004 nicht zu Erfolgskontrollen auf den Kompensationsflächen kommen wird. Ich weise darauf hin, dass die im Beweissicherungsbericht angesprochene Begehung von Teilflächen mit anschließendem Erfahrungsaustausch ein Monitoring nach anerkannten Prüfungsmethoden nicht ersetzen kann. Derzeitig wird vom Träger des Vorhabens im Zusammenarbeit mit der BfG ein Feinkonzept erarbeitet, das im Frühjahr 2004 mit den Ländern abgestimmt wird. Nach Abstimmung kann umgehend mit der Umsetzung der Erfolgskontrollen begonnen werden. In einzelnen Gebieten werden auch vorab als IST-Aufnahme für die Erfolgskontrollen Untersuchungen durchgeführt wie z. B. bei der Erhebung der Schachbrettblume im Maßnahmengebiet Hetlingen/Giesensand, so dass ein späterer Vergleich gezogen werden kann.
10. Zusammenfassung Im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Beweissicherungsberichten enthält der Bericht zur Beweissicherung 2003 eine umfassendere Datengrundlage und aufschlussreiche ergänzende Untersuchungsergebnisse. Nicht nachvollzogen werden kann, weshalb trotz mehrfacher Anmahnungen und angebotener Hilfe durch die Forschungsstelle Küste des NLÖ hinsichtlich der Wasserstände und der Sockelstabilität (Schnellindikator) die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses immer noch nicht eingehalten werden. Die Anwendung davon abweichender Verfahren bedarf in jedem Fall des Einvernehmens der Länder. Den Ausführungen im 2. Absatz kann nicht gefolgt werden. Sie geben den Sachverhalt nicht richtig wieder. Begründungen siehe weiter oben.
  Hinsichtlich der aquatischen Topographie sind ergänzende Querprofile erforderlich. Die Darstellung der Längs- und Querprofile ist zu verbessern. Da hier keine Angaben gemacht werden, wozu solche Auswertungen dienen sollen und dies nicht Beschlussauflagen sind, werden zunächst keine ergänzenden Untersuchungen oder Änderungen im Bericht 2003 vorgenommen.
  Das Planänderungsverfahren zur Umsetzung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen ist immer noch nicht abgeschlossen. Dieses ist umgehend zum Abschluss zu bringen. Zudem fehlen noch Auswertungen zu verschiedenen Themen der naturschutzfachlichen Beweissicherung. Die Feststellung des ergänzenden LBP's ist Aufgabe der Planfeststellungsbehörde. Der TdV hat auf diese keinen Einfluss und kann vor Beschlussfassung nicht mit Ausführungsarbeiten beginnen. 2. Absatz: Es ist nicht erkennbar, welche naturschutzfachliche Themen hier vom Land gemeint sind.