Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

III.3.3 Sockel- und Rampenstabilität

Untersuchungen zur Sockel- und Rampenstabilität gemäß Planfeststellungsbeschluß Planfeststellungsbeschluss wurden zusätzlich zu den Angaben in den Planfeststellungsunterlagen im nicht vorgenommen, weil im vorliegenden Bericht der IST-Zustand vor dem Ausbau dargestellt wird.

Eine methodische Voruntersuchung und ihre Ergebnisse wurden den Einvernehmensbehörden am 21.02.2000 vorgestellt. Die vollständige Version ist auf der CD2 (Materialien) vorhanden. Es sollte erreicht werden, dass die Sockelstabilität nach einer anderen, aus Sicht des TdV praxisnäheren, Methode untersucht wird. Die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg stimmten dem geplanten Vorgehen des TdV zu. Niedersachsen hingegen hielt an der Methodik des Planfeststellungsbeschlusses weiterhin fest. Da zwischen den Beteiligten keine einheitliche Vorgehensweise vereinbart werden konnte, wird zunächst weiter die Untersuchungsmethodik des Beschlusses angewendet.

Eingeleitet wurde die Voruntersuchung, nachdem erkannt wurde, dass die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten 12 Untersuchungsabschnitte sich nicht mit den Peilabschnitten der Unterhaltungsbaggerei decken und somit Daten verschiedener Zeiten miteinander verglichen werden müssen. Aus Systemuntersuchungen der Bundesanstalt für Wasserbau - Außenstelle Küste - ist bekannt, dass die Sohle der Elbe dauernden Änderungen unterworfen ist, die abhängig sind von langfristigen Rinnenverlagerungen, Wanderungen von Großrippeln und natürlichen wie anthropogenen Umlagerungen. Ein Jahresvergleich von einmaligen Zuständen der Topographie, die dann auch noch auf einer zeitlich unterschiedlich, über das Jahr verteilten, Datenbasis beruhen, kann daher zu keinen belastbaren Trendaussagen führen, sondern stellt immer ein Zufallsprodukt dar.

Die im Planfeststellungsbeschluss als Schnellindikator für mögliche Sockelstabilitätsänderungen festgeschriebenen Tidescheiteländerungsuntersuchungen sind nach ersten Auswertungen voraussichtlich nicht geeignet, Aussagen zu ausbaubedingten Änderungen der Topographie zu erbringen, da ein kurzfristiger Zusammenhang zwischen Tidescheiteländerung und topographischer Änderung (insbesondere des Fahrwassers der Elbe) bislang anhand der verfügbaren Daten nicht erkannt werden konnte. Insbesondere unter dem Aspekt, dass die natürliche Entwicklung des Fahrwasserbereichs durch ständige Baggerungen anthropogen in seiner Topographie überlagert wird, die Tidescheitelentwicklungen aber nicht nur von der Topographie der Sohle, sondern auch von klimatischen Einflüssen, vom Oberwasser und den langfristigen Entwicklungen im Nordseeraum sowie dem säkularen Meeresspiegel abhängen, wird deutlich, dass zwischen den beiden Parametern Tidewasserscheitelentwicklung und Topographieänderung nur schwer ein Zusammenhang herzustellen ist.

Zusammenfassend wird in der Voruntersuchung festgestellt, dass der im Planfeststellungsbeschluss festgelegte Schwellenwert schon heute ohne Ausbau durch die natürliche Dynamik der Sohle überschritten wird. Weiterhin ergibt die vorliegende Untersuchung, dass eine Tidescheiteländerung als kurzfristiger Schnellindikator nicht geeignet ist, ausbaubedingte Änderungen der Sockelstabilität nachzuweisen. Aus den genannten Gründen schlägt der TdV in der Voruntersuchung alternativ vor, monatliche Querprofil- und Längsschnittvergleiche durchzuführen, um die Topographieänderungen direkt zu erfassen, Trends (soweit vorhanden) zu ermitteln und damit ggf. auch ausbaubedingte Änderungen feststellen zu können. Da es zu keiner Einigung unter den Beteiligten kam, wird das Alternativkonzept des TdV nicht weiter verfolgt.